KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÃNDER
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Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/10 Protokoll 33<br />
forderungen für die jetzigen Masseverwalter (künftig die<br />
Insolvenz- und Sanierungsverwalter) sehr allgemein gehalten<br />
sind, die Gerichte aber vorwiegend bzw. nur Rechtsanwälte<br />
bestellen.<br />
Hübner hält fest, dass die Übernahme dieser Aufgaben als<br />
Kerngebiete der Wirtschaftstreuhänder bei Bandion-Ortner<br />
deponiert wurde. In diesem Zusammenhang ist aber<br />
wieder darauf hinzuweisen, dass ein Wechsel zum BMJ als<br />
Aufsichtsministerium nicht sinnvoll und kontraproduktiv<br />
wäre, da die Einflussnahme der Rechtsanwälte und Notare<br />
in diesem Ministerium zu hoch und die gegenseitigen Beziehungen<br />
zu eng sind.<br />
Priester hält dem entgegen, dass Mitterlehner vor kurzem<br />
wieder die Unternehmensberater als einzigen Berufsstand<br />
z.B. in Zusammenhang mit Insolvenzrecht angesprochen<br />
hat – das BMWFJ als Aufsichtsministerium sollte daher<br />
sehr wohl hinterfragt werden. Denkbar wäre auch ein<br />
Wechsel zum BMF.<br />
Auch dies hält Hübner in Zusammenhang mit z.B. der Erpressbarkeit<br />
mit den Quoten für wenig sinnvoll.<br />
Puffer zur Novelle IRÄG 2009: Es sollte forciert bleiben,<br />
dass zwar ein Rechtanwalt aufgrund der Rechtskundigkeit<br />
zum Masseverwalter bestellt wird, ein Wirtschaftstreuhänder<br />
aber zwingend aufgrund des ebenso notwendigen betriebswirtschaftlichen<br />
Wissens beigezogen werden muss.<br />
Metzler: Es muss jedenfalls sichergestellt werden, dass in<br />
den berufsrechtlichen Änderungsvorschlägen gemäß Tagesordnung<br />
nichts übersehen wird und den Rechtsanwälten<br />
kein Vorteil in den Vorbehaltsaufgaben entsteht.<br />
Houf gibt Metzler recht: In § 3 Abs. 2 Z. 4 WTBG sollte als<br />
Kompetenz „Sanierungsberatung – und verwaltung“ klargestellt<br />
werden.<br />
Es wird beschlossen, diese berufsrechtliche Thematik<br />
(zum Teil noch einmal) vom Berufsrechtsausschuss überprüfen<br />
zu lassen.<br />
Ad BR-A<br />
Rief regt an, ob es nicht sinnvoll wäre, bei prüfungspflichtigen<br />
Unternehmen des Sanierungsplan durch einen WP<br />
begleiten bzw. überprüfen zu lassen.<br />
Diesbezüglich verweist Brogyányi auf die bereits im URG<br />
(§ 26) bestehende Bestimmung.<br />
Houf verweist auf die Problematik, wer in diesem Zusammenhang<br />
dann den Prüfer bestellen soll.<br />
Hübner hält abschließend fest, dass gegenüber dem Ministerien<br />
durchgehend von der Begleitung durch Wirtschaftstreuhänder<br />
ohne Bevorzugung einer Berufsgruppe argumentiert<br />
wurde.<br />
5. Sonstige Berichte und Anträge<br />
n Ergebnis Vorstands-Umlaufbeschluss Radiowerbung<br />
für Steuerberater<br />
Der Vorstand hat im Wege des Umlaufbeschlusses für die<br />
von der Arbeitsgruppe zur Imagepositionierung der Steuerberater<br />
geplante Radiowerbung ein Budget in Höhe von<br />
150.000 Euro genehmigt.<br />
Diese Summe ist in voller Höhe durch das eigene Steuerberater<br />
PR-Budget gedeckt.<br />
Zur Kenntnis genommen<br />
n Gestaltung der Radiowerbung für Steuerberater<br />
Rösch spielt die beiden Sujetvarianten der Radiokampagne<br />
für Steuerberater vor, für die sich der Imageausschuss<br />
der Steuerberater mehrheitlich entschieden hat.<br />
Rief fragt nach, ob es sich bei den gehörten Spots wirklich<br />
schon um die Endfassungen handelt. Er bezweifelt, dass<br />
sich gegenüber der im Ausschuss gehörten Version etwas<br />
verändert hat.<br />
Rösch weist darauf hin, dass die Spots laut Tonstudio nun<br />
voll produziert seien und sich auch das Soundlogo am<br />
Ende des Spots auf Wunsch des Ausschusses nochmals<br />
geändert habe.<br />
Brogyányi fragt, auf welchen Stationen und zu welchen<br />
Sendezeiten die Spots laufen sollen.