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KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÄNDER

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Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/10 Protokoll 33<br />

forderungen für die jetzigen Masseverwalter (künftig die<br />

Insolvenz- und Sanierungsverwalter) sehr allgemein gehalten<br />

sind, die Gerichte aber vorwiegend bzw. nur Rechtsanwälte<br />

bestellen.<br />

Hübner hält fest, dass die Übernahme dieser Aufgaben als<br />

Kerngebiete der Wirtschaftstreuhänder bei Bandion-Ortner<br />

deponiert wurde. In diesem Zusammenhang ist aber<br />

wieder darauf hinzuweisen, dass ein Wechsel zum BMJ als<br />

Aufsichtsministerium nicht sinnvoll und kontraproduktiv<br />

wäre, da die Einflussnahme der Rechtsanwälte und Notare<br />

in diesem Ministerium zu hoch und die gegenseitigen Beziehungen<br />

zu eng sind.<br />

Priester hält dem entgegen, dass Mitterlehner vor kurzem<br />

wieder die Unternehmensberater als einzigen Berufsstand<br />

z.B. in Zusammenhang mit Insolvenzrecht angesprochen<br />

hat – das BMWFJ als Aufsichtsministerium sollte daher<br />

sehr wohl hinterfragt werden. Denkbar wäre auch ein<br />

Wechsel zum BMF.<br />

Auch dies hält Hübner in Zusammenhang mit z.B. der Erpressbarkeit<br />

mit den Quoten für wenig sinnvoll.<br />

Puffer zur Novelle IRÄG 2009: Es sollte forciert bleiben,<br />

dass zwar ein Rechtanwalt aufgrund der Rechtskundigkeit<br />

zum Masseverwalter bestellt wird, ein Wirtschaftstreuhänder<br />

aber zwingend aufgrund des ebenso notwendigen betriebswirtschaftlichen<br />

Wissens beigezogen werden muss.<br />

Metzler: Es muss jedenfalls sichergestellt werden, dass in<br />

den berufsrechtlichen Änderungsvorschlägen gemäß Tagesordnung<br />

nichts übersehen wird und den Rechtsanwälten<br />

kein Vorteil in den Vorbehaltsaufgaben entsteht.<br />

Houf gibt Metzler recht: In § 3 Abs. 2 Z. 4 WTBG sollte als<br />

Kompetenz „Sanierungsberatung – und verwaltung“ klargestellt<br />

werden.<br />

Es wird beschlossen, diese berufsrechtliche Thematik<br />

(zum Teil noch einmal) vom Berufsrechtsausschuss überprüfen<br />

zu lassen.<br />

Ad BR-A<br />

Rief regt an, ob es nicht sinnvoll wäre, bei prüfungspflichtigen<br />

Unternehmen des Sanierungsplan durch einen WP<br />

begleiten bzw. überprüfen zu lassen.<br />

Diesbezüglich verweist Brogyányi auf die bereits im URG<br />

(§ 26) bestehende Bestimmung.<br />

Houf verweist auf die Problematik, wer in diesem Zusammenhang<br />

dann den Prüfer bestellen soll.<br />

Hübner hält abschließend fest, dass gegenüber dem Ministerien<br />

durchgehend von der Begleitung durch Wirtschaftstreuhänder<br />

ohne Bevorzugung einer Berufsgruppe argumentiert<br />

wurde.<br />

5. Sonstige Berichte und Anträge<br />

n Ergebnis Vorstands-Umlaufbeschluss Radiowerbung<br />

für Steuerberater<br />

Der Vorstand hat im Wege des Umlaufbeschlusses für die<br />

von der Arbeitsgruppe zur Imagepositionierung der Steuerberater<br />

geplante Radiowerbung ein Budget in Höhe von<br />

150.000 Euro genehmigt.<br />

Diese Summe ist in voller Höhe durch das eigene Steuerberater<br />

PR-Budget gedeckt.<br />

Zur Kenntnis genommen<br />

n Gestaltung der Radiowerbung für Steuerberater<br />

Rösch spielt die beiden Sujetvarianten der Radiokampagne<br />

für Steuerberater vor, für die sich der Imageausschuss<br />

der Steuerberater mehrheitlich entschieden hat.<br />

Rief fragt nach, ob es sich bei den gehörten Spots wirklich<br />

schon um die Endfassungen handelt. Er bezweifelt, dass<br />

sich gegenüber der im Ausschuss gehörten Version etwas<br />

verändert hat.<br />

Rösch weist darauf hin, dass die Spots laut Tonstudio nun<br />

voll produziert seien und sich auch das Soundlogo am<br />

Ende des Spots auf Wunsch des Ausschusses nochmals<br />

geändert habe.<br />

Brogyányi fragt, auf welchen Stationen und zu welchen<br />

Sendezeiten die Spots laufen sollen.

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