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KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÄNDER

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Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/10 Protokoll 32<br />

Hübner ergänzend: Die Annahme eines Wachstums von<br />

0 % wurde sehr vorsichtig angesetzt. Es ist sowohl genügend<br />

Eigenkapital als auch genügend Liquidität für 2010<br />

vorhanden. Für das kommende Jahr ergibt sich bei einem<br />

angenommenen 0% Wachstum ein Abgang von € 1,45 Mio,<br />

es sollte aber ein Abgang von maximal € 700.000,- budgetiert<br />

werden. Daher ergibt sich die Einsparungssumme<br />

idHv € 750.000,-. Im Personalbereich können durch die<br />

Nicht-Nachbesetzung von Frau Martin sowie der Auflösung<br />

der Personalreserve knapp € 100.000,- bereits eingespart<br />

werden.<br />

Klement berichtet hierzu, dass das Präsidium in der heutigen<br />

Sitzung als Rechnungsprüferersatzleute<br />

WP Mag. Andreas Gruber, Regau und<br />

WP Dr. Ingrid Wietrzyk, Wien<br />

vorgeschlagen hat.<br />

Einstimmig mit einer Enthaltung beschlossen<br />

Ad Kammertag<br />

Hübner weiter: Bis zur nächsten Vorstandssitzung wird<br />

diesbezüglich eine entsprechende Aufstellung vorgelegt<br />

werden. Angedacht werden muss auch die allfällige Einstellung<br />

von Serviceeinrichtungen wie etwa der Bibliothek<br />

(die vergleichsweise wenige Mitglieder in Anspruch nehmen)<br />

oder das Spendengütesiegel.<br />

Schmalzl stellt in Frage, ob es sinnvoll ist, im PR-Bereich<br />

antizyklisch einzusparen.<br />

Hübner hält hierzu fest, dass alternativ auch Berechnungen<br />

angestellt werden, dass im PR-Bereich nicht<br />

€ 250.000,-, sondern nur € 150.000,- eingespart werden<br />

und alternative Einsparungsmaßnahmen gesucht werden.<br />

Kapferer hält fest, dass die Fremdfinanzierung bereits über<br />

die Akademie angeboten wurde (dies hätte den Vorteil geringerer<br />

Zinsen).<br />

Ad nächste Vorstandssitzung<br />

4. Bericht der Referenten<br />

n Referat Berufsrecht<br />

◼◼Insolvenzrechts-Änderungsgesetz/ Auswirkungen auf<br />

das WTBG<br />

Aufgrund des IRÄG 2009 (s. dazu Bericht im letzten Präsidium)<br />

muss auch das WTBG angepasst werden.<br />

Bernbacher hat im letzten BR-A darüber informiert, dass<br />

davon die §§ 10, 99 und 158, indirekt 104 und 105 betroffen<br />

sind. Das WTBG wird dabei an die geänderten Begriffe angepasst,<br />

zu materiellen Änderungen kommt es im WTBG nicht.<br />

Anlässlich der Anpassung soll allerdings auch das Schuldenregulierungsverfahren<br />

explizit im WTBG aufgenommen<br />

werden – nach bisheriger Praxis der Kammer wurde dieses<br />

bisher sinngemäß unter den § 10 WTBG subsumiert.<br />

Klement berichtet ergänzend, dass diese Änderungen derzeit<br />

vom BMWFJ legistisch vorbereitet werden.<br />

n Wahl der Rechnungsprüfer<br />

Üblicherweise werden die Rechnungsprüferersatzmänner<br />

im Jahr darauf als Rechnungsprüfer gewählt. Dies sind:<br />

WP Dr. Klaus Hafner, Wien<br />

WP Karl Friedrich Schwarz, Linz<br />

Neu zu nominieren sind 2 Rechnungsprüferersatzleute<br />

Klement berichtet weiter, dass in einem persönlichen<br />

Gespräch von Hübner und Puffer mit der Justizministerin<br />

Bandion- Ortner auch darauf gedrängt wurde, die Wirtschaftstreuhänder<br />

als dafür ausgebildete Spezialisten für<br />

die Erstellung der Sanierungs- bzw. Finanzpläne zwingend<br />

beizuziehen, dies ebenso für die Begleitung der Unternehmensfortführung.<br />

Ein Exklusivrecht der Rechtsanwälte ist<br />

im Gesetz jedenfalls nicht vorgesehen.<br />

Priester stellt in den Raum, wie sonst Lobbyismus betrieben<br />

werden kann – dies in Hinblick darauf, dass die An-

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