KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÃNDER
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Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/10 Protokoll 32<br />
Hübner ergänzend: Die Annahme eines Wachstums von<br />
0 % wurde sehr vorsichtig angesetzt. Es ist sowohl genügend<br />
Eigenkapital als auch genügend Liquidität für 2010<br />
vorhanden. Für das kommende Jahr ergibt sich bei einem<br />
angenommenen 0% Wachstum ein Abgang von € 1,45 Mio,<br />
es sollte aber ein Abgang von maximal € 700.000,- budgetiert<br />
werden. Daher ergibt sich die Einsparungssumme<br />
idHv € 750.000,-. Im Personalbereich können durch die<br />
Nicht-Nachbesetzung von Frau Martin sowie der Auflösung<br />
der Personalreserve knapp € 100.000,- bereits eingespart<br />
werden.<br />
Klement berichtet hierzu, dass das Präsidium in der heutigen<br />
Sitzung als Rechnungsprüferersatzleute<br />
WP Mag. Andreas Gruber, Regau und<br />
WP Dr. Ingrid Wietrzyk, Wien<br />
vorgeschlagen hat.<br />
Einstimmig mit einer Enthaltung beschlossen<br />
Ad Kammertag<br />
Hübner weiter: Bis zur nächsten Vorstandssitzung wird<br />
diesbezüglich eine entsprechende Aufstellung vorgelegt<br />
werden. Angedacht werden muss auch die allfällige Einstellung<br />
von Serviceeinrichtungen wie etwa der Bibliothek<br />
(die vergleichsweise wenige Mitglieder in Anspruch nehmen)<br />
oder das Spendengütesiegel.<br />
Schmalzl stellt in Frage, ob es sinnvoll ist, im PR-Bereich<br />
antizyklisch einzusparen.<br />
Hübner hält hierzu fest, dass alternativ auch Berechnungen<br />
angestellt werden, dass im PR-Bereich nicht<br />
€ 250.000,-, sondern nur € 150.000,- eingespart werden<br />
und alternative Einsparungsmaßnahmen gesucht werden.<br />
Kapferer hält fest, dass die Fremdfinanzierung bereits über<br />
die Akademie angeboten wurde (dies hätte den Vorteil geringerer<br />
Zinsen).<br />
Ad nächste Vorstandssitzung<br />
4. Bericht der Referenten<br />
n Referat Berufsrecht<br />
◼◼Insolvenzrechts-Änderungsgesetz/ Auswirkungen auf<br />
das WTBG<br />
Aufgrund des IRÄG 2009 (s. dazu Bericht im letzten Präsidium)<br />
muss auch das WTBG angepasst werden.<br />
Bernbacher hat im letzten BR-A darüber informiert, dass<br />
davon die §§ 10, 99 und 158, indirekt 104 und 105 betroffen<br />
sind. Das WTBG wird dabei an die geänderten Begriffe angepasst,<br />
zu materiellen Änderungen kommt es im WTBG nicht.<br />
Anlässlich der Anpassung soll allerdings auch das Schuldenregulierungsverfahren<br />
explizit im WTBG aufgenommen<br />
werden – nach bisheriger Praxis der Kammer wurde dieses<br />
bisher sinngemäß unter den § 10 WTBG subsumiert.<br />
Klement berichtet ergänzend, dass diese Änderungen derzeit<br />
vom BMWFJ legistisch vorbereitet werden.<br />
n Wahl der Rechnungsprüfer<br />
Üblicherweise werden die Rechnungsprüferersatzmänner<br />
im Jahr darauf als Rechnungsprüfer gewählt. Dies sind:<br />
WP Dr. Klaus Hafner, Wien<br />
WP Karl Friedrich Schwarz, Linz<br />
Neu zu nominieren sind 2 Rechnungsprüferersatzleute<br />
Klement berichtet weiter, dass in einem persönlichen<br />
Gespräch von Hübner und Puffer mit der Justizministerin<br />
Bandion- Ortner auch darauf gedrängt wurde, die Wirtschaftstreuhänder<br />
als dafür ausgebildete Spezialisten für<br />
die Erstellung der Sanierungs- bzw. Finanzpläne zwingend<br />
beizuziehen, dies ebenso für die Begleitung der Unternehmensfortführung.<br />
Ein Exklusivrecht der Rechtsanwälte ist<br />
im Gesetz jedenfalls nicht vorgesehen.<br />
Priester stellt in den Raum, wie sonst Lobbyismus betrieben<br />
werden kann – dies in Hinblick darauf, dass die An-