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KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÄNDER

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Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/10 Protokoll 30<br />

1. Spezifische Fragen<br />

n Genehmigung des Protokolls<br />

Genehmigt<br />

Hübner ist der Ansicht, dass die Diskussion der Berufsgruppenausschüsse<br />

durch die Situation bei der Ärztekammer<br />

beeinflusst war, die jedoch über ein Kuriensystem<br />

verfügt. Konsens besteht darüber, dass der Vorstand als<br />

Clearingstelle und Entscheidungsorgan bestehen bleiben<br />

soll. Trotzdem sollen Berufsgruppenobleute in ihrer Bedeutung<br />

gestärkt werden. Das neu gewählte Präsidium<br />

wird sich diesem Thema annehmen.<br />

n Einrichtung von Berufsgruppenausschüssen<br />

Klement berichtet, dass entsprechend dem Auftrag des<br />

Vorstandes das Thema im BR-A erörtert wurde. Auf Grundlage<br />

des bisherigen Diskussionsstandes kann der BR-A<br />

derzeit folgende berufsrechtliche Rückmeldung geben:<br />

Der BR-A regt an bei der Einrichtung derartiger Ausschüsse<br />

folgende Prämissen zu beachten:<br />

- Die Einrichtung kann auf Grundlage der bestehenden<br />

Bestimmungen erfolgen. Eine Änderung des WTBG ist<br />

nicht erforderlich, auch nicht der GO. Ist eine Verankerung<br />

in der GO gewünscht, kann dies erfolgen.<br />

Houf erinnert, dass sich der BR-A auch mit der Aufhebung<br />

bestimmter Bestimmungen der WT-ARL beschäftigen<br />

sollte.<br />

Benesch soll klären, ob sich der BR-A bereits mit<br />

diesen Bestimmungen beschäftigt hat und in der<br />

nächsten Sitzung berichten.<br />

(Anmerkung zum Zeitpunkt der Protokollerstellung:<br />

Die Bericht über die Meinung des BR-A zur<br />

Aufhebung der Bestimmungen der WT-ARL zur<br />

Externen Qualitätsüberwachung erfolgte in der<br />

Sitzung am 22.6.2009. Der Vorstand beschloss die<br />

Aufhebung der Bestimmungen /Ad Kammertag)<br />

- Den Berufsgruppenausschüssen (BGA) soll ausschließlich<br />

beratende Funktion zukommen.<br />

- Die Einheit der Kammer und die Einheitlichkeit der Vertretung<br />

sowie des Auftritts nach außen darf auch aufgrund<br />

rechtlicher Überlegungen nicht gefährdet oder<br />

verändert werden. Die Vertretung der Kammer nach<br />

außen muss in der Verantwortung des Vorstandes bzw.<br />

des Präsidiums verbleiben.<br />

- Doppelgleisigkeiten und ein Aufblähen der Entscheidungsabläufe<br />

sind zu verhindern.<br />

- Es darf zu keiner Konkurrenzierung von Ausschüssen<br />

kommen (zB Beurteilung von Fragen durch ein Fachgremium<br />

und die BGA oder Unterausschüssen).<br />

Einer allfälligen Entgeltlichkeit steht der BR-A skeptisch<br />

gegenüber, hat sich darüber aber noch keine abschließende<br />

Meinung gebildet.<br />

Ebenso hat sich das Präsidium zu diesem Thema noch keine<br />

abschließende Meinung gebildet. Es wird ein Aufblähen<br />

der bestehenden Ausschüsse befürchtet.<br />

2. Anträge an den Kammertag<br />

n Kammertagswahlen 2010/ Wahlordnung<br />

(Beilage 1)<br />

Klement berichtet, dass gemäß § 179 WTBG die KWT eine<br />

Wahlordnung zu erlassen hat. Ursprünglich war die Wahlordnung<br />

durch den BMWFJ zu erlassen, ein entsprechender<br />

Entwurf aus dem Jahr 1999 wurde jedoch vom BMWFJ nie<br />

verlautbart. Zwischenzeitlich wurde die VO-Kompetenz gesetzlich<br />

der Kammer übertragen.<br />

Der damalige Entwurf kann nunmehr als Verordnung<br />

der Kammer erlassen werden, wofür ein Kammertagsbeschluss<br />

sowie die Genehmigung des Aufsichtsministeriums<br />

erforderlich sind (Dr. Bernbacher hat diesmal eine<br />

rasche Genehmigung zugesagt).<br />

Die dem Kammertag zur Beschlussfassung vorzulegende<br />

Fassung wird vorab noch mit der Hauptwahlkommission<br />

und dem Aufsichtsministerium akkordiert werden.

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