25.04.2014 Aufrufe

KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÄNDER

KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÄNDER

KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÄNDER

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/10 Protokoll 24<br />

3. Bericht der Referenten<br />

4. Sonstige Berichte und Anträge<br />

n Allgemeine Auftragsbedingungen 2009 (AAB 2009)<br />

Die Änderungen der AAB 2009 wurden beschlossen. Der<br />

Umlaufbeschluss wurde einstimmig angenommen.<br />

Als Information zur Kenntnis genommen<br />

n Neues Fachgutachten über Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Berichterstattung bei Abschlussprüfungen<br />

Die Veröffentlichung des neuen Fachgutachtens über<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen<br />

wurde beschlossen.<br />

Der Umlaufbeschluss wurde einstimmig angenommen<br />

5. Bericht des Kammeramtes<br />

Als Information zur Kenntnis genommen<br />

n Anfrage Dr. Kleiner zur Umlagenordnung und zur<br />

doppelten Kammerzugehörigkeit<br />

Vorgeschichte:<br />

Berufsanwärter sind im Gegensatz zu angestellten Wirtschaftstreuhändern<br />

bei der Arbeiterkammer nicht umlagepflichtig.<br />

Begründet wird dies damit, dass Berufsanwärter<br />

typischerweise die selbstständige Tätigkeit eines<br />

Wirtschaftstreuhänders anstreben. Jedenfalls ist die unterschiedliche<br />

Behandlung von Berufsanwärtern und angestellten<br />

WT verfassungsrechtlich unbedenklich.<br />

Anfrage Dr. Kleiner:<br />

Dr. Kleiner informiert, dass bei der derzeit laufenden GPLA<br />

Prüfung in seiner Kanzlei der Prüfer auf dem Standpunkt<br />

steht, dass zwar für Berufsanwärter die Befreiung von der<br />

Arbeiterkammerumlage gilt, nicht jedoch für angestellte<br />

WT. Das ist derzeit zwar richtig, aber nach Meinung von Dr.<br />

Kleiner möglicherweise nicht rechtmäßig. Er verweist auf<br />

das Erkenntnis des VfGH, der nicht das Arbeiterkammergesetz<br />

und die dort geregelten Arbeiterkammerumlagen<br />

in Frage stellt, sondern die Umlagenordnung der KWT. Der<br />

VfGH hat in diesem Erkenntnis darauf hingewiesen, dass<br />

durch eine doppelte Mitgliedschaft eine exzessive Belastung<br />

entstehen köntne. Er verweist in diesem Zusammenhang<br />

auch auf das Wahlrecht der Bilanzbuchhalter betreffend<br />

Kammerzugehörigkeit. Er fordert die KWT auf, dazu<br />

eine Rechtsmeinung abzugeben und zwar in Hinblick auf<br />

Rechtssicherheit und nicht vor einem Kassenfüllungsprinzip<br />

und auch zu der Frage, warum die Wahloption der BiBu<br />

nicht auch für angestellte WT gilt. Wenn die KWT nicht von<br />

sich aus tätig werden kann, ersucht Dr. Kleiner die KWT um<br />

die Unterstützung von Dr. Arnold, damit er selbst den zu<br />

erwartenden Bescheid beim VfGH überprüfen lassen kann.<br />

Dazu ist auszuführen, dass das Erkenntnis des VfGH weniger<br />

die Umlagenordnung der KWT in Frage stellt, sondern<br />

vielmehr der Ansicht ist, dass<br />

• grundsätzlich neben einmaligen Gebühren auch Umsatzgebühren<br />

erhoben werden dürfen<br />

• angestellte WT nicht mit dem Entgelt aus ihrem Arbeitsverhältnis<br />

der vollen Beitragspflicht in der KWT unterliegen<br />

• und im vorliegenden Erkenntnis nicht die Frage untersucht<br />

wird, ob allenfalls eine exzessive Belastung vorliegt.<br />

Alle angestellten WT zahlen derzeit rd. € 525.250,- Umlagen.<br />

Brogyányi berichtet, dass die Diskussion im Präsidium für<br />

die nächste Sitzung vertagt wurde.<br />

Rief hält fest, dass seiner Meinung nach eine Ungleichbehandlung<br />

zwischen Umlagenzahlenden und angestellten<br />

Mitgliedern insofern vorliegt, als die erste Gruppe den<br />

Exzedentenvertrag in Anspruch nehmen kann. Wenn ca.<br />

40 % des Kammerbudgets für die Haftpflichtversicherung<br />

verwendet wird, müsste als Konsequenz auch die fixe Jahresumlage<br />

von derzeit € 250,- um 40 % gesenkt werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!