KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÃNDER
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Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/10 Protokoll 20<br />
n Entwurf zur Errichtung von<br />
Berufsgruppenausschüssen<br />
(Beilage 1)<br />
In der Sitzung des Strukturausschusses am 22.09.2008<br />
wurde diskutiert, wie eine stärkere Autonomie der Berufsgruppen<br />
umgesetzt werden könnte.<br />
Konsens bestand darin, künftig Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater-<br />
und Bilanzbuchhalterausschüsse einzurichten,<br />
die sich vorrangig um Themen kümmern sollen, die den<br />
jeweiligen Bereich betreffen. Den Berufsgruppenobmännern<br />
sollen dabei federführende Aufgaben zukommen.<br />
An der Entscheidungskompetenz des Vorstands soll festgehalten<br />
werden. Angedacht wird auch, die neu geschaffenen<br />
Berufsgruppenausschüsse in der Geschäftsordnung<br />
zu verankern. Ein Kuriensystem wurde ebenfalls als Variante<br />
diskutiert, jedoch einstimmig abgelehnt.<br />
Klement erläutert, dass das Kammeramt in der Beilage 1<br />
versucht hat, mögliche Forderungen, Themen und Fragen<br />
für die Umsetzung festzuhalten.<br />
Ziel soll sein, Aufgabengebiete und Zuständigkeiten der<br />
Berufsgruppenausschüsse zu definieren und allumfassend<br />
vorzusehen.<br />
Hübner zusammenfassend zu den Grundzügen: Stärkung<br />
der Berufsgruppenobmänner unter weiterer Gesamtverantwortung<br />
des Vorstands, ein Kuriensystem wird abgelehnt.<br />
Klement berichtet ergänzend, dass in der Beilage 1 verschiedene<br />
Vorschläge zusammengefasst wurden, wobei<br />
der Vorstand zu entscheiden hat, ob eine Arbeitsgruppe<br />
zur weiteren Ausarbeitung eingerichtet werden soll bzw.<br />
auch als Grundsatzentscheidung zu diskutieren hätte, ob<br />
und welche Bereiche er sich zur tatsächlichen Entscheidung<br />
vorbehalten will.<br />
Hübner hält fest, dass die Umsetzung nicht durch eine<br />
Gesetzesänderung, sondern durch Änderungen der Geschäftsordnung<br />
erfolgen soll. Grundsätzlich ist zu entscheiden,<br />
über welches Maß an Autonomie die Ausschüsse<br />
verfügen sollen.<br />
Hierzu hält Klement fest, dass der Vorstand einzelne Bereiche<br />
zur Entscheidung an die Ausschüsse übertragen<br />
könnte. Dies allerdings durch widerruflichen Grundsatzbeschluss,<br />
wobei jedes einzelne Vorstandsmitglied nach wie<br />
vor in Einzelbeschlüssen gegen einen Ausschussvorschlag<br />
stimmen könnte.<br />
Hübner geht von einer beratenden Funktion der Ausschüsse<br />
aus. So wie der Vorstand bereits durch die intensivere<br />
Vorbereitung des Präsidiums entlastet wurde, könnte<br />
auch durch die vorbereitende Arbeit der Ausschüsse eine<br />
weitere Entlastung gegeben sein.<br />
Dem stimmt Schmalzl zu – durch die fraktionelle Besetzung<br />
der Ausschüsse müssten auch entsprechende Diskussionen<br />
in der Regel ausgeschlossen sein.<br />
Jeitler: aus Sicht der Bilanzbuchhalter – dies gilt aber für<br />
alle Berufsgruppen – müssten die Ausschüsse mit einer<br />
gewissen Autonomie ausgestattet werden.<br />
Hierzu hält Hübner fest, dass der Vorstand weiterhin entscheidungsbefugt<br />
sein muss, dies auch in Hinblick darauf,<br />
Differenzen zwischen den Berufsgruppen zu vermeiden<br />
und auszugleichen – ohne eine derartige Clearing-Stelle<br />
wäre eine Stärkung der Autonomie nicht durchführbar.<br />
Dem stimmt Trestl zu – die Entscheidungen müssen weiterhin<br />
in den gewählten Gremien erfolgen.<br />
Auch Brogyányi stimmt dem zu, dies auch in Hinblick auf<br />
das Bekenntnis zur Einheitskammer für alle Berufsgruppen.<br />
Hübner stellt den Antrag, dass das Kammeramt gemeinsam<br />
mit dem BR-A Vorschläge ausarbeiten soll (dies mit<br />
Änderungen nur innerhalb der Geschäftsordnung und weiterer<br />
Entscheidungsbefugnis des Vorstands).<br />
Einstimmig beschlossen<br />
Schmalzl sieht den Vorstand ohne Gesetzesänderung weiter<br />
als beschlussbestimmendes Gremium.