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KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÄNDER

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Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/10 Protokoll 20<br />

n Entwurf zur Errichtung von<br />

Berufsgruppenausschüssen<br />

(Beilage 1)<br />

In der Sitzung des Strukturausschusses am 22.09.2008<br />

wurde diskutiert, wie eine stärkere Autonomie der Berufsgruppen<br />

umgesetzt werden könnte.<br />

Konsens bestand darin, künftig Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater-<br />

und Bilanzbuchhalterausschüsse einzurichten,<br />

die sich vorrangig um Themen kümmern sollen, die den<br />

jeweiligen Bereich betreffen. Den Berufsgruppenobmännern<br />

sollen dabei federführende Aufgaben zukommen.<br />

An der Entscheidungskompetenz des Vorstands soll festgehalten<br />

werden. Angedacht wird auch, die neu geschaffenen<br />

Berufsgruppenausschüsse in der Geschäftsordnung<br />

zu verankern. Ein Kuriensystem wurde ebenfalls als Variante<br />

diskutiert, jedoch einstimmig abgelehnt.<br />

Klement erläutert, dass das Kammeramt in der Beilage 1<br />

versucht hat, mögliche Forderungen, Themen und Fragen<br />

für die Umsetzung festzuhalten.<br />

Ziel soll sein, Aufgabengebiete und Zuständigkeiten der<br />

Berufsgruppenausschüsse zu definieren und allumfassend<br />

vorzusehen.<br />

Hübner zusammenfassend zu den Grundzügen: Stärkung<br />

der Berufsgruppenobmänner unter weiterer Gesamtverantwortung<br />

des Vorstands, ein Kuriensystem wird abgelehnt.<br />

Klement berichtet ergänzend, dass in der Beilage 1 verschiedene<br />

Vorschläge zusammengefasst wurden, wobei<br />

der Vorstand zu entscheiden hat, ob eine Arbeitsgruppe<br />

zur weiteren Ausarbeitung eingerichtet werden soll bzw.<br />

auch als Grundsatzentscheidung zu diskutieren hätte, ob<br />

und welche Bereiche er sich zur tatsächlichen Entscheidung<br />

vorbehalten will.<br />

Hübner hält fest, dass die Umsetzung nicht durch eine<br />

Gesetzesänderung, sondern durch Änderungen der Geschäftsordnung<br />

erfolgen soll. Grundsätzlich ist zu entscheiden,<br />

über welches Maß an Autonomie die Ausschüsse<br />

verfügen sollen.<br />

Hierzu hält Klement fest, dass der Vorstand einzelne Bereiche<br />

zur Entscheidung an die Ausschüsse übertragen<br />

könnte. Dies allerdings durch widerruflichen Grundsatzbeschluss,<br />

wobei jedes einzelne Vorstandsmitglied nach wie<br />

vor in Einzelbeschlüssen gegen einen Ausschussvorschlag<br />

stimmen könnte.<br />

Hübner geht von einer beratenden Funktion der Ausschüsse<br />

aus. So wie der Vorstand bereits durch die intensivere<br />

Vorbereitung des Präsidiums entlastet wurde, könnte<br />

auch durch die vorbereitende Arbeit der Ausschüsse eine<br />

weitere Entlastung gegeben sein.<br />

Dem stimmt Schmalzl zu – durch die fraktionelle Besetzung<br />

der Ausschüsse müssten auch entsprechende Diskussionen<br />

in der Regel ausgeschlossen sein.<br />

Jeitler: aus Sicht der Bilanzbuchhalter – dies gilt aber für<br />

alle Berufsgruppen – müssten die Ausschüsse mit einer<br />

gewissen Autonomie ausgestattet werden.<br />

Hierzu hält Hübner fest, dass der Vorstand weiterhin entscheidungsbefugt<br />

sein muss, dies auch in Hinblick darauf,<br />

Differenzen zwischen den Berufsgruppen zu vermeiden<br />

und auszugleichen – ohne eine derartige Clearing-Stelle<br />

wäre eine Stärkung der Autonomie nicht durchführbar.<br />

Dem stimmt Trestl zu – die Entscheidungen müssen weiterhin<br />

in den gewählten Gremien erfolgen.<br />

Auch Brogyányi stimmt dem zu, dies auch in Hinblick auf<br />

das Bekenntnis zur Einheitskammer für alle Berufsgruppen.<br />

Hübner stellt den Antrag, dass das Kammeramt gemeinsam<br />

mit dem BR-A Vorschläge ausarbeiten soll (dies mit<br />

Änderungen nur innerhalb der Geschäftsordnung und weiterer<br />

Entscheidungsbefugnis des Vorstands).<br />

Einstimmig beschlossen<br />

Schmalzl sieht den Vorstand ohne Gesetzesänderung weiter<br />

als beschlussbestimmendes Gremium.

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