KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÃNDER
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Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/10 Protokoll 19<br />
1. Spezifische Fragen<br />
n Protokollberichtigung – Schreiben Jeitler<br />
Jeitler weist darauf hin, dass die Ausführungen auf Seite<br />
4, letzter Absatz, sowie S.5, erster Absatz, des letzten Vorstandsprotokolls<br />
thematisch dem Diskussionspunkt „Evaluierungsbericht<br />
BibuG“ zuzuordnen sind:<br />
„Auf Bemerken von Jeitler ihm wäre vorgeworfen worden,<br />
die Unwahrheit zu sagen, hält Hübner fest, dass der vorgesehene<br />
Weg Vorschläge in der Kammer zu diskutieren der<br />
ist, diese dem Vorstand zur Diskussion vorzulegen.<br />
Dies war auch für Jeitler stets möglich, allerdings wurden<br />
dem Vorstand keine Vorschläge vorgelegt, lediglich über<br />
solche gesprochen. Dem Thema wurde dennoch im Vorstand<br />
wiederholt breiter Raum gewährt und das Thema<br />
immer wieder ausführlich diskutiert. Der Vorwurf, dass auf<br />
die Mails von Jeitler nicht eingegangen worden wäre, ist<br />
unhaltbar.“<br />
Jeitler hält fest, dass es sich nicht um eine Protokollberichtigung<br />
im eigentlichen Sinn handelt, sondern der Inhalt<br />
aufgrund der zeitlichen Abfolge der Diskussion thematisch<br />
nicht richtig zugeordnet wurde. Die beiden betroffenen<br />
Absätze sind daher dem vorangehenden TO-Punkt zuzuordnen.<br />
Weiters beantragt Jeitler die Bezeichnung des TO-Punktes<br />
„Schreiben Jeitler“ um den Betreff seines Schreibens zu<br />
erweitern, so dass der Punkt zu lauten hat: „Schreiben<br />
Jeitler betreffend Verbreitung von Unwahrheiten über die<br />
Berufsgruppe der Bilanzbuchhalter.“<br />
Einstimmig beschlossen<br />
Jeitler beantragt die Berichtigung des Protokolls.<br />
Richtigerweise habe es zu lauten:<br />
Bernhardt merkt an, dass Steuerberater es wohl auch<br />
nicht gerne sehen würden, wenn die SBH-Vertretung eine<br />
Website mit folgendem Inhalt ins Netz stellen würde:<br />
Von KWT-Seite wird immer wieder betont, dass den einzelnen<br />
Berufsgruppen vom Gesetzgeber nur Aufgaben übertragen<br />
werden sollen, für die sie ausgebildet/geprüft sind.<br />
Dem entsprechend wären die Vorbehaltsaufgaben per Gesetz<br />
wie folgt zu verteilen:<br />
Bilanzbuchhalter: Buchhaltung, Bilanzierung, Personalverrechnung<br />
Steuerberater:<br />
Steuerberatung, Erstellen von Steuererklärungen<br />
Wirtschaftsprüfer: Abschlussprüfung.<br />
Hinsichtlich VERTRETUNG gibt es anderorts umfangreiches<br />
Gesetzesmaterial. Dieses Thema bedarf keiner Regelung<br />
im WTBG bzw. im BibuG.<br />
Selbstverständlich sollte es den Berufsgruppen-Mitgliedern<br />
offen stehen, durch Zusatzprüfungen ihren jeweiligen<br />
Berechtigungsumfang zu erweitern. Beispielsweise<br />
sollten Steuerberater nach Absolvierung des zweijährigen<br />
WIFI-Buchhaltungskurses und nach erfolgreich absolvierter<br />
Buchhalterprüfung auch Buchhaltungsarbeiten anbieten<br />
dürfen.<br />
Die aktuelle gesetzliche Regelung ist ein Relikt der Vergangenheit<br />
und deshalb so rasch als möglich an die Erfordernisse<br />
des 21. Jahrhunderts anzupassen.<br />
Jeitler hält fest, dass nicht er die Protokollberichtigung beantragt<br />
habe, sondern Bernhardt.<br />
Einstimmig beschlossen<br />
n Protokollberichtigung – Schreiben Jeitler<br />
Im Protokoll vom 22.6., Punkt „Schreiben Jeitler“, Seite 4,<br />
4. Absatz, heißt es:<br />
Bernhardt stellt zur Diskussion………………<br />
n Genehmigung des Protokolls<br />
Genehmigt