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KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÄNDER

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Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/10 Protokoll 19<br />

1. Spezifische Fragen<br />

n Protokollberichtigung – Schreiben Jeitler<br />

Jeitler weist darauf hin, dass die Ausführungen auf Seite<br />

4, letzter Absatz, sowie S.5, erster Absatz, des letzten Vorstandsprotokolls<br />

thematisch dem Diskussionspunkt „Evaluierungsbericht<br />

BibuG“ zuzuordnen sind:<br />

„Auf Bemerken von Jeitler ihm wäre vorgeworfen worden,<br />

die Unwahrheit zu sagen, hält Hübner fest, dass der vorgesehene<br />

Weg Vorschläge in der Kammer zu diskutieren der<br />

ist, diese dem Vorstand zur Diskussion vorzulegen.<br />

Dies war auch für Jeitler stets möglich, allerdings wurden<br />

dem Vorstand keine Vorschläge vorgelegt, lediglich über<br />

solche gesprochen. Dem Thema wurde dennoch im Vorstand<br />

wiederholt breiter Raum gewährt und das Thema<br />

immer wieder ausführlich diskutiert. Der Vorwurf, dass auf<br />

die Mails von Jeitler nicht eingegangen worden wäre, ist<br />

unhaltbar.“<br />

Jeitler hält fest, dass es sich nicht um eine Protokollberichtigung<br />

im eigentlichen Sinn handelt, sondern der Inhalt<br />

aufgrund der zeitlichen Abfolge der Diskussion thematisch<br />

nicht richtig zugeordnet wurde. Die beiden betroffenen<br />

Absätze sind daher dem vorangehenden TO-Punkt zuzuordnen.<br />

Weiters beantragt Jeitler die Bezeichnung des TO-Punktes<br />

„Schreiben Jeitler“ um den Betreff seines Schreibens zu<br />

erweitern, so dass der Punkt zu lauten hat: „Schreiben<br />

Jeitler betreffend Verbreitung von Unwahrheiten über die<br />

Berufsgruppe der Bilanzbuchhalter.“<br />

Einstimmig beschlossen<br />

Jeitler beantragt die Berichtigung des Protokolls.<br />

Richtigerweise habe es zu lauten:<br />

Bernhardt merkt an, dass Steuerberater es wohl auch<br />

nicht gerne sehen würden, wenn die SBH-Vertretung eine<br />

Website mit folgendem Inhalt ins Netz stellen würde:<br />

Von KWT-Seite wird immer wieder betont, dass den einzelnen<br />

Berufsgruppen vom Gesetzgeber nur Aufgaben übertragen<br />

werden sollen, für die sie ausgebildet/geprüft sind.<br />

Dem entsprechend wären die Vorbehaltsaufgaben per Gesetz<br />

wie folgt zu verteilen:<br />

Bilanzbuchhalter: Buchhaltung, Bilanzierung, Personalverrechnung<br />

Steuerberater:<br />

Steuerberatung, Erstellen von Steuererklärungen<br />

Wirtschaftsprüfer: Abschlussprüfung.<br />

Hinsichtlich VERTRETUNG gibt es anderorts umfangreiches<br />

Gesetzesmaterial. Dieses Thema bedarf keiner Regelung<br />

im WTBG bzw. im BibuG.<br />

Selbstverständlich sollte es den Berufsgruppen-Mitgliedern<br />

offen stehen, durch Zusatzprüfungen ihren jeweiligen<br />

Berechtigungsumfang zu erweitern. Beispielsweise<br />

sollten Steuerberater nach Absolvierung des zweijährigen<br />

WIFI-Buchhaltungskurses und nach erfolgreich absolvierter<br />

Buchhalterprüfung auch Buchhaltungsarbeiten anbieten<br />

dürfen.<br />

Die aktuelle gesetzliche Regelung ist ein Relikt der Vergangenheit<br />

und deshalb so rasch als möglich an die Erfordernisse<br />

des 21. Jahrhunderts anzupassen.<br />

Jeitler hält fest, dass nicht er die Protokollberichtigung beantragt<br />

habe, sondern Bernhardt.<br />

Einstimmig beschlossen<br />

n Protokollberichtigung – Schreiben Jeitler<br />

Im Protokoll vom 22.6., Punkt „Schreiben Jeitler“, Seite 4,<br />

4. Absatz, heißt es:<br />

Bernhardt stellt zur Diskussion………………<br />

n Genehmigung des Protokolls<br />

Genehmigt

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