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PRÜFUNGSWESEN - Steuerberater Ablauf der Fachprüfung für ...

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PRÜFUNGSWESEN - <strong>Steuerberater</strong><br />

<strong>Ablauf</strong> <strong>der</strong> Fachprüfung für <strong>Steuerberater</strong><br />

Zulassungsverfahren<br />

Die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 14 WTBG müssen erfüllt sein.<br />

Sobald <strong>der</strong> Zulassungsantrag mit Beilagen bei uns einlangt, werden Ihnen die anfallenden Gebühren<br />

vorgeschrieben:<br />

Prüfungsgebühr Euro 690,--<br />

Gebühr für den Antrag Euro 14,30<br />

je Beilage Euro 3,90 (sofern diese noch nicht vergebührt sind)<br />

Liegen sämtliche Unterlagen und Voraussetzungen vor, werden Sie zur Fachprüfung für <strong>Steuerberater</strong><br />

mit Bescheid zugelassen. Zum ersten Prüfungsteil werden Sie von uns eingeladen.<br />

Bitte beachten Sie: Ab Zustellung <strong>der</strong> Einladung zum ersten Prüfungsteil beginnt die 7-Jahresfrist für<br />

die vollständige Absolvierung des Prüfungsverfahrens (§ 23 WTBG).<br />

Prüfungsteil Klausurarbeiten<br />

Der schriftliche Prüfungsteil besteht gemäß § 29 WTBG aus zwei Klausurarbeiten zu je sieben<br />

Stunden:<br />

Betriebswirtschaftslehre sowie<br />

Abgabenrecht.<br />

Zum ersten Klausurtermin werden Sie eingeladen, für die übrigen Klausurtermine müssen Sie sich bis<br />

spätestens einen Monat vor dem gewünschten Termin bei uns einlangend schriftlich anmelden.<br />

Anmeldung zu den Klausurarbeiten<br />

Es werden nur jene Kandidaten zum Klausurarbeitstermin eingeladen, die sich spätestens einen<br />

Monat vor dem Termin schriftlich angemeldet haben.<br />

Rücktritt<br />

Zwischen dem Einlangen <strong>der</strong> schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns und dem Prüfungstermin<br />

müssen drei Arbeitstage liegen. Ein Rücktritt ist danach nur aus zwingenden Gründen möglich.<br />

Treten Sie später als 3 Arbeitstage vor dem Prüfungstermin ohne zwingenden Grund o<strong>der</strong> während<br />

des Prüfungsteiles zurück, so gilt <strong>der</strong> betreffende Prüfungsteil als "nicht bestanden" (§ 21 Abs 4<br />

WTBG).<br />

Stand: Oktober 2012


Ein zwingen<strong>der</strong> Grund liegt z.B. bei Krankheit vor. Dies ist durch ein ärztliches Attest o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e<br />

geeignete Belege nachzuweisen. Das Attest muss spätestens 14 Tage nach dem versäumten<br />

Klausurtermin o<strong>der</strong> unverzüglich nach Wegfall des Verhin<strong>der</strong>ungsgrundes bei uns einlangen.<br />

<strong>Ablauf</strong> <strong>der</strong> Klausurarbeit<br />

Achten Sie darauf, dass auf jedem Blatt die Code- und Seitenzahl vermerkt ist und nicht <strong>der</strong> Name.<br />

Geben Sie Ihre Arbeit nicht ab, wird diese mit "nicht bestanden" beurteilt.<br />

Ihre Klausurausarbeitung wird von zwei Prüfungskommissären innerhalb einer Frist von jeweils vier<br />

Wochen beurteilt.<br />

Wird die Arbeit nicht von beiden mit "Bestanden" o<strong>der</strong> "Nicht bestanden" beurteilt, erfolgt eine weitere<br />

Begutachtung durch einen dritten Prüfungskommissär. Die Überbegutachtungen erfolgen ebenfalls<br />

innerhalb von drei Wochen.<br />

Es gibt keine Begrenzung <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>holungs- und Rücktrittsmöglichkeiten. Bitte berücksichtigen Sie<br />

aber, dass Sie das Prüfungsverfahren binnen sieben Jahren ab Erhalt <strong>der</strong> ersten Einladung zur Gänze<br />

erfolgreich beendet haben müssen. Nach Erreichen dieser Frist würden Sie automatisch aus dem<br />

Prüfungsverfahren ausscheiden und allenfalls bereits bestandene Prüfungsteile sind verfallen (§ 23<br />

WTBG).<br />

Anmeldung<br />

Mündlicher Prüfungsteil<br />

Die schriftliche Anmeldung zum Prüfungstermin muss spätestens 1 Monat vor dem Termin bei uns<br />

einlangen.<br />

Rücktritt<br />

Zwischen dem Einlangen <strong>der</strong> schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns und dem Prüfungstermin<br />

müssen drei Arbeitstage liegen. Ein Rücktritt ist danach nur aus zwingenden Gründen möglich.<br />

Treten Sie später als 3 Arbeitstage vor dem Prüfungstermin ohne zwingenden Grund o<strong>der</strong> während<br />

des Prüfungsteiles zurück, so gilt <strong>der</strong> betreffende Prüfungsteil als "nicht bestanden" (§ 21 Abs 4<br />

WTBG).<br />

Ein zwingen<strong>der</strong> Grund liegt z.B. bei Krankheit vor. Dies ist durch ein ärztliches Attest o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e<br />

geeignete Belege nachzuweisen. Das Attest muss spätestens 14 Tage nach dem versäumten<br />

Klausurtermin o<strong>der</strong> unverzüglich nach Wegfall des Verhin<strong>der</strong>ungsgrundes bei uns einlangen.<br />

Bestellungsverfahren<br />

Sie finden den Antrag auf öffentliche Bestellung auf unserer Homepage. Bitte beachten Sie: Sofern<br />

nach <strong>der</strong> erfolgreichen Absolvierung <strong>der</strong> Fachprüfung mehr als sieben Jahre vergangen sind, ist die<br />

Bestellung davon abhängig, ob Sie während dieses Zeitraumes überwiegend facheinschlägig tätig<br />

waren.<br />

Stand: Oktober 2012


Kontaktpersonen für das Prüfungsverfahren<br />

Leiterin <strong>der</strong> Prüfungsabteilung: Dr. Maria Theisl<br />

Tel. 01/811 73-228<br />

E-Mail: theisl@kwt.or.at<br />

Sachbearbeiterin für Wien, Nie<strong>der</strong>österreich und Burgenland:<br />

Susanne LUCKSCHANDER<br />

Tel. 01/811 73-227<br />

E-Mail: luckschan<strong>der</strong>@kwt.or.at<br />

Sachbearbeiterin für Wien, Nie<strong>der</strong>österreich und Burgenland:<br />

Birgit TRÜMEL<br />

Tel. 01/811 73-241<br />

E-Mail: truemel@kwt.or.at<br />

Sachbearbeiterin für alle an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>:<br />

Susanne WURDACK<br />

Tel. 01/811 73-229<br />

E-Mail: wurdack@kwt.or.at<br />

Allgemeines Fax: 01/811 73-100<br />

Stand: Oktober 2012

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