Falkon - Kwizda Agro
Falkon - Kwizda Agro
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<strong>Falkon</strong> ®<br />
<strong>Falkon</strong> ®<br />
Pfl. Reg. Nr. 901346<br />
Zulassungsnr. 006330-00<br />
Gefahrensymbol N<br />
Systemisches Herbizid gegen Gemeinen<br />
Windhalm und einjährige zweikeimblättrige<br />
Unkräuter in Winterweizen, Winterroggen,<br />
Wintergerste und Wintertriticale im<br />
Nachauflauf Herbst<br />
Versandgebinde/Handelsform:<br />
12 x 1 l Flasche<br />
4 x 5 l Kanister<br />
Abgabe Frei<br />
Suspensionskonzentrat<br />
Registrierungsbereich<br />
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:<br />
Gemeiner Windhalm und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Winterweizen, Winterroggen,<br />
Wintergerste, Wintertriticale.<br />
Eigenschaften und Wirkungsweise<br />
<strong>Falkon</strong> ist ein systemisches, wuchsstofffreies Herbizid, das aus den beiden Wirkstoffen Penoxsulam<br />
und Diflufenican besteht. Penoxsulam gehört zur chemischen Gruppe der Triazolpyrimidine<br />
und hemmt die Eiweißsynthese in der Pflanze (ALS Hemmer). Die Wirkung<br />
erfolgt über Boden und Blatt. Diflufenican entstammt der chemischen Gruppe der Phenoxynicotinanilide<br />
und hemmt die Synthese der Karotinoide (Bleaching). Die Wirkungsentfaltung<br />
erfolgt hauptsächlich über den Boden. Wirkungsmechanismus (HRAC Gruppe): Penoxsulam:<br />
B, Diflufenican: F1. Durch die Kombination von blatt- und bodenaktiven Wirkstoffen<br />
ist sowohl eine schnelle Wirkung gegen bereits aufgelaufene Unkräuter und –gräser<br />
sichergestellt, als auch eine nachhaltige Wirkung gegen später und über einen längeren<br />
Zeitraum keimende Schadpflanzen.<br />
Wirkungsspektrum<br />
Mit 1 l/ha <strong>Falkon</strong> sind:<br />
sehr gut bis gut bekämpfbar: Gemeiner Windhalm, Klettenlabkraut, Vogelmiere, Kamille-Arten,<br />
Vogelknöterich, Windenknöterich, Hirtentäschelkraut, Ausfallraps, Ackervergißmeinicht,<br />
Stiefmütterchen-Arten, Ehrenpreis-Arten, Taubnessel-Arten, Weißer Gänsefuß,<br />
Schwarzer Nachtschatten, Storchschnabel-Arten<br />
ausreichend bekämpfbar: Ackerhundskamille , Einjährige Rispe (bis EC 11 der Rispe)<br />
nicht ausreichend bekämpfbar: Ackerfuchsschwanz, Quecke, Kornblume, Mohn<br />
Aufwandmenge(n)<br />
Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste, Wintertriticale: Die Aufwandmenge beträgt 1,0<br />
l/ha <strong>Falkon</strong>. Die Anwendung erfolgt im Nachauflauf Herbst zwischen BBCH 10 – 29 des<br />
Getreides. <strong>Falkon</strong> wird mit den in der Praxis üblichen Wasseraufwandmengen ausgebracht,<br />
jedoch sollten 200 l/ha nicht unterschritten werden. Dichte Bestände sind mit 400<br />
l/ha zu behandeln, um eine bessere Benetzung der Unkräuter zu erreichen. Maximal eine<br />
Anwendung je Kultur bzw. je Jahr. Nur in bis Ende Oktober gedrilltem Winterweizen anwenden.<br />
Anwendung<br />
Der optimale Anwendungszeitpunkt liegt im Wintergetreide (Winterweizen, Wintergerste,<br />
Winterroggen und Wintertriticale) beim frühen (EC 10) bis späten Nachauflauf (EC 12/13),<br />
kann aber bei ungünstigen Bedingungen (Witterung, Befahrbarkeit) bis zum Ende der Be-
<strong>Falkon</strong> ®<br />
stockung (BBCH 29) der Kulturpflanzen im Herbst erfolgen. Es wird empfohlen, ein feinkrümeliges<br />
Saatbett mit gleichmäßiger Saattiefe (2 - 3 cm) sicherzustellen. Zur Vermeidung<br />
von Kulturschäden empfehlen wir staunässegefährdete Böden nicht zu behandeln. Böden<br />
mit einer starken Mulchauflage sollten ebenfalls nicht behandelt werden. Bodenbearbeitung<br />
nach der Behandlung unterlassen.<br />
Hinweise zur Schadensverhütung<br />
Durch Staunässe oder Trockenheit geschwächte Getreidebestände nicht behandeln. Keine<br />
Kulturen mit Untersaaten behandeln. Abtrift und Spritzüberlappungen unbedingt vermeiden!<br />
Verträglichkeit<br />
Aufgrund der sehr guten Verträglichkeit kann <strong>Falkon</strong> in allen Wintergetreidearten ohne<br />
Sorteneinschränkung zur Nachauflaufanwendung im Herbst über einen langen Zeitraum<br />
eingesetzt werden. Unter ungünstigen Witterungsbedingungen (starke Niederschläge, ungünstige<br />
Temperaturen) kann es zu kurzeitigen und temporären Aufhellungen der Kulturpflanze<br />
kommen. Schäden an der Kulturpflanze möglich. Diese haben jedoch keine Auswirkungen<br />
auf den Ertrag.<br />
Hinweise<br />
Die langjährige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, deren Wirkstoffe den gleichen Wirkungsmechanismus<br />
besitzen, kann zur Entstehung von resistenten Biotypen führen. Beim<br />
Auftreten von z.B. gegenüber ALS Herbiziden resistentem Windhalm kein <strong>Falkon</strong> einsetzen.<br />
Nach einem Einsatz von <strong>Falkon</strong> im Herbst sollte im Frühjahr kein Soloeinsatz eines Produkt<br />
der HRAC Wirkstoffklasse B (ALS-Hemmer) zur Bekämpfung von Ungräsern zum Einsatz<br />
kommen, vielmehr wird empfohlen, Produkte der HRAC Wirkstoffklasse A (DIMs) zu wählen.<br />
Darüber hinaus wird empfohlen, die Aufwandmenge nicht zu reduzieren und in der<br />
Fruchtfolge die vorhandene Wirkstoffvielfalt zu nutzen (z.B. durch den Einsatz von Propyzamid<br />
in Winterraps). Folgende ackerbaulichen Maßnahmen unterstützen bzw. erhalten<br />
langfristig die Wirksamkeit von herbizid-wirksamen Produkten: Behandlung möglichst kleiner<br />
Unkrautstadien, Vermeidung von Frühsaaten, wendende statt reduzierte Bodenbearbeitung<br />
bei starker Zunahme von Unkräutern und Ungräsern, Wechsel Winterung - Sommerung,<br />
Vermeidung der Verschleppung von Unkrautsamen durch Mähdrescher und Bodenbearbeitungsgeräte.<br />
Mischbarkeit<br />
Informationen zu Mischungen mit Primus, Axial 50, Ciral, IPU sowie zu Mischungen mit<br />
Insektiziden und Flüssigdüngern finden Sie in in den Produktbroschüren und Internet unter<br />
dowagro.de.<br />
Nachbau<br />
Im Rahmen der Fruchtfolge kann jede Hauptkultur nachgebaut werden. Schäden an nachgebauten<br />
zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps sind möglich. Bei vorzeitigem<br />
Umbruch können Mais, Sommerweizen, Hafer, Kartoffeln, Felderbsen und Feldbohnen<br />
nachgebaut werden.<br />
Herstellen der Spritzbrühe<br />
<strong>Falkon</strong> bei eingeschaltetem Rührwerk direkt in den zu 2/3 mit Wasser gefüllten Spritzflüssigkeitsbehälter<br />
geben, entleerte Packung sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe<br />
beigeben, Behälter anschließend mit Wasser auffüllen. Bei Mischungen ist die Gebrauchsanleitung<br />
der Mischpartner zu beachten.
<strong>Falkon</strong> ®<br />
Reinigung der Spritzgeräte<br />
Spritzgeräte gründlich mit Wasser und vor Einsatz in empfindlichen Kulturen (z. B. Raps<br />
oder Rüben) auch mit Reinigungsmittel (z. B. 25%iger Salmiakgeist) reinigen, die verdünnte<br />
Reinigungsflüssigkeit auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen. Spritzgeräte regelmäßig<br />
auf dem Prüfstand kontrollieren und einstellen lassen.<br />
Weitere Vorsichtsmaßnahmen<br />
Hinweise für den sicheren Umgang<br />
Hinweise zum Schutz des Anwenders<br />
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden<br />
führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Die Richtlinie für die Anforderungen<br />
an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung<br />
beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit<br />
ist zu beachten. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen<br />
des Spritzbelages wieder betreten. Sollten durch unsachgemäße Handhabung oder<br />
Missbrauch Vergiftungserscheinungen auftreten, sofort den Arzt rufen!<br />
Umweltverhalten<br />
Bienen: <strong>Falkon</strong> wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge<br />
bzw. Anwendungskonzentration als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).<br />
Fische und Fischnährtiere: <strong>Falkon</strong> ist giftig für Fische und Fischnährtiere.<br />
Algen und höhere Wasserpflanzen: <strong>Falkon</strong> ist giftig für Algen und höhere Wasserpflanzen.<br />
Schutz von Flora und Fauna<br />
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:<br />
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden<br />
Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen,<br />
Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis<br />
"Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in<br />
der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen<br />
ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich,<br />
wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende<br />
Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder<br />
die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt<br />
im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger<br />
Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft<br />
mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.<br />
Schutz von Oberflächengewässern<br />
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:<br />
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern -<br />
ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />
Oberflächengewässer -, muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis<br />
"Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in<br />
der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten<br />
aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten<br />
Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten<br />
Abdriftminderungsklassen, ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen<br />
Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.Reduzierte<br />
Abstände:
<strong>Falkon</strong> ®<br />
50 % : 5m / 75 % : 5m / 90 % : *<br />
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung<br />
des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern -<br />
ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />
Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem<br />
Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Ackerbau: 10 m<br />
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern<br />
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch<br />
wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen<br />
vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten<br />
nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen<br />
ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte<br />
Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer<br />
münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im<br />
Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel<br />
und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten<br />
nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die<br />
Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.<br />
Hinweise zur Umweltgefährdung und umweltrelevante Vorsichtsmaßnahmen und Hinweise<br />
auf besondere Gefahren und Sicherheitsratschläge zum Schutz der Gesundheit:<br />
Wirkstoff Diflufenican 100 g/l (9,48 %) Produkttyp Herbizid<br />
Penoxsulam 15 g/l (1,42 %)<br />
Vorsicht, Pflanzenschutzmittel!<br />
Wartezeit<br />
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die<br />
Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte)<br />
verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).<br />
Nummern der R-Sätze 50/53<br />
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanweisung einzuhalten. Die<br />
folgenden Sicherheitshinweise sind zu beachten.<br />
Nummern der S-Sätze 2, 13, 35, 57, 20/21<br />
Leere Verpackungen nicht wiederverwenden.<br />
Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Leere, gut gereinigte<br />
Packung geordneter Sammelstelle mit kontrollierter Übernahme übergeben.<br />
Zulassungsinhaber und für die Endkennzeichnung Verantwortlicher<br />
Dow <strong>Agro</strong>Sciences GmbH, Truderinger Straße 15, D-81677 München<br />
Vertrieb bzw. Verantwortlicher Inverkehrbringer<br />
<strong>Kwizda</strong> <strong>Agro</strong> GmbH, Universitätsring 6, 1010 Wien, Tel. 059977-10<br />
Österreichische Zulassung zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht vergfügbar!