Berufsmatura Luzern - KV Luzern

Berufsmatura Luzern - KV Luzern Berufsmatura Luzern - KV Luzern

25.04.2014 Aufrufe

Berufsmaturität Kaufmännische Berufsmaturitätsschule Luzern Lehrbegleitend, berufsbegleitend, Vollzeit Ausgabe für Prüfung 2013 Benachrichtigung bei Nichtbestehen Wer die Berufsmaturitätsprüfung nicht bestanden hat, wird durch die Schule schriftlich orientiert. Die Briefe werden am 02.07.2013 mit eingeschriebener Post aufgegeben; der Lehrbetrieb erhält eine Kopie. Dem Schreiben an die Kandidaten beigefügt sind auch die Anmeldeunterlagen zur Repetition des Unterrichts und zur Wiederholung der Berufsmaturitätsprüfung. Bemühen Sie sich nicht, vor der Berufsmaturafeier zu erfahren, welche Noten Sie erreicht haben. Allen Personen, die mit der Prüfung zu tun haben, ist es untersagt, Kandidatinnen und Kandidaten, Eltern, Lehrbetrieben oder anderen Personen Prüfungsergebnisse bekanntzugeben. Es macht deshalb keinen Sinn, im Schulsekretariat anzurufen! Wiederholung der Berufsmaturitätsprüfung Bei Nichtbestehen kann die Berufsmaturitätsprüfung frühestens nach einem Jahr und spätestens nach zwei Jahren an der Kaufmännischen Berufsmaturitätsschule Luzern wiederholt werden, und zwar höchstens einmal. Geprüft werden dabei alle Fächer mit einer Fachnote unter 4.0. Zusammen mit den früher erreichten, genügenden Noten müssen die neuen Fachnoten für ein Bestehen gemäss Bestehensnorm ausreichen. Ein erneuter Schulbesuch ist nicht vorgeschrieben. Eine neue Erfahrungsnote wird erteilt, falls der Unterricht an der Berufsmaturitätsschule Luzern regelmässig besucht wird und alle Prüfungen geschrieben werden. Die neue Erfahrungsnote zählt mit zur Fachnote. Ohne erneuten Schulbesuch zählt nur die Prüfungsnote der wiederholten Abschlussprüfung. Die Repetition erfolgt nach Möglichkeit, d.h. falls es die Klassengrösse zulässt, im 2. Schuljahr eines berufsbegleitenden Lehrganges BMTZ (Montag und Mittwoch, Nachmittag und Abend). Sinnvoll ist es, vor der Anmeldung das Rektoratssekretariat zu kontaktieren, um die Einteilungsmöglichkeiten abzuklären. Es sind Materialgebühren zu entrichten, jedoch keine Schulgebühren. Nicht bestandene externe Sprachprüfungen können wiederholt werden. Auf Antrag stellt die Schule auch eine interne Ersatzprüfung zur Verfügung. Dieser Antrag muss zusammen mit der Anmeldung zur Berufsmaturitätsprüfung eingereicht werden. In Fächern, welche an der Berufsmaturitätsschule Luzern eine Projektarbeit beinhalten, ist eine neue Projektarbeit zu schreiben, sofern diese ungenügend war. Details sind mit der Schule abzusprechen. 6

Berufsmaturität Kaufmännische Berufsmaturitätsschule Luzern Lehrbegleitend, berufsbegleitend, Vollzeit Ausgabe für Prüfung 2013 Einsichtnahme Vor einer Einsprache empfiehlt es sich, Einsicht in die Prüfungsunterlagen zu nehmen. Dazu muss das Sekretariat der KV Luzern Berufsfachschule, Dreilindenstrasse 20, 6000 Luzern 6, kontaktiert werden. Eine Einsichtnahme für Personen, die die Prüfung bestanden haben, ist nur in begründeten Ausnahmefällen auf schriftliches Gesuch an die Prüfungsleitung hin möglich. Bei der Einsichtnahme dürfen keine Kopien erstellt werden; Notizen sind erlaubt. Protokolle mündlicher Prüfungen liegen bei der Einsichtnahme nicht vor. Einsprache gegen Prüfungsentscheide Gegen Verfügungen im Zusammenhang mit Abschlussprüfungen der Berufsmaturität kann innert 20 Tagen bei der Berufs- und Fachmaturitätskommission des Kantons Luzern, Dienststelle Berufs- und Weiterbildung, Obergrundstrasse 51, 6003 Luzern, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einspracheschrift hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Notengebung wird nur hinsichtlich Verfahrensfehlern und Willkür überprüft. Gegen die Notengebung im EFZ (berufliche Noten, Projekte, IKA) kann rekurriert werden bei der Kantonalen Kommission für Qualifikationsverfahren, Werner Bründler, Prüfungsleiter, Eichwaldstrasse 15, Postfach 3069, 6002 Luzern. 7

Berufsmaturität<br />

Kaufmännische Berufsmaturitätsschule <strong>Luzern</strong><br />

Lehrbegleitend, berufsbegleitend, Vollzeit Ausgabe für Prüfung 2013<br />

Einsichtnahme<br />

Vor einer Einsprache empfiehlt es sich, Einsicht in die Prüfungsunterlagen zu nehmen.<br />

Dazu muss das Sekretariat der <strong>KV</strong> <strong>Luzern</strong> Berufsfachschule, Dreilindenstrasse 20, 6000<br />

<strong>Luzern</strong> 6, kontaktiert werden.<br />

Eine Einsichtnahme für Personen, die die Prüfung bestanden haben, ist nur in begründeten<br />

Ausnahmefällen auf schriftliches Gesuch an die Prüfungsleitung hin möglich.<br />

Bei der Einsichtnahme dürfen keine Kopien erstellt werden; Notizen sind erlaubt.<br />

Protokolle mündlicher Prüfungen liegen bei der Einsichtnahme nicht vor.<br />

Einsprache gegen Prüfungsentscheide<br />

Gegen Verfügungen im Zusammenhang mit Abschlussprüfungen der Berufsmaturität<br />

kann innert 20 Tagen bei der Berufs- und Fachmaturitätskommission des Kantons <strong>Luzern</strong>,<br />

Dienststelle Berufs- und Weiterbildung, Obergrundstrasse 51, 6003 <strong>Luzern</strong>,<br />

schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einspracheschrift hat einen Antrag und eine<br />

Begründung zu enthalten.<br />

Die Notengebung wird nur hinsichtlich Verfahrensfehlern und Willkür überprüft.<br />

Gegen die Notengebung im EFZ (berufliche Noten, Projekte, IKA) kann rekurriert werden<br />

bei der Kantonalen Kommission für Qualifikationsverfahren, Werner Bründler,<br />

Prüfungsleiter, Eichwaldstrasse 15, Postfach 3069, 6002 <strong>Luzern</strong>.<br />

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