Berufsmatura Luzern - KV Luzern
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Berufsmaturität<br />
Kaufmännische Berufsmaturitätsschule <strong>Luzern</strong><br />
Lehrbegleitend, berufsbegleitend, Vollzeit Ausgabe für Prüfung 2013<br />
Die Erfahrungsnote entspricht dem arithmetischen Mittel der Semesternoten aus den<br />
letzten zwei Semestern. Die Note wird auf eine Dezimale gerundet.<br />
Das arithmetische Mittel aller Fachnoten ergibt die Gesamtnote; sie wird auf eine Dezimalstelle<br />
gerundet.<br />
Grundlage: Aide-mémoire VII der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission<br />
(EBMK) vom 22.07.2005<br />
Klassenkonferenz<br />
An der Klassenkonferenz unter der Leitung der Prüfungsleitung kontrollieren die Lehrpersonen<br />
und Fachvorstände Folgendes:<br />
Entsprechen die aufgelisteten Noten den von ihnen erteilten Erfahrungsnoten?<br />
Entsprechen die Gewichtungen und Berechnungen dieser Wegleitung?<br />
Erwahrungssitzung<br />
An der Erwahrungssitzung werden Grenzfälle bereinigt. Bei der Bereinigung der<br />
Grenzfälle werden die Regeln befolgt, welche von der BFMK am 10. November 2010<br />
festgelegt wurden. Als Grenzfälle gelten Lernende, denen für einen erfolgreichen Abschluss<br />
insgesamt 0.2 Notenpunkte in den Fachnoten fehlen.<br />
Bestehen der Berufsmaturitätsprüfung<br />
Die Gesamtnote der Abschlussprüfung ist der Durchschnitt aus allen Fachnoten, gerundet<br />
auf eine Dezimalstelle. Gemäss dem Reglement über die Berufsmaturität im<br />
Kanton <strong>Luzern</strong> vom 13. Juni 2006, § 29, gelten folgende Kriterien für das Bestehen:<br />
Die Berufsmaturitätsprüfung ist bestanden, wenn (kumulativ)<br />
a) eine Gesamtnote von 4 erreicht wird,<br />
b) höchstens zwei Fachnoten unter 4 liegen und<br />
c) die Summe der negativen Notenabweichungen von 4 höchstens zwei Mangelpunkte<br />
beträgt<br />
Mit der bestandenen Abschlussprüfung erwerben die Lernenden das Berufsmaturitäts-Zeugnis.<br />
Lernende mit Lehrvertrag (Erweiterte Grundbildung Kaufmann/Kauffrau mit <strong>Berufsmatura</strong>)<br />
erhalten das BM-Zeugnis nur, wenn gleichzeitig die Bedingungen für den Erwerb<br />
des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses EFZ erfüllt sind. Zuständig für dieses<br />
Qualifikationsverfahren sind nicht die BFMK und die Erwahrungssitzung, sondern das<br />
Kompetenzzentrum für Qualifikationsverfahren des Kantons. Rekurse bezüglich EFZ<br />
behandelt diese Stelle. Details siehe Kapitel 5 dieser Wegleitung.<br />
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