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Berufsmatura Luzern - KV Luzern

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Berufsmaturität<br />

Kaufmännische Berufsmaturitätsschule <strong>Luzern</strong><br />

Lehrbegleitend, berufsbegleitend, Vollzeit Ausgabe für Prüfung 2013<br />

1. Weisungen<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

Grundlagen bilden der neue Rahmenlehrplan Berufsmaturität 2003, die eidg. Verordnung<br />

über die Berufsmaturität vom 30. November 1998, das Reglement über die Berufsmaturität<br />

im Kanton <strong>Luzern</strong> vom 13. Juni 2006, die Allgemeine Wegleitung für die<br />

Examinatoren und Experten der Berufsmaturitätsprüfungen vom 7. Juli 2005 sowie<br />

das Aide-mémoire VII der EBMK vom 22. Juli 2005 betreffend Notenberechnung im<br />

Berufsmaturitätsabschluss.<br />

Verspätung<br />

Wer aus eigenem Verschulden verspätet zur Prüfung erscheint, hat kein Anrecht auf<br />

das Nachholen der versäumten Zeit.<br />

Unwohlsein<br />

Wer die Prüfung trotz gesundheitlicher Probleme ablegt, hat dies der Prüfungsaufsicht<br />

vor Prüfungsbeginn zu melden. Schlechte Prüfungsergebnisse können nicht im Nachhinein<br />

mit Krankheit erklärt werden.<br />

Verhinderung<br />

Wer krankheitshalber an der Prüfungsteilnahme verhindert ist, hat vor Prüfungsbeginn<br />

das Prüfungssekretariat anzurufen. Ein Arztzeugnis muss gleichentags der Prüfungsleitung<br />

eingesandt werden.<br />

Bleibt jemand unentschuldigt einer Prüfung fern, gilt diese als abgelegt und wird mit<br />

der Note 1 bewertet.<br />

Nachteilausgleich<br />

Bei Behinderungen (z.B. Hörbehinderung bei mündlichen Prüfungen, Sehbehinderung)<br />

muss der Berufs- und Fachmaturitätskommission BFMK des Kantons <strong>Luzern</strong>, Dienststelle<br />

Berufs- und Weiterbildung, Obergrundstrasse 51, 6003 <strong>Luzern</strong>, bis spätestens<br />

11. Januar 2013 ein schriftliches Gesuch mit einem Arztzeugnis eingereicht werden.<br />

Internationale Gremien wie British Council (IELTS) und Centre Delf haben eigene Regeln<br />

und müssen separat angegangen werden.<br />

Hilfsmittel<br />

Das Material für die Erstellung der Prüfungsarbeiten wird Ihnen zur Verfügung gestellt.<br />

Nehmen Sie lediglich einen Kugelschreiber, eventuell Leuchtstifte, Tipex, einen<br />

Taschenrechner (nicht druckend, nicht programmierbar, netzunabhängig) und Lineal<br />

mit. Die erlaubten Hilfsmittel sind in dieser Wegleitung unter den betreffenden Fächern<br />

angegeben.<br />

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