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Herbstsemester 2013 - Kreisvolkshochschule Wesermarsch

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Grundbildung, Schulabschlüsse /Außenstellen<br />

98<br />

Lesen und Schreiben<br />

Deutsch als Grundsprache - Lesen und richtig Schreiben von Anfang an<br />

Die <strong>Kreisvolkshochschule</strong> <strong>Wesermarsch</strong> GmbH bietet Kurse an, in denen das Lesen und Schreiben<br />

von Grund auf noch einmal wiederholt werden kann. Wir bieten diese Kurse aber ausdrücklich<br />

nicht nur für Anfänger an, sondern wollen Ihnen gerne auch Hilfestellung bieten, wenn Sie<br />

Ihre Rechtschreibung verbessern wollen, einzelne Regeln und Zusammenhänge wiederholen oder<br />

auffrischen oder insgesamt mehr Sicherheit beim Schreiben erlangen wollen. Auch in der <strong>Wesermarsch</strong><br />

gibt es Menschen, die nicht oder nur wenig lesen und schreiben können. Die Betroffenen<br />

sind auf die Mithilfe und Aufmerksamkeit von Angehörigen und Freunden angewiesen. Geben<br />

Sie deshalb diese Information an mögliche Interessenten weiter. Alle Gespräche mit Ratsuchenden werden vertraulich<br />

behandelt. Der Unterricht findet in kleinen Gruppen statt. Der Einstieg in einen bereits laufenden Kurs ist möglich.<br />

Lesen und Schreiben<br />

Brake, Hafenstraße 3 30 Termine<br />

Di, ab 03.09.<strong>2013</strong> 17:45 bis 19:15 Uhr<br />

dienstags & donnerstags<br />

Preis: ab 7 TN 60,00 €<br />

V7901BR<br />

Sabine Oetken<br />

Lesen und richtig Schreiben<br />

Nordenham, Grundschule FAH,<br />

Margaretenstr. 30<br />

30 Termine<br />

Mo, ab 02.09.<strong>2013</strong> 17:00 bis 18:30 Uhr<br />

montags & mittwochs<br />

Preis: ab 7 TN 60,00 €<br />

V7902NH<br />

Dr. Hermann Brüning<br />

Leistungen für Bildung und Teilhabe<br />

Mitmachen möglich machen<br />

Die KVHS <strong>Wesermarsch</strong> ist zuständige Stelle für die außerschulische Lernförderung,<br />

sprechen Sie uns an: Sylke Bohlen, Tel. 04731 949719,<br />

Email: s.bohlen@kvhs-wesermarsch.de<br />

Seit dem 01. Januar 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf<br />

auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu<br />

zählt auch eine Lernförderung. Bereits vorhandene schulische Angebote werden damit ergänzt (außerschulische Lernförderung).<br />

Berechtigt ist, wer eine der folgenden Leistungen zur Sicherheit des Lebensunterhalts bezieht: Arbeitslosengeld<br />

II oder Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergesetz, Hilfe zum Lebensunterhalt oder<br />

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.<br />

Welche Leistung wird erbracht?<br />

Die außerschulische Lernförderung wird die von den Schulen und schulnahen Trägern organisierten Förderangebote<br />

ergänzen. Wenn das Erreichen des Klassenziels (Versetzung in die nächste Klasse oder ein ausreichendes Leistungsniveau)<br />

gefährdet ist und eine Verbesserung nur mit Hilfe einer außerschulischen Lernförderung erreicht werden kann,<br />

kommt diese Leistung in Betracht. Für das Erreichen einer anderen Schulartenempfehlung (z.B. Übertritt auf ein<br />

Gymnasium) kann keine außerschulische Lernförderung gewährt werden.<br />

Wenn eine außerschulische Lernförderung notwendig ist, werden die entstehenden Kosten hierfür übernommen.<br />

Anmeldungen und Informationen in den Geschäftsstellen Nordenham und Brake Tel.: 04731 94970 oder 04401 938910

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