Antragsformular Bildungs- und Teilhabepaket
Antragsformular Bildungs- und Teilhabepaket
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Antrag auf Leistungen für Bildung <strong>und</strong> Teilhabe<br />
(□ SGB II □ SGB XII □ Wohngeld □ Kinderzuschlag □ AsylbLG)<br />
Name, Vorname des Antragstellers _______________________________________________<br />
Anschrift des Antragstellers<br />
_______________________________________________<br />
A. Für<br />
_______________________ ______________________ ______________<br />
(Name) (Vorname) (Geb.-Datum)<br />
werden folgende Leistungen beantragt:<br />
□ für eintägige Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung<br />
(Bitte ergänzende Angaben unter B. machen!)<br />
□ für mehrtägige Klassenfahrten<br />
(Bitte Bestätigung der Schule über Art, Dauer <strong>und</strong> Kosten der Klassenfahrt vorlegen!)<br />
□ für Schülerbeförderung ab Klasse 11 bzw. für weiterführende Schulen<br />
(Bitte Nachweise vorlegen!)<br />
□ für ergänzende angemessene Lernförderung<br />
(Bitte ergänzende Angaben unter C. machen <strong>und</strong> den von der Schule ausgefüllten Vordruck „Lernförderung“<br />
einreichen!)<br />
□ für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/Kindertageseinrichtung<br />
(Bitte ergänzende Angaben unter B. <strong>und</strong> D. machen!)<br />
□ zur Teilhabe am sozialen <strong>und</strong> kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht etc.)<br />
(Soweit bereits bekannt machen Sie bitte ergänzende Angaben unter E.!)<br />
□ für das Schulbedarfspaket (bei SGB II <strong>und</strong> SGB XII erfolgt eine automatische Bewilligung)<br />
B. Die unter A. genannte Person besucht<br />
□ eine allgemein- oder berufsbildende Schule<br />
__________________________________<br />
(Name der Schule/Einrichtung)<br />
□ eine Kindertageseinrichtung<br />
______________________________________<br />
(Anschrift der Schule/Einrichtung)<br />
C. Ergänzende Angaben zur Lernförderung<br />
Es werden Leistungen nach § 35a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) durch das<br />
zuständige Jugendamt erbracht.<br />
□ ja □ nein<br />
D. Ergänzende Angaben zum Mittagessen in der Schule/Kindertageseinrichtung<br />
□ Die unter A. genannte Person nimmt regelmäßig an dem in der Schule/Kindertageseinrichtung<br />
angebotenen Mittagessen teil. Das Kind bzw. die Schülerin/der Schüler besucht die Kindertageseinrichtung/Schule<br />
vom _____________ bis _______________ .<br />
E. Ergänzende Angaben zur Teilhabe am sozialen <strong>und</strong> kulturellen Leben<br />
Die unter A. genannte Person nimmt im Zeitraum vom ____________ bis _____________ an<br />
folgender Aktivität teil:<br />
___________________________<br />
(Vereinsmitgliedschaft/Aktivität)<br />
______________________________________<br />
(Name <strong>und</strong> Anschrift des Vereins/Anbieters)<br />
Die Kosten hierfür betragen ______ € □ monatlich □ im Quartal □ im Halbjahr □ im Jahr<br />
Die Kosten sind durch geeignete Belege nachzuweisen!<br />
Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben, die Kenntnisnahme der umseitigen<br />
Hinweise <strong>und</strong> mein Einverständnis mit dem Einbehalt des Eigenanteils zum Mittagessen.<br />
____________________<br />
(Ort <strong>und</strong> Datum)<br />
_________________________________________________<br />
(Unterschrift des Antragstellers, sowie ggf. gesetzlicher Vertreter)
Hinweise zum Ausfüllen des Antrags auf Leistungen für Bildung <strong>und</strong><br />
Teilhabe<br />
Gr<strong>und</strong>sätzliche Hinweise<br />
- Die Leistung wird frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt<br />
wird. Die Leistung wird jeweils für 6 Monate bewilligt.<br />
- Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen <strong>und</strong> kulturellen Leben (Punkt E.) können für<br />
Kinder <strong>und</strong> Jugendliche beantragt werden, die noch nicht volljährig sind (unter 18 Jahre).<br />
- Die übrigen Leistungen können bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres beantragt werden,<br />
wenn eine Kindertageseinrichtung bzw. allgemein- oder berufsbildende Schule besucht<br />
wird <strong>und</strong> das Kind bzw. der junge Erwachsene keine Ausbildungsvergütung erhält.<br />
1. Schulausflüge/Klassenfahrten<br />
Übernommen werden die tatsächlichen Kosten des eintägigen Schulausflugs oder der mehrtägigen<br />
Klassenfahrt. Zu den Kosten gehören nicht das Taschengeld oder Ausgaben, die im Vorfeld<br />
aufgebracht werden müssen (z.B. Sport- oder Wanderschuhe, Badezeug).<br />
2. Schülerbeförderungskosten<br />
Übernommen werden die erforderlichen tatsächlichen Kosten zur nächstgelegenen Schule des gewählten<br />
<strong>Bildungs</strong>gangs. Sollte die Schülerin/der Schüler eine andere Schule besuchen, die nicht<br />
die nächstgelegene ist, so werden maximal die Kosten bis zur nächstgelegenen Schule übernommen.<br />
Die Schülerbeförderung bis zur 10.Klasse ist hiervon nicht umfasst. Ggf. ist ein Eigenanteil<br />
von 3,00 € monatlich zu leisten, wenn die Fahrkarte auch außerschulisch genutzt werden kann.<br />
3. Ergänzende angemessene Lernförderung<br />
Ohne die Bestätigung der Fachlehrerin/des Fachlehrers, welcher Lernförderbedarf zur Erreichung<br />
des Klassenziels besteht, kann nicht positiv über Ihren Antrag entschieden werden. Bei Bewilligung<br />
der nachgewiesenen angemessenen Kosten, erfolgt eine Direktzahlung an den Anbieter<br />
der Lernförderung.<br />
4. Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/Kindertageseinrichtung<br />
Soweit das Kind in der Kindertageseinrichtung bzw. die Schülerin/der Schüler regelmäßig an der<br />
gemeinschaftlich angebotenen Mittagsverpflegung teilnimmt, werden diese Kosten übernommen.<br />
Für jeden Monat ist der Nachweis zu erbringen, an wieviel Tagen an der Gemeinschaftsverpflegung<br />
teilgenommen wurde. Nur dann können die Kosten übernommen werden.<br />
Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass pro Tag der Teilnahme am Mittagessen ein Betrag von 1,00 €<br />
als Eigenanteil zu leisten ist (Kosten der Haushaltsersparnis).<br />
Mit Ihrer vorderseitigen Unterschrift erklären Sie sich damit einverstanden, dass der Eigenanteil<br />
im Folgemonat von den Leistungen des Kindes bzw. der Schülerin/des Schülers<br />
direkt einbehalten wird.<br />
Bei Bewilligung der nachgewiesenen Kosten, erfolgt eine Direktzahlung an den Anbieter der<br />
Mittagsverpflegung.<br />
5. Teilhabe am sozialen <strong>und</strong> kulturellen Leben<br />
Mit dieser Leistung soll es Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- <strong>und</strong><br />
Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren. Es werden maximal 10,00 € je Monat <strong>und</strong> Kind bzw.<br />
Jugendlicher bewilligt. Die Leistung kann nach Wunsch eingesetzt werden für:<br />
- Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur <strong>und</strong> Geselligkeit (z.B. Fußballverein),<br />
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht),<br />
- angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.B. Museumsbesuche),<br />
- die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder, Theaterfreizeit).<br />
Als Nachweis kann die Zahlungsaufforderung, der bereits gezahlte Mitgliedsbeitrag oder eine<br />
schriftliche Bestätigung des Anbieters/Vereins über die zu erwartenden Kosten dienen. Die bewilligten<br />
Kosten werden direkt an den Anbieter/Verein gezahlt.<br />
6. Schulbedarfspaket<br />
Der Bedarf für Schulmaterial wird, beginnend ab 01.08.2011, jeweils zum 01.08. eines Jahres in<br />
Höhe von 70,00 € <strong>und</strong> zum 01.02. eines Jahres in Höhe von 30,00 € durch Geldleistung<br />
bezuschußt.<br />
Bevor Sie langfristige Verträge über die genannten Leistungen abschließen, erk<strong>und</strong>igen Sie<br />
sich bitte zuvor über die tatsächliche Förderfähigkeit <strong>und</strong> Kostenübernahme bei dem für Sie<br />
zuständigen Sozialamt.