20140120 MVZ Zulassung - Kassenärztliche Vereinigung

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25.04.2014 Aufrufe

Wir versicheren die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben. Änderungen oder Ergänzungen werden wir dem Zulassungsausschuss unverzüglich schriftlich unter Einreichung der erforderlichen Unterlagen mitteilen. Gebühren Hinweis: Nach Bestandskraft der Zulassung wird eine Verwaltungsgebühr von 400,00 € durch die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses erhoben. Die für diesen Antrag zu entrichtende Gebühr von 100,00 € soll wie folgt gezahlt werden: in bar direkt bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg per EC Karte per Überweisung auf das Konto bei der KVH: Deutsche Apotheker- u. Ärztebank IBAN DE36 3006 0601 0001 3350 06, BIC DAAEDEDDXXX, Verwendungszweck "Zulassung für…" Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung zu entrichten ist. Wird die Gebühr nicht innerhalb dieser Frist gezahlt, gilt der Antrag als zurückgenommen (§ 38 Ärzte-ZV). Ort und Datum Unterschrift des Antragstellers MVZ Zulassung (AR) 05.02.2014 Seite 4 von 4

Wir versicheren die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben. Änderungen oder Ergänzungen<br />

werden wir dem <strong>Zulassung</strong>sausschuss unverzüglich schriftlich unter Einreichung der erforderlichen Unterlagen<br />

mitteilen.<br />

Gebühren<br />

Hinweis: Nach Bestandskraft der <strong>Zulassung</strong> wird eine Verwaltungsgebühr von 400,00 € durch die Geschäftsstelle des<br />

<strong>Zulassung</strong>sausschusses erhoben.<br />

Die für diesen Antrag zu entrichtende Gebühr von 100,00 € soll wie folgt gezahlt werden:<br />

in bar direkt bei der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong> Hamburg<br />

per EC Karte<br />

per Überweisung auf das Konto bei der KVH:<br />

Deutsche Apotheker- u. Ärztebank<br />

IBAN DE36 3006 0601 0001 3350 06, BIC DAAEDEDDXXX, Verwendungszweck "<strong>Zulassung</strong> für…"<br />

Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung zu entrichten ist.<br />

Wird die Gebühr nicht innerhalb dieser Frist gezahlt, gilt der Antrag als zurückgenommen (§ 38 Ärzte-ZV).<br />

Ort und Datum<br />

Unterschrift des Antragstellers<br />

<strong>MVZ</strong> <strong>Zulassung</strong> (AR) 05.02.2014 Seite 4 von 4

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