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Telegramm - KVHH

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<strong>Telegramm</strong><br />

Aktuelle Informationen des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg<br />

Ausgabe 17 vom 27. März 2013<br />

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg<br />

►►1. Honorarverhandlungen gescheitert<br />

Leider konnte auch eine weitere Verhandlungsrunde zur Honorarvereinbarung 2013<br />

nicht mit einem Ergebnis beendet werden, das die Unterfinanzierung der ambulanten<br />

Versorgung in Hamburg gemildert hätte. Der Vorstand hat deshalb in Abstimmung<br />

mit dem Beirat das Scheitern der Verhandlungen bekräftigt. Das mittlerweile<br />

besetzte Landesschiedsamt wird nunmehr über die Honorierung für das<br />

Jahr 2013 entscheiden müssen; dies wird wegen einer Vielzahl einzuhaltender<br />

Fristen wahrscheinlich erst im Juni möglich sein. Die KV Hamburg hat den Krankenkassen<br />

gegenüber erklärt, zu jeder Zeit für Verhandlungen zur Verfügung zu<br />

stehen, um eine konsensuale Lösung zu erreichen; diese müsse aber die in den<br />

vergangenen Jahren durch die Bundesebene vorgenommene Benachteiligung der Ärzte<br />

und Psychotherapeuten in Hamburg abbauen.<br />

►►2. CT-gestützte Interventionen/PRT<br />

Durch Beschluss des Bewertungsausschusses vom Dezember 2012 ist die CT-gestützte<br />

periradikuläre Therapie (Nr.34504 EBM) ab 1.4.2013 nur noch abrechnungsfähig,<br />

wenn sie im Rahmen eines multimodalen Schmerztherapiekonzeptes durchgeführt wird.<br />

Die Indikationsstellung und Überweisung zur PRT wurde auf Ärzte beschränkt, die<br />

die Zusatzweiterbildung „spezielle Schmerztherapie“ abgeschlossen haben und/oder<br />

an der Schmerztherapievereinbarung teilnehmen. Bei Zuweisung eines Patienten an<br />

eine Berufsausübungsgemeinschaft gilt diese Bedingung auch dann als erfüllt, wenn<br />

einer der dort tätigen Ärzte über die Zusatzweiterbildung „spezielle Schmerztherapie“<br />

verfügt, dieser Arzt die Indikation stellt und die Leistung nach der Nr.<br />

34504 dann innerhalb der BAG von einem zweiten Arzt erbracht wird.<br />

Nach Mitteilung der KBV hat es der GKV-Spitzenverband abgelehnt, eine Übergangsregelung<br />

zu treffen, die vor dem Hintergrund der bundesweit nur relativ kleinen<br />

und in der Fläche nicht gleichmäßig verteilten Zahl weitergebildeter Schmerztherapeuten<br />

eine nahtlose Sicherstellung der Versorgung auch in diesem Leistungsbereich<br />

erleichtert hätte. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Beschluss des<br />

Bewertungsausschusses nicht beanstandet, gleichzeitig aber den Bewertungsausschuss<br />

aufgefordert, binnen sechs Monate nach Inkrafttreten einen Bericht über<br />

die Auswirkungen abzugeben. Die KBV hat uns deshalb gebeten, ggfs. auftretende<br />

Engpässe in der Versorgung zu erfassen und an den Bewertungsausschuss weiterzuleiten.<br />

Die CT-gestützte Intervention bei Tumorerkrankungen sowie Krankheiten des Blutes<br />

und der blutbildenden Organe sowie bei bestimmten Störungen mit Beteiligung des<br />

Immunsystems (ICD-10-GM Kodes COO – D48, D50 - D90) nach Nr. 34505 EBM unterliegt<br />

ebenso wie die bildwandlergestützte Intervention (Nr. 34503) nicht den obengenannten<br />

Zuweisungsbeschränkungen. Mit ausführlicher Begründung ist es zulässig,<br />

die Leistung nach Nr. 34505 bei anderen als den genannten Erkrankungen durchzuführen.<br />

Dies gilt allerdings nicht für schmerztherapeutische Interventionen,<br />

die entsprechend der speziell formu-lierten Leistungslegende nach Nr. 34504 abzurechnen<br />

sind.<br />

Verantwortlich für den Inhalt: Walter Plassmann (Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KVH)<br />

Telefon: 040/22802-900 • Telefax: 040/22802-420 • Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.kvhh.de


KVH <strong>Telegramm</strong> Nr. 17 vom 27. März 2013<br />

►►3. Online-gestützte Qualitätssicherung in der HNO ab 1. April<br />

Wir bereits im „<strong>Telegramm</strong>“ vom 26. November 2012 mitgeteilt, haben KV Hamburg<br />

Auch in einer weiteren Neuerung hat es die Bundesebene abgelehnt, eine Übergangsregelung<br />

zu beschließen. Dies betrifft die Online-gestützte Dokumentation der<br />

Verordnung von Hörgeräten durch HNO-Ärzte. Der Bogen zur Qualitätssicherung und<br />

der Patienten-Fragebogen müssen ab dem Quartal 2/2013 online dokumentiert werden.<br />

Das entsprechende Tool ist über das KVH-Portal zu erreichen, was den Einsatz<br />

eines SafeNet-Anschlusses voraussetzt. Die Dokumentationen des 2.Quartals müssen<br />

bis spätestens Ende September 2013 eingereicht sein. Die KBV weist allerdings<br />

darauf hin, dass es derzeit noch technische Probleme in einzelnen Praxen geben<br />

könne; eine Sanktion bei einer Nicht-Abgabe der Online-Bögen sei deshalb nicht<br />

vorgesehen.<br />

►►4. Wieder Ausschreibung für Impfstoff<br />

Trotz eindringlicher Warnungen der KVen Hamburg und Schleswig-Holstein haben<br />

die Krankenkassen erneut die Versorgung der Nord-KVen mit einem Impfstoff ausgeschrieben.<br />

Auch für die Saison 2013/2014 hat wieder nur ein Hersteller den<br />

Zuschlag bekommen. Das gleiche Vorgehen hat im vergangenen Jahr zu erheblichen<br />

Problemen geführt, weil der Hersteller, der den Zuschlag bekommen hatte, nicht<br />

liefern konnte. Die Kranken-kassen versichern, Vorsorge gegen eine Wiederholung<br />

der Probleme getroffen zu haben. Trotzdem hätten die KVen in Bad Segeberg und<br />

Hamburg im Sinne einer sicheren Versorgung der Patienten eine andere Lösung bevorzugt.<br />

Was bei der Bestellung des Impfstoffes zu beachten ist, haben wir in<br />

einem Informationsschreiben, das diesem „<strong>Telegramm</strong>“ beigefügt ist, zusammengefasst.<br />

►►5. Amtliche Veröffentlichung<br />

Auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg www.kvhh.de wird unter<br />

der Rubrik „Recht und Verträge \ Amtliche Bekanntmachung“ Folgendes bekannt gegeben:<br />

Ergänzung:<br />

Vertrag nach § 73a SGB V über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung<br />

bei Kleinkindern im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen<br />

der KV Hamburg und der Knappschaft: Der Befundbogen (Anlage 1) wurde nunmehr endgültig<br />

mit der Knappschaft abgestimmt und steht zur Verfügung.<br />

Verträge:<br />

Nachtrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie gemäß § 73c SGB V zwischen<br />

der AG Vertragskoordinierung und der IKK classic<br />

Übersicht:<br />

Übersicht der teilnehmenden BKK’n an den einzelnen DMP-Verträgen<br />

Sollte eine Einsichtnahme im Internet nicht möglich sein, stellen wir Ihnen gern<br />

den entsprechenden Ausdruck zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.<br />

Bei Fragen zu allen KV-Themen – auch zu den in diesem <strong>Telegramm</strong> genannten:<br />

Info-Center der KV Hamburg, Telefon 22802-900 Fax 22802-885,<br />

e-mail-Adresse: infocenter@kvhh.de

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