Telegramm - KVHH
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<strong>Telegramm</strong><br />
Aktuelle Informationen des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg<br />
Ausgabe 17 vom 27. März 2013<br />
Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg<br />
►►1. Honorarverhandlungen gescheitert<br />
Leider konnte auch eine weitere Verhandlungsrunde zur Honorarvereinbarung 2013<br />
nicht mit einem Ergebnis beendet werden, das die Unterfinanzierung der ambulanten<br />
Versorgung in Hamburg gemildert hätte. Der Vorstand hat deshalb in Abstimmung<br />
mit dem Beirat das Scheitern der Verhandlungen bekräftigt. Das mittlerweile<br />
besetzte Landesschiedsamt wird nunmehr über die Honorierung für das<br />
Jahr 2013 entscheiden müssen; dies wird wegen einer Vielzahl einzuhaltender<br />
Fristen wahrscheinlich erst im Juni möglich sein. Die KV Hamburg hat den Krankenkassen<br />
gegenüber erklärt, zu jeder Zeit für Verhandlungen zur Verfügung zu<br />
stehen, um eine konsensuale Lösung zu erreichen; diese müsse aber die in den<br />
vergangenen Jahren durch die Bundesebene vorgenommene Benachteiligung der Ärzte<br />
und Psychotherapeuten in Hamburg abbauen.<br />
►►2. CT-gestützte Interventionen/PRT<br />
Durch Beschluss des Bewertungsausschusses vom Dezember 2012 ist die CT-gestützte<br />
periradikuläre Therapie (Nr.34504 EBM) ab 1.4.2013 nur noch abrechnungsfähig,<br />
wenn sie im Rahmen eines multimodalen Schmerztherapiekonzeptes durchgeführt wird.<br />
Die Indikationsstellung und Überweisung zur PRT wurde auf Ärzte beschränkt, die<br />
die Zusatzweiterbildung „spezielle Schmerztherapie“ abgeschlossen haben und/oder<br />
an der Schmerztherapievereinbarung teilnehmen. Bei Zuweisung eines Patienten an<br />
eine Berufsausübungsgemeinschaft gilt diese Bedingung auch dann als erfüllt, wenn<br />
einer der dort tätigen Ärzte über die Zusatzweiterbildung „spezielle Schmerztherapie“<br />
verfügt, dieser Arzt die Indikation stellt und die Leistung nach der Nr.<br />
34504 dann innerhalb der BAG von einem zweiten Arzt erbracht wird.<br />
Nach Mitteilung der KBV hat es der GKV-Spitzenverband abgelehnt, eine Übergangsregelung<br />
zu treffen, die vor dem Hintergrund der bundesweit nur relativ kleinen<br />
und in der Fläche nicht gleichmäßig verteilten Zahl weitergebildeter Schmerztherapeuten<br />
eine nahtlose Sicherstellung der Versorgung auch in diesem Leistungsbereich<br />
erleichtert hätte. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Beschluss des<br />
Bewertungsausschusses nicht beanstandet, gleichzeitig aber den Bewertungsausschuss<br />
aufgefordert, binnen sechs Monate nach Inkrafttreten einen Bericht über<br />
die Auswirkungen abzugeben. Die KBV hat uns deshalb gebeten, ggfs. auftretende<br />
Engpässe in der Versorgung zu erfassen und an den Bewertungsausschuss weiterzuleiten.<br />
Die CT-gestützte Intervention bei Tumorerkrankungen sowie Krankheiten des Blutes<br />
und der blutbildenden Organe sowie bei bestimmten Störungen mit Beteiligung des<br />
Immunsystems (ICD-10-GM Kodes COO – D48, D50 - D90) nach Nr. 34505 EBM unterliegt<br />
ebenso wie die bildwandlergestützte Intervention (Nr. 34503) nicht den obengenannten<br />
Zuweisungsbeschränkungen. Mit ausführlicher Begründung ist es zulässig,<br />
die Leistung nach Nr. 34505 bei anderen als den genannten Erkrankungen durchzuführen.<br />
Dies gilt allerdings nicht für schmerztherapeutische Interventionen,<br />
die entsprechend der speziell formu-lierten Leistungslegende nach Nr. 34504 abzurechnen<br />
sind.<br />
Verantwortlich für den Inhalt: Walter Plassmann (Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KVH)<br />
Telefon: 040/22802-900 • Telefax: 040/22802-420 • Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.kvhh.de
KVH <strong>Telegramm</strong> Nr. 17 vom 27. März 2013<br />
►►3. Online-gestützte Qualitätssicherung in der HNO ab 1. April<br />
Wir bereits im „<strong>Telegramm</strong>“ vom 26. November 2012 mitgeteilt, haben KV Hamburg<br />
Auch in einer weiteren Neuerung hat es die Bundesebene abgelehnt, eine Übergangsregelung<br />
zu beschließen. Dies betrifft die Online-gestützte Dokumentation der<br />
Verordnung von Hörgeräten durch HNO-Ärzte. Der Bogen zur Qualitätssicherung und<br />
der Patienten-Fragebogen müssen ab dem Quartal 2/2013 online dokumentiert werden.<br />
Das entsprechende Tool ist über das KVH-Portal zu erreichen, was den Einsatz<br />
eines SafeNet-Anschlusses voraussetzt. Die Dokumentationen des 2.Quartals müssen<br />
bis spätestens Ende September 2013 eingereicht sein. Die KBV weist allerdings<br />
darauf hin, dass es derzeit noch technische Probleme in einzelnen Praxen geben<br />
könne; eine Sanktion bei einer Nicht-Abgabe der Online-Bögen sei deshalb nicht<br />
vorgesehen.<br />
►►4. Wieder Ausschreibung für Impfstoff<br />
Trotz eindringlicher Warnungen der KVen Hamburg und Schleswig-Holstein haben<br />
die Krankenkassen erneut die Versorgung der Nord-KVen mit einem Impfstoff ausgeschrieben.<br />
Auch für die Saison 2013/2014 hat wieder nur ein Hersteller den<br />
Zuschlag bekommen. Das gleiche Vorgehen hat im vergangenen Jahr zu erheblichen<br />
Problemen geführt, weil der Hersteller, der den Zuschlag bekommen hatte, nicht<br />
liefern konnte. Die Kranken-kassen versichern, Vorsorge gegen eine Wiederholung<br />
der Probleme getroffen zu haben. Trotzdem hätten die KVen in Bad Segeberg und<br />
Hamburg im Sinne einer sicheren Versorgung der Patienten eine andere Lösung bevorzugt.<br />
Was bei der Bestellung des Impfstoffes zu beachten ist, haben wir in<br />
einem Informationsschreiben, das diesem „<strong>Telegramm</strong>“ beigefügt ist, zusammengefasst.<br />
►►5. Amtliche Veröffentlichung<br />
Auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg www.kvhh.de wird unter<br />
der Rubrik „Recht und Verträge \ Amtliche Bekanntmachung“ Folgendes bekannt gegeben:<br />
Ergänzung:<br />
Vertrag nach § 73a SGB V über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung<br />
bei Kleinkindern im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen<br />
der KV Hamburg und der Knappschaft: Der Befundbogen (Anlage 1) wurde nunmehr endgültig<br />
mit der Knappschaft abgestimmt und steht zur Verfügung.<br />
Verträge:<br />
Nachtrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie gemäß § 73c SGB V zwischen<br />
der AG Vertragskoordinierung und der IKK classic<br />
Übersicht:<br />
Übersicht der teilnehmenden BKK’n an den einzelnen DMP-Verträgen<br />
Sollte eine Einsichtnahme im Internet nicht möglich sein, stellen wir Ihnen gern<br />
den entsprechenden Ausdruck zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.<br />
Bei Fragen zu allen KV-Themen – auch zu den in diesem <strong>Telegramm</strong> genannten:<br />
Info-Center der KV Hamburg, Telefon 22802-900 Fax 22802-885,<br />
e-mail-Adresse: infocenter@kvhh.de