Gibt es im EBM 2008 einen - KVHH
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?<br />
Ist <strong>es</strong> richtig, dass <strong>im</strong> Vertretungsfall<br />
die Versichertenpauschale um<br />
50 Prozent gekürzt wird, die Grundpauschale<br />
jedoch zu 100 Prozent<br />
abgerechnet werden kann?<br />
In den Kapiteln 3 und 4 d<strong>es</strong> <strong>EBM</strong> gibt<br />
<strong>es</strong> für den Vertretungsfall jeweils<br />
spezielle Versichertenpauschalen.<br />
Entsprechende Grundpauschalen<br />
gibt <strong>es</strong> <strong>im</strong> fachärztlichen Versorgungsbereich<br />
nicht.<br />
?<br />
<strong>Gibt</strong> <strong>es</strong> <strong>im</strong> <strong>EBM</strong> <strong>2008</strong> <strong>einen</strong><br />
prozentualen Abschlag, wenn<br />
ein Belegarzt ein- und denselben<br />
Patienten in demselben Quartal sowohl<br />
belegärztlich als auch ambulant<br />
behandelt?<br />
Ja. Bei einer kurativ-ambulanten und<br />
kurativ-stationären (belegärztlichen)<br />
Behandlung in demselben Quartal<br />
sind die Versicherten-, Grund- und<br />
Konsiliarpauschalen je einmal berechnungsfähig.<br />
Hierbei ist von der<br />
Punktzahl der jeweils zweiten zur<br />
Berechnung gelangenden Versicherten-,<br />
Grund- und Konsiliarpauschale<br />
ein Abschlag in Höhe von 50 Prozent<br />
vorzunehmen (siehe 4.1 Allgemeine<br />
B<strong>es</strong>t<strong>im</strong>mungen d<strong>es</strong> <strong>EBM</strong>). Der<br />
Abschlag wird von der KV vorgenommen.<br />
?<br />
Werden die Wegepauschalen ab<br />
1. Januar <strong>2008</strong> weiterhin nach den<br />
Gebührennummern 97234 bis 97239<br />
abgerechnet?<br />
Ja. Die Abrechnung der Wegepauschalen<br />
ist <strong>im</strong> Verteilungsmaßstab<br />
geregelt. Di<strong>es</strong>er konnte bislang<br />
wegen der andauernden Verhandlungen<br />
und fehlender Zust<strong>im</strong>mung<br />
der Krankenkassen nicht angepasst<br />
werden.<br />
?<br />
Wann wird die Konsultationspauschale<br />
01436 <strong>EBM</strong><br />
abgerechnet?<br />
Die Nummer 01436 <strong>EBM</strong> wird bei<br />
folgenden Überweisungen in Ansatz<br />
gebracht:<br />
• Auftragsüberweisung an nicht ausschließlich<br />
auf Überweisung tätige<br />
Ärzte<br />
• Überweisung zur Erbringung von Leistungen<br />
d<strong>es</strong> Abschnitts 31.1 (präoperative<br />
Behandlungen)<br />
• Überweisung innerhalb derselben<br />
Arztgruppe zur Durchführung von<br />
Leistungen der Abschnitte 31.2 (ambulante<br />
OP) und/oder 31.5 (Anästh<strong>es</strong>ie)<br />
sowie d<strong>es</strong> Abschnitts 31.4 (postoperative<br />
Behandlungen)<br />
(Die dritte <strong>im</strong> <strong>EBM</strong> enthaltene Anmerkung<br />
zur Nummer 01436 steht<br />
<strong>im</strong> Widerspruch zum Leistungstext,<br />
denn sie schränkt die Berechnungsfähigkeit<br />
der Konsultationspauschale<br />
<strong>im</strong> Zusammenhang mit Leistungen<br />
d<strong>es</strong> Abschnitt<strong>es</strong> 31.2 auf Auftragsfälle<br />
ein. Die dritte Anmerkung ist<br />
versehentlich <strong>im</strong> <strong>EBM</strong> enthalten und<br />
wird zur Klarstellung wohl ab dem 2.<br />
Quartal <strong>2008</strong> g<strong>es</strong>trichen werden.)<br />
?<br />
Können die Nummern 01822 und<br />
01820 <strong>EBM</strong> nebeneinander berechnet<br />
werden? Wenn nicht, bezieht<br />
sich der Ausschluss auf den Tag oder<br />
das Quartal?<br />
Der Ausschluss bezieht sich auf den<br />
Tag. Die Nummer 01820 ist an demselben<br />
Tag nicht neben der 01822 berechnungsfähig.<br />
Im Behandlungsfall<br />
sind die Nummern 01820 und 01822<br />
<strong>EBM</strong> jedoch berechnungsfähig.<br />
?<br />
Warum stehen Gebührenordnungspositionen<br />
<strong>im</strong> <strong>EBM</strong>,<br />
wenn di<strong>es</strong>e Leistungen nicht abgerechnet<br />
werden dürfen (z. B. 35100<br />
<strong>EBM</strong>)?<br />
Es gibt Leistungen <strong>im</strong> <strong>EBM</strong>, die nicht<br />
von allen Fachgruppen, sondern<br />
nur von b<strong>es</strong>t<strong>im</strong>mten Fachgruppen<br />
berechnet werden können.<br />
?<br />
Wird bei einem telefonischen<br />
Kontakt nach der Nr. 01435 <strong>EBM</strong><br />
oder dem Verwaltungskomplex 01430<br />
<strong>EBM</strong> die Kassengebühr fällig?<br />
Ja.<br />
?<br />
Wird der Wirtschaftlichkeitsbonus<br />
für das Labor nach der Nummer<br />
32001 <strong>EBM</strong> automatisch von der KV<br />
ergänzt?<br />
Ja.<br />
?<br />
<strong>Gibt</strong> <strong>es</strong> in Hamburg eine Pseudonummer<br />
für den Nachweis ein<strong>es</strong><br />
Arzt-Patienten-Kontakts?<br />
Eine Pseudonummer gibt <strong>es</strong> hierfür<br />
in Hamburg (noch) nicht. Die KV<br />
Hamburg hat jedoch viele Hinweise<br />
bekommen, wonach das Fehlen<br />
einer solchen Pseudonummer zu<br />
nicht unerheblichen Problemen <strong>im</strong><br />
Umgang mit den Praxis-EDV-Programmen<br />
führt.<br />
Wir haben eine Lösung für di<strong>es</strong><strong>es</strong><br />
Problem gefunden: Sie können <strong>im</strong> 1.<br />
Quartal <strong>2008</strong> übergangsweise für <strong>einen</strong><br />
weiteren Arzt-Patienten-Kontakt<br />
die GOP 01435 <strong>EBM</strong> in Ihre Praxis-<br />
EDV eingeben. Di<strong>es</strong>e GOP wird bei<br />
der Bearbeitung Ihrer Honorarabrechnung<br />
d<strong>es</strong> 1. Quartals <strong>2008</strong> dann<br />
seitens der KVH automatisch wieder<br />
g<strong>es</strong>trichen. Ab dem 2. Quartal <strong>2008</strong><br />
werden wir versuchen, Ihnen eine<br />
spezielle Pseudonummer bereitzustellen.<br />
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