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Gibt es im EBM 2008 einen - KVHH

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?<br />

In welchen Fällen wird der<br />

Qualitätszuschlag nach der<br />

Nummer 03235 <strong>EBM</strong> bei fachübergreifender<br />

Berufsausübungsgemeinschaft<br />

(Hausarzt/Facharzt, Hausarzt<br />

hat Genehmigung Psychosomatische<br />

Grundversorgung) von der KV<br />

zug<strong>es</strong>etzt?<br />

In Fällen, in denen eine der Versichertenpauschalen<br />

nach den Nummern<br />

03110 bis 03112 oder 03120 bis<br />

03122 berechnet wird. Entsprechend<br />

wird in di<strong>es</strong>en Fällen der Zuschlag<br />

von der KV hinzug<strong>es</strong>etzt (Nr. 3 der<br />

Präambel zu 3.2.2.).<br />

?<br />

Hat der <strong>EBM</strong> <strong>2008</strong> auch Auswirkungen<br />

für Jobsharingpraxen,<br />

die sich zu einer Begrenzung der<br />

quartalsweise abrechenbaren Leistungsmenge<br />

verpflichtet haben?<br />

Den Ärzten und Praxen, die <strong>einen</strong><br />

ang<strong>es</strong>tellten Arzt unter Leistungsmengenbegrenzung<br />

in der Praxis<br />

b<strong>es</strong>chäftigen, wie zum Beispiel<br />

Jobsharer, empfehlen wir, be<strong>im</strong> Zulassungsausschuss<br />

vorsorglich eine<br />

Neuberechnung ihrer bisherigen<br />

G<strong>es</strong>amtpunktzahlvolumina zu beantragen.<br />

Die Änderungen <strong>im</strong> <strong>EBM</strong> <strong>2008</strong><br />

können eventuell spürbare Auswirkungen<br />

auf die Berechnungsgrundlage<br />

zur F<strong>es</strong>tsetzung der G<strong>es</strong>amtpunktzahlvolumina<br />

haben.<br />

Allgemeine Fragen zum <strong>EBM</strong> <strong>2008</strong><br />

?<br />

<strong>Gibt</strong> <strong>es</strong> bei den Sondernummern<br />

Änderungen (DMP, Impfungen,<br />

Wegepauschalen, etc.)?<br />

Nein, nicht durch den neuen <strong>EBM</strong>.<br />

Bei den ang<strong>es</strong>prochenen Sondernummern<br />

DMP und Impfungen<br />

handelt <strong>es</strong> sich um vertragliche Regelungen<br />

der KV Hamburg. Sollten sich<br />

hier Änderungen ergeben, werden<br />

Sie wie in der Vergangenheit durch<br />

uns informiert. Die Abrechnung der<br />

Wegepauschalen ist nach wie vor in<br />

unserem Verteilungsmaßstab geregelt.<br />

Di<strong>es</strong>er hat sich gegenüber dem<br />

4. Quartal 2007 nicht verändert.<br />

?<br />

Laut Allgemeine B<strong>es</strong>t<strong>im</strong>mungen<br />

d<strong>es</strong> <strong>EBM</strong> 2.1.6 kann nur eine<br />

Grundpauschale/Versichertenpauschale<br />

zu 50 Prozent abgerechnet<br />

werden, wenn per Auftrag Leistungen<br />

erbracht werden sollen, die in<br />

den oben genannten Pauschalen<br />

enthalten sind. Erst wenn ein weiterer<br />

Arzt-Patienten-Kontakt ohne<br />

Auftrag entsteht, kann die Grundpauschale/Versichertenpauschale<br />

zu 100 Prozent abgerechnet werden.<br />

Wird die Grundpauschale/Versichertenpauschale<br />

zu 50 Prozent automatisch<br />

durch das Regelwerk el<strong>im</strong>iniert<br />

oder muss der Arzt die Streichung in<br />

der Abrechnung selbst vornehmen?<br />

Jeder Arzt ist verpflichtet, eine<br />

sachlich richtige Abrechnung bei<br />

der KV einzureichen. Sollte die KV<br />

gleichwohl <strong>einen</strong> entsprechenden<br />

Korrekturbedarf in der Abrechnung<br />

erkennen, wird di<strong>es</strong>er von ihr vorgenommen.<br />

10 | 11 <strong>EBM</strong> <strong>2008</strong>

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