Gibt es im EBM 2008 einen - KVHH
Gibt es im EBM 2008 einen - KVHH
Gibt es im EBM 2008 einen - KVHH
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Die <strong>im</strong> Formular vorgedruckten Gebührennummern<br />
können aber weiterhin zur<br />
Abrechnung genutzt werden. Zusätzlich<br />
abzurechnende Gebührennummern tragen<br />
Sie bitte handschriftlich in der Spalte<br />
„andere Leistungen“ ein.<br />
?<br />
Können Hausärzte/Kinderärzte bei<br />
einer Behandlung <strong>im</strong> organisierten<br />
Notfalldienst Infusionen abrechnen,<br />
obwohl die entsprechenden<br />
Gebührenordnungspositionen nicht<br />
in den Präambeln zu Kapitel 3 bzw. 4<br />
d<strong>es</strong> <strong>EBM</strong> aufgeführt sind?<br />
Ja. Neben den Gebührenordnungspositionen<br />
d<strong>es</strong> Abschnitts 1.2 <strong>EBM</strong><br />
(Gebührenordnungspositionen für<br />
die Versorgung <strong>im</strong> Notfall und <strong>im</strong><br />
organisierten ärztlichen Not(-fall)<br />
dienst) können weitere Gebührenordnungspositionen<br />
berechnet<br />
werden, sofern di<strong>es</strong>e <strong>im</strong> unmittelbaren<br />
diagnostischen oder therapeutischen<br />
Zusammenhang mit der<br />
Notfallversorgung stehen. Die Nr.<br />
1.5 der Allgem<strong>einen</strong> B<strong>es</strong>t<strong>im</strong>mungen<br />
gilt nicht für die Berechnung von <strong>im</strong><br />
Rahmen der Notfallversorgung erbrachten<br />
Leistungen (siehe Nr. 1 der<br />
Präambel 1.2 <strong>EBM</strong>).<br />
?<br />
Werden die Notdienst-Bereitschaftszuschläge<br />
(01211, 01215,<br />
01217 und 01219 <strong>EBM</strong>) automatisch<br />
von der KV ergänzt?<br />
Ja.<br />
?<br />
Bereitschaftsdienst in der<br />
sprechstundenfreien Zeit:<br />
Welche Gebührennummern sind<br />
abrechnungsfähig?<br />
Die Notfallpauschale 01210, die<br />
Bereitschaft 01211, gegebenenfalls<br />
ein B<strong>es</strong>uch 01411 <strong>EBM</strong>, eine Wegepauschale<br />
und weitere <strong>im</strong> Rahmen<br />
der Notfallversorgung erbrachte<br />
Leistungen.<br />
Berufsausübungsgemeinschaften (BAG)<br />
(früher Gemeinschaftspraxen)<br />
?<br />
Welche Versicherten- beziehungsweise<br />
Grundpauschale<br />
sollen die fachübergreifenden oder<br />
versorgungsbereichsübergreifenden<br />
Berufsausübungsgemeinschaften<br />
abrechnen?<br />
Fachübergreifende beziehungsweise<br />
versorgungsbereichsübergreifenden<br />
Berufsausübungsgemeinschaften<br />
können die jeweiligen arztgruppenspezifischen<br />
Versicherten- beziehungsweise<br />
Grundpauschalen der<br />
Kapitel abrechnen, die in der Berufsausübungsgemeinschaft<br />
vertreten<br />
sind (Allgemeine B<strong>es</strong>t<strong>im</strong>mungen<br />
d<strong>es</strong> <strong>EBM</strong>). Für die Abrechnung der<br />
Pauschalen sind jeweils persönliche<br />
Arzt-Patienten-Kontakte Voraussetzung.<br />
Die mehrfache Abrechnung<br />
derselben Versichertenpauschale<br />
beziehungsweise Grundpauschale<br />
ist jedoch <strong>im</strong> Behandlungsfall ausg<strong>es</strong>chlossen.<br />
?<br />
B<strong>es</strong>teht eine Kennzeichnungspflicht<br />
bei einer Gemeinschaftspraxis<br />
mit gleicher Fachrichtung und<br />
unterschiedlichen Schwerpunkten?<br />
Nein.<br />
?<br />
Rechnen die Gemeinschaftspraxen<br />
weiterhin die Nummern<br />
80110 – 80112 ab?<br />
Nein. Jeder Arzt rechnet die Versichertenpauschale<br />
beziehungsweise<br />
seine Grund-/Konsiliarpauschale aus<br />
dem jeweiligen Kapitel ab.<br />
8 | 9 <strong>EBM</strong> <strong>2008</strong>