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Gibt es im EBM 2008 einen - KVHH

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Die <strong>im</strong> Formular vorgedruckten Gebührennummern<br />

können aber weiterhin zur<br />

Abrechnung genutzt werden. Zusätzlich<br />

abzurechnende Gebührennummern tragen<br />

Sie bitte handschriftlich in der Spalte<br />

„andere Leistungen“ ein.<br />

?<br />

Können Hausärzte/Kinderärzte bei<br />

einer Behandlung <strong>im</strong> organisierten<br />

Notfalldienst Infusionen abrechnen,<br />

obwohl die entsprechenden<br />

Gebührenordnungspositionen nicht<br />

in den Präambeln zu Kapitel 3 bzw. 4<br />

d<strong>es</strong> <strong>EBM</strong> aufgeführt sind?<br />

Ja. Neben den Gebührenordnungspositionen<br />

d<strong>es</strong> Abschnitts 1.2 <strong>EBM</strong><br />

(Gebührenordnungspositionen für<br />

die Versorgung <strong>im</strong> Notfall und <strong>im</strong><br />

organisierten ärztlichen Not(-fall)<br />

dienst) können weitere Gebührenordnungspositionen<br />

berechnet<br />

werden, sofern di<strong>es</strong>e <strong>im</strong> unmittelbaren<br />

diagnostischen oder therapeutischen<br />

Zusammenhang mit der<br />

Notfallversorgung stehen. Die Nr.<br />

1.5 der Allgem<strong>einen</strong> B<strong>es</strong>t<strong>im</strong>mungen<br />

gilt nicht für die Berechnung von <strong>im</strong><br />

Rahmen der Notfallversorgung erbrachten<br />

Leistungen (siehe Nr. 1 der<br />

Präambel 1.2 <strong>EBM</strong>).<br />

?<br />

Werden die Notdienst-Bereitschaftszuschläge<br />

(01211, 01215,<br />

01217 und 01219 <strong>EBM</strong>) automatisch<br />

von der KV ergänzt?<br />

Ja.<br />

?<br />

Bereitschaftsdienst in der<br />

sprechstundenfreien Zeit:<br />

Welche Gebührennummern sind<br />

abrechnungsfähig?<br />

Die Notfallpauschale 01210, die<br />

Bereitschaft 01211, gegebenenfalls<br />

ein B<strong>es</strong>uch 01411 <strong>EBM</strong>, eine Wegepauschale<br />

und weitere <strong>im</strong> Rahmen<br />

der Notfallversorgung erbrachte<br />

Leistungen.<br />

Berufsausübungsgemeinschaften (BAG)<br />

(früher Gemeinschaftspraxen)<br />

?<br />

Welche Versicherten- beziehungsweise<br />

Grundpauschale<br />

sollen die fachübergreifenden oder<br />

versorgungsbereichsübergreifenden<br />

Berufsausübungsgemeinschaften<br />

abrechnen?<br />

Fachübergreifende beziehungsweise<br />

versorgungsbereichsübergreifenden<br />

Berufsausübungsgemeinschaften<br />

können die jeweiligen arztgruppenspezifischen<br />

Versicherten- beziehungsweise<br />

Grundpauschalen der<br />

Kapitel abrechnen, die in der Berufsausübungsgemeinschaft<br />

vertreten<br />

sind (Allgemeine B<strong>es</strong>t<strong>im</strong>mungen<br />

d<strong>es</strong> <strong>EBM</strong>). Für die Abrechnung der<br />

Pauschalen sind jeweils persönliche<br />

Arzt-Patienten-Kontakte Voraussetzung.<br />

Die mehrfache Abrechnung<br />

derselben Versichertenpauschale<br />

beziehungsweise Grundpauschale<br />

ist jedoch <strong>im</strong> Behandlungsfall ausg<strong>es</strong>chlossen.<br />

?<br />

B<strong>es</strong>teht eine Kennzeichnungspflicht<br />

bei einer Gemeinschaftspraxis<br />

mit gleicher Fachrichtung und<br />

unterschiedlichen Schwerpunkten?<br />

Nein.<br />

?<br />

Rechnen die Gemeinschaftspraxen<br />

weiterhin die Nummern<br />

80110 – 80112 ab?<br />

Nein. Jeder Arzt rechnet die Versichertenpauschale<br />

beziehungsweise<br />

seine Grund-/Konsiliarpauschale aus<br />

dem jeweiligen Kapitel ab.<br />

8 | 9 <strong>EBM</strong> <strong>2008</strong>

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