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Gibt es im EBM 2008 einen - KVHH

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Für den Hausärztlichen Versorgungsbereich:<br />

Versichertenpauschalen<br />

Nun sind sie da, die Pauschalen zur „Vergütung<br />

der g<strong>es</strong>amten, innerhalb ein<strong>es</strong><br />

Quartals <strong>im</strong> Rahmen der hausärztlichen<br />

Versorgung ein<strong>es</strong> Versicherten üblicherweise<br />

erbrachten Leistungen einschließlich<br />

der erbrachten Betreuungs-, Koordinationsund<br />

Dokumentationsleistungen“, wie <strong>es</strong><br />

der G<strong>es</strong>etzgeber formuliert hat. Und sie<br />

sollen zum 1. Juli <strong>2008</strong> um weitere qualitätsbezogene<br />

Zuschläge ergänzt werden.<br />

In der Ausg<strong>es</strong>taltung der Pauschalen hat<br />

sich der Bewertungsausschuss nach entsprechendem<br />

Einsatz der Vertreter der<br />

Ärzt<strong>es</strong>eite <strong>im</strong> W<strong>es</strong>entlichen an den Vorschlägen<br />

orientiert, die die hausärztliche<br />

Versorgungsebene zur Erfüllung d<strong>es</strong><br />

g<strong>es</strong>etzlichen Auftrag<strong>es</strong> gemacht hatte.<br />

Dabei war allerdings die etwas modifizierte<br />

Altersklassifizierung der Pauschalen<br />

aus dem hausärztlichen Vorschlag nicht<br />

durchsetzbar.<br />

Zu Recht wird von einer Reihe von Hausärzten<br />

beklagt, dass <strong>es</strong> keine Möglichkeit<br />

mehr gibt, die Unterschiedlichkeit<br />

der verschiedenen Teilnehmer an der<br />

hausärztlichen Versorgung zu dokumentieren<br />

und deren unterschiedliche<br />

Versorgungstiefe bei der Honorierung<br />

abzubilden. Di<strong>es</strong> ist das Problem einer<br />

jeden Form von Pauschalierung. Es ist<br />

allerdings durch den <strong>EBM</strong> nicht lösbar<br />

und <strong>es</strong> wird spät<strong>es</strong>tens ab 2009 auch<br />

<strong>im</strong> Verteilungsmaßstab deutlich weniger<br />

regionale Steuerungsmöglichkeiten geben<br />

als heute.<br />

Spezifische, nur den hausärztlichen Versorgungsbereich<br />

betreffende Fragen gibt<br />

<strong>es</strong> vor dem Hintergrund der Versichertenpauschalen<br />

nur wenige, die wir Ihnen<br />

aber nicht vorenthalten wollen:<br />

?<br />

Müssen Ärzte, die eine Genehmigung<br />

zur Abrechnung der psychosomatischen<br />

Grundversorgung<br />

b<strong>es</strong>itzen, <strong>einen</strong> Antrag stellen, damit<br />

die Nummer 03235 <strong>EBM</strong> abgerechnet<br />

werden darf?<br />

Nein. Bei Vorliegen einer solchen<br />

Genehmigung ist ein erneuter Antrag<br />

nicht erforderlich.<br />

?<br />

Ist das Kapitel Kinder- und<br />

Jugendmedizin <strong>im</strong> Sinne der Präambel<br />

4.1 <strong>im</strong> <strong>EBM</strong> <strong>2008</strong> in hausärztliche<br />

Leistungen (Nummern 04110<br />

bis 04335 <strong>EBM</strong>) und in fachärztliche<br />

Leistungen (Nummern 04410 bis<br />

04580 <strong>EBM</strong>) eingeteilt?<br />

Nein. Das Kapitel der Kinder- und Jugendmedizin<br />

ist unterteilt in Gebührenordnungspositionen<br />

der allgem<strong>einen</strong><br />

Kinder- und Jugendmedizin<br />

(4.2) und Gebührenordnungspositionen<br />

der schwerpunktorientierten<br />

Kinder- und Jugendmedizin (4.4)<br />

(siehe Inhaltsverzeichnis d<strong>es</strong> <strong>EBM</strong>).<br />

?<br />

Wenn eine Überweisung von<br />

einer fachübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaft<br />

(Hausarzt/<br />

Facharzt) an <strong>einen</strong> Hausarzt ausg<strong>es</strong>tellt<br />

wird, darf der Überweisungsempfänger<br />

die Versichertenpauschale<br />

nach den Nummern 03110<br />

bis 03112 <strong>EBM</strong> abrechnen, wenn der<br />

Patient nur vom Facharzt behandelt<br />

wurde?<br />

Es hängt davon ab, wer die Überweisung<br />

ausg<strong>es</strong>tellt hat und um was für<br />

eine Überweisung <strong>es</strong> sich handelt.<br />

Hat der Facharzt die Überweisung<br />

ausg<strong>es</strong>tellt und handelt <strong>es</strong> sich um<br />

eine Mit- und Weiterbehandlung<br />

oder Konsiliaruntersuchung, kann<br />

der die Überweisung empfangende<br />

Hausarzt die Versichertenpauschalen<br />

der Nummern 03110 bis 03112 <strong>EBM</strong><br />

abrechnen.<br />

?<br />

Kann der zweite Arzt-Patienten-<br />

Kontakt, der für den Chroniker-<br />

Zuschlag 03212 / 04212 <strong>EBM</strong> gefordert<br />

wird, auch telefonisch erfolgen?<br />

Ja.<br />

?<br />

Wann wird die Versichertenpauschale<br />

03130 <strong>EBM</strong><br />

abgerechnet?<br />

Erfolgt <strong>im</strong> Behandlungsfall (außerhalb<br />

d<strong>es</strong> Notdienst<strong>es</strong>) lediglich eine<br />

unvorherg<strong>es</strong>ehene Inanspruchnahme<br />

<strong>im</strong> Zusammenhang mit den Leistungen<br />

01100, 01101, 01411, 01412 oder<br />

01415 <strong>EBM</strong>, ist statt der Versichertenpauschale<br />

03110 – 03112 <strong>EBM</strong> die<br />

Pauschale 03130 <strong>EBM</strong> abzurechnen.<br />

?<br />

Kann der Chroniker-Zuschlag<br />

03212/04212 <strong>EBM</strong> erst abgerechnet<br />

werden, wenn der Patient ein Jahr<br />

lang in der Praxis behandelt wurde?<br />

Nein. Entscheidend ist, dass <strong>es</strong> sich<br />

bei dem Patienten um <strong>einen</strong> Chroniker<br />

<strong>im</strong> Sinne der Richtlinie handelt.<br />

Ist di<strong>es</strong> der Fall, kann auch der Arzt<br />

den Zuschlag berechnen, der den<br />

Patienten erstmalig behandelt.<br />

?<br />

Müssen hausärztlich tätige<br />

Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin<br />

mit Schwerpunkt oder<br />

Zusatzweiterbildung die Versichertenpauschale<br />

kennzeichnen, wenn<br />

sie Leistungen aus dem fachärztlichen<br />

Kapiteln erbringen, um <strong>einen</strong><br />

Aufschlag von 40% gemäß Präambel<br />

4.1 Abs. 4 zu erhalten?<br />

Nein.<br />

4 | 5 <strong>EBM</strong> <strong>2008</strong>

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