Gremien der KVH - KVHH
Gremien der KVH - KVHH
Gremien der KVH - KVHH
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<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> <strong>KVH</strong><br />
<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg<br />
und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung
Foto: © Melanie Vollmert<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
KV Hamburg - Ärztliche Selbsverwaltung 4<br />
Aufgaben <strong>der</strong> KV Hamburg 6<br />
Die Vertreterversammlung 8<br />
Der Vorstand 9<br />
Impressum<br />
Der Beirat 9<br />
Herausgeber:<br />
Kassenärztliche Vereinigung Hamburg<br />
Humboldtstraße 56<br />
22083 Hamburg<br />
Layout und Satz:<br />
Melanie Vollmert - Abteilung Öffentlichkeitsarbeit<br />
Stand:<br />
20. Mai 2010<br />
Beratende Fachausschüsse 10<br />
Kreise und Obmänner 11<br />
Zulassung 12<br />
Recht 14<br />
Ehrenamtliche Sozialrichter 16<br />
Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung 18<br />
* Anmerkung: Die im Bericht verwendeten Begriffe Arzt und Psychotherapeut<br />
stehen selbstverständlich auch für die weibliche Berufsbezeichnung<br />
Qualitätssicherung 20<br />
Qualitätssicherungskommissionen 20<br />
Qualitätszirkel 24<br />
2<br />
<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
3
Foto: © Franz Pfluegl - Fotolia.com<br />
KV Hamburg -<br />
die Ärztliche Selbstverwaltung<br />
Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, die Kassenpatienten<br />
versorgen wollen, müssen Mitglied <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />
Vereinigung sein.<br />
Machen Sie doch aus <strong>der</strong> Pflicht die Kür.<br />
wenn es um Qualitätssicherung und Zulassungsangelegenheiten<br />
geht.<br />
Vielleicht haben Sie auch Lust auf das spannende Feld <strong>der</strong> Juristerei,<br />
z.B. im Berufungs- o<strong>der</strong> Disziplinarausschuss o<strong>der</strong> gar<br />
als ehrenamtlicher Sozialrichter.<br />
Engagieren Sie sich!<br />
Wer sich in <strong>der</strong> Selbstverwaltung engagiert, vertritt seine eigenen<br />
Interessen und die seiner Gruppe. Das ist gut so und das ist<br />
auch wichtig, denn davon lebt eine erfolgreiche Selbstverwaltung.<br />
Dabei geht es nicht nur um Politik in Vertreterversammlung<br />
o<strong>der</strong> beratenden Fachausschüssen. Eine Vielzahl von <strong>Gremien</strong><br />
benötigt vor allem Fachwissen und Praxisanbindung. So z.B.,<br />
Sehen Sie selbst, wie vielfältig Ihre KV ist und wie vielfältig Ihre<br />
Möglichkeiten sind, mitzuwirken.<br />
Gestalten Sie Ihre ärztliche Selbstverwaltung!<br />
www. kvhh.de<br />
4<br />
<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
5
Das Organigramm <strong>der</strong> KV Hamburg<br />
Aufgaben <strong>der</strong> KV Hamburg<br />
Nach Sozialgesetzbuch V (SGB V) § 75 lassen sich die Aufgaben<br />
in folgende Bereiche unterteilen:<br />
Sicherstellung <strong>der</strong> ambulanten vertragsärztlichen Versorgung<br />
für die Hamburger Bürger<br />
Die <strong>KVH</strong> hat dafür zu sorgen, dass die vertragsärztliche Versorgung<br />
von Patienten im ambulanten Bereich in Hamburg sichergestellt<br />
ist. Der Sicherstellungsauftrag umfasst auch einen ausreichenden<br />
Notfalldienst zu den sprechstundenfreien Zeiten.<br />
Gewährleistungspflicht besthet gegenüber den Krankenkassen<br />
und ihren Verbänden, dass die vertragsärztliche Tätigkeit ordnungsgemäß<br />
durchgeführt werden.<br />
Qualität <strong>der</strong> ambulanten vertragsärztlichen Versorgung<br />
Die <strong>KVH</strong> hat dafür zu sorgen, dass die Qualität <strong>der</strong> ärztlichen<br />
Versorgung stimmt und dass sie gleichzeitig vertragskonform<br />
erbracht wird. Das bedeutet die Kontrolle <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Leistungen<br />
und <strong>der</strong>en ordnungsgemäße Abrechnung.<br />
Interessenvertretung <strong>der</strong> Vertragsärzte zur Wahrung ihrer<br />
Rechte<br />
Die <strong>KVH</strong> nimmt die Rechte ihrer Mitglie<strong>der</strong> gegenüber den<br />
Krankenkassen wahr. Die Interessenvertretung beinhaltet auch<br />
die Beratung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> zu Fragen <strong>der</strong> vertragsärztlichen<br />
Tätigkeit, angefangen von <strong>der</strong> pharmazeutischen Fachberatung<br />
bis zur Aufklärung in Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsfragen.<br />
Vertragshoheit<br />
Die <strong>KVH</strong> handelt die Verträge mit den Krankenkassen aus. Hier<br />
geht es z.B. um die Höhe <strong>der</strong> Gesamtvergütung für ihre Mitglie<strong>der</strong><br />
o<strong>der</strong> um die Gestaltung <strong>der</strong> vertragsärztlichen Versorgung<br />
in Hamburg.<br />
Ausschussbesetzung<br />
Im Bereich <strong>der</strong> vertragsärztlichen Versorgung gibt es in Deutschland<br />
eine gemeinsame Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen.<br />
In dieser gemeinsamen Selbstverwaltung gibt es<br />
<strong>Gremien</strong> für bestimmte Entscheidungsbereiche, die sowohl die<br />
Kassenärztliche Vereinigung Hamburg als auch Krankenkassen<br />
betreffen. Dazu gehört z. B. die Entscheidung über die Zulassung<br />
von Ärzten zur ambulanten vertragsärztlichen Versorgung, die<br />
Beurteilung, ob <strong>der</strong> Arzt sich an das Wirtschaftlichkeitsgebot –<br />
"ausreichend, zweckmäßig, das Maß des Notwendigen nicht<br />
überschreitend" - gehalten hat o<strong>der</strong> die Schlichtung, wenn bei<br />
Vertragsverhandlungen keine Einigkeit erzielt wurde.<br />
Diese <strong>Gremien</strong> (Ausschüsse) sind paritätisch mit Vertretern <strong>der</strong><br />
Vertragsärzte und <strong>der</strong> Krankenkassen besetzt. Die Benennung<br />
<strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Ärzte/Psychotherapeuten erfolgt durch die<br />
<strong>KVH</strong>. In <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> <strong>KVH</strong> ist festgelegt, ob die Benennung<br />
durch die Vertreterversammlung o<strong>der</strong> durch den Vorstand erfolgen<br />
muss.<br />
6<br />
<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
7
Die Vertreterversammlung<br />
Die Vertreterversammlung ist das oberste Selbstverwaltungsorgan<br />
<strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung. Sie wird alle sechs<br />
Jahre nach den Grundsätzen <strong>der</strong> Verhältniswahl von den Mitglie<strong>der</strong>n<br />
<strong>der</strong> <strong>KVH</strong> gewählt.<br />
Sie setzt sich aus 27 ärztlichen und 3 psychotherapeutischen<br />
Mitglie<strong>der</strong>n zusammen. Jedes Mitglied <strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />
hat einen Stellvertreter. Aus den 30 Mitglie<strong>der</strong>n wählt sie<br />
einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vertreterversammlung sind bei <strong>der</strong> Ausübung<br />
ihres Ehrenamtes nur an das Gesetz, die Satzung <strong>der</strong> <strong>KVH</strong> und<br />
die Geschäftsordnung <strong>der</strong> Vertreterversammlung gebunden.<br />
Aufgaben sind u.a.<br />
Foto: © Melanie Vollmert<br />
Der Vorstand<br />
• Beschluss und Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung,<br />
• Beschluss über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung<br />
für die <strong>KVH</strong>,<br />
• Beschluss und Än<strong>der</strong>ung von Bestimmungen zur Durchführung<br />
<strong>der</strong> ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Versorgung<br />
sowie <strong>der</strong> Abrechnung,<br />
• Feststellung des Haushaltsplanes,<br />
• Genehmigung <strong>der</strong> Jahresrechnung,<br />
• Festsetzung des Verwaltungskostenbeitragssatzes,<br />
• Wahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Beratenden Fachausschüsse für<br />
Psychotherapie, für die Hausärztliche Versorgung und für<br />
die Fachärztliche Versorgung,<br />
• Wahl und Abberufung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Vorstandes,<br />
• Überwachung des Vorstandes,<br />
• Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes,<br />
• Empfehlungen an den Vorstand.<br />
Der hauptamtliche Vorstand <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung<br />
Hamburg wird alle sechs Jahre von <strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />
gewählt. Der Vorstand hat zwei Mitglie<strong>der</strong>. Zu seinen Aufgaben<br />
gehören u.a.<br />
• die Verwaltung <strong>der</strong> KV,<br />
• <strong>der</strong> Abschluss von Verträgen,<br />
• die Vertretung <strong>der</strong> KV nach außen.<br />
Der Beirat<br />
Der Beirat stellt sicher, dass ärztlicher Sachverstand in die Politik<br />
<strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg einfließt. Der<br />
Beirat berät den Vorstand und besteht aus dem Vorsitzenden<br />
<strong>der</strong> Vertreterversammlung (VV) und seinem Stellvertreter sowie<br />
den drei Sprechern <strong>der</strong> Beratenden Fachausschüsse (BFA)<br />
8<br />
<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
9
Beratende Fachausschüsse<br />
Die Beratenden Fachausschüsse bestehen aus zwölf Mitglie<strong>der</strong>n<br />
<strong>der</strong> Versorgungsebenen<br />
• Psychotherapie<br />
• Fachärztliche Versorgung<br />
• Hausärztliche Versorgung<br />
Die Mitglie<strong>der</strong> werden von <strong>der</strong> Vertreterversammlung gewählt.<br />
Die Sprecher <strong>der</strong> Beratenden Fachausschüsse sind Mitglie<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Vertreterversammlung. Auf diese Weise wird sichergestellt,<br />
dass <strong>der</strong> Kontakt zwischen den <strong>Gremien</strong> besteht. Zusammen<br />
mit dem Vorsitzenden <strong>der</strong> Vertreterversammlung und dessen<br />
Stellvertreter bilden diese drei Sprecher den Beirat für den Vorstand.<br />
Die Aufgaben <strong>der</strong> Beratenden Fachausschüsse sind die berufsund<br />
versorgungspolitischen Belange <strong>der</strong> Hausärzte, Fachärzte<br />
und Psychotherapeuten zu behandeln und die Ergebnisse über<br />
den Beirat in die Vorstandsarbeit einzubringen.<br />
Kreise und Obmänner –<br />
gelebte Basisdemokratie<br />
Klein und fein ist Organisation <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
auf Ortsteilsebene.<br />
Je<strong>der</strong> Kreis hat einen Obmann, <strong>der</strong> das Bindeglied zwischen<br />
Vertreterversammlung und Basis bildet. Er ist <strong>der</strong> Sprecher<br />
des Kreises.<br />
Er ist zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung <strong>der</strong> im<br />
Kreise anfallenden Gemeinschaftsaufgaben. Darüber hinaus<br />
leitet er die Versammlungen des Kreises.<br />
Die Mitglie<strong>der</strong> sollen mindestens zweimal im Jahr in ihren Kreisen<br />
zusammengerufen werden. Dabei soll ihnen die Möglichkeit<br />
<strong>der</strong> Information, <strong>der</strong> Aussprache und Stellungnahme sowie<br />
des Vorbringens von Anregungen und Wünschen für die Arbeit<br />
<strong>der</strong> Organe geboten werden. Aber auch an<strong>der</strong>e Themen o<strong>der</strong><br />
ein allgemeiner Austausch rund um den Praxisalltag finden<br />
hier ihren Platz, sowie Gespräche mit geladenen Führungskräften<br />
aus <strong>der</strong> KV- Verwaltung.<br />
Ausschuss<br />
Gesetzliche<br />
Grundlage<br />
Mitglie<strong>der</strong>/<br />
Vertreter<br />
Finanzausschuss § 89 SGB V Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Selbstverwaltung<br />
werden von <strong>der</strong><br />
Vertreterversammlung<br />
gewählt.<br />
Satzungsausschuss<br />
Aus den eigenen Reihen<br />
wählen die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Vertreterversammlung die<br />
Ausschussmitglie<strong>der</strong><br />
Ansprechpartner: Vorstandssekretariat, Tel: 22802-314<br />
Anzahl<br />
5 Vertreter <strong>der</strong> Ärzte und<br />
Psychotherapeuten<br />
2 Vorsitzende <strong>der</strong> VV<br />
2 Vorstände <strong>der</strong> KV<br />
5 Vertreter <strong>der</strong> Ärzte und<br />
Psychotherapeuten<br />
2 Vorsitzende <strong>der</strong> VV<br />
1 Justitiar <strong>der</strong> KV<br />
Die Wahl des Obmannes erfolgt mit den Wahlen zur Vertreterversammlung<br />
nach <strong>der</strong> Wahlordnung (Abschnitt IIIa <strong>der</strong> Satzung).<br />
Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in <strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />
ist möglich.<br />
Die Ortsteilgrenzen entsprechen dem amtlichen Straßen- und<br />
Gebietsverzeichnis <strong>der</strong> Freien und Hansestadt Hamburg, wie in<br />
§9 <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg<br />
festgelegt.<br />
10<br />
<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
11
Zulassung und mehr<br />
In <strong>der</strong> Abteilung Arztregister ist die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses,<br />
des Landesausschusses sowie des Berufungsausschusses<br />
angesiedelt. Diese sind paritätisch von Vertretern<br />
<strong>der</strong> Ärzte und <strong>der</strong> Hamburger Krankenkassen besetzt.<br />
Als unabhängige <strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> gemeinsamen Selbstverwaltung<br />
entscheiden <strong>der</strong> Zulassungs- und <strong>der</strong> Berufungsausschuss,<br />
welche Ärzte zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen<br />
o<strong>der</strong> ermächtigt werden. Auch die psychologischen Psychotherapeuten<br />
und Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeuten erhalten<br />
hier ihre Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen<br />
Tätigkeit.<br />
Zulassungs- und Berufungsausschuss sind außerdem zuständig<br />
für alle Verän<strong>der</strong>ungen, wie z.B.:<br />
• Anträge auf Genehmigung einer Gemeinschaftspraxis<br />
• Verlegung eines Vertragsarztsitzes<br />
• Umwandlung <strong>der</strong> Zulassung z.B. in ein an<strong>der</strong>es ärztliches<br />
Fachgebiet<br />
• die Beschäftigung von Ärzten gemäß §32 Zulassungsverordnung<br />
im Sinne von Jobsharing in <strong>der</strong> Vertragsarztpraxis<br />
• Entzug <strong>der</strong> Zulassung<br />
Gremium/<br />
Ausschuss<br />
Tätigkeit Rechtsgrundlage Mitglie<strong>der</strong>/<br />
Vertreter<br />
Anzahl<br />
Landesausschuss <strong>der</strong> Ärzte und<br />
Krankenkassen<br />
Feststellung des Versorgungsgrades<br />
/ Bedarfsplanung<br />
§ 90 SGB V Vertreter <strong>der</strong> Ärzte, Vertreter<br />
<strong>der</strong> Krankenkassen, zwei<br />
unparteiische Mitglie<strong>der</strong> und<br />
ein unparteiischer Vorsitzen<strong>der</strong><br />
8 Vertreter <strong>der</strong> Ärzte<br />
8 Vertreter <strong>der</strong> Krankenkassen<br />
3 Unparteiische<br />
Zulassungsausschuss für Ärzte<br />
- Hamburg<br />
Entscheidungen über alle<br />
Zulassungsangelegenheiten /<br />
Genehmigungen<br />
§ 96 SGB V<br />
§ 34 Ärzte-ZV<br />
gleiche Anzahl Vertreter <strong>der</strong><br />
Ärzte und Krankenkassen<br />
6 Mitglie<strong>der</strong> für Ärzte<br />
8 Mitglie<strong>der</strong> für Psychotherapeuten<br />
Berufungsausschuss für Ärzte<br />
-Hamburg<br />
Wi<strong>der</strong>spruchsstelle für die<br />
Entscheidungen des Zulassungsausschusses<br />
§ 97 SGB V<br />
§ 35 Ärzte-ZV<br />
gleiche Anzahl Vertreter <strong>der</strong><br />
Ärzte und Krankenkassen,<br />
sowie ein Vorsitzen<strong>der</strong> mit <strong>der</strong><br />
Befähigung zum Richteramt<br />
7 Mitglie<strong>der</strong> für Ärzte<br />
9 Mitglie<strong>der</strong> für Psychotherapeuten<br />
Landeswahlausschuss<br />
Organisation <strong>der</strong> Wahl zur<br />
Vertreterversammlung<br />
§ 80 SGB V<br />
§ 73 <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> <strong>KVH</strong><br />
Vertreter <strong>der</strong> Ärzte<br />
5 Mitglie<strong>der</strong><br />
Ansprechpartner: Evelyne Bock, Tel.: 22 802 - 342<br />
12<br />
<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
13
Foto: ©Fineas - Fotolia.com<br />
Recht<br />
Gremium/<br />
Ausschuss<br />
Disziplinarausschuss<br />
Tätigkeit Rechtsgrundlage Mitglie<strong>der</strong>/<br />
Vertreter<br />
Durchführung von Disziplinarverfahren<br />
Anzahl<br />
§ 81 SGB V Abs. 5 4 Beisitzer (Ärzte)<br />
1 Vorsitzen<strong>der</strong> (ehemaliger Richter)<br />
Ansprechpartner: Frau Stoltenberg / Justitiariat Tel: 22802-316<br />
Gremium/<br />
Ausschuss<br />
Landesschiedsamt<br />
Tätigkeit Rechtsgrundlage Mitglie<strong>der</strong>/<br />
Vertreter<br />
Führt eine Einigung bei gescheiterten<br />
Verhandlungen von<br />
Verträgen zur ärztlichen<br />
Versorgung zwischen Krankenkassen<br />
und KV herbei und setzt<br />
Vertragsinhalte fest.<br />
§ 89 SGB V Die Vertragsparteien bestimmen<br />
ihren jeweiligen Vertreter.<br />
Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />
wählen die Vertreter<br />
<strong>der</strong> KV.<br />
Der unparteiische Vorsitzende<br />
wird von den Vertragspartnern<br />
vorgeschlagen und per Losverfahren<br />
bestimmt. Die Amtszeit<br />
beträgt ein Jahr.<br />
Anzahl<br />
4 Vertreter <strong>der</strong> Krankenkassen<br />
4 Vertreter <strong>der</strong> KV<br />
2 unparteiische Beisitzer<br />
1 unparteiischer Vorsitzen<strong>der</strong><br />
Ansprechpartner: Sonja Wienecke Tel: 22802-887<br />
14<br />
<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
15
Ehrenamtliche Sozialrichter<br />
Teilnahme an Sozialgerichtsverfahren gegen Ärzte<br />
Ärzte und Psychotherapeuten als<br />
Beisitzer gesucht<br />
Foto: © Melanie Vollmert<br />
Die Gerichte <strong>der</strong> Sozialgerichtsbarkeit sind nicht nur mit hauptamtlichen<br />
Juristen als Richtern besetzt, son<strong>der</strong>n auch mit ehrenamtlichen<br />
Beisitzern. Das gilt auch für Verfahren, in denen<br />
es um Angelegenheiten <strong>der</strong> Vertragsärzte und –psychotherapeuten<br />
und <strong>der</strong> gemeinsamen Selbstverwaltung <strong>der</strong> Ärzte und<br />
Krankenkassen geht. Die Angelegenheiten <strong>der</strong> Vertragsärzte<br />
und –psychotherapeuten betreffen Rechtsstreitigkeiten zwischen<br />
<strong>der</strong> KV und ihren Mitglie<strong>der</strong>n.<br />
Das Schwergewicht liegt dabei auf Honorarstreitigkeiten; doch<br />
auch Genehmigungs- und Qualitätssicherungsverfahren sowie<br />
alle Bereiche, in denen Mitglie<strong>der</strong> sich gegen Maßnahmen <strong>der</strong><br />
KV wenden, werden hier behandelt. Bei den Verfahren <strong>der</strong> gemeinsamen<br />
Selbstverwaltung handelt es sich einerseits um<br />
Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren gegen den Beschwerdeausschuss<br />
und die Gemeinsame Prüfungsstelle, an<strong>der</strong>erseits<br />
um die Zulassungs- und Ermächtigungsverfahren gegen den<br />
Berufungsausschuss.<br />
Die Besetzung des Gerichts sieht wie folgt aus:<br />
am System <strong>der</strong> ambulanten vertragsärztlichen Versorgung mitzubringen.<br />
Selbst schon einmal einen Wi<strong>der</strong>spruch gegen eine<br />
Entscheidung <strong>der</strong> KV o<strong>der</strong> eines Ausschusses o<strong>der</strong> eine entsprechende<br />
Klage erhoben zu haben, ist kein Hin<strong>der</strong>ungsgrund.<br />
Im Zuge <strong>der</strong> fach- und interessengruppenweise betriebenen<br />
Verfahren gibt es nur wenige Ärzte und Psychotherapeuten, die<br />
nicht selbst bereits an solchen Verfahren beteiligt waren. Eine<br />
Fundamentalablehnung des KV-Systems wäre allerdings für<br />
diese Tätigkeit eher kontraindiziert.<br />
Für Ärzte und Psychotherapeuten, die in einer Berufsausübungsgemeinschaft<br />
arbeiten, ist das Ehrenamt meist leichter<br />
zu organisieren. Berufen werden die ehrenamtlichen Sozialrichter<br />
von <strong>der</strong> Hamburger Justizbehörde für die Dauer von fünf<br />
Jahren. Mehrfachberufungen sind möglich.<br />
Haben Sie Interesse daran, an <strong>der</strong> Rechtsprechung des Sozialgerichts<br />
o<strong>der</strong> des Landessozialgerichts Hamburg mitzuwirken?<br />
Dann sollten Sie sich schriftlich beim Justitiar <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />
Vereinigung Hamburg melden.<br />
Die Stimme des ehrenamtlichen Richters hat genau so viel Gewicht<br />
wie die Stimme des Berufsrichters. Die ehrenamtlichen<br />
Richter werden auf Vorschlag <strong>der</strong> KV Hamburg berufen. Voraussetzung<br />
dafür ist nach dem Sozialgerichtsgesetz eine Zulassung<br />
als Vertragsarzt o<strong>der</strong> –psychotherapeut. Daneben ist<br />
es sinnvoll, ein generelles Interesse an <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> KV und<br />
KV Hamburg<br />
Justitiariat<br />
Postfach 76 06 20<br />
22056 Hamburg<br />
16<br />
<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
17
Wirtschaftlichkeitsund<br />
Abrechnungsprüfung<br />
Die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen<br />
überwachen die Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> vertragsärztlichen Versorgung<br />
durch Beratung und Prüfung. Zu diesem Zweck entstand,<br />
entsprechend gesetzlicher Vorgaben, eine gemeinsame<br />
Prüfstelle (GPS). Gegen die Bescheide <strong>der</strong> Prüfstelle kann beim<br />
Beschwerdeausschuss Wi<strong>der</strong>spruch eingelegt werden.<br />
Foto: © Melanie Vollmert<br />
Gremium/<br />
Ausschuss<br />
Beschwerdeausschuss<br />
Tätigkeit Rechtsgrundlage Mitglie<strong>der</strong>/<br />
Vertreter<br />
Entscheidet über Wi<strong>der</strong>sprüche,<br />
die von Krankenkassen, KV o<strong>der</strong><br />
Ärzten gegen Entscheidungen<br />
<strong>der</strong> Prüfungsstelle eingelegt<br />
wurden<br />
§ 106 SGB V Die Vertragsparteien bestimmen<br />
den jeweiligen Vertreter<br />
Anzahl<br />
2 Vertreter <strong>der</strong> Krankenkassen<br />
2 Vertreter <strong>der</strong> KV<br />
1 Vorsitzen<strong>der</strong><br />
Ansprechpartner: Eva-Elisabeth Zunke, Tel: 22802-571<br />
18<br />
<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
19
Qualitätssicherung<br />
Qualitätssicherungskommissionen<br />
Die Kassenärztliche Vereinigung kann zur Unterstützung ihrer<br />
Aufgaben für bestimmte Bereiche Qualitätssicherungskommissionen<br />
einrichten.<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung beruft den Vorsitzenden<br />
<strong>der</strong> jeweiligen Qualitätssicherungskommission und<br />
die weiteren Mitglie<strong>der</strong>.<br />
Eine Qualitätssicherungskommission setzt sich aus mindestens<br />
drei im jeweiligen Gebiet beson<strong>der</strong>s erfahrenen ärztlichen Mitglie<strong>der</strong>n<br />
zusammen, von denen mindestens eines eine abgeschlossene<br />
Facharztweiterbildung in diesem Gebiet haben soll.<br />
Foto: © michaeljung - Fotolia.com<br />
Die Geschäftsführung <strong>der</strong> Qualitätssicherungskommissionen<br />
obliegt <strong>der</strong> Geschäftsstelle Qualitätssicherung.<br />
An den Sitzungen <strong>der</strong> Kommissionen soll ein Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
„Qualitätssicherung“ teilnehmen.<br />
Überregionale Kommissionen<br />
Kompetenzcenter<br />
Arbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung<br />
<strong>der</strong> Nord KVen<br />
Mitglie<strong>der</strong><br />
Sitzungen<br />
im Jahr 2009<br />
Die Kommissionen haben die Aufgabe,<br />
Akupunktur 6 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 3<br />
• bei Anträgen auf Durchführung und Abrechnung von Leistungen<br />
mit Qualifikationsvorbehalt die fachliche Befähigung sowie<br />
ggf. die räumliche/apparative Ausstattung des Antragstellers<br />
zu überprüfen.<br />
• bei Qualitätsprüfungen im Einzelfall die vorgelegten Unterlagen<br />
zu begutachten.<br />
Dialyse 6 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 3<br />
Kernspintomographie 6 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 3<br />
Koloskopie 6 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 4<br />
PDT / PTK 4 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> und 2 Vertreter 1<br />
Ansprechpartner: Geschäftsstelle Qualitätssicherung, Tel.: 22 802-523<br />
Schmerztherapie 6 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 3<br />
20<br />
<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
21
Hamburger Kommissionen Mitglie<strong>der</strong> Sitzungen im Jahr 2009<br />
AIDS 3 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 0<br />
Akupunktur 2 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 0<br />
Ambulantes Operieren 4 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 0<br />
Apheresen (nach § 5 <strong>der</strong> RL) 3 ärztliche Mitglie<strong>der</strong>, 2 MDK-Ärzte 4<br />
Arthroskopie 6 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 0<br />
Blutreinigungsverfahren 5 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 0<br />
Diabetes<br />
5 ärztliche Mitglie<strong>der</strong><br />
Diagnostische Radiologie, Computertomographie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin 39 ärztliche Mitglie<strong>der</strong>, 3 Sachverständige 15<br />
Herzschrittmacherkontrolle 3 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 0<br />
Invasive Kardiologie 3 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 0<br />
Histopathologie beim Hautkrebs-Screening 4 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 0<br />
Kernspintomographie 4 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 0<br />
Koloskopie 5 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 0<br />
Labor 12 ärztliche Mitglie<strong>der</strong>, 5 Sachverständige 3<br />
Langzeit-EKG 4 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 0<br />
Mammographie 5 ärztliche Mitglie<strong>der</strong>, 1 Sachverständiger 4<br />
Onkologie 8 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 0<br />
Photodynamische Therapie 4 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> (überregional) 0<br />
Polysomnographie 3 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 0<br />
Qualitätsmanagement 5 ärztliche u. psychotherapeutische Mitglie<strong>der</strong> 1<br />
Sonographie 26 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> und 2 Sachverständige 36<br />
Substitution 3 ärztliche Mitglie<strong>der</strong>, 3 Kassenmitglie<strong>der</strong> 8<br />
Zytologie 4 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 1<br />
22<br />
<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
23
Qualitätszirkel<br />
Auszug aus den Leitlinien für die Gestaltung, Durchführung und<br />
Anerkennung von Qualitätszirkeln im Bereich <strong>der</strong> KV Hamburg<br />
Präambel<br />
Die Sicherung und Verbesserung <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> ärztlichen<br />
und psychotherapeutischen Tätigkeit ist eine <strong>der</strong> wichtigsten<br />
Voraussetzungen für eine patienten- und bedarfsgerechte,<br />
fachlich qualifizierte und wirtschaftliche Versorgung auf hohem<br />
Leistungsniveau.<br />
Qualitätssicherung <strong>der</strong> ärztlichen und psychotherapeutischen<br />
Leistung hat zum Ziel, die Qualität des Arbeitsprozesses und<br />
des Arbeitsergebnisses zu wahren o<strong>der</strong> zu erhöhen. Dies kann<br />
nur verwirklicht werden, wenn Probleme identifiziert, analysiert<br />
und praktikable Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden.<br />
Foto: © Falko Matte - Fotolia.com<br />
Qualitätszirkel sind ein auf Selbstverantwortung und eigener<br />
Motivation basierendes Verfahren zur Evaluation, Sicherung<br />
und Verbesserung <strong>der</strong> Prozess- und Ergebnisqualität im Sinne<br />
eines selbst lernenden Systems.<br />
Qualitätszirkel sind eine anerkannte, auf ärztlicher Eigeninitiative<br />
aufgebaute Methode zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> ambulanten<br />
vertragsärztlichen Versorgung.<br />
Definition:<br />
Die an einem Qualitätszirkel teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten<br />
beschreiben im Rahmen einer kollegialen Diskussion<br />
unter Leitung eines Mo<strong>der</strong>ators praxisbezogen ihre<br />
eigene ärztliche und psychotherapeutische Handlungsweise<br />
und vergleichen sie mit <strong>der</strong> Handlungsweise ihrer Kollegen<br />
und ggf. mit vorgegebenen Qualitätsstandards.<br />
Qualitätszirkel dienen <strong>der</strong> Weiterqualifizierung durch kritische<br />
Überprüfung <strong>der</strong> eigenen Tätigkeit; sie ermöglichen Lernprozesse<br />
auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> Erfahrungen <strong>der</strong> Teilnehmer.<br />
Die Arbeit in Qualitätszirkeln kann durch an<strong>der</strong>e Fortbildung<br />
(z.B. Expertenveranstaltung, Inter- und Supervisionsgruppen)<br />
sinnvoll ergänzt werden.<br />
24<br />
<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
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Umfang <strong>der</strong> QZ-Arbeit 2009<br />
QZ insgesamt 168<br />
- davon hausärztliche QZ 95<br />
- davon fachärztliche QZ 33<br />
- davon QZ <strong>der</strong> Psychotherapie 35<br />
- davon QM bezogene QZ 1<br />
Thema des Arbeitskreises<br />
Anzahl <strong>der</strong> Treffen<br />
2009<br />
Geriatrie 4<br />
Interdisziplinärer onkologischer Arbeitskreis 12<br />
Interdisziplinäre Infektiologie<br />
HIV 8<br />
Substitution 3<br />
- davon interdisziplinäre QZ 4<br />
Anzahl <strong>der</strong> QZ, die neu gegründet worden sind 4<br />
Tumorkonferenz des Hanseatischen Brustzentrums<br />
als interdisziplinärer onkologischer<br />
Arbeitskreis<br />
4<br />
Anzahl QZ unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Kriterien<br />
- von <strong>der</strong> KV anerkannte Mo<strong>der</strong>atoren<br />
- 5-20 Teilnehmer<br />
- i. d. R. mindestens 4 Sitzungen im Jahr<br />
- Dokumentation <strong>der</strong> Sitzung<br />
- frei von Sponsoring<br />
- durch LÄK bzw. KV anerkannte Fortbildungsmaßnahme<br />
Anzahl Ärzte/Psychotherapeuten insgesamt, die an<br />
mindestens einem QZ aktiv teilgenommen haben<br />
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1380<br />
26<br />
<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
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