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Gremien der KVH - KVHH

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<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> <strong>KVH</strong><br />

<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg<br />

und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung


Foto: © Melanie Vollmert<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

KV Hamburg - Ärztliche Selbsverwaltung 4<br />

Aufgaben <strong>der</strong> KV Hamburg 6<br />

Die Vertreterversammlung 8<br />

Der Vorstand 9<br />

Impressum<br />

Der Beirat 9<br />

Herausgeber:<br />

Kassenärztliche Vereinigung Hamburg<br />

Humboldtstraße 56<br />

22083 Hamburg<br />

Layout und Satz:<br />

Melanie Vollmert - Abteilung Öffentlichkeitsarbeit<br />

Stand:<br />

20. Mai 2010<br />

Beratende Fachausschüsse 10<br />

Kreise und Obmänner 11<br />

Zulassung 12<br />

Recht 14<br />

Ehrenamtliche Sozialrichter 16<br />

Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung 18<br />

* Anmerkung: Die im Bericht verwendeten Begriffe Arzt und Psychotherapeut<br />

stehen selbstverständlich auch für die weibliche Berufsbezeichnung<br />

Qualitätssicherung 20<br />

Qualitätssicherungskommissionen 20<br />

Qualitätszirkel 24<br />

2<br />

<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

3


Foto: © Franz Pfluegl - Fotolia.com<br />

KV Hamburg -<br />

die Ärztliche Selbstverwaltung<br />

Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, die Kassenpatienten<br />

versorgen wollen, müssen Mitglied <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />

Vereinigung sein.<br />

Machen Sie doch aus <strong>der</strong> Pflicht die Kür.<br />

wenn es um Qualitätssicherung und Zulassungsangelegenheiten<br />

geht.<br />

Vielleicht haben Sie auch Lust auf das spannende Feld <strong>der</strong> Juristerei,<br />

z.B. im Berufungs- o<strong>der</strong> Disziplinarausschuss o<strong>der</strong> gar<br />

als ehrenamtlicher Sozialrichter.<br />

Engagieren Sie sich!<br />

Wer sich in <strong>der</strong> Selbstverwaltung engagiert, vertritt seine eigenen<br />

Interessen und die seiner Gruppe. Das ist gut so und das ist<br />

auch wichtig, denn davon lebt eine erfolgreiche Selbstverwaltung.<br />

Dabei geht es nicht nur um Politik in Vertreterversammlung<br />

o<strong>der</strong> beratenden Fachausschüssen. Eine Vielzahl von <strong>Gremien</strong><br />

benötigt vor allem Fachwissen und Praxisanbindung. So z.B.,<br />

Sehen Sie selbst, wie vielfältig Ihre KV ist und wie vielfältig Ihre<br />

Möglichkeiten sind, mitzuwirken.<br />

Gestalten Sie Ihre ärztliche Selbstverwaltung!<br />

www. kvhh.de<br />

4<br />

<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

5


Das Organigramm <strong>der</strong> KV Hamburg<br />

Aufgaben <strong>der</strong> KV Hamburg<br />

Nach Sozialgesetzbuch V (SGB V) § 75 lassen sich die Aufgaben<br />

in folgende Bereiche unterteilen:<br />

Sicherstellung <strong>der</strong> ambulanten vertragsärztlichen Versorgung<br />

für die Hamburger Bürger<br />

Die <strong>KVH</strong> hat dafür zu sorgen, dass die vertragsärztliche Versorgung<br />

von Patienten im ambulanten Bereich in Hamburg sichergestellt<br />

ist. Der Sicherstellungsauftrag umfasst auch einen ausreichenden<br />

Notfalldienst zu den sprechstundenfreien Zeiten.<br />

Gewährleistungspflicht besthet gegenüber den Krankenkassen<br />

und ihren Verbänden, dass die vertragsärztliche Tätigkeit ordnungsgemäß<br />

durchgeführt werden.<br />

Qualität <strong>der</strong> ambulanten vertragsärztlichen Versorgung<br />

Die <strong>KVH</strong> hat dafür zu sorgen, dass die Qualität <strong>der</strong> ärztlichen<br />

Versorgung stimmt und dass sie gleichzeitig vertragskonform<br />

erbracht wird. Das bedeutet die Kontrolle <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Leistungen<br />

und <strong>der</strong>en ordnungsgemäße Abrechnung.<br />

Interessenvertretung <strong>der</strong> Vertragsärzte zur Wahrung ihrer<br />

Rechte<br />

Die <strong>KVH</strong> nimmt die Rechte ihrer Mitglie<strong>der</strong> gegenüber den<br />

Krankenkassen wahr. Die Interessenvertretung beinhaltet auch<br />

die Beratung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> zu Fragen <strong>der</strong> vertragsärztlichen<br />

Tätigkeit, angefangen von <strong>der</strong> pharmazeutischen Fachberatung<br />

bis zur Aufklärung in Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsfragen.<br />

Vertragshoheit<br />

Die <strong>KVH</strong> handelt die Verträge mit den Krankenkassen aus. Hier<br />

geht es z.B. um die Höhe <strong>der</strong> Gesamtvergütung für ihre Mitglie<strong>der</strong><br />

o<strong>der</strong> um die Gestaltung <strong>der</strong> vertragsärztlichen Versorgung<br />

in Hamburg.<br />

Ausschussbesetzung<br />

Im Bereich <strong>der</strong> vertragsärztlichen Versorgung gibt es in Deutschland<br />

eine gemeinsame Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen.<br />

In dieser gemeinsamen Selbstverwaltung gibt es<br />

<strong>Gremien</strong> für bestimmte Entscheidungsbereiche, die sowohl die<br />

Kassenärztliche Vereinigung Hamburg als auch Krankenkassen<br />

betreffen. Dazu gehört z. B. die Entscheidung über die Zulassung<br />

von Ärzten zur ambulanten vertragsärztlichen Versorgung, die<br />

Beurteilung, ob <strong>der</strong> Arzt sich an das Wirtschaftlichkeitsgebot –<br />

"ausreichend, zweckmäßig, das Maß des Notwendigen nicht<br />

überschreitend" - gehalten hat o<strong>der</strong> die Schlichtung, wenn bei<br />

Vertragsverhandlungen keine Einigkeit erzielt wurde.<br />

Diese <strong>Gremien</strong> (Ausschüsse) sind paritätisch mit Vertretern <strong>der</strong><br />

Vertragsärzte und <strong>der</strong> Krankenkassen besetzt. Die Benennung<br />

<strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Ärzte/Psychotherapeuten erfolgt durch die<br />

<strong>KVH</strong>. In <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> <strong>KVH</strong> ist festgelegt, ob die Benennung<br />

durch die Vertreterversammlung o<strong>der</strong> durch den Vorstand erfolgen<br />

muss.<br />

6<br />

<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

7


Die Vertreterversammlung<br />

Die Vertreterversammlung ist das oberste Selbstverwaltungsorgan<br />

<strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung. Sie wird alle sechs<br />

Jahre nach den Grundsätzen <strong>der</strong> Verhältniswahl von den Mitglie<strong>der</strong>n<br />

<strong>der</strong> <strong>KVH</strong> gewählt.<br />

Sie setzt sich aus 27 ärztlichen und 3 psychotherapeutischen<br />

Mitglie<strong>der</strong>n zusammen. Jedes Mitglied <strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />

hat einen Stellvertreter. Aus den 30 Mitglie<strong>der</strong>n wählt sie<br />

einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vertreterversammlung sind bei <strong>der</strong> Ausübung<br />

ihres Ehrenamtes nur an das Gesetz, die Satzung <strong>der</strong> <strong>KVH</strong> und<br />

die Geschäftsordnung <strong>der</strong> Vertreterversammlung gebunden.<br />

Aufgaben sind u.a.<br />

Foto: © Melanie Vollmert<br />

Der Vorstand<br />

• Beschluss und Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung,<br />

• Beschluss über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung<br />

für die <strong>KVH</strong>,<br />

• Beschluss und Än<strong>der</strong>ung von Bestimmungen zur Durchführung<br />

<strong>der</strong> ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Versorgung<br />

sowie <strong>der</strong> Abrechnung,<br />

• Feststellung des Haushaltsplanes,<br />

• Genehmigung <strong>der</strong> Jahresrechnung,<br />

• Festsetzung des Verwaltungskostenbeitragssatzes,<br />

• Wahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Beratenden Fachausschüsse für<br />

Psychotherapie, für die Hausärztliche Versorgung und für<br />

die Fachärztliche Versorgung,<br />

• Wahl und Abberufung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Vorstandes,<br />

• Überwachung des Vorstandes,<br />

• Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes,<br />

• Empfehlungen an den Vorstand.<br />

Der hauptamtliche Vorstand <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung<br />

Hamburg wird alle sechs Jahre von <strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />

gewählt. Der Vorstand hat zwei Mitglie<strong>der</strong>. Zu seinen Aufgaben<br />

gehören u.a.<br />

• die Verwaltung <strong>der</strong> KV,<br />

• <strong>der</strong> Abschluss von Verträgen,<br />

• die Vertretung <strong>der</strong> KV nach außen.<br />

Der Beirat<br />

Der Beirat stellt sicher, dass ärztlicher Sachverstand in die Politik<br />

<strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg einfließt. Der<br />

Beirat berät den Vorstand und besteht aus dem Vorsitzenden<br />

<strong>der</strong> Vertreterversammlung (VV) und seinem Stellvertreter sowie<br />

den drei Sprechern <strong>der</strong> Beratenden Fachausschüsse (BFA)<br />

8<br />

<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

9


Beratende Fachausschüsse<br />

Die Beratenden Fachausschüsse bestehen aus zwölf Mitglie<strong>der</strong>n<br />

<strong>der</strong> Versorgungsebenen<br />

• Psychotherapie<br />

• Fachärztliche Versorgung<br />

• Hausärztliche Versorgung<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> werden von <strong>der</strong> Vertreterversammlung gewählt.<br />

Die Sprecher <strong>der</strong> Beratenden Fachausschüsse sind Mitglie<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Vertreterversammlung. Auf diese Weise wird sichergestellt,<br />

dass <strong>der</strong> Kontakt zwischen den <strong>Gremien</strong> besteht. Zusammen<br />

mit dem Vorsitzenden <strong>der</strong> Vertreterversammlung und dessen<br />

Stellvertreter bilden diese drei Sprecher den Beirat für den Vorstand.<br />

Die Aufgaben <strong>der</strong> Beratenden Fachausschüsse sind die berufsund<br />

versorgungspolitischen Belange <strong>der</strong> Hausärzte, Fachärzte<br />

und Psychotherapeuten zu behandeln und die Ergebnisse über<br />

den Beirat in die Vorstandsarbeit einzubringen.<br />

Kreise und Obmänner –<br />

gelebte Basisdemokratie<br />

Klein und fein ist Organisation <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

auf Ortsteilsebene.<br />

Je<strong>der</strong> Kreis hat einen Obmann, <strong>der</strong> das Bindeglied zwischen<br />

Vertreterversammlung und Basis bildet. Er ist <strong>der</strong> Sprecher<br />

des Kreises.<br />

Er ist zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung <strong>der</strong> im<br />

Kreise anfallenden Gemeinschaftsaufgaben. Darüber hinaus<br />

leitet er die Versammlungen des Kreises.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> sollen mindestens zweimal im Jahr in ihren Kreisen<br />

zusammengerufen werden. Dabei soll ihnen die Möglichkeit<br />

<strong>der</strong> Information, <strong>der</strong> Aussprache und Stellungnahme sowie<br />

des Vorbringens von Anregungen und Wünschen für die Arbeit<br />

<strong>der</strong> Organe geboten werden. Aber auch an<strong>der</strong>e Themen o<strong>der</strong><br />

ein allgemeiner Austausch rund um den Praxisalltag finden<br />

hier ihren Platz, sowie Gespräche mit geladenen Führungskräften<br />

aus <strong>der</strong> KV- Verwaltung.<br />

Ausschuss<br />

Gesetzliche<br />

Grundlage<br />

Mitglie<strong>der</strong>/<br />

Vertreter<br />

Finanzausschuss § 89 SGB V Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Selbstverwaltung<br />

werden von <strong>der</strong><br />

Vertreterversammlung<br />

gewählt.<br />

Satzungsausschuss<br />

Aus den eigenen Reihen<br />

wählen die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Vertreterversammlung die<br />

Ausschussmitglie<strong>der</strong><br />

Ansprechpartner: Vorstandssekretariat, Tel: 22802-314<br />

Anzahl<br />

5 Vertreter <strong>der</strong> Ärzte und<br />

Psychotherapeuten<br />

2 Vorsitzende <strong>der</strong> VV<br />

2 Vorstände <strong>der</strong> KV<br />

5 Vertreter <strong>der</strong> Ärzte und<br />

Psychotherapeuten<br />

2 Vorsitzende <strong>der</strong> VV<br />

1 Justitiar <strong>der</strong> KV<br />

Die Wahl des Obmannes erfolgt mit den Wahlen zur Vertreterversammlung<br />

nach <strong>der</strong> Wahlordnung (Abschnitt IIIa <strong>der</strong> Satzung).<br />

Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in <strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />

ist möglich.<br />

Die Ortsteilgrenzen entsprechen dem amtlichen Straßen- und<br />

Gebietsverzeichnis <strong>der</strong> Freien und Hansestadt Hamburg, wie in<br />

§9 <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg<br />

festgelegt.<br />

10<br />

<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

11


Zulassung und mehr<br />

In <strong>der</strong> Abteilung Arztregister ist die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses,<br />

des Landesausschusses sowie des Berufungsausschusses<br />

angesiedelt. Diese sind paritätisch von Vertretern<br />

<strong>der</strong> Ärzte und <strong>der</strong> Hamburger Krankenkassen besetzt.<br />

Als unabhängige <strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> gemeinsamen Selbstverwaltung<br />

entscheiden <strong>der</strong> Zulassungs- und <strong>der</strong> Berufungsausschuss,<br />

welche Ärzte zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen<br />

o<strong>der</strong> ermächtigt werden. Auch die psychologischen Psychotherapeuten<br />

und Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeuten erhalten<br />

hier ihre Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen<br />

Tätigkeit.<br />

Zulassungs- und Berufungsausschuss sind außerdem zuständig<br />

für alle Verän<strong>der</strong>ungen, wie z.B.:<br />

• Anträge auf Genehmigung einer Gemeinschaftspraxis<br />

• Verlegung eines Vertragsarztsitzes<br />

• Umwandlung <strong>der</strong> Zulassung z.B. in ein an<strong>der</strong>es ärztliches<br />

Fachgebiet<br />

• die Beschäftigung von Ärzten gemäß §32 Zulassungsverordnung<br />

im Sinne von Jobsharing in <strong>der</strong> Vertragsarztpraxis<br />

• Entzug <strong>der</strong> Zulassung<br />

Gremium/<br />

Ausschuss<br />

Tätigkeit Rechtsgrundlage Mitglie<strong>der</strong>/<br />

Vertreter<br />

Anzahl<br />

Landesausschuss <strong>der</strong> Ärzte und<br />

Krankenkassen<br />

Feststellung des Versorgungsgrades<br />

/ Bedarfsplanung<br />

§ 90 SGB V Vertreter <strong>der</strong> Ärzte, Vertreter<br />

<strong>der</strong> Krankenkassen, zwei<br />

unparteiische Mitglie<strong>der</strong> und<br />

ein unparteiischer Vorsitzen<strong>der</strong><br />

8 Vertreter <strong>der</strong> Ärzte<br />

8 Vertreter <strong>der</strong> Krankenkassen<br />

3 Unparteiische<br />

Zulassungsausschuss für Ärzte<br />

- Hamburg<br />

Entscheidungen über alle<br />

Zulassungsangelegenheiten /<br />

Genehmigungen<br />

§ 96 SGB V<br />

§ 34 Ärzte-ZV<br />

gleiche Anzahl Vertreter <strong>der</strong><br />

Ärzte und Krankenkassen<br />

6 Mitglie<strong>der</strong> für Ärzte<br />

8 Mitglie<strong>der</strong> für Psychotherapeuten<br />

Berufungsausschuss für Ärzte<br />

-Hamburg<br />

Wi<strong>der</strong>spruchsstelle für die<br />

Entscheidungen des Zulassungsausschusses<br />

§ 97 SGB V<br />

§ 35 Ärzte-ZV<br />

gleiche Anzahl Vertreter <strong>der</strong><br />

Ärzte und Krankenkassen,<br />

sowie ein Vorsitzen<strong>der</strong> mit <strong>der</strong><br />

Befähigung zum Richteramt<br />

7 Mitglie<strong>der</strong> für Ärzte<br />

9 Mitglie<strong>der</strong> für Psychotherapeuten<br />

Landeswahlausschuss<br />

Organisation <strong>der</strong> Wahl zur<br />

Vertreterversammlung<br />

§ 80 SGB V<br />

§ 73 <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> <strong>KVH</strong><br />

Vertreter <strong>der</strong> Ärzte<br />

5 Mitglie<strong>der</strong><br />

Ansprechpartner: Evelyne Bock, Tel.: 22 802 - 342<br />

12<br />

<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

13


Foto: ©Fineas - Fotolia.com<br />

Recht<br />

Gremium/<br />

Ausschuss<br />

Disziplinarausschuss<br />

Tätigkeit Rechtsgrundlage Mitglie<strong>der</strong>/<br />

Vertreter<br />

Durchführung von Disziplinarverfahren<br />

Anzahl<br />

§ 81 SGB V Abs. 5 4 Beisitzer (Ärzte)<br />

1 Vorsitzen<strong>der</strong> (ehemaliger Richter)<br />

Ansprechpartner: Frau Stoltenberg / Justitiariat Tel: 22802-316<br />

Gremium/<br />

Ausschuss<br />

Landesschiedsamt<br />

Tätigkeit Rechtsgrundlage Mitglie<strong>der</strong>/<br />

Vertreter<br />

Führt eine Einigung bei gescheiterten<br />

Verhandlungen von<br />

Verträgen zur ärztlichen<br />

Versorgung zwischen Krankenkassen<br />

und KV herbei und setzt<br />

Vertragsinhalte fest.<br />

§ 89 SGB V Die Vertragsparteien bestimmen<br />

ihren jeweiligen Vertreter.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />

wählen die Vertreter<br />

<strong>der</strong> KV.<br />

Der unparteiische Vorsitzende<br />

wird von den Vertragspartnern<br />

vorgeschlagen und per Losverfahren<br />

bestimmt. Die Amtszeit<br />

beträgt ein Jahr.<br />

Anzahl<br />

4 Vertreter <strong>der</strong> Krankenkassen<br />

4 Vertreter <strong>der</strong> KV<br />

2 unparteiische Beisitzer<br />

1 unparteiischer Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Ansprechpartner: Sonja Wienecke Tel: 22802-887<br />

14<br />

<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

15


Ehrenamtliche Sozialrichter<br />

Teilnahme an Sozialgerichtsverfahren gegen Ärzte<br />

Ärzte und Psychotherapeuten als<br />

Beisitzer gesucht<br />

Foto: © Melanie Vollmert<br />

Die Gerichte <strong>der</strong> Sozialgerichtsbarkeit sind nicht nur mit hauptamtlichen<br />

Juristen als Richtern besetzt, son<strong>der</strong>n auch mit ehrenamtlichen<br />

Beisitzern. Das gilt auch für Verfahren, in denen<br />

es um Angelegenheiten <strong>der</strong> Vertragsärzte und –psychotherapeuten<br />

und <strong>der</strong> gemeinsamen Selbstverwaltung <strong>der</strong> Ärzte und<br />

Krankenkassen geht. Die Angelegenheiten <strong>der</strong> Vertragsärzte<br />

und –psychotherapeuten betreffen Rechtsstreitigkeiten zwischen<br />

<strong>der</strong> KV und ihren Mitglie<strong>der</strong>n.<br />

Das Schwergewicht liegt dabei auf Honorarstreitigkeiten; doch<br />

auch Genehmigungs- und Qualitätssicherungsverfahren sowie<br />

alle Bereiche, in denen Mitglie<strong>der</strong> sich gegen Maßnahmen <strong>der</strong><br />

KV wenden, werden hier behandelt. Bei den Verfahren <strong>der</strong> gemeinsamen<br />

Selbstverwaltung handelt es sich einerseits um<br />

Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren gegen den Beschwerdeausschuss<br />

und die Gemeinsame Prüfungsstelle, an<strong>der</strong>erseits<br />

um die Zulassungs- und Ermächtigungsverfahren gegen den<br />

Berufungsausschuss.<br />

Die Besetzung des Gerichts sieht wie folgt aus:<br />

am System <strong>der</strong> ambulanten vertragsärztlichen Versorgung mitzubringen.<br />

Selbst schon einmal einen Wi<strong>der</strong>spruch gegen eine<br />

Entscheidung <strong>der</strong> KV o<strong>der</strong> eines Ausschusses o<strong>der</strong> eine entsprechende<br />

Klage erhoben zu haben, ist kein Hin<strong>der</strong>ungsgrund.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> fach- und interessengruppenweise betriebenen<br />

Verfahren gibt es nur wenige Ärzte und Psychotherapeuten, die<br />

nicht selbst bereits an solchen Verfahren beteiligt waren. Eine<br />

Fundamentalablehnung des KV-Systems wäre allerdings für<br />

diese Tätigkeit eher kontraindiziert.<br />

Für Ärzte und Psychotherapeuten, die in einer Berufsausübungsgemeinschaft<br />

arbeiten, ist das Ehrenamt meist leichter<br />

zu organisieren. Berufen werden die ehrenamtlichen Sozialrichter<br />

von <strong>der</strong> Hamburger Justizbehörde für die Dauer von fünf<br />

Jahren. Mehrfachberufungen sind möglich.<br />

Haben Sie Interesse daran, an <strong>der</strong> Rechtsprechung des Sozialgerichts<br />

o<strong>der</strong> des Landessozialgerichts Hamburg mitzuwirken?<br />

Dann sollten Sie sich schriftlich beim Justitiar <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />

Vereinigung Hamburg melden.<br />

Die Stimme des ehrenamtlichen Richters hat genau so viel Gewicht<br />

wie die Stimme des Berufsrichters. Die ehrenamtlichen<br />

Richter werden auf Vorschlag <strong>der</strong> KV Hamburg berufen. Voraussetzung<br />

dafür ist nach dem Sozialgerichtsgesetz eine Zulassung<br />

als Vertragsarzt o<strong>der</strong> –psychotherapeut. Daneben ist<br />

es sinnvoll, ein generelles Interesse an <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> KV und<br />

KV Hamburg<br />

Justitiariat<br />

Postfach 76 06 20<br />

22056 Hamburg<br />

16<br />

<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

17


Wirtschaftlichkeitsund<br />

Abrechnungsprüfung<br />

Die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen<br />

überwachen die Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> vertragsärztlichen Versorgung<br />

durch Beratung und Prüfung. Zu diesem Zweck entstand,<br />

entsprechend gesetzlicher Vorgaben, eine gemeinsame<br />

Prüfstelle (GPS). Gegen die Bescheide <strong>der</strong> Prüfstelle kann beim<br />

Beschwerdeausschuss Wi<strong>der</strong>spruch eingelegt werden.<br />

Foto: © Melanie Vollmert<br />

Gremium/<br />

Ausschuss<br />

Beschwerdeausschuss<br />

Tätigkeit Rechtsgrundlage Mitglie<strong>der</strong>/<br />

Vertreter<br />

Entscheidet über Wi<strong>der</strong>sprüche,<br />

die von Krankenkassen, KV o<strong>der</strong><br />

Ärzten gegen Entscheidungen<br />

<strong>der</strong> Prüfungsstelle eingelegt<br />

wurden<br />

§ 106 SGB V Die Vertragsparteien bestimmen<br />

den jeweiligen Vertreter<br />

Anzahl<br />

2 Vertreter <strong>der</strong> Krankenkassen<br />

2 Vertreter <strong>der</strong> KV<br />

1 Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Ansprechpartner: Eva-Elisabeth Zunke, Tel: 22802-571<br />

18<br />

<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

19


Qualitätssicherung<br />

Qualitätssicherungskommissionen<br />

Die Kassenärztliche Vereinigung kann zur Unterstützung ihrer<br />

Aufgaben für bestimmte Bereiche Qualitätssicherungskommissionen<br />

einrichten.<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung beruft den Vorsitzenden<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Qualitätssicherungskommission und<br />

die weiteren Mitglie<strong>der</strong>.<br />

Eine Qualitätssicherungskommission setzt sich aus mindestens<br />

drei im jeweiligen Gebiet beson<strong>der</strong>s erfahrenen ärztlichen Mitglie<strong>der</strong>n<br />

zusammen, von denen mindestens eines eine abgeschlossene<br />

Facharztweiterbildung in diesem Gebiet haben soll.<br />

Foto: © michaeljung - Fotolia.com<br />

Die Geschäftsführung <strong>der</strong> Qualitätssicherungskommissionen<br />

obliegt <strong>der</strong> Geschäftsstelle Qualitätssicherung.<br />

An den Sitzungen <strong>der</strong> Kommissionen soll ein Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

„Qualitätssicherung“ teilnehmen.<br />

Überregionale Kommissionen<br />

Kompetenzcenter<br />

Arbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung<br />

<strong>der</strong> Nord KVen<br />

Mitglie<strong>der</strong><br />

Sitzungen<br />

im Jahr 2009<br />

Die Kommissionen haben die Aufgabe,<br />

Akupunktur 6 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 3<br />

• bei Anträgen auf Durchführung und Abrechnung von Leistungen<br />

mit Qualifikationsvorbehalt die fachliche Befähigung sowie<br />

ggf. die räumliche/apparative Ausstattung des Antragstellers<br />

zu überprüfen.<br />

• bei Qualitätsprüfungen im Einzelfall die vorgelegten Unterlagen<br />

zu begutachten.<br />

Dialyse 6 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 3<br />

Kernspintomographie 6 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 3<br />

Koloskopie 6 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 4<br />

PDT / PTK 4 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> und 2 Vertreter 1<br />

Ansprechpartner: Geschäftsstelle Qualitätssicherung, Tel.: 22 802-523<br />

Schmerztherapie 6 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 3<br />

20<br />

<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

21


Hamburger Kommissionen Mitglie<strong>der</strong> Sitzungen im Jahr 2009<br />

AIDS 3 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 0<br />

Akupunktur 2 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 0<br />

Ambulantes Operieren 4 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 0<br />

Apheresen (nach § 5 <strong>der</strong> RL) 3 ärztliche Mitglie<strong>der</strong>, 2 MDK-Ärzte 4<br />

Arthroskopie 6 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 0<br />

Blutreinigungsverfahren 5 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 0<br />

Diabetes<br />

5 ärztliche Mitglie<strong>der</strong><br />

Diagnostische Radiologie, Computertomographie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin 39 ärztliche Mitglie<strong>der</strong>, 3 Sachverständige 15<br />

Herzschrittmacherkontrolle 3 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 0<br />

Invasive Kardiologie 3 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 0<br />

Histopathologie beim Hautkrebs-Screening 4 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 0<br />

Kernspintomographie 4 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 0<br />

Koloskopie 5 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 0<br />

Labor 12 ärztliche Mitglie<strong>der</strong>, 5 Sachverständige 3<br />

Langzeit-EKG 4 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 0<br />

Mammographie 5 ärztliche Mitglie<strong>der</strong>, 1 Sachverständiger 4<br />

Onkologie 8 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 0<br />

Photodynamische Therapie 4 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> (überregional) 0<br />

Polysomnographie 3 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 0<br />

Qualitätsmanagement 5 ärztliche u. psychotherapeutische Mitglie<strong>der</strong> 1<br />

Sonographie 26 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> und 2 Sachverständige 36<br />

Substitution 3 ärztliche Mitglie<strong>der</strong>, 3 Kassenmitglie<strong>der</strong> 8<br />

Zytologie 4 ärztliche Mitglie<strong>der</strong> 1<br />

22<br />

<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

23


Qualitätszirkel<br />

Auszug aus den Leitlinien für die Gestaltung, Durchführung und<br />

Anerkennung von Qualitätszirkeln im Bereich <strong>der</strong> KV Hamburg<br />

Präambel<br />

Die Sicherung und Verbesserung <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> ärztlichen<br />

und psychotherapeutischen Tätigkeit ist eine <strong>der</strong> wichtigsten<br />

Voraussetzungen für eine patienten- und bedarfsgerechte,<br />

fachlich qualifizierte und wirtschaftliche Versorgung auf hohem<br />

Leistungsniveau.<br />

Qualitätssicherung <strong>der</strong> ärztlichen und psychotherapeutischen<br />

Leistung hat zum Ziel, die Qualität des Arbeitsprozesses und<br />

des Arbeitsergebnisses zu wahren o<strong>der</strong> zu erhöhen. Dies kann<br />

nur verwirklicht werden, wenn Probleme identifiziert, analysiert<br />

und praktikable Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden.<br />

Foto: © Falko Matte - Fotolia.com<br />

Qualitätszirkel sind ein auf Selbstverantwortung und eigener<br />

Motivation basierendes Verfahren zur Evaluation, Sicherung<br />

und Verbesserung <strong>der</strong> Prozess- und Ergebnisqualität im Sinne<br />

eines selbst lernenden Systems.<br />

Qualitätszirkel sind eine anerkannte, auf ärztlicher Eigeninitiative<br />

aufgebaute Methode zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> ambulanten<br />

vertragsärztlichen Versorgung.<br />

Definition:<br />

Die an einem Qualitätszirkel teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten<br />

beschreiben im Rahmen einer kollegialen Diskussion<br />

unter Leitung eines Mo<strong>der</strong>ators praxisbezogen ihre<br />

eigene ärztliche und psychotherapeutische Handlungsweise<br />

und vergleichen sie mit <strong>der</strong> Handlungsweise ihrer Kollegen<br />

und ggf. mit vorgegebenen Qualitätsstandards.<br />

Qualitätszirkel dienen <strong>der</strong> Weiterqualifizierung durch kritische<br />

Überprüfung <strong>der</strong> eigenen Tätigkeit; sie ermöglichen Lernprozesse<br />

auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> Erfahrungen <strong>der</strong> Teilnehmer.<br />

Die Arbeit in Qualitätszirkeln kann durch an<strong>der</strong>e Fortbildung<br />

(z.B. Expertenveranstaltung, Inter- und Supervisionsgruppen)<br />

sinnvoll ergänzt werden.<br />

24<br />

<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

25


Umfang <strong>der</strong> QZ-Arbeit 2009<br />

QZ insgesamt 168<br />

- davon hausärztliche QZ 95<br />

- davon fachärztliche QZ 33<br />

- davon QZ <strong>der</strong> Psychotherapie 35<br />

- davon QM bezogene QZ 1<br />

Thema des Arbeitskreises<br />

Anzahl <strong>der</strong> Treffen<br />

2009<br />

Geriatrie 4<br />

Interdisziplinärer onkologischer Arbeitskreis 12<br />

Interdisziplinäre Infektiologie<br />

HIV 8<br />

Substitution 3<br />

- davon interdisziplinäre QZ 4<br />

Anzahl <strong>der</strong> QZ, die neu gegründet worden sind 4<br />

Tumorkonferenz des Hanseatischen Brustzentrums<br />

als interdisziplinärer onkologischer<br />

Arbeitskreis<br />

4<br />

Anzahl QZ unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Kriterien<br />

- von <strong>der</strong> KV anerkannte Mo<strong>der</strong>atoren<br />

- 5-20 Teilnehmer<br />

- i. d. R. mindestens 4 Sitzungen im Jahr<br />

- Dokumentation <strong>der</strong> Sitzung<br />

- frei von Sponsoring<br />

- durch LÄK bzw. KV anerkannte Fortbildungsmaßnahme<br />

Anzahl Ärzte/Psychotherapeuten insgesamt, die an<br />

mindestens einem QZ aktiv teilgenommen haben<br />

27<br />

1380<br />

26<br />

<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

<strong>Gremien</strong> <strong>der</strong> KV Hamburg und <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

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