Schulen - Bayerische Landesunfallkasse
Schulen - Bayerische Landesunfallkasse
Schulen - Bayerische Landesunfallkasse
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
GUV-V S 1<br />
Zu § 18:<br />
Verletzungsgefahren durch Aufprall an Hallenstirnwänden lassen sich vermeiden,<br />
wenn z.B. die Oberflächen dieser Wände mit fest angebrachtem<br />
nachgiebigem Material abgedeckt sind.<br />
Von einer fest angebrachten nachgiebigen Abdeckung darf abgesehen<br />
werden, wenn es die Nutzung nicht erfordert oder die gleiche Sicherheit<br />
mit anderen Mitteln erreicht werden kann, z.B. durch sicher aufgehängte<br />
bzw. aufgestellte mobile Matten.<br />
Geräteraumtore<br />
§ 19. Geräteraumtore sind so zu gestalten, dass ihre Ausführung nicht zu<br />
Gefährdungen für Schülerinnen und Schüler führt und sie gefahrlos benutzt<br />
werden können.<br />
Zu § 19:<br />
Eine gefahrlose Gestaltung und Bedienbarkeit von Geräteraumtoren wird<br />
erreicht, wenn z.B.<br />
– die Tore in keiner Stellung in die Halle hineinragen können,<br />
– die Tore leicht zu öffnen, zu schließen und gegen Herabfallen gesichert<br />
sind (s.a. DIN EN 12 604),<br />
– Schwingtore nicht von selbst zurücklaufen können,<br />
– frei liegende Enden von Führungsschienen nicht scharfkantig ausgeführt<br />
sind<br />
und<br />
– mindestens 8 cm des unteren Randes der Schwingtore elastisch ausgebildet<br />
sind.<br />
Wasch-, Dusch- und Umkleideräume<br />
§ 20. (1) Wasch- und Duschräume sowie unmittelbar damit in Verbindung<br />
stehende Umkleideräume, die von Schülerinnen und Schülern im Rahmen<br />
des Schulsports benutzt werden, sind mit Fußbodenbelägen auszustatten,<br />
die auch bei Nässe rutschhemmende Eigenschaften besitzen.<br />
Zu § 20 Abs. 1:<br />
Diese Anforderung ist z.B. erfüllt, wenn die Hinweise in der GUV-Information<br />
„Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“ (GUV-I 8527, bisher<br />
GUV 26.17) berücksichtigt sind.<br />
18