GZ 07 - Juli 2013.pmd - Marktgemeinde Pottendorf

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24.04.2014 Aufrufe

Gemeindezeitung Nr. 7 / Juli 2013 Gesundheit und Soziales BILDUNGSBERATUNG NIEDERÖSTERREICH Die BILDUNGSBERATUNG NIEDERÖSTERREICH veranstaltet in den Räumlichkeiten der Bezirkshauptmannschaft sowie der Arbeiterkammer Bezirksstelle Baden regelmäßige Sprechtage. In persönlichen Einzelgesprächen beraten wir Sie zu Fragen wie: • Welche Angebote für Aus- und Weiterbildung stehen mir zur Verfügung? • Welche Fördermöglichkeiten gibt es dazu? • Wie bereite ich mich auf den Wiedereinstieg ins Berufsleben vor? • Schule oder Lehrberuf - welcher Weg ist der passende für mich? • Wo und wie kann ich Bildungsabschlüsse nachholen? Die Beratungen sind kostenlos, unverbindlich und vertraulich. Termine Bezirkshauptmannschaft, 2500 Baden, Schwartzstraße 50: Di., 20.8, Di., 17.9., Di., 19.11. und Di., 17.12.2013, jew. 13 bis 19 Uhr. Termine Arbeiterkammer, 2500 Baden, Elisabethstraße 38: Do., 8.8., Do., 5.9., Do., 3.10., Do., 7.11. und Do., 5.12.2013, jeweils 10 bis 16 Uhr. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung! Telefonisch: 0650/2941234 oder per E-Mail: w.grohs@bildungsberatung-noe.at. Weitere Informationen, sowie alle Beratungsorte und Termine finden Sie im Internet unter: www.bildungsberatung-noe.at. Nutzen auch Sie dieses wertvolle Beratungsangebot zu Ihrem persönlichen Vorteil! Ärzteurlaube Dr. Michael Schuck 19. Juli bis 2. August 2013 MR Dr. Horst Birkner 19. August bis 6. September 2013 NÖGKK: Mit der e-card in den Urlaub Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) gilt in 33 Staaten – neu seit 1. Juli: Kroatien Sie befindet sich auf der Rückseite der e-card und gehört bei den meisten Urlauben unbedingt ins Urlaubsgepäck – die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EKVK. Hier ein kurzer Überblick, wo die EKVK gilt bzw. wann andere Maßnahmen für einen Krankenversicherungsschutz nötig sind. Wo gilt die EKVK: In den 27 bestehenden EU-Staaten sowie seit 1. Juli 2013 auch im neuen Mitgliedsland Kroatien, weiters in der Schweiz, in Liechtenstein, Island, Norwegen und Mazedonien. Wie funktioniert die EKVK: Sie kann bei allen Vertragsärztinnen bzw. Vertragsärzten sowie öffentlichen Spitälern in den oben genannten Ländern verwendet werden. Der ausländische Krankenversicherungsträger rechnet direkt mit der NÖ Gebietskrankenkasse ab. Sollte in Einzelfällen die EKVK abgelehnt und auf Barzahlung bestanden werden, dann muss man sich unbedingt eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen. Dies gilt auch für private Kliniken und Privatärztinnen bzw. Privatärzte. Dort muss – wie in Österreich – die Rechnung vorerst selbst bezahlt werden. Gegen Vorlage der Originalrechnung und Zahlungsbestätigung gibt es bei der NÖGKK eine Kostenerstattung in Höhe von 80 Prozent der inländischen Tarife. Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien und in die Türkei gibt es nach wie vor einen Urlaubskrankenschein. Diesen bekommt man beim Dienstgeber oder bei der NÖGKK. Der Urlaubskrankenschein muss vor Beginn der ärztlichen Behandlung beim ausländischen Krankenversicherungsträger in einen ortsüblichen Krankenschein eingetauscht werden. Erst dann können ärztliche Behandlung, Medikamente oder Spital auf Kosten der Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Mit allen anderen Staaten hat Österreich keine Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Wer z. B. in die USA, nach Ägypten oder Tunesien reist und dort ärztliche Behandlung braucht, hat die anfallenden Arzt- und Behandlungskosten selbst zu zahlen. Die Rechnung kann dann bei der Krankenkasse eingereicht werden. Allerdings ist die Kostenerstattung meist geringer als der tatsächliche Betrag, weshalb eine zusätzliche Reisekrankenversicherung zu empfehlen ist. Wer seinen Urlaub im Inland verbringt, kann sich mit der e-card bei allen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie Vertragsspitälern medizinisch behandeln lassen. Seite 4 Tipp: Generell ist es ratsam, eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen. Diese deckt eventuelle Selbstbehalte bzw. Behandlungskosten, die nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt sind. So z. B. den Heimtransport bei Unfällen oder schweren Erkrankungen.

Gemeindezeitung Nr. 7 / Juli 2013 Schlosspark Pottendorf Wieseninsel - Wiederherstellung Im Zuge der Ausbaggerung des Schlossteiches im vergangenen Herbst wurde das ausgebaggerte Material auf der Wieseninsel aufgebracht. Aufgrund der Nässe des Materials und der ausgiebigen Regenfälle im heurigen Frühjahr hat sich die Wiederherstellung der Wieseninsel verzögert. Anfang Juli 2013 war es jedoch endlich möglich, dass auf der Wieseninsel aufgebrachte Material durchzufräsen und zu planieren. Es wurde auch bereits die neue Wiese angebaut. Nach einem kräftigen Regen wird die Wiese wieder sehr schnell wachsen und dann den gewohnten Anblick bieten. Fotoshootings Sie haben vielleicht bemerkt, dass in den letzten Wochen und Monaten vermehrt Fotografen auf der Schlossinsel waren. Da unsere Schlossruine ein beliebtes Hintergrundmotiv darstellt, nutzen immer mehr professionele Fotografen bzw. Fotostudios die Möglichkeit, ein Fotoshooting auf der Schlossinsel zu buchen. Zum einen kann die Marktgemeinde Pottendorf ein bisschen Geld einnehmen, zum anderen wird unser Schlosspark bekannter. Mehr auswärtige BesucherInnen im Schlosspark bedeuten auch mehr Tagesumsätze in unseren Gastronomiebetrieben und Geschäften. Veranstaltungen im Schlosspark Im Schlosspark Pottendorf finden immer wieder Veranstaltungen statt. Entweder ist die Gemeinde Veranstalter, ein Verein, eine Firma oder eine politische Vereinigung. Dabei wird auch immer wieder die WC-Anlage verwendet. Je nachdem wer Veranstalter ist oder wem der Reinerlös einer Veranstaltung zu Gute kommt kann die WC-Anlagen im Rahmen einer Veranstaltung verwenden. Vorraussetzung ist immer die Rückgabe im gesäuberten Zustand bzw. auf Wunsch wird die Anlage durch die Marktgemeinde Pottendorf entgeltlich gesäubert. Die Wiese wurde bereits wieder angebaut. Biber im Schlosspark In den letzten Wochen hat sich ein Biber im Schlosspark angesiedelt. Leider hat er auf der Wieseninsel einige Bäume umgebissen. Diese werden in der nächsten Zeit wieder neu gesetzt. Die restlichen, noch nicht beschädigten Bäume wurden bereits im unteren Bereich mit einem Mittel eingestrichen damit sie der Biber nicht auch noch beschädigt bzw. fällt. Hier hat der Biber einen Baum komplett umgebissen. Heuer gab es bereits die „Lange Nacht der Kirchen“ in der Schlosskapelle, die Mutter- und Vatertagsfeier der Marktgemeinde Pottendorf, eine Sonnwendfeier der SPÖ, ein Picknick des Landespflegeheimes sowie mehrere Fotoshootings und Filmaufnahmen. Es folgen noch ein Open-Air-Festival vom 9. bis 15. August 2013, das Familienfest der SPÖ am 16. August 2013, ein Ferienspiel der ÖVP am 31. August 2013, Schlossbesichtigungen im Herbst, weitere Fotoshootings sowie der Adventmarkt im Winter. Ausg´steckt is´ ... in Siegersdorf 23. Juli - 7. August 2013 Heuriger Zehetner, Fischastraße 31 8. - 18. August 2013 Heuriger Lechner, Pottendorfer Straße 88 14. August - 1. September 2013 Heuriger Klampfl, Fischastraße 43 ... in Wampersdorf 30. August - 8. September 2013 Heuriger Schiefer, Untere Hauptstraße 21 Seite 5

Gemeindezeitung Nr. 7 / <strong>Juli</strong> 2013<br />

Gesundheit und Soziales<br />

BILDUNGSBERATUNG<br />

NIEDERÖSTERREICH<br />

Die BILDUNGSBERATUNG NIEDERÖSTERREICH veranstaltet<br />

in den Räumlichkeiten der Bezirkshauptmannschaft<br />

sowie der Arbeiterkammer Bezirksstelle Baden<br />

regelmäßige Sprechtage.<br />

In persönlichen Einzelgesprächen beraten wir Sie zu<br />

Fragen wie:<br />

• Welche Angebote für Aus- und Weiterbildung stehen<br />

mir zur Verfügung?<br />

• Welche Fördermöglichkeiten gibt es dazu?<br />

• Wie bereite ich mich auf den Wiedereinstieg ins<br />

Berufsleben vor?<br />

• Schule oder Lehrberuf - welcher Weg ist der passende<br />

für mich?<br />

• Wo und wie kann ich Bildungsabschlüsse nachholen?<br />

Die Beratungen sind kostenlos, unverbindlich und vertraulich.<br />

Termine Bezirkshauptmannschaft, 2500 Baden,<br />

Schwartzstraße 50: Di., 20.8, Di., 17.9., Di., 19.11.<br />

und Di., 17.12.2013, jew. 13 bis 19 Uhr.<br />

Termine Arbeiterkammer, 2500 Baden, Elisabethstraße<br />

38: Do., 8.8., Do., 5.9., Do., 3.10., Do., 7.11. und<br />

Do., 5.12.2013, jeweils 10 bis 16 Uhr.<br />

Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich nach vorheriger<br />

Vereinbarung! Telefonisch: 0650/2941234 oder<br />

per E-Mail: w.grohs@bildungsberatung-noe.at.<br />

Weitere Informationen, sowie alle Beratungsorte und<br />

Termine finden Sie im Internet unter:<br />

www.bildungsberatung-noe.at.<br />

Nutzen auch Sie dieses wertvolle Beratungsangebot<br />

zu Ihrem persönlichen Vorteil!<br />

Ärzteurlaube<br />

Dr. Michael Schuck<br />

19. <strong>Juli</strong> bis 2. August 2013<br />

MR Dr. Horst Birkner<br />

19. August bis 6. September 2013<br />

NÖGKK: Mit der e-card in den Urlaub<br />

Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) gilt<br />

in 33 Staaten – neu seit 1. <strong>Juli</strong>: Kroatien<br />

Sie befindet sich auf der Rückseite der e-card und gehört bei<br />

den meisten Urlauben unbedingt ins Urlaubsgepäck – die<br />

Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EKVK. Hier<br />

ein kurzer Überblick, wo die EKVK gilt bzw. wann andere<br />

Maßnahmen für einen Krankenversicherungsschutz nötig<br />

sind. Wo gilt die EKVK: In den 27 bestehenden EU-Staaten<br />

sowie seit 1. <strong>Juli</strong> 2013 auch im neuen Mitgliedsland<br />

Kroatien, weiters in der Schweiz, in Liechtenstein, Island,<br />

Norwegen und Mazedonien.<br />

Wie funktioniert die EKVK: Sie kann bei allen Vertragsärztinnen<br />

bzw. Vertragsärzten sowie öffentlichen Spitälern<br />

in den oben genannten Ländern verwendet werden. Der<br />

ausländische Krankenversicherungsträger rechnet direkt mit<br />

der NÖ Gebietskrankenkasse ab. Sollte in Einzelfällen die<br />

EKVK abgelehnt und auf Barzahlung bestanden werden, dann<br />

muss man sich unbedingt eine detaillierte Rechnung<br />

ausstellen lassen. Dies gilt auch für private Kliniken und<br />

Privatärztinnen bzw. Privatärzte. Dort muss – wie in Österreich<br />

– die Rechnung vorerst selbst bezahlt werden. Gegen<br />

Vorlage der Originalrechnung und Zahlungsbestätigung<br />

gibt es bei der NÖGKK eine Kostenerstattung in Höhe von<br />

80 Prozent der inländischen Tarife.<br />

Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Montenegro,<br />

Serbien und in die Türkei gibt es nach wie vor einen<br />

Urlaubskrankenschein. Diesen bekommt man beim Dienstgeber<br />

oder bei der NÖGKK. Der Urlaubskrankenschein<br />

muss vor Beginn der ärztlichen Behandlung beim ausländischen<br />

Krankenversicherungsträger in einen ortsüblichen<br />

Krankenschein eingetauscht werden. Erst dann<br />

können ärztliche Behandlung, Medikamente oder Spital auf<br />

Kosten der Krankenkasse in Anspruch genommen werden.<br />

Mit allen anderen Staaten hat Österreich keine<br />

Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Wer z. B. in<br />

die USA, nach Ägypten oder Tunesien reist und dort<br />

ärztliche Behandlung braucht, hat die anfallenden Arzt- und<br />

Behandlungskosten selbst zu zahlen. Die Rechnung kann<br />

dann bei der Krankenkasse eingereicht werden. Allerdings<br />

ist die Kostenerstattung meist geringer als der tatsächliche<br />

Betrag, weshalb eine zusätzliche Reisekrankenversicherung<br />

zu empfehlen ist.<br />

Wer seinen Urlaub im Inland verbringt, kann sich mit der<br />

e-card bei allen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten<br />

sowie Vertragsspitälern medizinisch behandeln lassen.<br />

Seite 4<br />

Tipp: Generell ist es ratsam, eine private Reisekrankenversicherung<br />

abzuschließen. Diese deckt eventuelle Selbstbehalte<br />

bzw. Behandlungskosten, die nicht durch die gesetzliche<br />

Krankenversicherung gedeckt sind. So z. B. den Heimtransport<br />

bei Unfällen oder schweren Erkrankungen.

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