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Rote Liste der gefährdeten Amphibien der Schweiz 2005 - Karch

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sind durch Holzarbeiten entstandene, wassergefüllte Wagen- und Schleifspuren<br />

vorübergehend wertvolle, erhaltenswerte Kleinstlebensräume. Die<br />

Menge an liegendem Totholz ist in den Wäl<strong>der</strong>n zu erhöhen. Als Richtwert<br />

schlägt die KARCH mindestens 20 m³ pro Hektare vor. Nach Angaben des Landesforstinventars<br />

(Zustand 1993/95) hat es in den Wäl<strong>der</strong>n des Mittellands nur<br />

etwa 1 m³/ha an liegendem Totholz (im schweizerischen Durchschnitt sind es<br />

etwa 5 m³/ha an liegendem Totholz [http://www.lfi.ch/resultate/daten/tabs/<br />

tab245.php] vor. Die Waldentwicklungsplanung bietet ein gutes Instrument um<br />

den Ansprüchen <strong>der</strong> <strong>Amphibien</strong> vermehrt Beachtung zu schenken.<br />

• Eine Erhaltung <strong>der</strong> Pionierstandorte in Abbaugebieten durch Pflegemassnahmen<br />

ist mit Naturschutzmitteln allein we<strong>der</strong> sinnvoll noch möglich. Für eine längerfristige<br />

Sicherung dieser wichtigen Lebensräume braucht es eine partnerschaftliche<br />

Zusammenarbeit mit den Grubenbetreibern. In Kies- und Lehmgruben,<br />

nach Möglichkeit auch in Deponiegebieten und auf Grossbaustellen, ist mittels<br />

fachlicher Beratung die Berücksichtigung <strong>der</strong> <strong>Amphibien</strong>schutzanliegen sicherzustellen.<br />

Diese soll gewährleisten, dass während <strong>der</strong> gesamten Abbau- o<strong>der</strong><br />

Deponiezeit ein sich räumlich verschiebendes und sich erneuerndes Angebot an<br />

geeigneten Laichgewässern und Landlebensräumen zur Verfügung steht. Bevor<br />

im Zug des Abbaus, bzw. <strong>der</strong> künstlichen Dynamik, vorübergehende Lebensräume<br />

wie<strong>der</strong> aufgefüllt o<strong>der</strong> überschüttet werden, ist jeweils für Ersatz zu sorgen.<br />

In <strong>der</strong> Regel lässt sich <strong>der</strong> Unterhalt solcher Wan<strong>der</strong>biotope von Seiten des<br />

Betriebs ohne grossen Aufwand problemlos in den Abbau- o<strong>der</strong> Deponieprozess<br />

integrieren. Meist werden entsprechende naturschutzfachliche Auflagen auch im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Abbaubewilligungen geregelt.<br />

• Der Besatz mit Fischen von natürlicherweise fischfreien Gewässern – beson<strong>der</strong>s<br />

in den Alpen – soll unterbleiben. Drei Arten des Besatzes stehen hier im<br />

Vor<strong>der</strong>grund.<br />

1. Das Aussetzen von Fischen jeglicher Art in Gewässer durch die Bevölkerung<br />

stellt im Mittelland das grösste Problem dar. Auch sogenannte Friedfische<br />

wie <strong>der</strong> Goldfisch können nachweislich zu Bestandesrückgängen bei <strong>Amphibien</strong><br />

führen (etwa MEYER et al. 1998).<br />

2. Auch ein Besatz mit Brütlingen und Sömmerlingen ist aus Sicht des <strong>Amphibien</strong>schutzes<br />

gravierend. Kleine und kleinste Bäche, teilweise oberhalb <strong>der</strong><br />

Forellenregion, werden mit Fischbrut bestockt. Dies sollte mindestens dort<br />

unterbleiben, wo auch <strong>der</strong> Feuersalaman<strong>der</strong> o<strong>der</strong> die Geburtshelferkröte vorkommen.<br />

3. Der Besatz von natürlicherweise fischfreien Bergseen mit Salmoniden hat<br />

stark negative Auswirkungen auf <strong>Amphibien</strong>. Klar nachgewiesen wurde das<br />

etwa bei nordamerikanischen <strong>Amphibien</strong> und Salmoniden (etwa KNAPP et al.<br />

2001, PILLIOD & PETERSEN 2001, DUNHAM et al. 2004, VREDENBURG<br />

2004).<br />

5 Interpretation <strong>der</strong> <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong> und Folgerungen für den Schutz 41

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