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Alkohol in der Arbeitswelt Rechtssicher handeln im Akutfall

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<strong>Alkohol</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Arbeitswelt</strong><br />

<strong>Rechtssicher</strong> <strong>handeln</strong> <strong>im</strong> <strong>Akutfall</strong><br />

Informationen für Führungskräfte<br />

GUV-X 99975


<strong>Alkohol</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Arbeitswelt</strong><br />

Auffälligkeiten am Arbeitsplatz<br />

Richtig <strong>handeln</strong>, aber wie?<br />

E<strong>in</strong> Mitarbeiter ist ganz offensichtlich<br />

nicht mehr <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage weiterzuarbeiten,<br />

ohne sich selbst o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e zu gefährden.<br />

Hat er zu tief <strong>in</strong>s Glas geschaut,<br />

irgendwelche Drogen genommen o<strong>der</strong><br />

s<strong>in</strong>d gar Medikamente schuld? Wie auch<br />

<strong>im</strong>mer, Sie müssen aktiv werden – und<br />

zwar sofort.<br />

Da es nicht die e<strong>in</strong>e Situation und folglich<br />

auch nicht das e<strong>in</strong>e Patentrezept gibt,<br />

hängt Ihr Handeln <strong>im</strong>mer vom E<strong>in</strong>zelfall ab.<br />

Wie Sie <strong>im</strong> <strong>Akutfall</strong> rechtssicher <strong>handeln</strong>,<br />

um Ihrer Führungsverantwortung und Fürsorgepflicht<br />

gerecht zu werden, dazu s<strong>in</strong>d<br />

hier die häufigsten Fragen und Antworten<br />

zusammengestellt.<br />

Auch wenn <strong>im</strong> Folgenden stets von <strong>Alkohol</strong><br />

die Rede ist, gelten die H<strong>in</strong>weise gleichermaßen,<br />

wenn Arbeitsfähigkeit und Arbeitssicherheit<br />

e<strong>in</strong>es Mitarbeiters durch an<strong>der</strong>e<br />

berauschende Stoffe herabgesetzt s<strong>in</strong>d.<br />

Zum besseren Leseverständnis wird <strong>in</strong> dieser Information<br />

meist nur e<strong>in</strong>e Anredeform verwendet. Beispiele<br />

und Aussagen <strong>in</strong> männlicher Anredeform<br />

schließen <strong>im</strong>mer die weibliche Anredeform mit e<strong>in</strong>,<br />

sofern die Differenzierung ke<strong>in</strong>e <strong>in</strong>haltliche Bedeutung<br />

hat.<br />

Fachliche Beratung:<br />

Dr. Jürgen Fleck, Rechtsanwalt,<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berl<strong>in</strong>,<br />

Herbert Ziegler, Suchtexperte,<br />

Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g, Coach<strong>in</strong>g und Beratung<br />

GmbH, Bonn<br />

2


<strong>Rechtssicher</strong> <strong>handeln</strong> <strong>im</strong> <strong>Akutfall</strong><br />

Damit es erst gar nicht soweit kommt –<br />

bewährte Maßnahmen <strong>im</strong> Betrieb:<br />

●<br />

Suchtprävention <strong>in</strong> das Gesamtkonzept<br />

<strong>der</strong> betrieblichen Gesundheitsför<strong>der</strong>ung<br />

und des Gesundheitsmanagements<br />

<strong>in</strong>tegrieren.<br />

●<br />

För<strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>er neuen Tr<strong>in</strong>kkultur <strong>im</strong><br />

Betrieb als geme<strong>in</strong>sames Ziel von<br />

Unternehmensleitung und Betriebsrat<br />

formulieren und leben.<br />

●<br />

Betriebsvere<strong>in</strong>barung zum Umgang mit<br />

Suchtmitteln entwickeln und umsetzen.<br />

●<br />

Vorbildliches Verhalten von<br />

Vorgesetzten.<br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

Aufklärungskampagnen zum Thema<br />

Sucht starten, z. B. bei Gesundheitsund<br />

Sicherheitstagen.<br />

Sicherheitsunterweisungen und Beratungen<br />

durch den betriebsärztlichen<br />

Dienst, die Sozialberatung o<strong>der</strong> durch<br />

Externe anbieten – örtliche Suchtkrankenhilfe<br />

e<strong>in</strong>b<strong>in</strong>den.<br />

Sem<strong>in</strong>are für Führungskräfte und<br />

Multiplikatoren durchführen.<br />

Das hohe Ansehen (Beliebtheit) von<br />

<strong>Alkohol</strong> bei Betriebsfesten und<br />

Feierlichkeiten abbauen.<br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

Ke<strong>in</strong> <strong>Alkohol</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geschäftsetage.<br />

<strong>Alkohol</strong>freie Getränke durch<br />

Info-Aktionen aufwerten.<br />

<strong>Alkohol</strong>freie Getränke preiswerter<br />

anbieten.<br />

Hilfsprogramme für Betroffene bekanntmachen.<br />

Gegebenenfalls Unterstützung von<br />

außen holen (Verbände, Vere<strong>in</strong>e,<br />

spezialisierte Unternehmensberater)<br />

Haben Sie Geduld bei <strong>der</strong> Umsetzung:<br />

Es dauert erfahrungsgemäß<br />

drei bis fünf Jahre, bis Erfolge und<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Verhaltensweisen<br />

deutlich werden.<br />

3


<strong>Alkohol</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Arbeitswelt</strong><br />

Grundsätzliches zum Umgang mit<br />

alkoholisierten Mitarbeitern<br />

Ab welchem Grad <strong>der</strong> <strong>Alkohol</strong>isierung<br />

muss ich als Führungskraft <strong>handeln</strong> ?<br />

Handeln müssen Sie <strong>im</strong>mer: Auch ger<strong>in</strong>ge<br />

<strong>Alkohol</strong>mengen haben körperliche und<br />

seelische Bee<strong>in</strong>trächtigungen zur Folge.<br />

Betroffene s<strong>in</strong>d unter <strong>Alkohol</strong>e<strong>in</strong>fluss<br />

grundsätzlich nicht mehr <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage,<br />

sicher und korrekt zu arbeiten – nicht nur<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Produktion. Auch alkoholbed<strong>in</strong>gte<br />

Fehle<strong>in</strong>schätzungen o<strong>der</strong> fehlende Sorgfalt<br />

können weitreichende Folgen haben.<br />

Es ist für e<strong>in</strong>en Vorgesetzten unmöglich,<br />

zu bewerten, bis zu welchem Grad e<strong>in</strong><br />

<strong>Alkohol</strong>konsum geduldet werden kann.<br />

Auf die Promillezahl kommt es <strong>im</strong> Arbeitsrecht<br />

nicht an.<br />

Wie kann ich sicher se<strong>in</strong>, dass ich mit<br />

me<strong>in</strong>em <strong>Alkohol</strong>verdacht richtig liege ?<br />

Sie brauchen den <strong>Alkohol</strong>konsum nicht<br />

nachzuweisen. Es kommt nur darauf an,<br />

ob e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung vorliegt.<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung heißt, dass <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />

nicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage ist, ordnungsgemäß<br />

se<strong>in</strong>e Tätigkeit auszuüben. Ihr subjektiver<br />

E<strong>in</strong>druck über diese Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />

ist <strong>in</strong> jedem Fall ausreichend. Die<br />

Ausfallersche<strong>in</strong>ungen und Auffälligkeiten<br />

sollten konkret festgestellt und gegebenenfalls<br />

dokumentiert werden, wie z. B.<br />

Lallen, schwanken<strong>der</strong> Gang, gerötete<br />

Augen, verzögerte Reaktion.<br />

Es kann ratsam se<strong>in</strong>, weitere Zeugen h<strong>in</strong>zuzuziehen.<br />

Holen Sie sich z. B. Unterstützung<br />

und Rückversicherung bei Kollegen,<br />

Ihrem eigenen Vorgesetzten, be<strong>im</strong> Betriebsarzt<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> betrieblichen Sozialberatung.<br />

Wenn niemand Sie unterstützt:<br />

Sie entscheiden als Führungskraft alle<strong>in</strong>,<br />

abhängig davon, was Sie <strong>in</strong> dieser Situation<br />

für richtig halten.<br />

4


<strong>Rechtssicher</strong> <strong>handeln</strong> <strong>im</strong> <strong>Akutfall</strong><br />

Muss ich den vermuteten <strong>Alkohol</strong>konsum<br />

des Mitarbeiters durch e<strong>in</strong>en <strong>Alkohol</strong>test<br />

o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Blutprobe beweisen ?<br />

Ne<strong>in</strong>! Der Mitarbeiter könnte sogar zu<br />

Recht <strong>der</strong>artige Maßnahmen verweigern.<br />

Es reicht zum Beweis vollkommen aus,<br />

wenn Sie nach „allgeme<strong>in</strong>er Lebenserfahrung“<br />

davon überzeugt s<strong>in</strong>d, dass <strong>der</strong> Mitarbeiter<br />

zu viel getrunken hat und somit<br />

se<strong>in</strong>e arbeitsvertraglichen Pflichten nicht<br />

erfüllen kann. Ihr subjektiver E<strong>in</strong>druck genügt<br />

– auch vor Gericht. Sollten Sie dennoch<br />

unsicher se<strong>in</strong>, ziehen Sie Zeugen<br />

h<strong>in</strong>zu. Dies gilt <strong>im</strong> Übrigen für jede Art <strong>der</strong><br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung <strong>der</strong> Arbeitsfähigkeit.<br />

Was passiert, wenn e<strong>in</strong> alkoholisierter<br />

Mitarbeiter <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Arbeitsunfall verwickelt<br />

wird ?<br />

Der betroffene Mitarbeiter handelt fahrlässig<br />

und kann regresspflichtig gemacht<br />

werden. Bei suchtmittelbed<strong>in</strong>gten Unfällen<br />

endet <strong>der</strong> Versicherungsschutz <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Unfallversicherung (auch bei<br />

sehr niedrigen Promillewerten).<br />

Wenn bekannt wird, dass Sie als se<strong>in</strong> Vorgesetzter<br />

von <strong>der</strong> <strong>Alkohol</strong>isierung wussten<br />

und ihn nicht am Weiterarbeiten geh<strong>in</strong><strong>der</strong>t<br />

haben, s<strong>in</strong>d auch Sie regresspflichtig. Sie<br />

können wegen eigener Pflichtverletzung,<br />

u. a. auch <strong>der</strong> Aufsichtspflicht, möglicherweise<br />

sogar strafrechtlich belangt und/<br />

o<strong>der</strong> zivilrechtlich haftbar gemacht werden.<br />

E<strong>in</strong>e rechtliche Verpflichtung zum<br />

Handeln ist somit gegeben.<br />

5


<strong>Alkohol</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Arbeitswelt</strong><br />

Der Mitarbeiter ist nur leicht alkoholisiert<br />

Wenn e<strong>in</strong> Mitarbeiter e<strong>in</strong>e „Fahne“ hat,<br />

kann ich ihn dann nach Hause schicken ?<br />

Ja, Sie müssen aber nicht. Bei nur leichter<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung und Tätigkeiten ohne<br />

größere Gefährdungen genügt e<strong>in</strong> „Ausdem-Verkehr-Ziehen“<br />

des Mitarbeiters,<br />

z. B. „In-e<strong>in</strong>e-Ecke-Setzen“ und beobachten.<br />

Es ist ausreichend, wenn Sie den E<strong>in</strong>druck<br />

haben, dass <strong>der</strong> Mitarbeiter se<strong>in</strong>e<br />

Arbeit nicht mehr sorgfältig und zuverlässig<br />

verrichten kann. Denken Sie z. B. bei<br />

Kundenkontakt auch an mögliche Imagee<strong>in</strong>bußen.<br />

Der Mitarbeiter ist stark alkoholisiert<br />

Was mache ich, wenn e<strong>in</strong> Mitarbeiter so<br />

viel getrunken hat, dass er ganz offensichtlich<br />

se<strong>in</strong>e Arbeit nicht mehr ordnungsgemäß<br />

erledigen kann ?<br />

Sie dürfen den Mitarbeiter auf ke<strong>in</strong>en Fall<br />

weiterarbeiten lassen. Sie s<strong>in</strong>d verpflichtet,<br />

für se<strong>in</strong>en sicheren He<strong>im</strong>transport zu<br />

sorgen (niemals e<strong>in</strong>fach nur nach Hause<br />

schicken).<br />

Wie sieht e<strong>in</strong> sicherer He<strong>im</strong>transport aus ?<br />

Hierbei geht es nicht nur um die zurückzulegende<br />

Strecke, son<strong>der</strong>n um e<strong>in</strong>e Begleitung<br />

bis zur Haustür. Sie müssen das<br />

Ihnen Zumutbare tun (Fürsorgepflicht),<br />

damit <strong>der</strong> Mitarbeiter sicher nach Hause<br />

kommt. Dies kann z. B. die Begleitung des<br />

Betroffenen durch Vorgesetzte o<strong>der</strong> Kollegen<br />

<strong>im</strong> Dienstwagen, Taxi o<strong>der</strong> <strong>im</strong> öffentlichen<br />

Verkehrsmittel se<strong>in</strong>.<br />

Vorteilhaft ist es, wenn <strong>der</strong> Mitarbeiter zu<br />

Hause <strong>in</strong> Empfang genommen wird, zum<br />

Beispiel vom Ehepartner. Informieren Sie<br />

diesen vorher.<br />

Welche Möglichkeit gewählt wird, hängt<br />

vom Zustand des Mitarbeiters und den<br />

betrieblichen Bed<strong>in</strong>gungen ab und muss<br />

<strong>im</strong> E<strong>in</strong>zelfall vom Vorgesetzten entschieden<br />

werden. Die Kosten für den He<strong>im</strong>transport<br />

sollten Sie dem betroffenen<br />

Mitarbeiter auf jeden Fall <strong>in</strong> Rechnung<br />

stellen.<br />

Es ist empfehlenswert, über den Arbeitsabbruch<br />

e<strong>in</strong> Protokoll anzufertigen und es<br />

am nächsten Tag vom betroffenen Mitarbeiter<br />

unterschreiben zu lassen.<br />

6


<strong>Rechtssicher</strong> <strong>handeln</strong> <strong>im</strong> <strong>Akutfall</strong><br />

Ist es besser, wenn <strong>der</strong> Mitarbeiter se<strong>in</strong>en<br />

Rausch ausschläft, z. B. <strong>im</strong> Krankenz<strong>im</strong>mer,<br />

o<strong>der</strong> sollte er sofort den Betrieb<br />

verlassen ?<br />

Wenn <strong>der</strong> Mitarbeiter „nur noch se<strong>in</strong>en<br />

Rausch ausschlafen will“, kaum noch<br />

ansprechbar ist o<strong>der</strong> hilflos o<strong>der</strong> desorientiert<br />

wirkt, muss unverzüglich notfallmediz<strong>in</strong>ische<br />

Hilfe angefor<strong>der</strong>t werden<br />

(Notruf 112).<br />

Abholung organisieren<br />

Bei e<strong>in</strong>er möglichen Gefährdung des Begleiters<br />

durch das Verhalten des betrunkenen<br />

Mitarbeiters versuchen Sie zu organisieren,<br />

dass er von Angehörigen o<strong>der</strong><br />

Freunden abgeholt wird. Gegebenenfalls<br />

rufen Sie die Polizei.<br />

Lassen Sie hilflose Personen <strong>im</strong>mer von<br />

Polizei, Notarzt o<strong>der</strong> Feuerwehr abholen.<br />

Auf gar ke<strong>in</strong>en Fall darf e<strong>in</strong> Mitarbeiter, <strong>der</strong><br />

kaum noch ansprechbar ist o<strong>der</strong> hilflos<br />

o<strong>der</strong> desorientiert wirkt, unbeaufsichtigt<br />

bleiben. Ebensowenig darf er auf dem<br />

Nachhauseweg sich selbst überlassen<br />

werden. Für e<strong>in</strong>en sicheren He<strong>im</strong>transport<br />

müssen Sie sorgen.<br />

7


<strong>Alkohol</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Arbeitswelt</strong><br />

Wenn <strong>der</strong> alkoholisierte Mitarbeiter<br />

sich selbst o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e gefährdet<br />

Was mache ich, wenn <strong>der</strong> Mitarbeiter sich<br />

weigert, den Betrieb zu verlassen?<br />

Wenn <strong>der</strong> Mitarbeiter trotz mehrfacher<br />

Auffor<strong>der</strong>ung nicht gehen will, macht er<br />

sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel des Hausfriedensbruchs<br />

schuldig. Sie können die Polizei verständigen.<br />

Dies gilt erst recht, wenn Sie den E<strong>in</strong>druck<br />

haben, dass er sich und an<strong>der</strong>e gefährdet.<br />

Lassen Sie sich ke<strong>in</strong>esfalls auf Diskussionen<br />

über Tr<strong>in</strong>kmengen, Promillegrenzen<br />

o<strong>der</strong> die Arbeitsfähigkeit Ihres Mitarbeiters<br />

e<strong>in</strong>. Als Führungskraft haben Sie das<br />

Weisungsrecht <strong>in</strong> Ihrem Betrieb und Sie<br />

beurteilen und entscheiden, ob <strong>der</strong> Mitarbeiter<br />

arbeitsfähig ist und am Arbeitsplatz<br />

bleibt o<strong>der</strong> nicht.<br />

Wenn er mit dem Auto gekommen ist,<br />

muss ich ihm den Schlüssel abnehmen ?<br />

Sie müssen ihn auf jeden Fall daran h<strong>in</strong><strong>der</strong>n,<br />

mit dem Auto zu fahren. Wenn er<br />

Ihnen den Schlüssel nach Auffor<strong>der</strong>ung<br />

überlässt, ist das <strong>in</strong> Ordnung. Weigert er<br />

sich und will trotzdem nach Hause fahren,<br />

rufen Sie die Polizei und versuchen Sie zu<br />

verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n, dass er <strong>in</strong>s Fahrzeug steigt.<br />

Am Tag danach …<br />

●<br />

Führen Sie e<strong>in</strong> klärendes Gespräch und<br />

formulieren Sie klar Ihre Erwartungen.<br />

●<br />

For<strong>der</strong>n Sie Nüchternheit am Arbeitsplatz<br />

e<strong>in</strong>.<br />

●<br />

Weisen Sie den Mitarbeiter auf se<strong>in</strong>e<br />

arbeitsvertraglichen Pflichten h<strong>in</strong>. Beachten<br />

Sie dabei unternehmens<strong>in</strong>terne<br />

Regelungen, wie z. B. e<strong>in</strong>e Betriebsvere<strong>in</strong>barung<br />

zum Thema.<br />

8


<strong>Rechtssicher</strong> <strong>handeln</strong> <strong>im</strong> <strong>Akutfall</strong><br />

Gesprächstipps<br />

So nicht !<br />

Besser so ...<br />

●<br />

●<br />

●<br />

Lassen Sie sich ke<strong>in</strong>esfalls auf<br />

Diskussionen über „zulässige“<br />

Tr<strong>in</strong>kmengen o<strong>der</strong> Promillewerte<br />

e<strong>in</strong>.<br />

Verwenden Sie ke<strong>in</strong>e Klassifizierungen<br />

wie „<strong>Alkohol</strong>iker“,<br />

„alkoholkrank“ usw.<br />

Vermeiden Sie sprachliche<br />

Angriffe wie zum Beispiel<br />

„Sie haben/s<strong>in</strong>d …“<br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

Nennen Sie Ihre Beobachtung:<br />

unsicherer Gang, verwaschene<br />

Sprache, „Fahne“.<br />

Sprechen Sie Ihren E<strong>in</strong>druck aus:<br />

Gefährdung für sich und an<strong>der</strong>e.<br />

Senden Sie „Ich-Botschaften“:<br />

„Me<strong>in</strong> persönlicher E<strong>in</strong>druck ist …,<br />

ich will, dass …“<br />

Sprechen Sie Ihre Entscheidung<br />

aus.<br />

Beispiel<br />

Führungskraft: „Sie s<strong>in</strong>d ja schon<br />

wie<strong>der</strong> betrunken.“<br />

Mitarbeiter: „B<strong>in</strong> ich nicht.“<br />

Führungskraft: „S<strong>in</strong>d Sie doch.“<br />

Mitarbeiter: „B<strong>in</strong> ich nicht.“<br />

usw.<br />

Beispiel<br />

Führungskraft: „Sie wirken heute<br />

sehr unsicher auf mich – geht es<br />

Ihnen nicht gut? Me<strong>in</strong> E<strong>in</strong>druck ist,<br />

dass Sie getrunken haben.“<br />

Mitarbeiter: „Unerhört, hab ich nicht.“<br />

Führungskraft: „Ich habe aber den<br />

E<strong>in</strong>druck, dass Sie heute nicht Auto<br />

fahren können, ohne dass Sie sich<br />

selbst und an<strong>der</strong>e gefährden.“<br />

Mitarbeiter: „Unverschämtheit …<br />

beschweren …“<br />

Führungskraft: „Ich bleibe dabei, Sie<br />

fahren heute nicht mit dem Auto.“<br />

9 9


<strong>Alkohol</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Arbeitswelt</strong><br />

Weitere Informationen<br />

Hilfen <strong>im</strong> Betrieb<br />

Innerbetriebliche Regelungen<br />

Häufig ist <strong>der</strong> Umgang mit auffälligen Mitarbeitern,<br />

z. B. das Vorgehen nach Stufenplan,<br />

<strong>in</strong> Betriebs- bzw. Dienstvere<strong>in</strong>barungen<br />

zum Thema „Sucht“ geregelt.<br />

Beratung<br />

Bei Fragen zur Suchtprävention am Arbeitsplatz<br />

können Sie sich je<strong>der</strong>zeit an<br />

Ihren Betriebsarzt o<strong>der</strong> die betriebliche<br />

Sozialberatung wenden. Beide unterliegen<br />

<strong>der</strong> Schweigepflicht.<br />

10


<strong>Rechtssicher</strong> <strong>handeln</strong> <strong>im</strong> <strong>Akutfall</strong><br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Kommunale Unfallversicherung Bayern<br />

Bayerische Landesunfallkasse<br />

Ungererstr. 71<br />

80805 München<br />

Tel. 089 36093-0<br />

Fax 089 36093-135<br />

E-Mail post@kuvb.de<br />

www.kuvb.de<br />

Verantwortlich:<br />

Erster Direktor Elmar Le<strong>der</strong>er<br />

Redaktion:<br />

Ulrike Renner-Helfmann<br />

Gestaltung und Druck:<br />

Mediengruppe Universal<br />

Kirschstraße 16<br />

80999 München<br />

Fotos:<br />

Fotolia, Shutterstock, Istockphoto, Shotshop<br />

Stand: September 2012<br />

Nachdruck mit freundlicher Genehmigung<br />

<strong>der</strong> Unfallkasse Post und Telekom<br />

11


• www.kuvb.de<br />

Ungererstraße 71<br />

80805 München

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