Newsletter hwi dezember 2010
Newsletter hwi dezember 2010
Newsletter hwi dezember 2010
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Luxemburg: Neue Regelungen für Gasinstallationen<br />
Arbeiten an Gasanlagen dürfen ab sofort nur von in Luxemburg niedergelassenen Heizungs-<br />
und Sanitärinstallateuren (installateurs chauffage-sanitaire) oder hierfür in Luxemburg autorisierten<br />
ausländischen Unternehmen ausgeführt werden. Aus Haftungsgründen müssen die<br />
Installateure eine Haftpflichtversicherung (assurance responsabilité civile) haben, die die<br />
Risiken der Tätigkeit in Luxemburg abdeckt. Diese muss bei einem luxemburgischen oder in<br />
Luxemburg zugelassenen Versicherer abgeschlossen werden. Bitte klären Sie im Bedarfsfall<br />
mit Ihrem Versicherungsunternehmen eine Haftungsübernahme für Aufträge in Luxemburg<br />
ab. Die luxemburgische Handelskammer ist mit der Führung eines Registers für Arbeiten an<br />
Gasanlagen zugelassenen Heizungs- und Sanitärinstallateure beauftragt.<br />
Quelle: HWK Koblenz – AussenwirtschaftsNews 08/<strong>2010</strong><br />
Schweiz: Kautionspflicht für Maler und Gipser ab dem 1. Oktober<br />
Der Schweizer Bundesrat hat den neuen Gesamtarbeitsvertrag im Maler- und Gipsergewerbe<br />
für allgemeinverbindlich erklärt. Dadurch bleiben sämtliche in der Branche tätigen Betriebe,<br />
auch die ausländischen Dienstleister, an die vereinbarten Mindestlöhne und Arbeitszeiten<br />
gebunden. So müssen nun auch alle deutschen Maler und Gipser ab dem 1. Oktober<br />
<strong>2010</strong> eine Kaution von 10.000 Schweizer Franken hinterlegen, bevor ein Auftrag in der<br />
Schweiz ausgeführt werden kann. Dieser Betrag dient als Pfand, falls Betriebe gegen die<br />
Mindestlohnbestimmungen verstoßen.<br />
Quelle: Handwerk International – Baden-Württemberg - Außenwirtschafts-News 19-<strong>2010</strong><br />
Aktuelles aus Brüssel: Neue Regelungen zur Umsatzsteuer<br />
Bereits Anfang des Jahres sind in der Europäischen Union neue Regelungen zur Umsatzsteuer<br />
in Kraft getreten. Ab sofort gelten weitere Neuerungen, die Unternehmen mit grenzüberschreitenden<br />
Umsätzen betreffen. Neu ist, dass für innergemeinschaftliche Lieferungen<br />
ab einem Volumen von 100.000 Euro im Quartal die Zusammenfassende Meldung (ZM)<br />
nicht mehr quartalsweise, sondern monatlich bis zum 25. des Folgemonats an das Bundeszentralamt<br />
für Steuern übermittelt werden muss. Für Unternehmer mit einem geringeren<br />
Umsatz bleibt es bei der quartalsweisen Abgabe der ZM. Innergemeinschaftliche sonstige<br />
Leistungen (z. B. Bauleistungen) sind auch weiterhin quartalsweise zu melden, allerdings bis<br />
zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahrs.<br />
Quelle: HWK Koblenz – AussenwirtschaftsNews 08/<strong>2010</strong><br />
Handwerkskammern in NRW befürworten Auslandspraktika in der beruflichen<br />
Erstausbildung<br />
Der Blick über den eigenen Tellerrand hinaus zahlt sich aus. Diese Erkenntnis hat das<br />
Handwerk schon früh erlangt und kann mittlerweile auf eine Jahrhundert lange Tradition<br />
der »Walz«, der Wanderschaft seiner Gesellinnen und Gesellen, blicken. In Zeiten der<br />
Globalisierung und des zusammenwachsenden europäischen Wirtschafts- und Bildungsraumes<br />
gewinnen vor allem berufliche Erfahrungen im Ausland immer mehr an Bedeutung.<br />
Für Handwerksbetriebe lohnt es sich, Auszubildenden ein Auslandspraktikum zu<br />
ermöglichen, denn der Nachwuchs<br />
+++<strong>Newsletter</strong> Handwerk international 3/<strong>2010</strong>+++ <strong>Newsletter</strong> Handwerk international 3/<strong>2010</strong>+++ <strong>Newsletter</strong> Handwerk international 3/<strong>2010</strong><br />
4