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Newsletter hwi dezember 2010

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Luxemburg: Neue Regelungen für Gasinstallationen<br />

Arbeiten an Gasanlagen dürfen ab sofort nur von in Luxemburg niedergelassenen Heizungs-<br />

und Sanitärinstallateuren (installateurs chauffage-sanitaire) oder hierfür in Luxemburg autorisierten<br />

ausländischen Unternehmen ausgeführt werden. Aus Haftungsgründen müssen die<br />

Installateure eine Haftpflichtversicherung (assurance responsabilité civile) haben, die die<br />

Risiken der Tätigkeit in Luxemburg abdeckt. Diese muss bei einem luxemburgischen oder in<br />

Luxemburg zugelassenen Versicherer abgeschlossen werden. Bitte klären Sie im Bedarfsfall<br />

mit Ihrem Versicherungsunternehmen eine Haftungsübernahme für Aufträge in Luxemburg<br />

ab. Die luxemburgische Handelskammer ist mit der Führung eines Registers für Arbeiten an<br />

Gasanlagen zugelassenen Heizungs- und Sanitärinstallateure beauftragt.<br />

Quelle: HWK Koblenz – AussenwirtschaftsNews 08/<strong>2010</strong><br />

Schweiz: Kautionspflicht für Maler und Gipser ab dem 1. Oktober<br />

Der Schweizer Bundesrat hat den neuen Gesamtarbeitsvertrag im Maler- und Gipsergewerbe<br />

für allgemeinverbindlich erklärt. Dadurch bleiben sämtliche in der Branche tätigen Betriebe,<br />

auch die ausländischen Dienstleister, an die vereinbarten Mindestlöhne und Arbeitszeiten<br />

gebunden. So müssen nun auch alle deutschen Maler und Gipser ab dem 1. Oktober<br />

<strong>2010</strong> eine Kaution von 10.000 Schweizer Franken hinterlegen, bevor ein Auftrag in der<br />

Schweiz ausgeführt werden kann. Dieser Betrag dient als Pfand, falls Betriebe gegen die<br />

Mindestlohnbestimmungen verstoßen.<br />

Quelle: Handwerk International – Baden-Württemberg - Außenwirtschafts-News 19-<strong>2010</strong><br />

Aktuelles aus Brüssel: Neue Regelungen zur Umsatzsteuer<br />

Bereits Anfang des Jahres sind in der Europäischen Union neue Regelungen zur Umsatzsteuer<br />

in Kraft getreten. Ab sofort gelten weitere Neuerungen, die Unternehmen mit grenzüberschreitenden<br />

Umsätzen betreffen. Neu ist, dass für innergemeinschaftliche Lieferungen<br />

ab einem Volumen von 100.000 Euro im Quartal die Zusammenfassende Meldung (ZM)<br />

nicht mehr quartalsweise, sondern monatlich bis zum 25. des Folgemonats an das Bundeszentralamt<br />

für Steuern übermittelt werden muss. Für Unternehmer mit einem geringeren<br />

Umsatz bleibt es bei der quartalsweisen Abgabe der ZM. Innergemeinschaftliche sonstige<br />

Leistungen (z. B. Bauleistungen) sind auch weiterhin quartalsweise zu melden, allerdings bis<br />

zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahrs.<br />

Quelle: HWK Koblenz – AussenwirtschaftsNews 08/<strong>2010</strong><br />

Handwerkskammern in NRW befürworten Auslandspraktika in der beruflichen<br />

Erstausbildung<br />

Der Blick über den eigenen Tellerrand hinaus zahlt sich aus. Diese Erkenntnis hat das<br />

Handwerk schon früh erlangt und kann mittlerweile auf eine Jahrhundert lange Tradition<br />

der »Walz«, der Wanderschaft seiner Gesellinnen und Gesellen, blicken. In Zeiten der<br />

Globalisierung und des zusammenwachsenden europäischen Wirtschafts- und Bildungsraumes<br />

gewinnen vor allem berufliche Erfahrungen im Ausland immer mehr an Bedeutung.<br />

Für Handwerksbetriebe lohnt es sich, Auszubildenden ein Auslandspraktikum zu<br />

ermöglichen, denn der Nachwuchs<br />

+++<strong>Newsletter</strong> Handwerk international 3/<strong>2010</strong>+++ <strong>Newsletter</strong> Handwerk international 3/<strong>2010</strong>+++ <strong>Newsletter</strong> Handwerk international 3/<strong>2010</strong><br />

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