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Newsletter hwi dezember 2010

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Länder und Märkte:<br />

Dänemark: Strengere Meldepflichten beim RUT-Register<br />

Für ausländische Betriebe, die Mitarbeiter nach Dänemark entsenden, besteht dort eine Anmeldepflicht<br />

im RUT-Register. Es müssen Daten zum Auftrag und zu den beteiligten Mitarbeitern<br />

an das dänische Gewerbe- und Gesellschaftsamt in Kopenhagen gemeldet werden.<br />

Seit dem 1. Juni <strong>2010</strong> müssen Betriebe bei der Anmeldung zusätzlich auch eine Kontaktperson<br />

in Dänemark benennen. Unternehmen, die keine ordnungsgemäße RUT-Registrierung<br />

vornehmen, droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 DKK. Die für den 1. Oktober <strong>2010</strong> angekündigten<br />

Verschärfungen bei der RUT-Meldung treten erst am 1. Januar 2011 in Kraft. Auch<br />

die elektronische Meldung wird erst ab diesem Datum möglich sein. Einzelunternehmer<br />

müssen sich daher erst ab dem 1. Januar 2011 bei RUT anmelden.<br />

Quelle arbejdstilsynet, www.at.dk<br />

Quelle: <strong>Newsletter</strong> Außenwirtschaftsnachrichten Oktober <strong>2010</strong>, Handwerkskammer Flensburg<br />

Norwegen: Kostenfreies Wörterbuch für Handwerker<br />

Die Handwerkskammer Schleswig-Holstein hat ein Wörterbuch Deutsch - Norwegisch mit<br />

Übersetzungen der wichtigsten Begriffe von Abdichtung (membran) bis våtsprøyting (Nassspritzverfahren)<br />

erstellen lassen. Außerdem wurde ein Sprachleitfaden verfasst, in dem kurze<br />

Telefongespräche, Musterbriefe/E-Mails und Geschäftsdialoge auf Deutsch und Norwegisch<br />

Betrieben helfen sollen, erste Sätze auf Norwegisch zu wagen. Das Wörterbuch und<br />

den Sprachleitfaden finden Sie zum Download auf www.hwk-flensburg.de<br />

Quelle: <strong>Newsletter</strong> Außenwirtschaftsnachrichten September <strong>2010</strong>, Handwerkskammer Flensburg<br />

Luxemburg: ILNAS-Genehmigung für Elektriker entfällt<br />

ILNAS ist das luxemburgische Institut für Normung, Akkreditierung, Sicherheit und Qualität<br />

von Produkten und Dienstleistungen (Institut luxembourgeois de la normalisation, de<br />

l´accréditation, de la sécurité et qualité des produits et services). Bisher mussten Elektriker<br />

bei ILNAS eine spezielle Zulassung für Installationen, Reparaturen oder Änderungen an<br />

Elektroanlagen in Luxemburg beantragen. Diese Zulassungspflicht entfällt nun im Zusammenhang<br />

mit der Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie.<br />

Quelle: Handwerk International – Baden-Württemberg - Außenwirtschafts-News 17-<strong>2010</strong><br />

Luxemburg: Neue Regelungen bei Arbeitnehmerentsendung<br />

Luxemburg hat nun die nationalen Regelungen zur Arbeitnehmerentsendung angepasst:<br />

Dies bedeutet Erleichterungen für deutsche Unternehmer und andere Dienstleister aus dem<br />

europäischem Ausland. Hinfällig ist insbesondere die bisher erforderliche Hinterlegung von<br />

Unterlagen bei einem Vertreter in Luxemburg, dem Mandataire. Die Unterlagen können nun<br />

auch bei entsandten Arbeitnehmern selbst verbleiben, diese müssen allerdings extra benannt<br />

werden. Die neue Rechtslage entspricht jetzt der seit zwei Jahren geltenden Übergangspraxis.<br />

Quelle: Handwerk International – Baden-Württemberg - Außenwirtschafts-News 12-<strong>2010</strong><br />

+++<strong>Newsletter</strong> Handwerk international 3/<strong>2010</strong>+++ <strong>Newsletter</strong> Handwerk international 3/<strong>2010</strong>+++ <strong>Newsletter</strong> Handwerk international 3/<strong>2010</strong><br />

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