Arbeitskreis Investmentfonds/Direktanlage
Arbeitskreis Investmentfonds/Direktanlage
Arbeitskreis Investmentfonds/Direktanlage
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WM <strong>Arbeitskreis</strong><br />
<strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Agenda/Protokoll<br />
26. Oktober 2012, Frankfurt a.M.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Inhalt<br />
Investmentbesteuerung (1)<br />
Liquidation/Teilliquidation von Investmentvermögen<br />
Steuerpflichtige Investmenterträge<br />
(Steuerbescheinigung Muster I und III)<br />
Zu ermittelnde Steuerliquidität<br />
Fortschreibung der akkumulierten<br />
ausschüttungsgleichen Erträge (ADDI)<br />
SICAV-Anteil der nicht unter das InvG/InvStG<br />
Klassifizierung von REITs (Fonds/REIT/Aktie)<br />
BMF-Schreiben (Entwurf) zur Ausstellung von<br />
Steuerbescheinigungen<br />
Jahressteuergesetz 2013<br />
Steuerbegleitgesetz zum Kapitalanlagegesetz<br />
2
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Inhalt<br />
Investmentbesteuerung (2)<br />
Teilthesaurierungen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG<br />
DDI Bonds/Kennzeichnung Kapitalforderung<br />
Fehlender Ausweis bei ausgeschütteter Afa<br />
Ausländische Quellensteuern im Betrag der<br />
Ausschüttung<br />
Französische Investmentvermögen<br />
Veröffentlichung von Spezialfondsausschüttungen<br />
Tausch eines Fonds mit Zuteilung von Side-Pockets<br />
plus Cash<br />
Überarbeitung BMF-Schreiben<br />
Überarbeitetes WM-Meldeformular zum<br />
Fondsreporting
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Inhalt<br />
<strong>Direktanlage</strong> (1)<br />
Jahressteuergesetz 2013<br />
OGAW-IV-Umsetzungsgesetz -<br />
Dividendenzahlungen, die nicht unter § 43 Abs. 1 Satz<br />
1 Nr. 1a EStG fallen<br />
BMF-Schreiben vom 09.10.2012 zur AbgSt<br />
BMF-Schreiben (Entwurf) zur Ausstellung von<br />
Steuerbescheinigungen - ADRs<br />
US-Quellensteuer auf Foreign Targeted Bearer<br />
Bonds<br />
Einführung einer Dividendensteuer in Frankreich<br />
Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Spanien<br />
Finanztransaktionssteuer Frankreich<br />
Ausländische QueSt auf Disagio-Anleihen<br />
4
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Inhalt<br />
<strong>Direktanlage</strong> (2)<br />
Besteuerung von H-Shares und Red Chips<br />
Anleihen die über eine rechtlich unselbständige<br />
Niederlassung (Annahme) emittiert werden<br />
Berücksichtigung von Gebühren bei ADR/GDR/IDR-<br />
Ausschüttungen (§ 20 Abs. 4 EStG vs. § 20 Abs. 9<br />
InvStG)<br />
Direkte Zahlung an Gläubiger gemäß § 44 Abs. 1 Nr.<br />
1b EStG
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Liquidation/Teilliquidation von Investmentvermögen (1)<br />
Liquidation = Klassischer Veräußerungsvorgang (§ 8 Abs. 5 Satz 1<br />
InvStG)<br />
Veräußerung gegen Anteilscheinrückgabe (Rücknahmepreis bzw.<br />
NAV)<br />
Datendarstellung = Umtauschvorgang (Arbeitsgebiet Umtausch) mit<br />
entsprechender steuerlichen Bewertung<br />
Schlüssel 377 = Fondsliquidation, Veräußerungserlös in Höhe des<br />
Liquidationsbetrages<br />
Keine Ertragsmeldung!<br />
Analog bei Verschmelzungen sollte für das letzte GJ zumeist eine<br />
Thesaurierung gemeldet werden<br />
Einzelne Kreditinstitute bemängeln, dass die<br />
Thesaurierungsmeldung nach der Liquidationszahlung erfolgt und<br />
somit eine Abwicklung nicht mehr möglich ist, da der Fonds bereits<br />
ausgebucht ist (BVI, Alfi sollten darauf aufmerksam machen)<br />
Gibt es Anmerkungen zur steuerlichen und tech. Darstellung?
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Liquidation/Teilliquidation von Investmentvermögen (2)<br />
Teil-Liquidation = Kapitalertrag bzw. Substanz (Kapitalrückzahlung)<br />
Transparenter Fonds (DE)<br />
Datendarstellung:<br />
Ausgeschüttete Substanz wird im Rahmen der § 5 Daten in den<br />
Erträgen ausgewiesen<br />
Anschaffungskosten werden um die ausgeschüttete Substanz in<br />
ID920 gekürzt<br />
Rückzahlung gegen Anteilscheinrückgabe im Arbeitsgebiet<br />
Umtausch - bis dato keine Fälle bekannt
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Liquidation/Teilliquidation von Investmentvermögen (3)<br />
Teil-Liquidation = Kapitalertrag bzw. Substanz (Kapitalrückzahlung)<br />
Transparenter Fonds (nicht DE)<br />
Datendarstellung:<br />
Ausgeschüttete Substanz wird im Rahmen der § 5 Daten in den<br />
Erträgen ausgewiesen; Anschaffungskosten werden um die<br />
ausgeschüttete Substanz in ID920 gekürzt<br />
Rückzahlung gegen Anteilscheinrückgabe im Arbeitsgebiet<br />
Umtausch<br />
Zu jeder einzelnen Teilzahlung (1. Zahlung, 2. Zahlung,...) wird ein<br />
entsprechender Umtausch angelegt, entweder mit oder ohne<br />
Teilbeträge; u.U. ergänzender Texthinweis in UD998 mit Verweis,<br />
dass die Liquidationszahlungen im Arbeitsgebiet Erträgnisse<br />
ausgewiesen werden<br />
Schlüssel 377 = Fondsliquidation, Veräußerungserlös in Höhe des<br />
Liquidationsbetrages (bei letzter Zahlung)
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Liquidation/Teilliquidation von Investmentvermögen (4)<br />
Teil-Liquidation = Kapitalertrag bzw. Substanz (Kapitalrückzahlung)<br />
Intransparenter Fonds (DE und nicht DE)<br />
Datendarstellung:<br />
Gezahlte Beträge (Teilliquidationen) werden ausschließlich im<br />
Arbeitsgebiet Umtausch ausgewiesen (1. Zahlung, 2. Zahlung,....)<br />
Gezahlte Beträge stellen Kapitalertrag dar<br />
Keine Kürzung der Anschaffungskosten<br />
Die letzte Rückzahlung (Teilliquidation) mit Anteilscheinrückgabe<br />
wird gegen die Anschaffungskosten gebucht<br />
Schlüssel 379 = Substanzauskehr eines intransparenten Fonds,<br />
Kapitalertrag in Höhe des Auskehrungsbetrages<br />
Schlüssel 377 = Fondsliquidation, Veräußerungserlös in Höhe des<br />
Liquidationsbetrages (letzte Zahlung)
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Liquidation/Teilliquidation von Investmentvermögen (5)<br />
Ergebnis:<br />
Es gibt keine einheitliche Auffassung zu Liquidationsvorgängen im<br />
Markt. Die Liquidationsausschüttung kann<br />
sein.<br />
- Veräußerung bzw.<br />
- Laufender Ertrag<br />
Es wurde berichtet, dass bei ausländischen Fonds häufig die<br />
Thesaurierung nach der letzten Liquidationszahlung erfolgt und<br />
somit eine Abwicklung problematisch ist. Wunsch der Teilnehmer ist,<br />
dass bei deutschen Fonds die Thesaurierungsmeldung mit der<br />
Bekanntgabe der Liquidationsdaten erfolgt. Am bestehenden<br />
Datenausweis wird weiter festgehalten.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Steuerpflichtige Investmenterträge (Steuerbescheinigung<br />
Muster III) (1)<br />
Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen<br />
thesaurierenden Investmentvermögen<br />
Aktuell wird hinsichtlich des Ausweises auf die Bruttothesaurierung<br />
(ED134) verwiesen<br />
Da in der Bruttothesaurierung auch DBA-befreite Erträge enthalten<br />
sind, ist entweder auf ED201 (akkumlierte Erträge für den<br />
nachholenden Steuerabzug) oder es sind die DBA-befreiten Erträge<br />
aus ED134 herauszurechen (ED134 - ED126)<br />
Alternativ könnte man auch die Felder zu § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d)<br />
aa-cc) InvStG berücksichtigen plus die steuerpflichtigen Alt-<br />
Veräußerungsgewinne<br />
Wie soll das die Muster III Steuerbescheinigung angepasst werden?
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Steuerpflichtige Investmenterträge (Steuerbescheinigung<br />
Muster III) (2) Deka<br />
WM<br />
TEV<br />
EV426A/<br />
EV426B<br />
REITs<br />
EV421A/<br />
EV421B<br />
ED448/<br />
ED400D<br />
EV426A/<br />
EV426B * 3/5<br />
EV421A/<br />
EV421B * 3/5<br />
ED205+(ED125-ED-<br />
EV422A) bzw.<br />
ED120+(ED124-<br />
EV422B)<br />
ED205+ED125-ED-<br />
EV422A-<br />
EV426A+EV426A*3/5<br />
bzw.ED120-ED124-<br />
EV422B+EV426B*3/5<br />
ED448-<br />
EV421A+(EV421A *<br />
3/5) bzw. ED400D-<br />
(EV422B * 3/5)
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Steuerpflichtige Investmenterträge (Steuerbescheinigung<br />
Muster III) (3)<br />
Deka<br />
EV426A/B<br />
Deutsche Dividenden
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Steuerpflichtige Investmenterträge (Steuerbescheinigung<br />
Muster III) (4)<br />
Ergebnis:<br />
Bei der Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge ist weiterhin die<br />
Bruttothesaurierung inkl. der DBA-befreiten Erträge auszuweisen. In<br />
der Steuerbescheinigung wird eindeutig von ausschüttungsgleichen<br />
Erträgen gesprochen, so dass der Ausweis eindeutig ist. In WM<br />
werden die Erträge in ED134 ausgewiesen. Es besteht der Wunsch,<br />
dass die Steuerbescheinigungen auf Aktualität überprüft werden und<br />
alle Feldvarianten aufgeführt werden; das neue Feld deutsche<br />
Dividenden wird ebenfalls integriert. Ein Vorab-Mapping erfolgt von<br />
WM und wird im Anschluss nach Abstimmung ausgereicht und auf<br />
der Internetseite veröffentlicht.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Zu ermittelnde Steuerliquidität (1)<br />
Bei der Ermittlung und Prüfung ist nicht auf die Bruttothesaurierung<br />
(ED134) abzustellen, da dort auch die DBA-befreiten Erträge<br />
(ED126) enthalten sind<br />
Abzustellen ist auf die steuerpflichtigen Erträge gemäß § 5 Abs. 1<br />
Satz 1 Nr. 1d) aa und bb) InvStG (ED400A/ED400B)<br />
W&W Dachfonds Immorent (WKN A0JM0N); hier wurde aufgrund<br />
des Abstellens auf die Bruttothesaurierung die zu wenig<br />
ausgewiesene Steuerliquidität bemängelt<br />
Der in der Thesaurierung vom 15.02.2012 ausgewiesene Betrag<br />
i.H.v. 0,65 Euro wäre für den Steuereinbehalt nicht ausreichend<br />
(siehe Protokoll vom 04.05.2012)<br />
Es wird klargestellt, dass die ausgeschüttete Steuerliquidität für den<br />
Steuereinbehalt ausreicht<br />
Bei Plausiprüfungen sollte der Umstand berücksichtigt werden
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Zu ermittelnde Steuerliquidität (2)<br />
Abweichungen zwischen Valuta (Zahlbar) und steuerlichem Zufluss<br />
Gemäß CBF wird hier ein „Gleichklang“ erwartet<br />
Ist das so? Soll das so sein?<br />
Bsp.:<br />
DE000A0JDAV9 MEAG FLOOR EUROAKTIEN GS<br />
ZUFLUSSTAG 28.09.2012<br />
EX-TAG 01.10.2012<br />
VALUTA DD1 28.09.2012<br />
VALUTA DD1 28.09.2012<br />
LIQUIDITAET 0,3714461<br />
REIT-KEST-BG 0 EUR<br />
DIVI-KEST-BG 0,6397904 EUR<br />
ZINS-KEST-BG 0,758735 EUR<br />
MIET-KEST-BG 0 EUR<br />
STEUER: 1 D.SP/ST-G.<br />
EM.-/ABW.-BEST.-LD: 004 / 000<br />
ERTR-AUSSCH: 002 EUR DEP-WRG: EUR 004 DEM<br />
RECORD-DATE 00.00.0000
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Zu ermittelnde Steuerliquidität (3)<br />
Ergebnis:<br />
Die Teilnehmer wünschen, dass der Zahlbarkeitstag für die<br />
bereitgestellte Steuerliquidität bei deutschen thesaurierenden Fonds<br />
von WM ermittelt wird. Der Ausweis soll im Ertragsdatenfeld ED021<br />
erfolgen. Der Zahlbarkeitstag wird folgendermaßen ermittelt:<br />
Zahlbarkeitstag = Steuerlicher Zufluss plus 10 Bankarbeitstage<br />
Eine redaktionelle Erweiterung der Feldbeschreibung wird aus Sicht<br />
des Moderators (Thorsten Pohl) für sinnvoll betrachtet.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Fortschreibung der akkumulierten ausschüttungsgleichen<br />
Erträge (ADDI) (1)<br />
Fortschreibung des letzten ADDI mit neuem Datum<br />
Durch diese Fortschreibung wird eine Nullthesaurierung suggeriert<br />
obwohl keine Thesaurierung stattgefunden hat<br />
Xchanging wünscht nach Stornierung des Schätzwertes einen<br />
fortgeschrittenen ADDI, selbst dann, wenn der Fonds steuerlich<br />
ausschüttet<br />
M.E. sollte keine Fortschreibung erfolgen, da es nicht den<br />
steuerlichen Tatsachen entspricht
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Fortschreibung der akkumulierten ausschüttungsgleichen<br />
Erträge (ADDI) (2)<br />
Ergebnis:<br />
Die steuerliche Darstellung wird beibehalten, da ein Fortschreiben<br />
der ADDIs steuersystematisch falsch ist und ggf. zu<br />
Fehlinterpretationen führen kann.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
SICAV-Anteil (SIF) der nicht unter das InvG/InvStG (1)<br />
Leerwert im betrefflichen WM-Ausweis zur Anwendung des<br />
InvG/InvStG - kein Fonds i.S.d. InvG/InvStG<br />
Anwendung § 8b Abs. 1 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG<br />
Aktuell werden diese Anteile als nicht begünstigt geschlüsselt<br />
Zuordnung Aktienverlusttopf; aktuell allgemeiner Verlusttopf<br />
Aktuell Schlüsselung und Zuordnung zum allgemeinen Verlusttopf<br />
Wie ist zu verfahren? Grundsätzlich Einstufung als Aktie mit allen<br />
Konsequenzen<br />
Anwendung AStG (§ 10 AStG)?
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
SICAV-Anteil (SIF) der nicht unter das InvG/InvStG (2)<br />
Ergebnis:<br />
Liegen Gutachten oder detaillierte schriftliche Stellungnahmen vor,<br />
werden die Fonds entsprechend auf Aktie bzw. sonstiges Wertpapier<br />
umgestellt. Bei Umstellung auf Aktie erfolgt die Zuordnung zum<br />
Aktienverlusttopf sowie die Schlüsselung unter Anwendung von § 8b<br />
Abs. 1 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG. Bestimmte Edelmetall-Fonds<br />
(z.B. ZKB-Gold), die nicht dem InvG/InvStG unterliegen, werden<br />
nicht in GD505D und GD505E umgeschlüsselt.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Klassifizierung von REITs (Fonds/REIT/Aktie) (1)<br />
Grundsätzlich abgestimmte WM-Regelung inkl. Zweifelsregelung<br />
Zweifelsregelung ist pro fiskalisch → REITs ohne Anwendung § 3<br />
Nr. 40 EStG bzw. § 8b Abs. 1 KStG<br />
Liegt eine qualifizierte Investmentaufsicht vor und werden<br />
gleichzeitig die Anlagegrundsätze mit Risikomischung erfüllt, wird<br />
der REIT als Fonds geschlüsselt; Konsequenz ist die Ermittlung<br />
eines Mehrbetrags (on request) gemäß § 6 InvStG<br />
Einzelfallregelungen (Emittent, Steuerberatungsgesellschaft)<br />
Schriftliche Begründung (Kurzfassung; z.B.: 5-10 Sätze)<br />
Vertrauliche Behandlung<br />
Ggf. jährliche Bestätigung
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Klassifizierung von REITs (Fonds/REIT/Aktie) (2)<br />
Anwendung Tz. 211, BMF-Schreiben vom 22.12.2009<br />
„...Entsprechendes gilt für vergleichbar konzipierte Trustgebilde...“<br />
Keine Anrechnung der Quellensteuer zum Zeitpunkt der Meldung;<br />
ggf. Anrechnung nach Reklassifizierung
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Klassifizierung von REITs (Fonds/REIT/Aktie) (3)<br />
Ergebnis:<br />
Die Teilnehmer teilen die Auffassung der Einzelfallregelungen. Es<br />
wird allerdings auf theoretische Gestaltungen beim Wechsel von<br />
Aktie auf REIT i.S.d. REITG hingewiesen; in diesem Fall wäre der<br />
Veräußerungsveräußerungsverlust voll zu berücksichtigen. Des<br />
Weiteren wird der gegenwärtige Ausweis bei US-REITs hinsichtlich<br />
der Quellensteueranrechnung geteilt. Der Verfasser des Protokolls<br />
verweist zu dem auf Fachinfo F14 vom 06.05.2011.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
BMF-Schreiben (Entwurf) zur Ausstellung von<br />
Steuerbescheinigungen (1)<br />
Tz. 25 sieht vor, dass in bestimmten Veräußerungsvorgängen - bei<br />
Fondsgeschäftsjahr ≠ Kalenderjahr - die im Kalenderjahr<br />
zugeflossenen Kapitalerträge gesondert als Davon-Ausweis zu<br />
erfassen<br />
Die Erträge sind im Veräußerungsergebnis sowie in Zeile 15/17<br />
(2012) enthalten<br />
Akkumulierte Erträge sind der dem Jahr der Veräußerung<br />
vorangegangenen Kalenderjahrs des Besitzzeitraums zu<br />
berücksichtigen<br />
Beide auszuweisende Werte sind dem ID905 zu entnehmen
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
BMF-Schreiben (Entwurf) zur Ausstellung von<br />
Steuerbescheinigungen (2)<br />
Bsp.:<br />
Zufluss<br />
Thesaurierung<br />
30.06.01 7 7<br />
30.06.02 4 11<br />
30.06.03 5 16<br />
30.06.04 3 19<br />
Verkauf 15.08.04<br />
Kaufpreis 100<br />
Verkaufpreis 120<br />
ADDI Kauf 0<br />
ADDI Verkauf 19<br />
Zeile 7 19<br />
ADDI (WM<br />
ID905)<br />
Zeile 7 1 120-100-19<br />
Veranlagung<br />
Thesaurierung<br />
(Steuerpflichtig)<br />
01 7 7<br />
02 4 4<br />
03 5 5<br />
04 3 3<br />
Anlage KAP<br />
Zeile bei Veräußerung/Rückgabe von Anteile (Muster I/04)<br />
19 (3)<br />
→ Da nur die Summe aus 01-03 bereits versteuert wurden<br />
und die in 04 erzielten Erträge nicht in Zeile 15/17 (2012)<br />
enthalten sind, werden statt der im ADDI aufgelaufenen 19<br />
nur 16 von der Höhe der Kapitalerträge abgezogen.<br />
Werden die im zu bescheinigenden Kalenderjahr<br />
zugeflossenen Erträge in Zeile 15/17 (2012) ausgewiesen
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
BMF-Schreiben (Entwurf) zur Ausstellung von<br />
Steuerbescheinigungen (3)<br />
Ergebnis<br />
Thema ist Gegenstand einer Eingabe an das BMF. Der Mehrzahl der<br />
Kreditinstitute weisen den Betrag in Zeile 17 aus.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Jahressteuergesetz 2013 (1)<br />
Sicherung des Besteuerungsrecht auf deutsche<br />
Dividenden die von Steuerausländern gehalten werden<br />
(1)<br />
Jan<br />
Fondsvolumen<br />
10 Mio<br />
Dividende<br />
1 Mio<br />
Fondsvolumen<br />
11 Mio (1 Mio)<br />
hohe<br />
Rückgabe<br />
Okt<br />
Dez<br />
Fondsvolumen<br />
4 Mio (400.000)<br />
Durch Anteilsverkäufe unter Anwendung<br />
des EA sinkt der Dividendenanteil, so<br />
dass statt 250.000 nur 100.000 deutsche<br />
Steuer auf die Dividende abgeführt wird
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Jahressteuergesetz 2013<br />
Sicherung des Besteuerungsrecht auf deutsche<br />
Dividenden, die von Steuerausländern gehalten werden<br />
(2)<br />
Neue Kennzahl in den Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG<br />
→ Neues Feld in den Ertragsdaten (ED-Feld)<br />
→ Meldung über WM-Fondsreporting (WM-Meldeformular)<br />
Die Anrechnung/Erstattung nimmt bei Publikumsfonds die<br />
depotführende Stelle vor; bei Spezialfonds übernimmt das die<br />
KAG/Investmentaktiengesellschaft<br />
Neue Kennzahl deutsche Dividende (Dividendenzähler analog des<br />
ZWG)<br />
Bewertungstägliche Veröffentlichung des dt. Dividendenzählers<br />
→ Neues Feld in den Investmentpreisen (ID-Feld)<br />
→ Lieferung/Verarbeitung analog zum Zwischengewinn
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Jahressteuergesetz 2013<br />
Sicherung des Besteuerungsrecht auf deutsche<br />
Dividenden, die von Steuerausländern gehalten werden<br />
(3)<br />
Ergebnis:<br />
Es wird davon ausgegangen, dass die Regelung nicht ins JStG<br />
2013 aufgenommen wird.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Steuerbegleitgesetz zum Kapitalanlagegesetzbuch (1)<br />
BVI berichtet...<br />
Welche Fonds werden zukünftig dem InvStG unterliegen?<br />
Single-Hedgefonds, Private-Equity<br />
Immobilienfonds als offene Fonds?<br />
Werden Unterscheidungen und Klassifizierungen nach:<br />
offen/geschlossen<br />
OGAW/AIF<br />
Spezialfonds/Publikumsfonds<br />
Fonds i.S.d. Kapitalanlagegesetzbuch/InvStG bzw.<br />
Handelsrecht/Steuerrecht<br />
nötig.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Steuerbegleitgesetz zum Kapitalanlagegesetzbuch (2)<br />
Ergebnis:<br />
Es wird davon ausgegangen, dass zukünftig nicht alle offenen<br />
Fonds dem InvStG unterliegen.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Teilthesaurierungen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG (1)<br />
Fiktiver Thesaurierer<br />
Eine Meldung im Rahmen § 5 InvStG Zertifizierung<br />
Satz 4 wurde redaktionell angepasst<br />
Auswirkungen auf die ausgeschütteten Erträge?<br />
Veränderte steuerliche Darstellung?<br />
Aktuell wird die Ausschüttung als auch die Thesaurierung unter<br />
den aglE ausgewiesen<br />
Die Ausschüttung stellten aglE der Vorjahre dar<br />
Weitere Details (WTS - siehe folgende Seiten)
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Teilausschüttung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG<br />
(„fiktiver Thesaurierer") (1a)<br />
Gesetzeswortlaut:<br />
» Bei Teilausschüttung der in § 1 Abs. 3 genannten Erträge sind die<br />
ausschüttungsgleichen Erträge dem Anleger im Zeitpunkt der Teilausschüttung<br />
zuzurechnen.<br />
» Reicht im Falle der Teilausschüttung die Ausschüttung nicht aus, um die<br />
Kapitalertragsteuer<br />
alte Fassung: einzubehalten, so gilt die Teilausschüttung als ausschüttungsgleicher<br />
Ertrag<br />
neue Fassung: gemäß § 7 Absatz 1 bis 3 einschließlich der bundes- oder<br />
landesgesetzlich geregelten Zuschlagsteuern zur Kapitalertragsteuer<br />
(Steuerabzugsbeträge) einzubehalten, gilt auch die Teilausschüttung dem Anleger mit<br />
dem Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die Erträge gemäß § 3 Absatz 1 vom<br />
Investmentvermögen erzielt worden sind, als zugeflossen und für den Steuerabzug<br />
als ausschüttungsgleicher Ertrag.<br />
Okt 2012 – slide 35
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Teilausschüttung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG<br />
(„fiktiver Thesaurierer") (1b)<br />
Grundbeispiel:<br />
» Anleger A erwirbt zum 1. Januar 2012 einen Anteil an einem ausländischen<br />
<strong>Investmentfonds</strong> (jahresendausschüttend, Geschäftsjahr 1.1. – 31.12.) zum Preis von<br />
100 Euro (ADDI bei Kauf = 0 Euro).<br />
» Im Geschäftsjahr 2012 erwirtschaftet der Fonds Zins in Höhe von 10 Euro pro Anteil.<br />
» Am 10. Februar 2013 schüttet der <strong>Investmentfonds</strong> 1 Euro pro Anteil aus; die<br />
Ausschüttung besteht aus dem Zinsertrag, der in dem am 31. Dezember 2012<br />
abgelaufenen Geschäftsjahr erwirtschaftet wurde.<br />
Okt 2012 – slide 36
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Teilausschüttung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG<br />
(„fiktiver Thesaurierer") (1c)<br />
Grundbeispiel:<br />
Lösung nach altem Gesetzeswortlaut:<br />
» Per 31. Dezember 2012 thesauriert der Fonds Zinserträge in Höhe von 10.<br />
» Die ADDI erhöht sich um 10; Kapitalertragsteuereinbehalt bei Rückgabe oder<br />
Veräußerung.<br />
» Die Ausschüttung am 10. Februar 2013 speist sich aus thesaurierten Erträgen der<br />
Vorjahre; kein Kapitalertragsteuereinbehalt.<br />
Okt 2012 – slide 37
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Teilausschüttung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG<br />
(„fiktiver Thesaurierer") (1d)<br />
Grundbeispiel:<br />
Lösung nach altem Gesetzeswortlaut:<br />
» An WM Daten nur 1 Meldung mit Kennzeichnung: Teilausschüttung i.S.v. § 2 Abs. 1<br />
Satz 4 InvStG („Thesaurierer"):<br />
» Ex-Tag: 10. Februar 2013<br />
» Tag des Zuflusses: 31. Dezember 2012<br />
» Betrag der Ausschüttung: 1<br />
» Ausgeschüttete thesaurierte Erträge aus Vorjahren: 1<br />
» Ausgeschüttete Erträge: 0<br />
» Thesaurierte Erträge: 10<br />
» Kapitalertragsteuer-BMG: 0<br />
» ADDI-Erhöhungsbetrag: 10<br />
Okt 2012 – slide 38
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Teilausschüttung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG<br />
(„fiktiver Thesaurierer") (1e)<br />
Grundbeispiel:<br />
Lösung nach neuem Gesetzeswortlaut:<br />
» Per 31. Dezember 2012 thesauriert der Fonds Zinserträge in Höhe von 9. Die am 10.<br />
Februar 2013 ausgeschütteten Zinserträge in Höhe von 1 gelten jedoch zum 31.<br />
Dezember 2012 als ausgeschütteter Ertrag als zugeflossen.<br />
» Die ADDI erhöht sich um 10; Kapitalertragsteuereinbehalt bei Rückgabe oder<br />
Veräußerung.<br />
» Die Ausschüttung am 10. Februar 2013 speist sich aus zum 31. Dezember 2012<br />
steuerlich berücksichtigten ausgeschütteten Erträgen; kein<br />
Kapitalertragsteuereinbehalt.<br />
Okt 2012 – slide 39
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Teilausschüttung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG<br />
(„fiktiver Thesaurierer") (1f)<br />
Grundbeispiel:<br />
Lösung nach neuem Gesetzeswortlaut:<br />
» An WM Daten nur 1 Meldung mit Kennzeichnung: Teilausschüttung i.S.v. § 2 Abs. 1<br />
Satz 4 InvStG („Thesaurierer"):<br />
» Ex-Tag: 10. Februar 2013<br />
» Tag des Zuflusses: 31. Dezember 2012<br />
» Betrag der Ausschüttung: 1<br />
» Ausgeschüttete thesaurierte Erträge aus Vorjahren: 0<br />
» Ausgeschüttete Erträge: 1<br />
» Thesaurierte Erträge: 9<br />
» Kapitalertragsteuer-BMG: 0<br />
» ADDI-Erhöhungsbetrag: 10<br />
Okt 2012 – slide 40
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Teilausschüttung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG<br />
(„fiktiver Thesaurierer") (1g)<br />
Problem 1:<br />
» Bei einigen Zahlstellen wird nur die Ausschüttung verarbeitet. Keine Mitteilung an den<br />
Anleger, dass dieser mit der Thesaurierung in die Veranlagung muss.<br />
Problem 2:<br />
» Die am 10. Februar 2013 ausgeschütteten Erträge gelten zum 31. Dezember 2012 dem<br />
Anleger als zugeflossen. Welchem Anleger ? (Anleger vom 10. Feb. 2013 vs. 31. Dez.<br />
2012)<br />
Problem 3:<br />
» Die Ausschüttung am 10. Februar 2013 speist sich aus bereits versteuerten<br />
ausgeschütteten Erträgen, nicht jedoch aus thesaurierten Erträgen.<br />
Okt 2012 – slide 41
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Teilausschüttung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG<br />
(„fiktiver Thesaurierer") (1h)<br />
Problem 4: § 8 Abs. 5 InvStG (Erweiterung des Grundbeispiels)<br />
» Am 15. Januar 2013 verkauft der Anleger A den Anteilschein zum Nettoinventarwert<br />
von 110 Euro an den Anleger B.<br />
» Am 10. Februar 2013 schüttet der <strong>Investmentfonds</strong> 1 Euro pro Anteil aus; die<br />
Ausschüttung besteht aus dem Zinsertrag, der in dem am 31. Dezember 2012<br />
abgelaufenen Geschäftsjahr erwirtschaftet wurde.<br />
» Am 10. März 2013 verkauft der Anleger B den Anteil zum Nettoinventarwert von 109<br />
Euro.<br />
» (Der Sachverhalt ist vereinfacht, d.h. Details wie z.B. die 10% nichtabzugsfähigen<br />
Werbungskosten, Soli, KiSt und die oft zeitliche Verzögerung der WM Daten Meldung<br />
bleiben unbeachtet.)<br />
Okt 2012 – slide 42
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Teilausschüttung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG<br />
(„fiktiver Thesaurierer") (1i)<br />
Problem 4: § 8 Abs. 5 InvStG<br />
Anleger A<br />
Anleger B<br />
Veräußerungserlös 110 109<br />
Anschaffungskosten -100 -110<br />
Während der Besitzzeit als zugeflossen geltende<br />
ausschüttungsgleiche Erträge<br />
-9 0<br />
Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn 1 -1<br />
Sollte sein (Annahme: A versteuert zum 31.12.2012<br />
auch die am 10. Februar 2013 de facto ausgeschütteten<br />
Erträge von 1)<br />
0, denn A musste<br />
zum 31.12.2012<br />
9+1 versteuern<br />
0, denn B hat<br />
eine steuerfreie<br />
Ausschüttung in<br />
Höhe von 1<br />
bekommen<br />
Okt 2012 – slide 43
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Teilthesaurierungen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG (2)<br />
Ergebnis:<br />
Bis zur endgültigen gesetzlichen Klarstellung der<br />
Ausschüttungsreihenfolge wird es keine Änderungen geben. Sofern<br />
künftig aglE der Vorjahre ausgeschüttet werden können, wird die 2-<br />
Tabellenlösung bevorzugt (SeparateThesaurierungs-, und<br />
Ausschüttungsmeldung). Die Kennzeichnung gemäß § 2 Abs. 1<br />
Satz 3 bzw. 4 InvStG könnte entfallen. Inwieweit einzelne WPs<br />
bereits jetzt 2 Meldungen machen kann nicht abschließend beurteilt<br />
werden.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
DDI Bonds/Kennzeichnung Kapitalforderung<br />
(GD424/423) (1)<br />
Fällt auf Weisung einer WP-Gesellschaft ein ausländischer Fonds<br />
nicht mehr unter das InvG/InvStG stellt sich die Frage der<br />
Schlüsselung in GD424/GD423<br />
Stellt das Vehikel eine Kapitalforderung im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr.<br />
7 bzw. § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG wird eine Markierung GD424/GD423<br />
vorgenommen<br />
Werden keine konkreten Aussagen gemacht bleibt das Feld leer<br />
Fälle mit Umschlüsselung in GD424/GD423 sind:<br />
LI0034691316<br />
LI0034691282<br />
In der Regel werden die Vehikel als „schlechte Kapitalforderung“<br />
geschlüsselt (Code g)<br />
Die Feld Aktiengewinn bleibt leer
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
DDI Bonds/Kennzeichnung Kapitalforderung<br />
(GD424/423) (2)<br />
Ergebnis:<br />
Die Teilnehmer bestätigen die Vorgehensweise und den Ausweis in<br />
GD423/424.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Fehlender Ausweis bei ausgeschütteter Afa (1)<br />
Ausgeschüttete Afa wird nicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1a InvStG als<br />
ausgeschüttete Substanz im eBundesanzeiger ausgewiesen<br />
In WM-Daten erfolgt ein Ausweis in ED008H<br />
Gemäß § 8 Abs. 5 InvStG ist das Veräußerungsergebnis um die<br />
ausgeschüttete Substanz zu bereinigen<br />
WM akkumuliert den Wert aus ED008H<br />
Problem: Abweichung WM/eBundesanzeiger<br />
Sollte ein Fonds nicht über WM veröffentlichen würde es zu keiner<br />
Bereinigung kommen; das VG wäre faktisch zu niedrig<br />
Hintergrund: Doppelter Ausgleichsposten beim betriebl. Anleger<br />
Sachverhalt wurde bei BVI vorgestellt; eventuell Anpassung im<br />
Rahmen des steuerlichen Begleitgesetzes zur AIFM-Richtlinie<br />
(Kapitalanlagegesetzbuch)<br />
Beispiel: 984645
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Fehlender Ausweis bei ausgeschütteter Afa (2)<br />
Ergebnis:<br />
Der BVI will eine Klarstellung hinsichtlich des Ausweises<br />
herbeiführen.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Ausländische Ertragssteuern im Betrag der<br />
Ausschüttung (1)<br />
2 Varianten<br />
Mindern den Betrag der Ausschüttung<br />
Mindern nicht den Betrag der Ausschüttung<br />
Ausweis ist abhängig von der Auslegung des Wirtschaftsprüfers<br />
Tz. 12, BMF-Schreiben vom 18.08.2009<br />
BVI bemüht um Abstimmung und einheitlicher Interpretation
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Ausländische Ertragssteuern im Betrag der<br />
Ausschüttung (2)<br />
Ergebnis:<br />
Die Konstellation kann häufig bei Immobilienfonds vorkommen, da<br />
es hier zu Körperschaftsteuerbelastungen kommt. Es wird eine<br />
Klarstellung gewünscht.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Französische Investmentvermögen (1)<br />
Ausschüttungen französischer Investmentvermögen sind zum Teil<br />
quellensteuerpflichtig (Ausgangsquellensteuer)<br />
Betroffen sind die durchgeschütteten Dividenden französischer<br />
Emittenten<br />
Die Quellensteuer ist grundsätzlich anrechenbar<br />
(Höchstbetragsrechnung)<br />
Aktuell kein Ausweis in WM Daten, da nicht bekannt ist wie hoch die<br />
Bemessungsgrundlage ist<br />
Sofern die Bemessungsgrundlage kleiner als die Ausschüttung ist,<br />
müsste ungeachtet der Informationsbeschaffung ein neues Feld<br />
eingerichtet werden
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Französische Investmentvermögen (2)<br />
Ergebnis:<br />
Problematik ist bekannt. Es wurde keine Lösungen vorgetragen, so<br />
dass es auch weiterhin kein Ausweis geben wird.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Veröffentlichung von Spezialfondsausschüttungen (1)<br />
Problem der unterschiedlichen Anlegergruppen (mit/ohne NV-<br />
Status)<br />
Gefahr der doppelten KESt-Abführung<br />
Kennzeichnung im Datensatz bzw. Stammdaten das es sich um ein<br />
Spezialinvestmentvermögen handelt<br />
Sollen Spezialfondsausschüttungen noch über WM gemeldet<br />
Sollen Spezialfondsausschüttungen noch über WM gemeldet<br />
werden?
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Veröffentlichung von Spezialfondsausschüttungen (2)<br />
Ergebnis:<br />
Einzelne Teilnehmer sprachen sich für eine Veröffentlichung von<br />
Spezialfonds in WM aus, da gerade Dachfonds die Daten<br />
automatisiert weiterverarbeiten wollen. Eine Veröffentlichung über<br />
WM soll allerdings nur in den Fällen erfolgen, in denen die<br />
Spezialfonds-Anteile ausschließlich von Dachfonds und nicht von<br />
anderen Investoren gehalten werden. Darüber hinaus werden in WM<br />
deutsche Spezialfonds gesondert gekennzeichnet (GD504B = 7).
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Tausch eines Fonds mit Zuteilung von Side-Pockets plus<br />
Cash<br />
Erläuterungen (Herr Weber, JP Morgan)<br />
Ergebnis:<br />
Der Punkt wurde nicht besprochen.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Überarbeitung BMF-Schreiben vom 12.06.2012<br />
Siehe Emittenteninfo E02 vom 13.07.2012<br />
Hinweise für die Befüllung der relevanten WM-Felder
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Überarbeitetes WM-Meldeformular zum Fondsreporting<br />
(1)<br />
Wirksam mit Release-Wechsel zum 22.10.2012<br />
Ab sofort kostenfrei auf der Internetseite abrufbar<br />
Zusätzlich wurden Hinweise zum Aktien- und Immobiliengewinn<br />
aufgenommen<br />
Keine Änderungen nach Veröffentlichung der Daten im<br />
eBundesanzeiger<br />
Folgende Erweiterungen werden gewünscht:<br />
Aufnahme eines allgemeinen Textfeldes (WM-Feld ED998)<br />
→ In Einzelfällen besteht für den Einsender der Wunsch, eine<br />
WM-Meldung mit Hinweisen für die weitere Verwendung des<br />
Datensatzes zu versehen. Die Aufnahme könnte eine<br />
automatisierte Weiterverarbeitung ermöglichen. WM-seitig müsste<br />
die Weiterverarbeitung geprüft werden
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Überarbeitetes WM-Meldeformular zum Fondsreporting<br />
(2)<br />
Aufnahme eines Pflichtfeldes zur Abfrage der Teilausschüttung<br />
i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 3/4 InvStG<br />
Verbesserte automatisierte Verarbeitung mit Zuordnung zu den<br />
Schlüsseln in ED035<br />
Transparenz für den Einsender<br />
Reduzierung der Weitererarbeitungsrisiken<br />
Folgende Schüssel wurden vorgeschlagen:<br />
Schlüssel 1<br />
Thesaurierung (es liegen ausschließlich aglE vor)<br />
Schlüssel 2<br />
Teilausschüttung i.s.d. § 2 Abs. 1 Satz 3 InvStG („Ausschütter)<br />
In dieser Position werden auch Vollausschüttungsfälle<br />
eingeordnet, in denen keine aglE ausgewiesen werden
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Überarbeitetes WM-Meldeformular zum Fondsreporting<br />
(3)<br />
Schlüssel 3<br />
Teilausschüttung i.s.d. § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG („Thesaurierer“)<br />
Ausschüttung reicht nicht aus, um die sich rechnerisch<br />
ergebende deutsche Kapitalertragsteuer zzgl. Zuschlagssteuern<br />
abzudecken; angesichts der gravierenden KESt-Folgen<br />
insbesondere für Auslandsfonds ist die Unterscheidung der<br />
Fallgruppe 2 und 3 von besonderer Bedeutung
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Überarbeitetes WM-Meldeformular zum Fondsreporting<br />
(4)<br />
Einen Hinweis, dass nur bei thesaurienden Fonds Angaben zur<br />
EU-Zinsrichtlinie AT zu machen sind<br />
Soll zusätzlicher Textpassus aufgenommen werden?<br />
Die Meldungen in allen Feldern zur EU-Zinsrichtlinie (CH, DE,<br />
LUX) führt zu Verarbeitungsproblemen
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Überarbeitetes WM-Meldeformular zum Fondsreporting<br />
(5)<br />
Ergebnis:<br />
Die Aufnahme eines Textfeldes ins WM-Meldeformular mit<br />
Weiterverarbeitung über ED998 (allgemeines Textfeld) wird abgelehnt, da<br />
die Relevanz der textlichen Information für den Abwicklungsprozess von<br />
den depotführenden Stellen nicht automatisiert geprüft werden kann.<br />
Manueller Aufwand der Prüfung zu hoch.<br />
Die neuen Schlüsselausprägungen wurden positiv bewertet, da hiermit<br />
eine prozessuale Verarbeitung qualitätsgesichert wird. Ob hierzu ein<br />
neues Feld nötig ist oder ausschließlich die Befüllung von ED035 mit<br />
Weiterverarbeitung in ID905 gesteuert wird ist WM-seitig zu entscheiden.<br />
Der Verfasser des Protokolls sieht in der Einrichtung eines neuen Feldes<br />
einen Informationsmehrwert als auch einen haftungsrechtlichen Vorteil.<br />
Ein textlicher Hinweis über die Meldung der Daten bei thesaurierenden<br />
Fonds im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie AT wird befürwortet.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
Jahressteuergesetz 2013 (1)<br />
§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a und Nr. 2 Satz 4 EStG (1)<br />
Verlagerung des Kapitalertragsteuerabzugs vom Emittenten auf<br />
die auszahlende Stelle<br />
Betroffen von dieser Umstellung:<br />
- Renten- und aktienähnliche deutsche Genussrechte<br />
- Deutsche Gewinnobligationen<br />
- Deutsche Wandelanleihen<br />
Anwendungszeitpunkt: Erträge, die nach dem 31.12.2012<br />
zufließen<br />
Aktuell werden in WM in den Feldern<br />
- GD234 (Stammdaten) und<br />
- ED234 (Ertragsdaten)<br />
Angaben zum Kapitalertragsteuerabzug gemacht
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
Jahressteuergesetz 2013 (2)<br />
§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a und Nr. 2 Satz 4 EStG (2)<br />
Folgende Schlüsselausprägungen sind bereits jetzt enthalten:<br />
1 Depotbank Depotbank (Zahlstelle)<br />
2 Emittent Emittent<br />
3 Inv.-Verm. Investmentvermögen<br />
4 Nicht rel. Nicht relevant<br />
5 Zahlstelle Zahlstelle (OGAW IV)<br />
6 dt.ausch.F Dt. ausschüttender Fonds<br />
7 dt.thes.Fd dt.thesaurierender Fonds<br />
9 Sonstiges Sonstiges<br />
Zuordnung der von der Umstellung betroffenen Titel auf 5 oder<br />
alternativ Einrichtung eines separaten Schlüssels, da es sich um<br />
schuldrechtliche Titel (ohne aktienähnliche Genussrechte) handelt<br />
und somit eine Differenzierung möglich wäre
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
Jahressteuergesetz 2013 (3)<br />
§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a und Nr. 2 Satz 4 EStG (3)<br />
Umsetzung WM:<br />
......<br />
Stammdaten: 01.01.2013<br />
Erträge: Ab Zufluss 01.01.2013; Erträge mit Zufluss 2013<br />
und Meldung in 2012 erhalten bereits zum Zeitpunkt der<br />
Einstellung die neue Ausprägung
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
Jahressteuergesetz 2013 (4)<br />
§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a und Nr. 2 Satz 4 EStG (3)<br />
Ergebnis:<br />
Es herrschte Einigkeit über die Verwendung des Schlüssels 5 in<br />
in GD234/ED234. Umsetzung erfolgt wie beschrieben.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (1)<br />
§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG (1)<br />
Fall SQS AG:<br />
§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG nicht erfüllt, da keine<br />
Sammelverwahrung im Inland (Verwahrung UK)<br />
Anwendung der steuerlichen Regelungen 31.12.2011 (vor<br />
OGAW IV)<br />
Kapitalertragsteuerabzug erfolgt vom Emittenten<br />
Problem der Abwicklung:<br />
Aufgrund der derzeitigen Einstellung (Zahlstellensteuer) wird<br />
automatisch eine Sammel-Steuerbescheinigung<br />
angefordert, da CBL netto nach Steuerabzug gutschreibt
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (2)<br />
§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG<br />
Fall SQS AG:<br />
Verfahren läuft ins „Leere“ da kein Steuerabzug durch die<br />
letzte inländische Zahlstelle vorgenommen wird<br />
Banken berichten, dass diese Fälle nicht mehr abgewickelt<br />
werden können<br />
WM weist in den Stammdaten Emittentensteuer (GD234)<br />
aus, in den Erträgen (ED234) wird die Änderung erst nach<br />
Bestätigung der Gesellschaft vorgenommen<br />
Gesellschaft/Steuerlicher Vertreter wurde kontaktiert -<br />
Antwort offen; bis dato keine Datenkorrektur in den Erträgen<br />
Feld Zerlegung (GD237/ED237) ist aktuell mit Bundesland<br />
NRW belegt
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (3)<br />
Ergebnis:<br />
Von Seiten der Gesellschaft bzw. des steuerlichen Vertreters und<br />
durch ein Schreiben des Finanzamts Köln-Porz wurde der<br />
gesetzeskonforme Steuereinbehalt direkt durch den Emittenten, d.h.<br />
die SQS AG bestätigt. BDB, BVR, DSGV und BVI wurden informiert.<br />
Der Sachverhalt wird von den kreditwirtschaftlichen Verbänden dem<br />
BMF zur weiteren Klärung diverser offener Fragen<br />
(Mißbrauchsanfälligkeit bei cum/ex-Fällen, Ausstellung von<br />
Steuerbescheinigungen, Abstandnahme vom Steuerabzug bei FSA<br />
und NV-Bescheinigung, etc.) vorgetragen.<br />
Die Daten wurden auf Emittentensteuer geändert, das Bundesland<br />
für die KapSt-Zerlegung entfernt.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
BMF-Schreiben vom 09.10.2012 zur AbgSt (1)<br />
Tz. 207ff. Anrechnung ausländischer Quellensteuer<br />
Die Quellensteuermatrix des BZSt wird jährlich zum Stand 01.01.<br />
aktualisiert<br />
Es wird nicht beanstandet, wenn Änderungen die Änderungen<br />
erst ab dem 01.07. durch die auszahlende Stelle berücksichtigt<br />
werden<br />
Die Liste wird meist Ende Juni des laufenden Jahres mit Stand<br />
01.01. veröffentlicht<br />
Geänderte DBA-Regelungen (zum 01.01) mit niedrigeren<br />
anrechenbaren Steuern bzw. reduzierte Quellensteuersätze führen<br />
ggf. dazu, dass der Anleger in die Veranlagung gemäß § 32d Abs.<br />
3 EStG muß<br />
Die Regelungen zieht nur auf das Steuerabzugsverfahren ab<br />
Das Kreditinstitut sollten seinen Anleger via<br />
Servicebescheinigung über eine Veranlagung gemäß § 32d Abs. 3<br />
EStG unterrichten
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
Aktuelles Schreiben vom 09.10.2012 zur AbgSt (2)<br />
Tz. 207ff, Anrechnung ausländischer Quellensteuer<br />
Bsp: Neues DBA, Anwendung rückwirkend zum 01.01.; fiktiv<br />
anrechenbare Quellensteuer 10% (alt: 20%). Gemäß BZSt-Liste<br />
werden 20% als anrechenbar ausgewiesen. Die Ausschüttung<br />
beträgt 100.<br />
Ebene Zahlstelle:<br />
Anrechenbare QueSt: 20%<br />
Deutsche KESt: 5%<br />
Veranlagung (§ 32d Abs. 3 EStG):<br />
Anrechenbare QueSt: 10%<br />
Deutsche KESt: 15%<br />
Problem, WM-Daten gibt hierzu keine Hinweise, da nur die KESt-<br />
Regeln dargestellt werden<br />
Wird hier eine weitere Information über WM gefordert?
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
Aktuelles Schreiben vom 09.10.2012 zur AbgSt (3)<br />
Ergebnis:<br />
Die Problematik wurde zur Kenntnis genommen, ein zusätzliches<br />
Feld wäre nützlich, wurde jedoch nicht eingefordert.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
BMF-Schreiben (Entwurf) zur Ausstellung von<br />
Steuerbescheinigungen - ADRs (1)<br />
Auswirkungen des BMF-Schreiben?<br />
Andere bzw. erweiterte WM-Datendarstellung?<br />
1. Fall<br />
Ohne Vorliegen einer Steuerbescheinigung ist<br />
Kapitalertragsteuer abzuführen und dem Anleger in der<br />
Jahressteuerbescheinigung auszuweisen<br />
2. Fall<br />
ADR-Inhaber<br />
Verwahrung<br />
Depotführende<br />
Inländische<br />
Stelle<br />
Ausländischer<br />
ADR-<br />
Verwahrer<br />
Letzte inländ.<br />
Auszahlende<br />
Stelle<br />
StBescheinigung<br />
auf Namen des<br />
ADR-Inhabers<br />
Erstattung bei<br />
NV bzw. FSA<br />
Einzel-<br />
StBescheinigung<br />
Jahres-<br />
StBescheinigung
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
BMF-Schreiben (Entwurf) zur Ausstellung von<br />
Steuerbescheinigungen - ADRs (2)<br />
Ergebnis:<br />
Aktuell läuft eine Eingabe an das BMF zur ADR-Problematik.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
US-Quellensteuer auf Foreign Targeted Bearer Bonds<br />
(1)<br />
Bonds, die nach dem 18.03.2012 begeben wurden unterliegen einer<br />
US-Quellensteuer von 30% und reportingpflichtig<br />
→ Wegfall der Portfolio Interest Exemption<br />
Bonds, die als Inhaberpapiere begeben werden, unterliegen nun<br />
grundsätzlich einer US-Quellensteuer<br />
Werden die Bearer Bonds jedoch als „registered“ eingestuft,<br />
unterliegen die Portfoliozinsen wie in der Vergangenheit keinem<br />
Steuerabzug<br />
Voraussetzung für die Einstufung als Registered Bond ist, dass die<br />
Bonds über ein „Dematerialized Bookentry System“ gehalten bzw.<br />
verwahrt werden<br />
Wann sind die Voraussetzung nach US-Recht für ein Bookentry<br />
erfüllt? Reicht hierbei die Vewahrung über ein Abwicklungssystems<br />
von Euroclear, Clearstream?
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
US-Quellensteuer auf Foreign Targeted Bearer Bonds<br />
(2)<br />
Sollen die Bearer-Bonds zukünftig differenziert gekennzeichnet<br />
werden<br />
Bsp:<br />
Bearer Bonds in registered Form<br />
Bearer Bonds not in registered Form<br />
Schlüsselerweiterung bzw. neue Schlüssel in WM-Feld<br />
GD500/ED035?<br />
Neues Feld mit entsprechenden Ausprägungen?<br />
Anpassung Ertragsart (WM-Feld GD509/ED077) zu Meldung an den<br />
IRS (Income-Code gem. Formular 1042-S)<br />
Bearer Bonds in registered Form wären weiterhin als nicht<br />
reportingpflichtig ausgewiesen<br />
Die Thematik wurde von der dwp Bank eingereicht (weitere<br />
Erläuterungen!)
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
US-Quellensteuer auf Foreign Targeted Bearer Bonds<br />
(3)<br />
Ergebnis:<br />
WM soll das Thema aufnehmen und eine Unterscheidung<br />
hinsichtlich den steuerlichen Anforderungen bereitstellen. Über<br />
Felder bzw. Schlüssel wurde nicht gesprochen. Thematik sollte im<br />
Nachgang im kleineren Kreis diskutiert werden.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
Einführung einer Dividendensteuer in Frankreich (1)<br />
Steuersatz: 3%<br />
Erhebung nach Veröffentlichung des Gesetzes<br />
Anrechnung ist fraglich<br />
Zuschlag zur Körperschaftsteuer - keine Anrechnung<br />
Ausschüttung nach Einbehalt der Steuer (netto)<br />
Selbst wenn eine Anrechnung möglich wäre, ist das<br />
Selbst wenn eine Anrechnung möglich wäre, ist das<br />
Anrechnungspotential gem. DBA bereits voll ausgeschöpft
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
Einführung einer Dividendensteuer in Frankreich (2)<br />
Ergebnis:<br />
Es wurden keine Anforderungen an WM gestellt.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Spanien<br />
(1)<br />
Spanien plant nach französischem Vorbild die Einführung einer<br />
Finanztransaktionssteuer zum 01.01.2013<br />
Betroffen aller Voraussicht börsennotierte Aktien großer<br />
Unternehmen (Marktkapitalisierung bis dato unbekannt)<br />
Steuersatz noch nicht festgelegt<br />
Aller Voraussicht wird nur auf den Kauf/Erwerb die Steuer erhoben<br />
Steuerschuldner ist die ausführende Stelle<br />
Zahlreiche Befreiungstatbestände (Kauf von Schuldtitel mit<br />
Wandlungsrecht)<br />
Neue Felder in Stammdaten?<br />
Ggf. kann das neu eingerichtete Stammdatenfeld zu<br />
Transaktionssteuer für Spanien und weitere Länder genutzt werden<br />
Frühestens Februar-Release möglich<br />
Update: Weitere Länder planen eine Finanztransaktionssteuer
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
Finanztransaktionssteuer Frankreich (2)<br />
Erweiterte modifizierte Darstellung zum Februar-Release 2013<br />
Stammdatenfeld (GDneu)<br />
Schlüssel:<br />
Kauf<br />
Verkauf<br />
Kauf und Verkauf<br />
Kapitalmaßnahme / Fälligkeit<br />
Kapitalmaßnahme<br />
9 weitere neue Felder zu Corporate Actions (3xUD, 3xKD, 3xVD)<br />
Fachinformation mit Erläuterungen folgt im Nachgang
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
Finanztransaktionssteuer Spanien/Frankreich (3)<br />
Ergebnis:<br />
Das Thema wurde zur Kenntnis genommen; einzelne Teilnehmer<br />
werden das Thema intern hinsichtlich der getroffenen Entscheidung<br />
zu erweiterten Darstellung ansprechen.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
Besteuerung von H-Shares und Red Chips (1)<br />
Bei H-Shares handelt es sich um Aktien von festland-chinesischen<br />
Unternehmen die an der Börse in Hongkong gelistet sind<br />
Bei Red Ships handelt es sich um Aktien von Unternehmen die<br />
außerhalb Chinas gegründet wurden, Hongkong gelistet sind und<br />
von der chinesischen Regierung kontrolliert werden<br />
Es wird jeweils Enterprise Income Tax (eine Art Körperschaftsteuer)<br />
i.H.v. 10% einbehalten<br />
Die Steuer sollte eigentlich nur für Körperschaften anfallen<br />
Lagerstellen weisen diese Steuer als QueSt aus<br />
Ungeachtet des Abzugs bei Privatpersonen, weist WM zukünftig<br />
diese Steuer nicht mehr aus, da eine Anrechnung nicht möglich ist<br />
und darüber hinaus es sich nicht um keine klassische Quellensteuer<br />
handelt
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
Besteuerung von H-Shares und Red Chips (2)<br />
Ergebnis:<br />
Keine Anmerkungen; es wurde nochmals betont, dass WM zukünftig<br />
keine Körperschaftsteuer ausweisen wird, da eine Anrechnung nicht<br />
möglich ist. Ein Ausweis führt mehr zu Verwirrung und ist somit<br />
wenig hilfreich.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
Ausländische QueSt auf Disagio-Anleihen (1)<br />
Italien - aktuelles Beispiel - erhebt eine Quellensteuer auf das<br />
Disagio (12,5%-20%)<br />
Nach dt. Recht handelt es sich um Veräußerungsgewinn gemäß §<br />
20 Abs. 2 Nr. 7 EStG<br />
Handelt es sich um eine Finanzinnovation, so unterliegt auch der<br />
VG bei Erwerb vor 2009 der deutschen Kapitalertragsteuer; bei allen<br />
anderen Kapitalforderungen ist der VG steuerfrei<br />
Offen ist, inwieweit die jeweilige ausländische Quellensteuer auf die<br />
deutsche Steuer angerechnet werden kann<br />
DBA-MA sieht grundsätzlich eine Anrechnung vor<br />
Datendarstellung:<br />
Da es sich um Veräußerungs- bzw. Einlösungsgewinne handelt,<br />
sollte sachgerecht der Vorgang im Arbeitsgebiet VVK abgebildet<br />
werden - analog der Darstellung Einlösung und Rückzahlungen<br />
von Aufzinsungspapieren
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
Ausländische QueSt auf Disagio-Anleihen (2)<br />
Aktuell gibt es keine Quellensteuerfelder inkl. Anrechnung in<br />
dem betrefflichen Arbeitsgebiet<br />
Einrichtung der notwendigen Felder wird als empfehlenswert<br />
gesehen<br />
Strukturelle Erweiterung weiterer Arbeitsgebiete mit<br />
Quellensteuerfeldern<br />
Z.B. Stockdividenden mit Quellensteuereinbehalt (Arbeitsgebiet<br />
Z.B. Stockdividenden mit Quellensteuereinbehalt (Arbeitsgebiet<br />
Kapital)
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
Ausländische QueSt auf Disagio-Anleihen (3)<br />
Ergebnis:<br />
Die Teilnehmer waren sich über den grundsätzlichen Bedarf einig.<br />
Ebenso wurde die Einrichtung von Quellensteuerfeldern in den<br />
betreffenden Arbeitsgebieten befürwortet, da damit eine konsistente<br />
Datenlieferung über alle Arbeitsgebiete hinweg erreicht wird.<br />
„Notlösungen“ wurden grundsätzlich nicht befürwortet. Der Verfasser<br />
des Protokolls hält ein separates Meeting zur Besprechung von<br />
Einzelheiten für sinnvoll. Die Einrichtung der neuen Felder kann<br />
frühestens zum Juli 2013 erfolgen.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
Anleihen die über eine rechtlich unselbständige<br />
Niederlassung (Annahme) emittiert werden (1)<br />
I.d.R. wird bei rechtlich unselbständigen Niederlassungen auf den<br />
zivilrechtlichen Schuldner der Kapitalerträge abgestellt (Bsp.: Sitz<br />
DE, Begebung über die Italien-Branch)<br />
Gemäß Artikel 11 Abs. 5 OECD-Musterabkommen wird in<br />
bestimmten Fällen bei der Besteuerung auf die Betriebsstätte<br />
abgestellt (Bsp: siehe oben - Quellensteuer Italien)<br />
Sofern wir vom Emittenten, Wirtschaftsprüfer etc. eine Bestätigung<br />
erhalten, stellen wir die Daten vom Standard auf eine Branch-<br />
Besteuerung um; bei der anrechenbaren QueSt wird auf das Land<br />
der Branch abgestellt<br />
Aktuell liegen über zwei dutzend Fälle zur Umschlüsselung auf<br />
Branch-Tax Portugal, Spanien und Italien vor<br />
Aktuell bei DB in Prüfung
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
Anleihen die über eine rechtlich unselbständige<br />
Niederlassung (Annahme) emittiert werden (2)<br />
Ergebnis:<br />
Es erfolgen bis zur endgültigen Freigabe des Emittenten keine<br />
Umschlüsselungen. Grundsätzlich wird nur auf Weisung der<br />
Emittenten bzw. des steuerlichen Vertreters umgeschlüsselt.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
Berücksichtigung von Gebühren bei ADR/GDR/IDR-<br />
Ausschüttungen (§ 20 Abs. 4 EStG vs. § 20 Abs. 9<br />
InvStG) (1)<br />
Wurde im Sommer 2011 ergebnisoffen diskutiert<br />
WM weist die Bruttoausschüttung aus<br />
Anrechenbare Quellensteuer ist anhand des ausgewiesenen<br />
Steuersatzes (ED212) zu ermitteln<br />
Aktuell werden einerseits die Gebühren in ED016B ausgewiesen,<br />
andererseits wird im Feld ED039A die Nettoausschüttung abzüglich<br />
Steuern und Gebühren ausgewiesen<br />
Soll am gegenwärtigem Ausweis festgehalten werden?<br />
Bsp.: WKN 881823, Samsung Electronics<br />
Div./Ertrag gesamt 0,219857 (ED008A)<br />
Einbeh. Kosten 0,02 (ED016B)<br />
Whrg. Nettobetrag DL US-Dollar<br />
Div./Ertrag Netto 0,151488 (ED039A)<br />
Anr. QSt.-Satz 15 (ED212)
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
Berücksichtigung von Gebühren bei ADR/GDR/IDR-<br />
Ausschüttungen (§ 20 Abs. 4 EStG vs. § 20 Abs. 9<br />
InvStG) (2)<br />
Ergebnis:<br />
Das BMF hat in seinem Entwurf zu einem Schreiben zur Ausstellung<br />
von Steuerbescheinigungen vom 19. September 2012 der<br />
steuerlichen Berücksichtigung von ADR-Gebühren eine Absage<br />
erteilt (vgl. Rz. 6a, "... Die Höhe der zu bescheinigenden<br />
Kapitalerträge entspricht der Dividendenzahlung ..."). Das Thema<br />
wird daher nicht weiter verfolgt.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
Direkte Zahlung an Gläubiger gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1b<br />
EStG (1)<br />
Bsp: Halloren Schokoladenfabrik A0Z1R1<br />
Schuldner der Kapitalerträge ist der Emittent (Halloren), wenn kein<br />
inländisches Kreditinstitut oder kein inländisches<br />
Finanzdienstleistungsinstitut als auszahlende Stelle<br />
zwischengeschaltet ist<br />
Steuerbescheinigung Muster II ist vom Emittenten zu erstellen<br />
Zahlung erfolgt wohl direkt per Kasse oder per Überweisung Konto<br />
DWP wünscht einen Ertragsdatensatz zur Erstellung einer<br />
„Bescheinigung/Abrechnung“<br />
WM weist weiterhin in den Stammdaten die Zahlstelle als KapStabführende<br />
Stelle (GD234) aus<br />
In den Erträgen erfolgt der Ausweis Steuerabzug durch Emittent<br />
sowie zusätzlichem Hinweis mit Abwicklung direkt mit Titelinhaber<br />
Macht ein solcher Ausweis steuerlich Sinn?
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
<strong>Direktanlage</strong><br />
Direkte Zahlung an Gläubiger gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1b<br />
EStG (2)<br />
Ergebnis:<br />
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wurde das Thema nicht erläutert.<br />
Nach Rücksprache mit dem BDB (im Nachgang) wurde der Ausweis<br />
der Zahlstellensteuer bestätigt.
WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Ende<br />
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!