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Evaluierung Wiener Wohnungslosenhilfe - L&R Sozialforschung

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höheren Anteilen unter männlichen (44%) und jüngeren (54%) KlientInnen) – und was<br />

durchaus dem Konzept des Stufenplans entspricht; Jedenfalls kann aber nicht davon gesprochen<br />

werden, dass der Einstieg in die verschiedenen Wohnangebote der WWH überwiegend<br />

über ein Nachtquartier erfolgt. Im Bereich der aktuellen ÜWO-KlientInnen liegt der<br />

Anteil derer mit einer Phase in einem NQ mit 46% beinahe bei der Hälfte, im ZG nur knapp<br />

niedriger.<br />

Neben dem Nachtquartier ist das allgemeine Übergangswohnen relativ verbreitet in der Vorkarriere<br />

der aktuellen KlientInnen. Von den aktuellen ÜWO-KlientInnen sind es 28%, im Zielgruppenwohnen<br />

und im Nachtquartier ist der Anteil mit unter 10% relativ niedrig. Höher hingegen<br />

ist er im BEWO sowie auch im SOBEWO (33% bzw. 23%) – relativ häufig führt also<br />

ihr Weg die KlientInnen aus der Betreuung in einem allgemeinen Übergangswohnheim in<br />

eine betreute Wohnung oder in eine sozial betreute Dauerwohnform, so dass dem allgemeinen<br />

ÜWO eine gewisse ‚Verteilungsfunktion‘ auf weitere, spezifische Angebote der WWH hin<br />

zugesprochen werden kann. Dies wird auch durch die Längsschnittdaten bestätigt. Die weiteren<br />

Angebotsformen spielen jeweils nur unter jenen KlientInnen eine Rolle, die diese Angebotsform<br />

auch aktuell nutzen: ÜWOZG/MUKI unter den aktuellen ÜWOZG/MUKI KlientInnen<br />

(24%), BEWO unter den aktuellen BEWO-KlientInnen (15%), SOBEWO unter den aktuellen<br />

SOBEWO-KlientInnen (27%). Hier ist eine gewisse Spezifik der Angebotsformen für<br />

Teilgruppen zu beobachten.<br />

Breites Angebot der WWH<br />

Was über die Wohn- und Schlafmöglichkeiten hinausgehende Angebote der WWH 23<br />

betrifft, ist ein hoher Nutzungsgrad bezüglich Beratungsangeboten festzustellen, wenn dieser<br />

auch nicht als flächendeckend bezeichnet werden kann: Insgesamt rund 80% der befragten<br />

KlientInnen geben an, Beratungsangebote seit ihrem ersten Kontakt mit der WWH genutzt zu<br />

haben, im Bereich des SOBEWO ist dieser Anteil geringer (vgl. Tabelle 106). Trotz einer<br />

systematischen Implementierung von Beratung bei der Nutzung jeglicher Angebote im Laufe<br />

der letzten Jahre hat rund jede/r fünfte KlientIn keine Beratung in Anspruch genommen.<br />

Möglicherweise ist hier jedoch auch die im Fragebogen verwendete Formulierung mit dem<br />

aktiven Verb „nutzen“ einer „Beratungsstelle“ ein eingeengtes Verständnis nahe gelegt, sodass<br />

Befragte das Aufsuchen beispielsweise des bzWO zum Zwecke der Zuweisung zu einem<br />

Wohnplatz hier nicht als genutzte Beratung verbuchen.<br />

Was die konkreten Einrichtungen betrifft (vgl. Tabelle 108), spielt das P7 mit einem Nutzungsanteil<br />

von insgesamt gut 40% aller befragten KlientInnen die größte Rolle, der Anteil<br />

variiert zwischen 20% (BEWO) und 62% (ÜWO). Das bzWO ist für KlientInnen der NQ von<br />

geringerer Bedeutung, was unter anderem dadurch bedingt sein kann, dass einige Personen<br />

die Leistungen des FSW nur kurzfristig in Anspruch nehmen und keine weiteren Leistungen<br />

der WWH beantragen. Unter den KlientInnen in Übergangswohnhäusern liegt der Nutzungsanteil<br />

des bzWO zwischen 40% und 47%. 24 Beratungen im Kontext der Tageszentren Gruft<br />

und JOSI hat insgesamt etwa jede/r vierte bis fünfte Befragte in Anspruch genommen, wobei<br />

wiederum jeweils der Anteil unter BEWO-KlientInnen sowie der Frauen allgemein geringer<br />

23<br />

24<br />

Es kann keine Analyse der Intensität (wie oft?) oder der zeitlichen Lage der Nutzung (wann? Parallel zu aktueller<br />

Angebotsform?) angestellt werden. „Nutzung“ bedeutet hier lediglich die zumindest einmalige Inanspruchnahme<br />

seit dem Zeitpunkt des Erstkontakts mit Einrichtungen der WWH.<br />

Dieser Anteil erscheint angesichts des Umstandes, dass ein Großteil der ÜWO-BewohnerInnen eine Subjektförderung<br />

von Seiten des bzWO bewilligt hat, eher gering. Höchstwahrscheinlich ist für dieses Ergebnis - wie<br />

bereits oben auch erwähnt - die Begrifflichkeit „eine Beratungsstelle nutzen“, welche ein aktives Herangehen<br />

implizieren könnte, verantwortlich.<br />

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