Evaluierung Wiener Wohnungslosenhilfe - L&R Sozialforschung
Evaluierung Wiener Wohnungslosenhilfe - L&R Sozialforschung Evaluierung Wiener Wohnungslosenhilfe - L&R Sozialforschung
Letztlich gelten auch Menschen, die in Dauereinrichtungen für Wohnungslose wohnen, oder sich in ambulanter Wohnbetreuung in Einzelwohnungen befinden, als wohnungslos. Ungesichertes Wohnen Menschen, die temporäre Unterkunft bei Freunden, Bekannten oder Verwandten finden ohne einen Hauptwohnsitz zu haben oder ohne Rechtstitel (also ein vertragliches Mietverhältnis), und die vom guten Willen anderer Menschen abhängig sind, sowie solche, die durch illegale Land- oder Hausbesetzung zu Wohnraum kommen, leben in ungesicherten Wohnverhältnissen. Auch Menschen, die von Delogierung bedroht sind, also für deren Wohnung ein gerichtliches Verfahren zur Auflösung des Wohnverhältnisses eingeleitet ist, für die schon ein Gerichtsbeschluss zur Delogierung vorliegt oder auch Menschen in Eigenheimen, für die ein Räumungsbefehl an die Exekutionsabteilung ergangen ist, leben in ungesicherten Wohnverhältnissen. Ungesicherte Wohnverhältnisse gelten auch für Menschen, die in ihren Wohnungen von Gewalt bedroht sind, indem sie trotz Polizeischutz und Wegweisungsbeschluss gegen den Täter vor Gewalt nicht sicher sind. Ungenügendes Wohnen Als ungenügendes Wohnen wird betrachtet, wenn Menschen in Behausungen leben, die für konventionelles Wohnen nicht gedacht sind, die notdürftig zusammengebaut oder wie Wohnwägen und Zelte nur als vorübergehend bewohnbar konzipiert sind. Zu solchen Wohnprovisorien zählen auch Garagen, Keller, Dachböden, Abbruchhäuser etc. Ungenügendes Wohnen bezeichnet auch das Leben von Menschen in Gebäuden, die für Wohnzwecke gesperrt oder ungeeignet sind, die kurz vor einem Abbruch stehen oder die durch die Bauordnung als ungeeignet klassifiziert wurden, wie z.B. eine Hausbesetzung von Abbruchgebäuden. Menschen die in überfüllten Räumen wohnen sind ebenso von ungenügenden Wohnverhältnissen betroffen. Das Wohnen in Räumen, die entgegen den Mindestanforderungen völlig überbelegt sind und von mehr Menschen als zulässig bewohnt werden, gilt ebenfalls als ungenügendes Wohnen. 22.2 Migrationshintergrund Im Rahmen dieser Studie wurden in den Längsschnittdatenanalysen folgende Abgrenzungen vorgenommen Kategorie Österreich Sonst. EU 14 / EFTA Ehem. Jugoslawien EU-NMS12 Sonstiges Europa Türkei Anderes Elemente Host-Population Bundesrepublik Deutschland, Italien, Deutschland (ehem. DDR), Dänemark, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Spanien, Portugal, Griechenland, Finnland, Schweden, Großbritannien, Irland Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island Jugoslawien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien und Montenegro NMS10 seit 1.5.2004: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern (griechischer Teil) NMS2 seit 1.1.2007: Bulgarien, Rumänien Ehem. Sowjetunion, Russische Föderation, Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstaat, Albanien, Belarus (Weißrussland), Ukraine, Moldau, Gibraltar Türkei Afrika: Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Arabische Republik Ägypten, Sahara, Mauretanien, Senegal, Gambia, Mali, Burkina Faso, Niger, Tschad, Sudan, Äthiopien, Somalia, Eritrea, Dschibuti, Guinea-Bissau, Guinea, Sierra Leone, Liberia, Code d' Ivoire (Elfenbeink.), Ghana, Togo, Dahome, Nigeria, Kamerun, Zentralafrikani- 247
Kategorie Elemente sche Republik, Äquatorialquinea, Gabun, Kongo (Brazzaville), Zaire (Kinshasa), Uganda, Ruanda, Burundi, Tansania, Kenia, Angola, Sambia, Malawi, Mosambik, Namibia, Südafrika, Botsuana, Simbabwe, Lesotho, Swasiland, Madagaskar, Mauritius, Seychellen, Kap Verde, Komoren, Sao Tome und Principe, Fr.Südgeb., Westsahara, Br.T/Ind.O, Mayotte, Reunion, St.Helena Amerika: Kanada, Vereinigte Staaten, Mexico, Guatemala, Belize, Honduras, El Salvador, Nicaragua, Costa Rica, Panama, Kuba, Jamaika, Haiti, Dominikanische Republik, Puerto Rico, Bahamas, Bermuda-Inseln, Westindische assoz. Staaten, Barbados, Niederländische Antillen, Grenada, Dominica, St. Lucia, St. Vincent und Grenadines, Antigua und Barbuda, St. Kittes und Nevis, Aruba, Anguilla, Kaimaninseln, Montserrat, St.Pierre, Turks/Caic, Jungferninseln, Kolumbien, Venezuela, Guyana, Französisch Guyana, Trinidad und Tobago, Ecuador, Peru, Brasilien, Bolivien, Paraguay, Chile, Argentinien, Uruguay, Süd-Georgien, Süd-Sandwich- Inseln Asien: Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Georgien, Afghanistan, Pakistan, Indien, Nepal, China, Mongolei, Bangladesh, Sikkim (zu Indien), Bhutan, Myanmar, Thailand, Kambodscha, Laos, Brunei, Malaysia, Singapur, Vietnam, Macao, Hongkong, Demokr. Volksrepublik Korea, Republik Korea, Malediven, Sri Lanka, Indonesien, Timor Philippinen, Republik China (Taiwan), Japan, Usbekistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Kirgisistan, Timor-Leste, Taiwan Australien/Ozeanien: Australien, Neuseeland, 30 weitere Staaten/Inseln Nahost: Israel, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Kuwait, Saudi-Arabien, Jemen, Bahrein, Katar, Vereinigte Arabische Emirate, Oman, Iran Quelle: L&R Sozialforschung 2012 248
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Letztlich gelten auch Menschen, die in Dauereinrichtungen für Wohnungslose wohnen, oder<br />
sich in ambulanter Wohnbetreuung in Einzelwohnungen befinden, als wohnungslos.<br />
Ungesichertes Wohnen<br />
Menschen, die temporäre Unterkunft bei Freunden, Bekannten oder Verwandten finden ohne<br />
einen Hauptwohnsitz zu haben oder ohne Rechtstitel (also ein vertragliches Mietverhältnis),<br />
und die vom guten Willen anderer Menschen abhängig sind, sowie solche, die durch illegale<br />
Land- oder Hausbesetzung zu Wohnraum kommen, leben in ungesicherten Wohnverhältnissen.<br />
Auch Menschen, die von Delogierung bedroht sind, also für deren Wohnung ein gerichtliches<br />
Verfahren zur Auflösung des Wohnverhältnisses eingeleitet ist, für die schon ein Gerichtsbeschluss<br />
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Ungesicherte Wohnverhältnisse gelten auch für Menschen, die in ihren Wohnungen von<br />
Gewalt bedroht sind, indem sie trotz Polizeischutz und Wegweisungsbeschluss gegen den<br />
Täter vor Gewalt nicht sicher sind.<br />
Ungenügendes Wohnen<br />
Als ungenügendes Wohnen wird betrachtet, wenn Menschen in Behausungen leben, die für<br />
konventionelles Wohnen nicht gedacht sind, die notdürftig zusammengebaut oder wie<br />
Wohnwägen und Zelte nur als vorübergehend bewohnbar konzipiert sind. Zu solchen Wohnprovisorien<br />
zählen auch Garagen, Keller, Dachböden, Abbruchhäuser etc.<br />
Ungenügendes Wohnen bezeichnet auch das Leben von Menschen in Gebäuden, die für<br />
Wohnzwecke gesperrt oder ungeeignet sind, die kurz vor einem Abbruch stehen oder die<br />
durch die Bauordnung als ungeeignet klassifiziert wurden, wie z.B. eine Hausbesetzung von<br />
Abbruchgebäuden.<br />
Menschen die in überfüllten Räumen wohnen sind ebenso von ungenügenden Wohnverhältnissen<br />
betroffen. Das Wohnen in Räumen, die entgegen den Mindestanforderungen völlig<br />
überbelegt sind und von mehr Menschen als zulässig bewohnt werden, gilt ebenfalls als ungenügendes<br />
Wohnen.<br />
22.2 Migrationshintergrund<br />
Im Rahmen dieser Studie wurden in den Längsschnittdatenanalysen folgende Abgrenzungen<br />
vorgenommen<br />
Kategorie<br />
Österreich<br />
Sonst. EU 14 / EFTA<br />
Ehem. Jugoslawien<br />
EU-NMS12<br />
Sonstiges Europa<br />
Türkei<br />
Anderes<br />
Elemente<br />
Host-Population<br />
Bundesrepublik Deutschland, Italien, Deutschland (ehem. DDR), Dänemark, Niederlande, Belgien, Luxemburg,<br />
Frankreich, Spanien, Portugal, Griechenland, Finnland, Schweden, Großbritannien, Irland<br />
Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island<br />
Jugoslawien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien und Montenegro<br />
NMS10 seit 1.5.2004: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik,<br />
Ungarn und Zypern (griechischer Teil)<br />
NMS2 seit 1.1.2007: Bulgarien, Rumänien<br />
Ehem. Sowjetunion, Russische Föderation, Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstaat, Albanien, Belarus<br />
(Weißrussland), Ukraine, Moldau, Gibraltar<br />
Türkei<br />
Afrika:<br />
Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Arabische Republik Ägypten, Sahara, Mauretanien, Senegal, Gambia,<br />
Mali, Burkina Faso, Niger, Tschad, Sudan, Äthiopien, Somalia, Eritrea, Dschibuti, Guinea-Bissau, Guinea,<br />
Sierra Leone, Liberia, Code d' Ivoire (Elfenbeink.), Ghana, Togo, Dahome, Nigeria, Kamerun, Zentralafrikani-<br />
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