Evaluierung Wiener Wohnungslosenhilfe - L&R Sozialforschung
Evaluierung Wiener Wohnungslosenhilfe - L&R Sozialforschung Evaluierung Wiener Wohnungslosenhilfe - L&R Sozialforschung
Tabelle 423: Tabelle 424: Wohnform nach dem Abgang gegenüber Teilnahmen im Vorjahr (Vorjahresteilnahmen über 30 Tage) nach Angebotsform (Austritte 2009 und 2010) (ohne NQ); Angebotsform SOBEWO 426 Vormaßnahmen über 30 Tage im Jahr vor Eintritt in ein Angebot nach Angebotsform, Geschlecht, Alter und Migrationshintergrund (Austritte 2009 und 2010) (ohne NQ); Angebotsform ÜWO 427 Tabelle 425: Vormaßnahmen über 30 Tage während 2 Jahren vor Eintritt in ein Angebot nach Angebotsform, Geschlecht, Alter und Migrationshintergrund (Austritte 2009 und 2010) (ohne NQ); Angebotsform ÜWO 427 Tabelle 426: Wohnform nach dem Abgang nach Angebotsform, Geschlecht und Alter grob (Austritte 2009 und 2010) (ohne NQ); Angebotsform ÜWO 428 Tabelle 427: Wohnform nach dem Abgang nach Angebotsform und Alter (Austritte 2009 und 2010) (ohne NQ); Angebotsform ÜWO 429 Tabelle 428: Abgangsart und Wohnform nach dem Abgang nach Angebotsform (Austritte 2009 und 2010) (ohne NQ); Angebotsform ÜWO 430 Tabelle 429: Tabelle 430: Tabelle 431: Tabelle 432: Wohnform nach dem Abgang gegenüber Teilnahmen im Vorjahr (Vorjahresteilnahmen über 30 Tage) nach Angebotsform (Austritte 2009 und 2010) (ohne NQ); Angebotsform ÜWO 431 Frist zwischen Einstieg Nachtquartier und Eintritt in ein Angebot nach Angebotsform, Geschlecht, Alter und Migrationshintergrund (Vorbeobachtungszeitraum 1 Jahr) (Austritte 2009 und 2010) (ohne NQ); Angebotsform ÜWO 431 Vormaßnahmen über 30 Tage im Jahr vor Eintritt in ein Angebot nach Angebotsform, Geschlecht, Alter und Migrationshintergrund (Austritte 2009 und 2010) (ohne NQ); Angebotsform ÜWOMUKI 432 Vormaßnahmen über 30 Tage während 2 Jahren vor Eintritt in ein Angebot nach Angebotsform, Geschlecht, Alter und Migrationshintergrund (Austritte 2009 und 2010) (ohne NQ); Angebotsform ÜWOMUKI 432 Tabelle 433: Wohnform nach dem Abgang nach Angebotsform und Alter (Austritte 2009 und 2010) (ohne NQ); Angebotsform ÜWOMUKI 433 Tabelle 434: Abgangsart und Wohnform nach dem Abgang nach Angebotsform (Austritte 2009 und 2010) (ohne NQ); Angebotsform ÜWOMUKI 434 Tabelle 435: Tabelle 436: Tabelle 437: Abgangsart nach Verweildauer und Angebotsform (Austritte 2009 und 2010) (ohne NQ); Angebotsform ÜWOMUKI 435 Wohnform nach dem Abgang gegenüber Teilnahmen im Vorjahr (Vorjahresteilnahmen über 30 Tage) nach Angebotsform (Austritte 2009 und 2010) (ohne NQ); Angebotsform ÜWOMUKI 435 Vormaßnahmen über 30 Tage im Jahr vor Eintritt in ein Angebot nach Angebotsform, Geschlecht, Alter und Migrationshintergrund (Austritte 2009 und 2010) (ohne NQ); Angebotsform ÜWOZG 436 Tabelle 438: Vormaßnahmen über 30 Tage während 2 Jahren vor Eintritt in ein Angebot nach Angebotsform, Geschlecht, Alter und Migrationshintergrund (Austritte 2009 und 2010) (ohne NQ); Angebotsform ÜWOZG 436 Tabelle 439: Wohnform nach dem Abgang nach Angebotsform, Geschlecht und Alter grob (Austritte 2009 und 2010) (ohne NQ); Angebotsform ÜWOZG 437 Tabelle 440: Wohnform nach dem Abgang nach Angebotsform und Alter (Austritte 2009 und 2010) (ohne NQ); Angebotsform ÜWOZG 437 Tabelle 441: Abgangsart und Wohnform nach dem Abgang nach Angebotsform (Austritte 2009 und 2010) (ohne NQ); Angebotsform ÜWOZG 438 Tabelle 442: Tabelle 443: Wohnform nach dem Abgang gegenüber Teilnahmen im Vorjahr (Vorjahresteilnahmen über 30 Tage) nach Angebotsform (Austritte 2009 und 2010) (ohne NQ); Angebotsform ÜWOZG 439 Frist zwischen Einstieg Nachtquartier und Eintritt in ein Angebot nach Angebotsform, Geschlecht, Alter und Migrationshintergrund (Vorbeobachtungszeitraum 1 Jahr) (Austritte 2009 und 2010) (ohne NQ); Angebotsform ÜWOZG 439 245
22 Glossar 22.1 Begriffsdefinitionen zu gesichertem Wohnen, Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und prekärer Wohnversorgung „Eine Wohnung zu haben kann verstanden werden als der Besitz eines Gebäudes (Raumes), über das die Person und ihre Familie die ausschließlichen Besitzrechte ausüben kann (physischer Bereich), in dem sie Privatheit aufrecht erhalten und Beziehungen pflegen kann (sozialer Bereich) und über die es einen legalen Rechtstitel gibt (rechtlicher Bereich). Daraus lassen sich die Hauptkategorien von Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit, Unsicherem Wohnen und ungeeignetem Wohnen entwickeln, die allesamt einen Mangel an Wohnung angeben“ (siehe ETHOS – Europäische Typologie für Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und prekäre Wohnversorgung 59 ). Der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe sind die folgenden Beschreibungen entnommen 60 : Obdachlosigkeit Als obdachlos gelten Menschen, die auf der Straße leben, an öffentlichen Plätzen wohnen, ohne eine Unterkunft, die sich in Verschlägen, Parks oder unter Brücken etc. aufhalten. Obdachlos sind aber auch Menschen in Notunterkünften, die keinen festen Wohnsitz haben und in Wärmestuben, Notschlafstellen oder anderen niederschwelligen Einrichtungen übernachten. Wohnungslosigkeit Als wohnungslos gelten Menschen, die in Einrichtungen wohnen, in denen die Aufenthaltsdauer begrenzt ist und in denen keine Dauerwohnplätze zur Verfügung stehen, wie z.B. Übergangswohnheime, Asyle und Herbergen, aber auch Übergangswohnungen. Auch Frauen und Kinder, die wegen häuslicher Gewalt ihre Wohnung verlassen haben und kurz- bis mittelfristig in einer Schutzeinrichtung beherbergt sind, wie z.B. in Frauenhäusern, sind wohnungslos. Wohnungslos sind auch ImmigrantInnen und AsylwerberInnen, die in Auffangstellen, Lagern, Heimen oder Herbergen wohnen, bis ihr Aufenthaltsstatus geklärt ist sowie AusländerInnen mit befristeter Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die Gastarbeiterquartieren leben. Eine weitere Gruppe Wohnungsloser ist die von Menschen, die aus Institutionen entlassen werden, z.B. Gefängnissen, Spitälern, Heilanstalten und Jugendheimen. Diese Menschen bleiben weiter hospitalisiert, weil häufig keine oder nicht rechtzeitig Vorkehrungen zur Entlassung getroffen wurden und zum Zeitpunkt der Entlassung kein Wohnplatz zur Verfügung steht. Ganz junge Erwachsene fallen oft nicht mehr unter die Jugendwohlfahrt, bleiben aber weiterhin im Heim, weil keine andere Wohnmöglichkeit zur Verfügung steht. 59 60 http://www.bawo.at/fileadmin/user_upload/public/Dokumente/Publikationen/Grundlagen/Ethos_NEU_d.pdf http://www.bawo.at/de/content/wohnungslosigkeit/definitionen.html 246
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22 Glossar<br />
22.1 Begriffsdefinitionen zu gesichertem Wohnen,<br />
Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und prekärer<br />
Wohnversorgung<br />
„Eine Wohnung zu haben kann verstanden werden als der Besitz eines Gebäudes (Raumes),<br />
über das die Person und ihre Familie die ausschließlichen Besitzrechte ausüben kann<br />
(physischer Bereich), in dem sie Privatheit aufrecht erhalten und Beziehungen pflegen kann<br />
(sozialer Bereich) und über die es einen legalen Rechtstitel gibt (rechtlicher Bereich). Daraus<br />
lassen sich die Hauptkategorien von Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit, Unsicherem Wohnen<br />
und ungeeignetem Wohnen entwickeln, die allesamt einen Mangel an Wohnung angeben“<br />
(siehe ETHOS – Europäische Typologie für Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und<br />
prekäre Wohnversorgung 59 ).<br />
Der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft <strong>Wohnungslosenhilfe</strong> sind die folgenden Beschreibungen<br />
entnommen 60 :<br />
Obdachlosigkeit<br />
Als obdachlos gelten Menschen, die auf der Straße leben, an öffentlichen Plätzen wohnen,<br />
ohne eine Unterkunft, die sich in Verschlägen, Parks oder unter Brücken etc. aufhalten.<br />
Obdachlos sind aber auch Menschen in Notunterkünften, die keinen festen Wohnsitz haben<br />
und in Wärmestuben, Notschlafstellen oder anderen niederschwelligen Einrichtungen übernachten.<br />
Wohnungslosigkeit<br />
Als wohnungslos gelten Menschen, die in Einrichtungen wohnen, in denen die Aufenthaltsdauer<br />
begrenzt ist und in denen keine Dauerwohnplätze zur Verfügung stehen, wie z.B.<br />
Übergangswohnheime, Asyle und Herbergen, aber auch Übergangswohnungen.<br />
Auch Frauen und Kinder, die wegen häuslicher Gewalt ihre Wohnung verlassen haben und<br />
kurz- bis mittelfristig in einer Schutzeinrichtung beherbergt sind, wie z.B. in Frauenhäusern,<br />
sind wohnungslos.<br />
Wohnungslos sind auch ImmigrantInnen und AsylwerberInnen, die in Auffangstellen, Lagern,<br />
Heimen oder Herbergen wohnen, bis ihr Aufenthaltsstatus geklärt ist sowie AusländerInnen<br />
mit befristeter Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die Gastarbeiterquartieren leben.<br />
Eine weitere Gruppe Wohnungsloser ist die von Menschen, die aus Institutionen entlassen<br />
werden, z.B. Gefängnissen, Spitälern, Heilanstalten und Jugendheimen. Diese Menschen<br />
bleiben weiter hospitalisiert, weil häufig keine oder nicht rechtzeitig Vorkehrungen zur Entlassung<br />
getroffen wurden und zum Zeitpunkt der Entlassung kein Wohnplatz zur Verfügung<br />
steht. Ganz junge Erwachsene fallen oft nicht mehr unter die Jugendwohlfahrt, bleiben aber<br />
weiterhin im Heim, weil keine andere Wohnmöglichkeit zur Verfügung steht.<br />
59<br />
60<br />
http://www.bawo.at/fileadmin/user_upload/public/Dokumente/Publikationen/Grundlagen/Ethos_NEU_d.pdf<br />
http://www.bawo.at/de/content/wohnungslosigkeit/definitionen.html<br />
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