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Evaluierung Wiener Wohnungslosenhilfe - L&R Sozialforschung

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nicht wesentlich nach außerhalb des Hauses orientiert ist, stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit<br />

und dem Wert derartiger weitreichender Kontakte. Ist also der sozialen Integration<br />

im SOBEWO-Bereich doch innerhalb der Einrichtung genüge getan? In einem Reflexionsbogen<br />

heißt es dazu: „Fürs unser Haus bedeutet der Begriff: Eingebunden sein ins Haus<br />

und Kontakte mit Nachbarn. Soziale Integration nach außen hin, etwa Teilnahme an Pensionistenklubs,<br />

ist sehr schwierig bis kaum möglich. Leute erleben schon Stigmatisierung, wenn<br />

Außenstehende wissen, dass sie hier wohnen. Wenige haben die Kompetenz, sich nach<br />

außen zu vernetzen. Wenn man sich als wohnungslos definiert, ist Integration nach außen<br />

ganz schwierig“ (87_SOBEWO).<br />

Auf gesamtgesellschaftlicher Ebene wird soziale Integration begrifflich vor allem mit „Teilhabe“<br />

und „Teilnahme“ eng verbunden. Soziale Integration bedeutet demnach die Teilhabe<br />

an den gesellschaftlichen Teilbereichen wie Arbeit und Erwerbstätigkeit sowie Ausbildung,<br />

materielle Teilhabe, Beziehungen und soziale Teilhabe, Gesundheit, Kultur, und eben auch<br />

Wohnraum, die allesamt auch in engen Wechselbeziehungen stehen. Die Begriffe „Inklusion“<br />

und „Exklusion“ betonen mehr die einzelnen Teilelemente, also aus welchem Bereich jemand<br />

(zum Zeitpunkt) exkludiert ist (38_ka). „Soziale Integration geht für mich auch immer<br />

mit sozialer Exklusion einher. Soziale Integration ist stark von ökonomischen Faktoren abhängig.<br />

So führt Wohnungslosigkeit fast immer zur sozialen Exklusion. Durch den Wohnungsverlust<br />

können auch andere Lebensbereiche wegfallen, die mit eine Voraussetzung für<br />

soziale Integration sind, z.B. Verlust der Arbeit“ (12_BEWO).<br />

Teilhabe und Teilnahme spielen auch in Zusammenhang mit Partizipation eine zentrale Rolle<br />

spielen (siehe Kapitel 16.5). Obwohl von Seiten der sozialen Integration nur vereinzelt diese<br />

direkte Verbindung explizit hergestellt wird, werden sowohl auf Ebene der Einrichtung (Integration<br />

in Prozesse und Gefüge im Haus als Partizipation) als auch auf gesellschaftlicher<br />

Ebene (soziale Integration als Partizipation an gesellschaftlichen Teilbereichen) als vergleichbare<br />

und miteinander verbundene Vergesellschaftungsmechanismen verstanden.<br />

Die eigene Wohnung gilt als wesentlicher Bestandteil sozialer Integration, und hier stellen<br />

zwei RespondentInnen (beide aus dem BEWO-Bereich) eine Verbindung zur Nachhaltigkeit<br />

der Betreuung durch die WWH her (siehe Kapitel 16.6). Sie kritisieren die dort diskutierte<br />

fehlende Nachbetreuung auch ganz zentral im Kontext von sozialer Integration. „Für die<br />

nachhaltige Wohnungssicherung des Klienten [ist soziale Integration] sicher von hoher Bedeutung,<br />

allerdings kann diese in der WWH nicht sinnvoll gefördert werden, weil KlientInnen<br />

ihr bekanntes Wohnumfeld am Ende einer Betreuung verlassen müssen (in die eigene Wohnung)<br />

und der Klient bei der Aneignung und Integration ins neue Wohnumfeld meistens keine<br />

Unterstützung der Wohnbetreuer mehr bekommt. Umso wichtiger ist es meiner Meinung<br />

nach, schon während der Betreuung gegebenenfalls Strukturen aufzubauen, die über die<br />

Betreuungsdauer hinaus halten“ (72_BEWO).<br />

Neben der Verbindung zu den Begriffen der Teilhabe/Teilnahme/Partizipation und Nachhaltigkeit<br />

besteht auch eine enge Konnotation sozialer Integration mit bestimmten Fähigkeiten<br />

der Personen: Soziale Integration verlangt dem Individuum konkrete Fähigkeiten ab, nämlich<br />

die Fähigkeit zur Interaktion, sich in einem sozialen Gefüge zu bewegen, soziale Kontakte<br />

aufzubauen und zu erhalten, die „Fähigkeit, sich in eine Gruppe oder Gemeinschaft einzugliedern<br />

und auf die Bedürfnisse und Lebenssituationen der Mitglieder so weit Rücksicht zu<br />

nehmen bzw. damit respektvoll umzugehen, dass auch einmal die eigenen Bedürfnisse zurückgenommen<br />

werden können, um das Gemeinschaftsgefüge nicht ganz zu sprengen“<br />

(5_ÜWO) oder generell die „Fähigkeit zur Teilnahme am gesellschaftlichen Umfeld“<br />

(23_ÜWO). In einer schärferen Definition geht es hier um die Fähigkeit zur Anpassung an<br />

bestehende Normen- und Wertesysteme und die Fähigkeit zu ihrer Einhaltung<br />

(42_SOBEWO) oder das „Kennen und Ausüben von Rechten und Pflichten“ (41_ka). Die<br />

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