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Evaluierung Wiener Wohnungslosenhilfe - L&R Sozialforschung

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„Terrasse und Kantine mitgestalten, was wird in der Kantine ausgeschenkt, welche Veranstaltungen<br />

werden angeboten, Schnaps-, Tischtennisturnier“ (13_SOBEWO). Eine dritte<br />

Dimension spricht die Alltagsroutine des Wohnhauses, also die Gestaltung des täglichen<br />

Zusammenlebens und der „täglich wiederkehrenden Abläufe“ (98_ka). Auf dieser<br />

Ebene ist Partizipation im Sinne einer Beteiligung oder Konsultation der KlientInnen<br />

verstanden: Bei der Planung und Umsetzung sollen sie die Möglichkeit haben, ihre Wünsche<br />

und Ideen einzubringen, sodass das Ergebnis (auch) ihren Vorstellungen entspricht.<br />

• Über die Betreuung und die eigene Entwicklung mitentscheiden. Sehr stark wird<br />

Partizipation auf die Betreuung und den Betreuungsprozess bezogen. Hierbei geht es um<br />

eine Mitwirkung, eine Mitentscheidung, ein Sich-Einbringen der KlientInnen bei der Betreuungsarbeit,<br />

insbesondere bei der Zielvereinbarung und -erreichung (zb.“Mitsprache<br />

und -gestaltung bei der Erstellung bzw. Adaption des Betreuungsplans (gemeinsame<br />

Zielvereinbarungen)“ 43_ÜW). Partizipation ist hier mehr als Mitverantwortung der KlientInnen<br />

konzipiert: wenn KlientInnen in diesem Sinn partizipieren (sollen), übernehmen<br />

sie Verantwortung für ihre eigene Entwicklung und zeigen eine „interessierte Teilnahme<br />

an Betreuungsgesprächen, Maßnahmen, Amtswegen, etc… mit dem Ziel der Veränderung<br />

der eigenen Situation“ (31_SOBEWO).<br />

In der Mitverantwortung steckt die „Verantwortung“, einige RespondentInnen betonen diesen<br />

Zusammenhang von Partizipation und Verantwortung. Partizipation hat damit zu tun, Verantwortung<br />

zu übernehmen, sich zuständig zu fühlen, „Kein ‚Das ist mir wurscht‘ […] sondern<br />

(An)Teilnahme“ (76_BEWO). Diese Verantwortungsübernahme und die Verbindlichkeit des<br />

eigenen Tuns stärken ihrerseits die Eigenverantwortung und Eigenkompetenz, und sind ein<br />

wichtiger Faktor „für den Selbstwert des Klienten“ (9_ÜW), KlientInnen können „soziales Vertrauen“<br />

(44_ÜW) und eine „gewisse soziale Festigkeit“ (49_ÜW) daraus gewinnen. Bezogen<br />

auf das soziale Gefüge trägt Partizipation auch dem Zusammenhalt, dem „Gemeinschaftsgefühl“<br />

(15_SOBEWO) und der sozialen Integration (12_BEWO, siehe auch Kapitel 16.7) zu.<br />

Partizipation im Rahmen der <strong>Wohnungslosenhilfe</strong> muss in jedem Fall auf die eine oder andere<br />

Weise hergestellt werden und stellt daher Anforderungen an das Betreuungspersonal. Die<br />

Rolle der WWH wird dabei als ermöglichend, einbeziehend, kommunizierend und unterstützend<br />

beschrieben, etwa in Bezug auf den Betreuungsprozess: „Entscheidungen werden<br />

nicht über die Betroffenen hinweg getroffen, es wird so viel wie möglich kommuniziert und<br />

bei der persönlichen Zielerreichung unterstützt.“ (56_ÜW). Dazu kommt wesentlich eine bestimmte<br />

Haltung, in der das Ernstnehmen, das „Respektieren des Eigensinns“ (77_BEWO),<br />

die Begegnung „auf Augenhöhe“ (92_SOBEWO) eine Rolle spielen. Ganz wesentlich erscheint<br />

jedoch – und dies wird in den Reflexionen nur vereinzelt expliziert – die tatsächliche<br />

Berücksichtigung der Wünsche und Vorstellungen der KlientInnen: „Werden die Perspektiven<br />

der KlientInnen angemessen erhoben, ernst genommen und bei einer Maßnahmenplanung<br />

angemessen berücksichtigt?“ (74_SOBEWO)<br />

Hier scheinen auch die Grenzen der Partizipation zu liegen. Mehrfach wird kritisch angemerkt,<br />

dass Partizipation im System der WWH in der Realität zu kurz kommt, dass sie zwar<br />

in der Theorie als Qualitätsstandard verankert ist, die Praxis „hinkt aber nach“<br />

(92_SOBEWO). Es entsteht daher auch der Eindruck eines Schlagworts, das sich in den<br />

Konzepten findet, aber wenig im Leben in den Häusern. In der Praxis dominiert häufig die<br />

Vorstellung von Partizipation als der Teilnahme von KlientInnen an Angeboten, und es reicht<br />

eine gute ‚Versorgung‘ mit Angeboten. Im besseren Fall wird noch ein Beschwerdemanagement<br />

implementiert, sodass dem Recht der KlientInnen, ihre Meinung kundzutun, genüge<br />

getan ist. Diese Reduktion von Partizipation auf Information und ein Beschwerdemanagement<br />

oder darauf, als BewohnerIn „Bilder für das Stiegenhaus malen zu dürfen“ (40_ka),<br />

wird mehrfach kritisiert (beispielsweise 45_BEWO, 74_SOBEWO). Partizipative Konzepte<br />

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