22.04.2014 Aufrufe

Evaluierung Wiener Wohnungslosenhilfe - L&R Sozialforschung

Evaluierung Wiener Wohnungslosenhilfe - L&R Sozialforschung

Evaluierung Wiener Wohnungslosenhilfe - L&R Sozialforschung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Rückstand ist, dann fordert man auf, macht Zahlungsvereinbarungen aus, aber bei mehr ist<br />

Schluss. Teilzahlungen schon. Es gibt Gespräche, Ratenvereinbarungen. Konzepte. Bis hin<br />

zur Verwarnung.“ (Interviews Fachkräfte WWH, Angebotsform ÜWOMUKI). Eine andere<br />

Fachkraft beschreibt die Problematik folgendermaßen: „Wenn jemand seine Miete nicht zahlen<br />

kann, werden viele Angebote gemacht mit interner Beschäftigung, mit Stundung. In sehr<br />

wenigen Fällen wird alles wegen Heimkosten beendet. Das ist dann der Fall, weil wir fünfmal<br />

angelogen wurden und uns immer alles Mögliche erzählt wurde. Das ist dann aber eine Sicherheitsmaßnahme.<br />

Sonst muss immer mehr dazugezahlt werden.“ (Interviews Fachkräfte<br />

WWH, Angebotsform ÜWOZG). Aus diesen beiden Statements wird bereits ersichtlich, dass<br />

in beinahe jedem Angebot ein eigener praxisorientierter Ansatz entwickelt wurde, wie bei<br />

nicht bezahlten Nutzungsentgelten zu verfahren ist. Wichtig ist in diesem Zusammenhang<br />

die Kooperationsbereitschaft und eine Art von Bemühen des/der betroffenen Klienten/Klientin.<br />

Im derzeitigen System der WWH sind Verstöße gegen die Hausordnung in allen Angebotsformen<br />

ein Thema. Bemerkenswert ist allerdings die relativ große Bandbreite des Auftretens<br />

dieses Phänomens (exklusive nicht bezahlter Nutzungsentgelte, diese bilden eine eigene<br />

Kategorie). So sind Verstöße gegen die Hausordnung im ÜWOZG-Bereich mit rund 11%<br />

Anteil unter den Abgängen deutlich höher als etwa im Bereich ÜWOMUKI (7%), SOBEWO<br />

(7%), ÜWO (6%) oder BEWO (4%). Genauere Analysen zeigen hier allerdings noch eine<br />

andere, intervenierende Variable, das Alter. Junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 29<br />

Jahren sind im ÜWOZG Bereich mit rund 21% Verstößen gegen die Hausordnung weitaus<br />

häufiger in dieser Kategorie zu finden als Personen ab 30 Jahren (4-6% Anteil).<br />

Der Hintergrund, warum junge Erwachsene so häufig wegen Verstößen gegen die Hausordnung<br />

aus dem Angebot abgehen, dürfte komplexer Natur sein. Seitens der Fachkräfte wird<br />

der Bereich generell als schnelllebig bezeichnet mit sehr vielen Übergängen auch anderer<br />

Natur, wie „vorzeitig ausgezogen“, „nicht erschienen“ oder internen Umzügen. Die lebensbiographische<br />

Phase, in der sich die Zielgruppe befindet, ist sehr stark von Emotionen geprägt<br />

und auch relativ krisenanfällig. Hinzu kommt, dass der größte Teil der jungen Erwachsenen<br />

noch keinen Platz in der Gesellschaft gefunden hat (es geht somit nicht um eine Form<br />

der Reintegration, sondern darum, erstmals eine Integration zu erreichen). Dies bezieht sich<br />

auf das Erwerbsleben, auf das Fehlen eines Ausbildungsabschlusses, aber auch oftmals auf<br />

das Fehlen einer familiären Anbindung und somit auch auf Identitätskrisen. Seitens der Angebote<br />

der WWH hat sich deshalb Beziehungsarbeit als wichtiges Standbein der sozialarbeiterischen<br />

Betreuung herausgestellt.<br />

Nicht nur bei jungen Erwachsenen, sondern bei allen Altersgruppen sind im Zusammenhang<br />

mit Verstößen gegen die Hausordnung drei weitere Aspekte zu nennen: Gewalt, Drogenmissbrauch<br />

und psychische Erkrankungen im Akutstadium. Hier pflegt jede Einrichtung etwas<br />

unterschiedliche Grenzsetzungen. In Bezug auf Alkohol etwa reicht die Bandbreite vom<br />

vollständigen Verbot von Alkohol bis zur Tolerierung in bestimmten Maßen, solange die<br />

Wohnfähigkeit nicht beeinträchtigt wird.<br />

Auf die Problematik von DrogenkonsumentInnen geht das System der WWH insofern ein, als<br />

in manchen Angeboten ein Betreuungsschwerpunkt für diese Zielgruppe besteht. Dies ist<br />

etwa beim Haus R3 des Arbeiter-Samariter-Bundes zu finden. Hier ist bei rund 50% Anteil<br />

der KlientInnen eine Drogenproblematik gegeben. Ein anderes Beispiel wäre das Haus Hernals<br />

von wieder wohnen mit einem entsprechenden Anteil von rund 23%.<br />

Gewalt gegen MitbewohnerInnen und gegen die Fachkräfte der WWH ist in jedem Fall als<br />

Grund für ein Hausverbot zu zählen. Eine erwähnenswerte Ausnahme bildet diesbezüglich<br />

vielleicht das FrauenWohnZentrum mit seiner Expertise für Frauen mit psychischen Krankheiten.<br />

Ausgedrückt wird dies so: „Hier wird versucht, zu differenzieren. Gewalt ist nicht et-<br />

183

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!