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Evaluierung Wiener Wohnungslosenhilfe - L&R Sozialforschung

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strukturiertes Übergangsmanagement soll der Stand der Diskussion ausgelotet werden und<br />

allfällige Potenziale zur Weiterentwicklung aufgezeigt werden. Als Quelle für den Katalog an<br />

Argumenten dienten vor allem die Interviews mit den Fachkräften der WWH.<br />

Argumente gegen eine strukturierte datengestützte Fallübergabe<br />

Argumente gegen eine strukturierte und datengestützte Fallübergabe zwischen den einzelnen<br />

Einrichtungen mit ihren Wohnangeboten inklusive des Case-Managements setzen zum<br />

Beispiel an Gedanken zur Autonomie der einzelnen Einrichtungen an, argumentieren mit<br />

dem „Gläsernen Menschen“ und Fragen des Datenschutzes, sehen in Informationen zur KlientInnenkarriere<br />

auch die Gefahr einer Vorverurteilung gegeben, legen die Problematik der<br />

verkürzenden Kategorisierung auf Grund von strukturierter Vorinformation dar, und befürchten<br />

eine weitere und belastende Ausweitung der Dokumentationspflichten.<br />

Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Argumente seien diese in den folgenden Absätzen<br />

ohne Kommentierung bzw. Wertung stichwortartig und tabellarisch zusammengefasst, freilich<br />

aus Gründen des Datenschutzes ohne Nennung der Person/Einrichtung, welche als<br />

IdeengeberIn fungiert hat.<br />

• Bei jedem Klienten/jeder Klientin könne es sein, dass es in bestimmten Lebensphasen<br />

eine Weiterentwicklung gibt, Muster würden durchbrochen, in Angeboten, die ehemals<br />

als wenig passend eingeschätzt wurden, könne plötzlich ein persönlicher Durchbruch erzielt<br />

werden. Eine strukturierte Vorinformation wäre bei diesen nicht zu steuernden Prozessen<br />

eher hinderlich.<br />

• Strukturierte datengestützte Fallübergaben würden die Gefahr des „Gläsernen Menschen“<br />

beinhalten und stoßen somit an ethische Grenzen. Wer garantiere dafür, dass die<br />

Daten gelöscht werden, dass ein Mensch nach einer erfolgreichen Rückkehr in die Gesellschaft<br />

nicht nach Jahren mit seiner Vergangenheit konfrontiert wird? Was passiert,<br />

wenn die Exekutive die Herausgabe von Falldaten verlangt?<br />

• Fragen des Datenschutzes argumentieren in eine ähnliche Richtung, sind allerdings teilweise<br />

eher pragmatischer Natur. Problematisiert wird hier tw. die Frage, wie sicher Daten<br />

sind, wenn sie die Einrichtungsgrenzen verlassen.<br />

• Menschen würden durch jede strukturierte Fallübergabe kategorisiert und unzulässig<br />

reduziert. Zudem besteht der Eindruck, dass Fallübergaben in der Regel defizitorientiert<br />

sind und nicht lösungsorientiert. Andere Argumente sehen wiederum zu sehr die Gefahr,<br />

dass Tagesbefindlichkeiten in die strukturierte Fallübergabe einfließen könnten. Weiters<br />

wird das Problem gesehen, dass einmal auf Basis der Erstanamnese definierte Ziele nur<br />

mit größter Mühe neu verhandelbar sein könnten.<br />

• Strukturierte Fallübergaben würden einen unzulässigen Eingriff in die Autonomie der Arbeitsweisen<br />

der Einrichtungen darstellen. Dementsprechend besteht die Auffassung,<br />

dass allfällige Probleme und Bedarfe der KlientInnen auch ohne strukturierte Fallübergabe<br />

nach kurzer Zeit sichtbar werden.<br />

• Strukturierte Fallübergaben würden einen zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Verschriftlichung<br />

der Situation nach sich ziehen. In diesem Sinne entsprechen sie einem allgemein<br />

üblichen Trend zur Dokumentierung jedes Lebensbereiches. Dieser zusätzliche Arbeitsaufwand<br />

würde – so die Befürchtung - auch nicht durch Zurverfügungstellung zusätzlicher<br />

Mittel abgegolten, sondern würde eher dazu führen, dass für die eigentliche Arbeit<br />

mit den KlientInnen noch weniger Zeitressourcen zur Verfügung stünden.<br />

• Jede Vorinformation der Fachkräfte in der Einrichtung beinhalte stets auch die Gefahr<br />

einer Be- und Verurteilung von KlientInnen; Die Chance eines echten Neuanfangs für je-<br />

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