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Evaluierung Wiener Wohnungslosenhilfe - L&R Sozialforschung

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9.1 Thema „Unklarheiten und Ermessenspielräume im<br />

Zusammenhang mit Zugangskriterien“<br />

Ein „heißes“ Thema in der Kooperationsarbeit zwischen den Einrichtungen und dem Fördergeber<br />

FSW stellt auch noch Jahre nach der Implementation von bzWO die Frage der Zugangskriterien<br />

dar. Welche Zugangshürden bestehen derzeit, welche Zugangshürden sind<br />

seit der Einführung der BMS gefallen, wie sind einzelne Fälle zu interpretieren, so lauten die<br />

wichtigsten ungelösten Fragen. Im Grunde genommen kommen viele im System der WWH<br />

tätigen Fachkräfte zu dem Befund: „Ich weiß eigentlich nicht, was jetzt so die Kriterien sind“<br />

Hier besteht der Eindruck, dass die diesbezüglichen Unklarheiten die Qualität der Arbeit eher<br />

negativ beeinflussen und wertvolle Ressourcen verschwendet werden. Ein Bedarf an Informationen<br />

zu den Zugangskriterien ist seitens der Einrichtungen gegeben, denn im derzeitigen<br />

System der WWH sollten nicht nur das P7, JOSI und die Gruft, sondern auch andere<br />

Einrichtungen im Rahmen von Erstkontakten in der Lage sein, eine (erste) Einschätzung zur<br />

Förderbarkeit treffen zu können. Den empirischen Befunden zufolge ist es – obwohl seltener<br />

als früher - noch immer der Fall, dass die Einrichtungen, welche Wohnangebote zur Verfügung<br />

stellen, auch mit Erstkontakten zu tun haben und daher auch als erste Auskunftspersonen<br />

angesprochen werden (diese These wird durch die Ergebnisse aus Kapitel 7.1 untermauert).<br />

Augenscheinlich ist, dass die Materie äußerst komplex ist und dass im FSW und bzWO sehr<br />

intensive Diskussionen hierzu laufen. Das Stichwort hierzu lautet „regelmäßige Fallbesprechungen“.<br />

Die Auskunft seitens des bzWO, „es können keine Regeln erstellt werden, weil es<br />

so viele Ausnahmen wie Regeln gäbe“, ist vor diesem Hintergrund zwar nachvollziehbar,<br />

allerdings aber auch als wenig zufriedenstellend zu bewerten. Denn auf der anderen Seite<br />

besteht auch die Bereitschaft, die Förderentscheidung zu jedem einzelnen strittigen Fall konkret<br />

zu begründen.<br />

Offene Fragen wären beispielsweise:<br />

• Wie sehen die finanziellen Grenzen der Förderbarkeit von KlientInnen aus?<br />

• Obergrenze: In welchen Fällen sind Personen aus finanziellen Gründen abzulehnen?<br />

• Welche Untergrenze besteht?<br />

• Muss das Einkommen in jedem Fall geklärt sein, um ohne Umweg über ein Notquartier<br />

Zugang zu einem Wohnangebot zu erhalten?<br />

• Was ist unter „Betreuungsbedarf“ genau zu verstehen und in welchem Umfang muss ein<br />

Betreuungsbedarf gegeben sein?<br />

• Unter welchen Voraussetzungen gelten welche Meldefristen für das Bundesland Wien?<br />

• Gibt es Möglichkeiten, bei Fehlen einzelner Dokumente dennoch ohne Umweg über ein<br />

Notquartier Zugang zu einem Wohnangebot zu erhalten (Stichwort: Mobile Begutachtung)?<br />

• Welche Motive des Wohnortwechsels sind „förderbar“?<br />

• Wie flexibel kann das Thema „Zugangskriterien“ bei kurzfristig drohender Wohnungslosigkeit<br />

(zB. Delogierung angekündigt) und bei kurzfristig sich verändernden Rahmenbedingungen<br />

(zB. Einkommen bald dem Zielkatalog entsprechend) gehandhabt werden?<br />

Den in die qualitative Teilstudie eingebundenen Fachkräften zufolge sind in einzelnen<br />

Fällen solche Härtefälle, denen (zunächst) eine Förderfähigkeit nicht zugestanden wurde,<br />

gegeben. Hier taucht somit die Frage auf, was bedeutet „Wohnungslosigkeit“, schließt<br />

dieses Kriterium auch „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar dro-<br />

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