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Individuell und selbstgesteuert lesen und schreiben lernen mit

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Wer wird behindert?<br />

Fähigkeit oder seelische Ges<strong>und</strong>heit <strong>mit</strong> hoher Wahrscheinlichkeit<br />

länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen<br />

Zustand abweichen <strong>und</strong> daher ihre Teilhabe am Leben in der<br />

Gesellschaft beeinträchtigt ist“.<br />

Diese Definition wurde auch in das „Gesetz zur Gleichstellung<br />

behinderter Menschen“ (BGG) vom 27. April 2002 übernommen.<br />

Im Arbeitsförderungsrecht (SGB III) ist der Begriff in § 19 etwas<br />

enger definiert: „Behinderte Menschen“ sind dort lediglich „Menschen,<br />

deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter<br />

teilzuhaben, wegen Art <strong>und</strong> Schwere ihrer Behinderung im Sinne<br />

von § 2 Abs. 1 des Neunten Buches nicht nur vorübergehend<br />

wesentlich gemindert sind <strong>und</strong> die deshalb Hilfen zur Teilhabe am<br />

Arbeitsleben benötigen [...]“. Von besonderem Interesse ist aber<br />

die jüngst erfolgte Hinzunahme des folgenden Teilsatzes „einschließlich<br />

lernbehinderter Menschen“. Hier<strong>mit</strong> wird eine Personengruppe,<br />

die im Alter der Vollzeitschulpflicht fast 3% eines Jahrganges<br />

umfasst, erstmals eindeutig zu behinderten Menschen im Sinne<br />

eines B<strong>und</strong>esgesetzes erklärt.<br />

Obwohl der einschlägige Paragraph im SGB IX den Titel „Behinderung“<br />

trägt, wird in dem zitierten Satz der Begriff „behinderter<br />

Mensch“ definiert. In Satz 2 wird festgehalten, Menschen seien<br />

„von Behinderung bedroht“, wenn die Beeinträchtigung der<br />

Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erwarten sei (§ 2 Abs. 1<br />

Satz 2 SGB IX). Mit „Behinderung“ wird hier offenbar nicht der als<br />

anhaltend <strong>und</strong> altersuntypisch diagnostizierte körperliche, geistige<br />

oder seelische Zustand eines Menschen bezeichnet, sondern die<br />

Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, die<br />

sich durch externe Einflüsse, allerdings in Folge dieses Zustandes,<br />

einstellen kann. Als Gr<strong>und</strong>lage für den Behinderungsbegriff des<br />

- 6 -<br />

Heilpädagogik online 04/ 04

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