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als PDF - Texte von Dieter Wolf

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Gebrauchswert und dem Wert sehr viel komplexer ist <strong>als</strong> der »wirkliche Gegensatz«.<br />

Der Verdeutlichung wegen sei nebenbei bemerkt, dass dieser »wirkliche<br />

Gegensatz« – wie Colletti zu Recht bemerkt – im Großen und Ganzen mit dem<br />

übereinstimmt, was Kant unter »Realrepugnanz« und »Realopposition« versteht.<br />

Colletti versucht zu zeigen, dass der Widerspruch zwischen dem Gebrauchswert<br />

und dem Wert in allem, was ihn <strong>von</strong> dem »wirklichen Gegensatz« unterscheidet,<br />

mystisch-irrationalistisch ist.<br />

Die Art und Weise, in der der Widerspruch zwischen dem Gebrauchswert und<br />

dem Wert sehr viel komplexer <strong>als</strong> der »wirkliche Gegensatz« ist, stellt für alle oben<br />

genannten Autoren eine Schwierigkeit dar, mit der sie nicht fertig werden. Der<br />

Widerspruch zwischen dem Gebrauchswert und dem Wert, der in den ökonomischgesellschaftlichen<br />

Prozessen der bürgerlichen Gesellschaft ebenso sehr gesetzt wird<br />

wie er Formen findet, worin er sich bewegen kann, zeichnet sich, was Marx 1843<br />

noch nicht wissen konnte, durch Folgendes aus: Es handelt sich bei dem Widerspruch<br />

um die »Differenz innerhalb der Existenz eines Wesens«, wobei diese Differenz<br />

zugleich den Charakter eines »wirklichen Gegensatzes« angenommen hat.<br />

Marx hat in seiner »Kritik des Hegelschen Staatsrechts« den »wirklichen Gegensatz«<br />

strikt <strong>von</strong> der “Differenz innerhalb der Existenz eines Wesens« getrennt, um<br />

vor allem zu zeigen, dass beide, jeweils für sich genommen, eine rationale Struktur<br />

besitzen. Eine irrationale Struktur entsteht erst dann, wenn die »Differenz innerhalb<br />

der Existenz eines Wesens« und der »wirkliche Gegensatz« nicht mehr <strong>von</strong>einander<br />

getrennt werden, sondern stattdessen eine »Verwechslung der Differenz<br />

innerhalb der Existenz eines Wesens mit dem wirklichen Gegensatz« vorgenommen<br />

wird. In der »Kritik des Hegelschen Staatsrechts« besitzt der »wirkliche Gegensatz«<br />

für Marx eine besondere Bedeutung, weil bei ihm die »Bildung zu Extremen<br />

... nichts anderes ist <strong>als</strong> sowohl ihre Selbsterkenntnis wie ihre Entzündung zur<br />

Entscheidung des Kampfes«. 67 Für den jungen Marx kann eine “Differenz innerhalb<br />

der Existenz eines Wesens«, die zugleich ein »wirklicher Gegensatz« ist, nur<br />

eine mystisch-irrationalistische Verwechslung bzw. Vermischung sein, welche die<br />

Ursache für einen hier nicht näher zu betrachtenden dreifachen folgenreichen »Irrtum«<br />

68 ist.<br />

Für Colletti zeichnet sich der »wirkliche Gegensatz« durch die gleichgültige<br />

selbständige Existenz der Extreme aus, während der Widerspruch zwischen dem<br />

Gebrauchswert und dem Wert sich für ihn insofern <strong>als</strong> dialektischer Widerspruch<br />

erweist, <strong>als</strong> mit der unabhängigen selbständigen Existenz der Extreme zugleich<br />

ihre innere notwendige Zusammengehörigkeit gegeben ist. Diese deutet Colletti<br />

im Sinne der »Differenz innerhalb der Existenz eines Wesens«, die mit dem »wirklichen<br />

Gegensatz« unverträglich ist. Colletti kann daher die Kritik, die der junge<br />

67<br />

Ebd., S. 293.<br />

68<br />

Ebd.<br />

38

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