Einführung in das Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge - Das ...
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ausüben.<br />
(2) Im Übrigen kann e<strong>in</strong>em Asylbewerber, der sich seit e<strong>in</strong>em Jahr gestattet im Bundesgebiet aufhält, abweichend<br />
von § 4 Abs. 3 AufenthG die Ausübung e<strong>in</strong>er Beschäftigung erlaubt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit<br />
zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung bestimmt ist, <strong>das</strong>s die ... Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur<br />
für Arbeit zulässig ist. E<strong>in</strong> geduldeter oder rechtmäßiger Voraufenthalt wird auf die Wartezeit ... angerechnet.<br />
Die §§ 39 bis 42 AufenthG gelten entsprechend.<br />
§ 62 Gesundheitsuntersuchung<br />
(1) Ausländer, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Aufnahmee<strong>in</strong>richtung oder Geme<strong>in</strong>schaftsunterkunft zu wohnen haben, s<strong>in</strong>d verpflichtet,<br />
e<strong>in</strong>e ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten e<strong>in</strong>schließlich e<strong>in</strong>er Röntgenaufnahme der Atmungsorgane<br />
zu dulden. ...<br />
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