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Einführung in das Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge - Das ...

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Die Aufenthaltstitel nach dem AufenthG, dem AsylVfG und dem FreizügG/EU<br />

© Georg Classen 05/2011<br />

Aufenthaltserlaubnis<br />

Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet gültig, <strong>in</strong> der Regel zwischen e<strong>in</strong>em und drei Jahren, § 7 AufenthG. Für die<br />

Verlängerung gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Erteilung, solange noch ke<strong>in</strong>e (unbefristet gültige)<br />

Niederlassungserlaubnis beansprucht werden kann, § 8 AufenthG. Mögliche Aufenthaltszwecke s<strong>in</strong>d:<br />

§ Sonstige Zwecke, § 7 I S. 3 AufenthG<br />

§ Studium, studienvorbereitender Sprachkurs, Studienkolleg, § 16 I AufenthG<br />

§ Arbeitsuche nach abgeschlossenem Studium, § 16 IV AufenthG<br />

§ Sprachkurs; Schulbesuch, § 16 V AufenthG<br />

§ Sonstige Ausbildungszwecke, § 17 AufenthG<br />

§ Beschäftigung, § 18 AufenthG<br />

§ Beschäftigung qualifizierter Geduldeter (§ 18a)<br />

§ Forschung, § 20 AufenthG<br />

§ Selbstständige Tätigkeit, § 21 AufenthG<br />

§ Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, § 22 AufenthG<br />

§ Aufenthaltsgewährung durch oberste Landesbehörden aus völkerrechtlichen, humanitären oder polit. Gründen,<br />

z. B. Bleiberechtsregelung, oder Abschiebestopp für mehr als 6 Monate nach IMK-Beschluss, § 23 I AufenthG<br />

§ Aufnahme aus völkerr., humanitären oder polit. Gründen, z. B. Resettlement, jüd. Zuwanderer, § 23 II AufenthG<br />

§ Aufenthalt auf Empfehlung der Härtefallkommission, § 23a AufenthG<br />

§ Vorübergehender Schutz nach EU-Richtl<strong>in</strong>ie 2001/55/EG (Kriegsflüchtl<strong>in</strong>ge), § 24 AufenthG<br />

§ Asylberechtigte, § 25 I AufenthG - Art. 16a GG<br />

§ Konventionsflüchtl<strong>in</strong>ge, § 25 II AufenthG - Voraussetzungen des § 60 I AufenthG<br />

§ Menschenrechtlicher Abschiebungsschutz, § 25 III AufenthG - Voraussetzungen des § 60 II bis VII AufenthG<br />

§ Vorübergehender Aufenthalt aus humanitären Gründen, § 25 IV S. 1 AufenthG<br />

§ Verlängerter Aufenthalt wegen außergewöhnlicher humanitärer Härte, § 25 IV S. 2 AufenthG<br />

§ Vorübergehender Aufenthalt für Opfer e<strong>in</strong>er Straftat, § 25 IV a/b AufenthG<br />

§ Sonstige rechtliche oder tatsächliche Ausreiseh<strong>in</strong>dernisse, § 25 V AufenthG<br />

§ Aufenthalt für gut <strong>in</strong>tegrierte Jugendliche und Heranwachsende, § 25a AufenthG<br />

§ Ehegattennachzug zu Deutschen, § 28 I 1 AufenthG<br />

§ Aufenthaltserlaubnis für Eltern e<strong>in</strong>es m<strong>in</strong>derjährigen deutschen K<strong>in</strong>des zur Ausübung der Personensorge, § 28 I<br />

S. 1 Nr. 3 AufenthG<br />

§ Ehegattennachzug zu Ausländern, § 30 AufenthG<br />

§ Eigenständiges <strong>Aufenthaltsrecht</strong> der Ehegatten, § 31 AufenthG<br />

§ K<strong>in</strong>dernachzug zu Ausländern, hier geborene K<strong>in</strong>der, <strong>Aufenthaltsrecht</strong> der K<strong>in</strong>der, §§ 32, 33, 34 AufenthG<br />

§ Nachzug sonstiger Familienangehöriger, § 36 AufenthG<br />

§ Rückkehroption für junge Ausländer/ für Opfer von Zwangsehe, § 37 AufenthG<br />

§ Aufenthaltserlaubnis für ehemalige Deutsche, § 38 AufenthG<br />

§ Aufenthaltserlaubnis für <strong>in</strong> anderen EU-Staaten langfristig Aufenthaltsberechtigte, § 38a AufenthG<br />

§ Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung, § 104a I S. 1 AufenthG<br />

§ Aufenthaltserlaubnis für <strong>in</strong>tegrierte K<strong>in</strong>der im Falle der Ausreise ihrer Eltern, § 104b AufenthG<br />

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