Zeichnungsschein Kassenobligationen 471.03.1
Zeichnungsschein Kassenobligationen 471.03.1
Zeichnungsschein Kassenobligationen 471.03.1
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<strong>471.03.1</strong> de (pf.ch/dok.pf) 03.2012 PF<br />
<strong>Zeichnungsschein</strong> <strong>Kassenobligationen</strong><br />
Bitte in Blockschrift ausfüllen. Alle Personenbezeichnungen beziehen sich auf Personen beider Geschlechter<br />
und auch auf eine Mehrzahl von Personen.<br />
Auftragsnummer (wird durch PostFinance ausgefüllt)<br />
1. Persönliche Angaben<br />
Frau<br />
Name oder Firma<br />
Herr<br />
Geburtsdatum<br />
Vorname Telefon privat<br />
Strasse, Nr. Telefon Geschäft<br />
PLZ, Ort<br />
2. Ich zeichne <strong>Kassenobligationen</strong><br />
CHF<br />
Betrag<br />
2 Jahre<br />
3 Jahre<br />
4 Jahre<br />
5 Jahre<br />
6 Jahre<br />
7 Jahre<br />
8 Jahre<br />
9 Jahre<br />
10 Jahre<br />
EUR<br />
(Ihr Konto muss über genügend Deckung verfügen.)<br />
Laufzeit<br />
Ausführungsdatum (frühestens 1 Werktag nach Einreichung des <strong>Zeichnungsschein</strong>es)<br />
3. Belastung<br />
Postkonto in CHF Postkonto in EUR<br />
Die Währung des Belastungskontos und diejenige der <strong>Kassenobligationen</strong> sind identisch.<br />
Kontonummer<br />
– –<br />
4. Unterschrift<br />
Mit der Unterschrift bestätige ich, die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und als verbindlich anzuerkennen.<br />
Ort, Datum Unterschrift/en*<br />
* Bei Minderjährigen ist die zusätzliche Unterschrift des / der gesetzlichen Vertreters/Vertreterin notwendig.<br />
<strong>471.03.1</strong> de 01.10<br />
0010<br />
Vermittlungsstelle Ortscode<br />
0010<br />
Personalnummer<br />
Bitte leer lassen<br />
Abschlussstelle Ortscode<br />
Personalnummer<br />
Datumsstempel
489.55 de (pf.ch/dok.pf) 03.2012 PF<br />
Teilnahmebedingungen<br />
<strong>Kassenobligationen</strong><br />
Diese Teilnahmebedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Anleger<br />
und PostFinance bei der Anlage von <strong>Kassenobligationen</strong>.<br />
1. Dienstleistung<br />
Die Kassenobligation ist eine Geldanlage über eine feste Laufzeit, die<br />
nicht vorzeitig zurückbezahlt werden kann.<br />
2. Anlagebedingungen<br />
2.1 Zeichnungsbetrag<br />
Der Mindestbetrag beläuft sich auf CHF 5000.–/EUR 3000.–. Höhere Einlagen<br />
müssen durch CHF 1000.–/EUR 500.– teilbar sein.<br />
2.2 Laufzeit<br />
Die Laufzeit für <strong>Kassenobligationen</strong> beträgt mindestens 2 Jahre, maximal<br />
10 Jahre. Es werden nur ganzjährige Laufzeiten angeboten.<br />
2.3 Konto<br />
Der Anleger besitzt bzw. eröffnet ein Postkonto in CHF bzw. in EUR. Die<br />
jährlichen Zinszahlungen sowie die Rückzahlung am Ende der Laufzeit<br />
erfolgen auf das bei der Zeichnung belastete Konto.<br />
3. Zeichnung der Kassenobligation<br />
3.1 Einreichen des <strong>Zeichnungsschein</strong>es<br />
Der Anleger reicht den vollständig ausgefüllten <strong>Zeichnungsschein</strong> bei<br />
einer Poststelle, einer PostFinance-Filiale oder auf schriftlichem Weg bei<br />
den Kundendiensten von PostFinance oder beim Service Center Kassenobligation<br />
ein.<br />
3.2 Ausführungsdatum<br />
Der Anleger kann auf dem <strong>Zeichnungsschein</strong> das Ausführungsdatum<br />
definieren. Die Ausführung kann frühestens einen Werktag nach Einreichung<br />
des <strong>Zeichnungsschein</strong>es erfolgen. Wird kein Datum angegeben, so<br />
wird der Auftrag beim Eintreffen des <strong>Zeichnungsschein</strong>es im Operations<br />
Center sofort ausgeführt.<br />
3.3 Liberierung (Laufzeitbeginn)<br />
Die Liberierung erfolgt in der Regel am Tag der Erfassung des <strong>Zeichnungsschein</strong>es<br />
im entsprechenden Operations Center.<br />
3.4 Ausführung des Auftrages<br />
PostFinance führt den Auftrag aus, sobald das zu belastende Konto über<br />
die nötige Deckung verfügt.<br />
3.5 Bestätigung<br />
PostFinance bestätigt die Zeichnung mit einer Abrechnung.<br />
4. Zins<br />
4.1 Zinssatz<br />
Der Zinssatz bestimmt sich nach dem am Tag der Ausführung im Operations<br />
Center geltenden Tagessatz.<br />
4.2 Beginn der Verzinsung<br />
Die Verzinsung beginnt am Tag der Liberierung.<br />
4.3 Zinsvergütung<br />
Der Zins wird dem Konto des Anlegers nach Abzug der eidg. Verrechnungssteuer<br />
jährlich gutgeschrieben. Der Anleger erhält eine Zinsabrechnung.<br />
5. Währungsrisiko<br />
Der Anleger trägt die allfälligen Währungsrisiken.<br />
6. Spesen<br />
Zeichnung und Rückzahlung der Anlage sind spesenfrei.<br />
7. Abtretung und Verpfändung<br />
Der Anleger kann seine Forderung auf Rückzahlung der Kassenobligation<br />
weder an Dritte abtreten noch verpfänden.<br />
8. Erneuerung der Kassenobligation<br />
PostFinance stellt dem Anleger vor Ablauf der Laufzeit eine Erneuerungsofferte<br />
zu.<br />
9. Rückzahlung der Kassenobligation<br />
9.1 Schlussabrechnung<br />
PostFinance stellt dem Anleger eine Schlussabrechnung aus. In der<br />
Schlussabrechnung werden die Rückzahlungen des Kapitals sowie die<br />
letzte Zinsvergütung ausgewiesen.<br />
9.2 Rückzahlung<br />
Die Rückzahlung des Kapitals erfolgt auf das bei der Zeichnung belastete<br />
Konto des Anlegers.<br />
9.3 Vorzeitige Rückzahlung<br />
PostFinance kann in Härtefällen ausnahmsweise einer vorzeitigen Rückzahlung<br />
zustimmen. Die bei PostFinance anfallenden Refinanzierungsund<br />
Bearbeitungskosten werden vollumfänglich dem Kunden belastet.<br />
Bei einer vorzeitigen Kündigung der Kassenobligation zu einem ungünstigen<br />
Zeitpunkt muss mit erheblichen Kosten gerechnet werden.<br />
10. Gerichtsstand<br />
Als Gerichtsstand gilt Bern oder der Ort des kontoführenden Operations<br />
Center. Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist für Klagen des<br />
Kunden das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der Parteien, für Klagen<br />
von PostFinance das Gericht am Wohnsitz der beklagten Partei zuständig.<br />
Als Konsumentenverträge gelten Verträge über Leistungen, die für die<br />
persönlichen oder familiären Bedürfnisse des Kunden bestimmt sind. Für<br />
Kunden mit ausländischem Wohn- bzw. Geschäftssitz gilt der Ort des<br />
kontoführenden Operations Center als Erfüllungsort, Betreibungsort und<br />
als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren.<br />
11. Ergänzende Bestimmungen<br />
Ergänzend finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PostFinance,<br />
die Teilnahmebedingungen Privatkonto bzw. die Teilnahmebedingungen<br />
Depositokonto Anwendung.<br />
© Die Schweizerische Post, April 2012