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Zeichnungsschein Kassenobligationen 471.03.1

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<strong>471.03.1</strong> de (pf.ch/dok.pf) 03.2012 PF<br />

<strong>Zeichnungsschein</strong> <strong>Kassenobligationen</strong><br />

Bitte in Blockschrift ausfüllen. Alle Personenbezeichnungen beziehen sich auf Personen beider Geschlechter<br />

und auch auf eine Mehrzahl von Personen.<br />

Auftragsnummer (wird durch PostFinance ausgefüllt)<br />

1. Persönliche Angaben<br />

Frau<br />

Name oder Firma<br />

Herr<br />

Geburtsdatum<br />

Vorname Telefon privat<br />

Strasse, Nr. Telefon Geschäft<br />

PLZ, Ort<br />

2. Ich zeichne <strong>Kassenobligationen</strong><br />

CHF<br />

Betrag<br />

2 Jahre<br />

3 Jahre<br />

4 Jahre<br />

5 Jahre<br />

6 Jahre<br />

7 Jahre<br />

8 Jahre<br />

9 Jahre<br />

10 Jahre<br />

EUR<br />

(Ihr Konto muss über genügend Deckung verfügen.)<br />

Laufzeit<br />

Ausführungsdatum (frühestens 1 Werktag nach Einreichung des <strong>Zeichnungsschein</strong>es)<br />

3. Belastung<br />

Postkonto in CHF Postkonto in EUR<br />

Die Währung des Belastungskontos und diejenige der <strong>Kassenobligationen</strong> sind identisch.<br />

Kontonummer<br />

– –<br />

4. Unterschrift<br />

Mit der Unterschrift bestätige ich, die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und als verbindlich anzuerkennen.<br />

Ort, Datum Unterschrift/en*<br />

* Bei Minderjährigen ist die zusätzliche Unterschrift des / der gesetzlichen Vertreters/Vertreterin notwendig.<br />

<strong>471.03.1</strong> de 01.10<br />

0010<br />

Vermittlungsstelle Ortscode<br />

0010<br />

Personalnummer<br />

Bitte leer lassen<br />

Abschlussstelle Ortscode<br />

Personalnummer<br />

Datumsstempel


489.55 de (pf.ch/dok.pf) 03.2012 PF<br />

Teilnahmebedingungen<br />

<strong>Kassenobligationen</strong><br />

Diese Teilnahmebedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Anleger<br />

und PostFinance bei der Anlage von <strong>Kassenobligationen</strong>.<br />

1. Dienstleistung<br />

Die Kassenobligation ist eine Geldanlage über eine feste Laufzeit, die<br />

nicht vorzeitig zurückbezahlt werden kann.<br />

2. Anlagebedingungen<br />

2.1 Zeichnungsbetrag<br />

Der Mindestbetrag beläuft sich auf CHF 5000.–/EUR 3000.–. Höhere Einlagen<br />

müssen durch CHF 1000.–/EUR 500.– teilbar sein.<br />

2.2 Laufzeit<br />

Die Laufzeit für <strong>Kassenobligationen</strong> beträgt mindestens 2 Jahre, maximal<br />

10 Jahre. Es werden nur ganzjährige Laufzeiten angeboten.<br />

2.3 Konto<br />

Der Anleger besitzt bzw. eröffnet ein Postkonto in CHF bzw. in EUR. Die<br />

jährlichen Zinszahlungen sowie die Rückzahlung am Ende der Laufzeit<br />

erfolgen auf das bei der Zeichnung belastete Konto.<br />

3. Zeichnung der Kassenobligation<br />

3.1 Einreichen des <strong>Zeichnungsschein</strong>es<br />

Der Anleger reicht den vollständig ausgefüllten <strong>Zeichnungsschein</strong> bei<br />

einer Poststelle, einer PostFinance-Filiale oder auf schriftlichem Weg bei<br />

den Kundendiensten von PostFinance oder beim Service Center Kassenobligation<br />

ein.<br />

3.2 Ausführungsdatum<br />

Der Anleger kann auf dem <strong>Zeichnungsschein</strong> das Ausführungsdatum<br />

definieren. Die Ausführung kann frühestens einen Werktag nach Einreichung<br />

des <strong>Zeichnungsschein</strong>es erfolgen. Wird kein Datum angegeben, so<br />

wird der Auftrag beim Eintreffen des <strong>Zeichnungsschein</strong>es im Operations<br />

Center sofort ausgeführt.<br />

3.3 Liberierung (Laufzeitbeginn)<br />

Die Liberierung erfolgt in der Regel am Tag der Erfassung des <strong>Zeichnungsschein</strong>es<br />

im entsprechenden Operations Center.<br />

3.4 Ausführung des Auftrages<br />

PostFinance führt den Auftrag aus, sobald das zu belastende Konto über<br />

die nötige Deckung verfügt.<br />

3.5 Bestätigung<br />

PostFinance bestätigt die Zeichnung mit einer Abrechnung.<br />

4. Zins<br />

4.1 Zinssatz<br />

Der Zinssatz bestimmt sich nach dem am Tag der Ausführung im Operations<br />

Center geltenden Tagessatz.<br />

4.2 Beginn der Verzinsung<br />

Die Verzinsung beginnt am Tag der Liberierung.<br />

4.3 Zinsvergütung<br />

Der Zins wird dem Konto des Anlegers nach Abzug der eidg. Verrechnungssteuer<br />

jährlich gutgeschrieben. Der Anleger erhält eine Zinsabrechnung.<br />

5. Währungsrisiko<br />

Der Anleger trägt die allfälligen Währungsrisiken.<br />

6. Spesen<br />

Zeichnung und Rückzahlung der Anlage sind spesenfrei.<br />

7. Abtretung und Verpfändung<br />

Der Anleger kann seine Forderung auf Rückzahlung der Kassenobligation<br />

weder an Dritte abtreten noch verpfänden.<br />

8. Erneuerung der Kassenobligation<br />

PostFinance stellt dem Anleger vor Ablauf der Laufzeit eine Erneuerungsofferte<br />

zu.<br />

9. Rückzahlung der Kassenobligation<br />

9.1 Schlussabrechnung<br />

PostFinance stellt dem Anleger eine Schlussabrechnung aus. In der<br />

Schlussabrechnung werden die Rückzahlungen des Kapitals sowie die<br />

letzte Zinsvergütung ausgewiesen.<br />

9.2 Rückzahlung<br />

Die Rückzahlung des Kapitals erfolgt auf das bei der Zeichnung belastete<br />

Konto des Anlegers.<br />

9.3 Vorzeitige Rückzahlung<br />

PostFinance kann in Härtefällen ausnahmsweise einer vorzeitigen Rückzahlung<br />

zustimmen. Die bei PostFinance anfallenden Refinanzierungsund<br />

Bearbeitungskosten werden vollumfänglich dem Kunden belastet.<br />

Bei einer vorzeitigen Kündigung der Kassenobligation zu einem ungünstigen<br />

Zeitpunkt muss mit erheblichen Kosten gerechnet werden.<br />

10. Gerichtsstand<br />

Als Gerichtsstand gilt Bern oder der Ort des kontoführenden Operations<br />

Center. Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist für Klagen des<br />

Kunden das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der Parteien, für Klagen<br />

von PostFinance das Gericht am Wohnsitz der beklagten Partei zuständig.<br />

Als Konsumentenverträge gelten Verträge über Leistungen, die für die<br />

persönlichen oder familiären Bedürfnisse des Kunden bestimmt sind. Für<br />

Kunden mit ausländischem Wohn- bzw. Geschäftssitz gilt der Ort des<br />

kontoführenden Operations Center als Erfüllungsort, Betreibungsort und<br />

als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren.<br />

11. Ergänzende Bestimmungen<br />

Ergänzend finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PostFinance,<br />

die Teilnahmebedingungen Privatkonto bzw. die Teilnahmebedingungen<br />

Depositokonto Anwendung.<br />

© Die Schweizerische Post, April 2012

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