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VO Tageskarten Gemeinde.pdf - Gemeinde Reutigen

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Verordnung über den Bezug von Generalabonnementen der SBB (<strong>Tageskarten</strong> <strong>Gemeinde</strong>)<br />

Einwohnergemeinde<br />

<strong>Reutigen</strong><br />

Verordnung über den<br />

Bezug von Generalabonnementen<br />

der SBB<br />

(<strong>Tageskarten</strong> <strong>Gemeinde</strong>)<br />

8. Oktober 2012<br />

1


Verordnung über den Bezug von Generalabonnementen der SBB (<strong>Tageskarten</strong> <strong>Gemeinde</strong>)<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Reutigen</strong> erlässt, gestützt auf Art. 14 des Organisationsreglements der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Reutigen</strong> vom 22. Oktober 2001 sowie Art. 53 des Gebührenreglements vom<br />

29. November 2004, folgende Verordnung über den Bezug von Generalabonnementen<br />

der SBB (<strong>Tageskarten</strong> <strong>Gemeinde</strong>) in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reutigen</strong>:<br />

Zweck<br />

Art. 1 Diese Verordnung regelt:<br />

a) Die Art und Weise der Abgabe von SBB-<strong>Tageskarten</strong>.<br />

b) Die Preise der Abgabe von SBB-<strong>Tageskarten</strong>.<br />

Ziel<br />

Art. 2 1 Die Einwohnergemeinde <strong>Reutigen</strong> stellt zwei unpersönliche<br />

Generalabonnemente der SBB "Tageskarte <strong>Gemeinde</strong>" (TKG) pro<br />

Tag zur Verfügung. Die <strong>Tageskarten</strong> sind auf den jeweiligen Gültigkeitstag<br />

datiert und können zum Voraus bezogen werden.<br />

2<br />

Die TKG ermöglicht die freie Fahrt in der 2. Klasse auf dem gesamten<br />

Geltungsbereich des SBB-Generalabonnements.<br />

Bezugsberechtigung<br />

Art. 3 Bezugsberechtigt ist Jedermann/-frau unabhängig vom jeweiligen<br />

Wohnsitz. Minderjährige bis 16 Jahre benötigen die Zustimmung<br />

der gesetzlichen Vertretung.<br />

Reservation Art. 4 1 Die Reservationen können telefonisch unter 033 657 80 10<br />

oder direkt am Schalter der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung und über Internet<br />

(www.reutigen.ch) erfolgen.<br />

2<br />

Die Reservationen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.<br />

Der Zuteilungsentscheid ist endgültig, ein Beschwerdeverfahren<br />

ist ausgeschlossen.<br />

Abgabe<br />

Art. 5 1 Es erfolgt kein Postversand.<br />

2<br />

Die TKG sind nach erfolgter Reservation am Schalter der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

während der geltenden Öffnungszeiten gegen<br />

Vorweisung eines persönlichen Ausweises abzuholen. Nicht abgeholte<br />

TKG werden in Rechnung gestellt.<br />

2


Verordnung über den Bezug von Generalabonnementen der SBB (<strong>Tageskarten</strong> <strong>Gemeinde</strong>)<br />

Kosten<br />

Art. 6 1 Die “Tageskarte <strong>Gemeinde</strong>“ kostet pro Tag/Karte:<br />

a) Fr. 40.00 für angemeldete Einwohner der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reutigen</strong>.<br />

b) Fr. 45.00 für alle anderen Bezüger.<br />

2<br />

Die Tageskarte ist am Schalter der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung bar zu<br />

bezahlen. Es erfolgt keine Rechnungsstellung und Kreditkarten<br />

werden nicht akzeptiert.<br />

Rückgabe<br />

Art. 7 Verkaufte TKG werden nicht zurückgenommen.<br />

Haftung<br />

Art. 8 Nach Erhalt der TKG haftet der/die Inhaber/in bei allfälligem<br />

Verlust oder Diebstahl. Die <strong>Gemeinde</strong> lehnt jegliche Schadenersatzansprüche<br />

im Zusammenhang mit der Benützung der TKG ab.<br />

3


Verordnung über den Bezug von Generalabonnementen der SBB (<strong>Tageskarten</strong> <strong>Gemeinde</strong>)<br />

Inkraftsetzung<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat diese Verordnung an seiner Sitzung vom 27. Juni 2011 genehmigt<br />

und deren Inkrafttreten auf den 01.01.2013 beschlossen.<br />

Das Inkrafttreten wird im Thuner Amtsanzeiger Nr. 42 vom 18. Oktober 2012 und Nr. 43<br />

vom 25. Oktober 2012 publiziert.<br />

<strong>Reutigen</strong>, 8. Oktober 2012<br />

Namens des <strong>Gemeinde</strong>rates:<br />

sig. Beat Wenger<br />

Präsident<br />

sig. Simon Mani<br />

Sekretär<br />

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