VO Tageskarten Gemeinde.pdf - Gemeinde Reutigen
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Verordnung über den Bezug von Generalabonnementen der SBB (<strong>Tageskarten</strong> <strong>Gemeinde</strong>)<br />
Einwohnergemeinde<br />
<strong>Reutigen</strong><br />
Verordnung über den<br />
Bezug von Generalabonnementen<br />
der SBB<br />
(<strong>Tageskarten</strong> <strong>Gemeinde</strong>)<br />
8. Oktober 2012<br />
1
Verordnung über den Bezug von Generalabonnementen der SBB (<strong>Tageskarten</strong> <strong>Gemeinde</strong>)<br />
Allgemeine Bestimmungen<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Reutigen</strong> erlässt, gestützt auf Art. 14 des Organisationsreglements der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Reutigen</strong> vom 22. Oktober 2001 sowie Art. 53 des Gebührenreglements vom<br />
29. November 2004, folgende Verordnung über den Bezug von Generalabonnementen<br />
der SBB (<strong>Tageskarten</strong> <strong>Gemeinde</strong>) in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reutigen</strong>:<br />
Zweck<br />
Art. 1 Diese Verordnung regelt:<br />
a) Die Art und Weise der Abgabe von SBB-<strong>Tageskarten</strong>.<br />
b) Die Preise der Abgabe von SBB-<strong>Tageskarten</strong>.<br />
Ziel<br />
Art. 2 1 Die Einwohnergemeinde <strong>Reutigen</strong> stellt zwei unpersönliche<br />
Generalabonnemente der SBB "Tageskarte <strong>Gemeinde</strong>" (TKG) pro<br />
Tag zur Verfügung. Die <strong>Tageskarten</strong> sind auf den jeweiligen Gültigkeitstag<br />
datiert und können zum Voraus bezogen werden.<br />
2<br />
Die TKG ermöglicht die freie Fahrt in der 2. Klasse auf dem gesamten<br />
Geltungsbereich des SBB-Generalabonnements.<br />
Bezugsberechtigung<br />
Art. 3 Bezugsberechtigt ist Jedermann/-frau unabhängig vom jeweiligen<br />
Wohnsitz. Minderjährige bis 16 Jahre benötigen die Zustimmung<br />
der gesetzlichen Vertretung.<br />
Reservation Art. 4 1 Die Reservationen können telefonisch unter 033 657 80 10<br />
oder direkt am Schalter der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung und über Internet<br />
(www.reutigen.ch) erfolgen.<br />
2<br />
Die Reservationen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.<br />
Der Zuteilungsentscheid ist endgültig, ein Beschwerdeverfahren<br />
ist ausgeschlossen.<br />
Abgabe<br />
Art. 5 1 Es erfolgt kein Postversand.<br />
2<br />
Die TKG sind nach erfolgter Reservation am Schalter der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
während der geltenden Öffnungszeiten gegen<br />
Vorweisung eines persönlichen Ausweises abzuholen. Nicht abgeholte<br />
TKG werden in Rechnung gestellt.<br />
2
Verordnung über den Bezug von Generalabonnementen der SBB (<strong>Tageskarten</strong> <strong>Gemeinde</strong>)<br />
Kosten<br />
Art. 6 1 Die “Tageskarte <strong>Gemeinde</strong>“ kostet pro Tag/Karte:<br />
a) Fr. 40.00 für angemeldete Einwohner der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reutigen</strong>.<br />
b) Fr. 45.00 für alle anderen Bezüger.<br />
2<br />
Die Tageskarte ist am Schalter der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung bar zu<br />
bezahlen. Es erfolgt keine Rechnungsstellung und Kreditkarten<br />
werden nicht akzeptiert.<br />
Rückgabe<br />
Art. 7 Verkaufte TKG werden nicht zurückgenommen.<br />
Haftung<br />
Art. 8 Nach Erhalt der TKG haftet der/die Inhaber/in bei allfälligem<br />
Verlust oder Diebstahl. Die <strong>Gemeinde</strong> lehnt jegliche Schadenersatzansprüche<br />
im Zusammenhang mit der Benützung der TKG ab.<br />
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Verordnung über den Bezug von Generalabonnementen der SBB (<strong>Tageskarten</strong> <strong>Gemeinde</strong>)<br />
Inkraftsetzung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat diese Verordnung an seiner Sitzung vom 27. Juni 2011 genehmigt<br />
und deren Inkrafttreten auf den 01.01.2013 beschlossen.<br />
Das Inkrafttreten wird im Thuner Amtsanzeiger Nr. 42 vom 18. Oktober 2012 und Nr. 43<br />
vom 25. Oktober 2012 publiziert.<br />
<strong>Reutigen</strong>, 8. Oktober 2012<br />
Namens des <strong>Gemeinde</strong>rates:<br />
sig. Beat Wenger<br />
Präsident<br />
sig. Simon Mani<br />
Sekretär<br />
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