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Ontex /Rostam Ltd. - Bundeskartellamt

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lung notwendigen Gesamtbetrachtung nach §§ 19 Abs. 2 Nr. 2, 36 Abs. 1 GWB zu<br />

berücksichtigen. Als räumlich relevanter Markt ist damit der Geltungsbereich des<br />

Gesetzes, mithin Deutschland, zugrunde zu legen.<br />

3. Marktbeherrschende Stellung (§ 36 Abs. 1 GWB)<br />

(56) Es ist nach den Ermittlungen nicht zu erwarten, dass durch den geplanten Zusam-<br />

menschluss eine marktbeherrschende Stellung der beteiligten Unternehmen auf<br />

dem Markt für Standard-Digitaltampons in Deutschland entstehen oder eine solche<br />

erstärkt werden wird (§ 36 Abs. 1 GWB).<br />

(57) Zur Ermittlung der tatsächlich bestehenden Wettbewerbsbeziehungen sowie der<br />

Marktstellung der Beteiligten hat die Beschlussabteilung auf der Anbieterseite alle<br />

ihr bekannten sowie alle von den Unternehmen benannten in- und ausländischen<br />

Tamponhersteller befragt. Dabei handelte es sich um folgende Unternehmen:<br />

- Johnson & Johnson GmbH, Düsseldorf,<br />

- Procter & Gamble GmbH, Schwalbach am Taunus,<br />

- Hakle-Kimberly Deutschland GmbH, Mainz,<br />

- Hysalma Hygiene Sales + Marketing GmbH, Mülheim a.d. Ruhr,<br />

- Lohmann & Rauscher International GmbH & Co. KG, Rengsdorf,<br />

- Tosama d.d. Vir, Domžale, Slowenien,<br />

- Torunskie Zaklady Materialow Opatrunkowych Spólka Akcyjna, Polen,<br />

- Accantia Health & Beauty Limited, Vereinigtes Königreich,<br />

- SCA Hygiene Products, München,<br />

- Hyga GmbH & Co. KG, Mülheim a.d. Ruhr,<br />

- W. Pelz GmbH & Co. KG, Wahlstedt,<br />

- Intigena Vertriebs- und Marketing AG, Schweiz,<br />

- Chilwood Limited, Vereinigtes Königreich,<br />

- Celltex s.r.o., Slowakei.<br />

Auf diese Befragung haben alle Unternehmen geantwortet. Das britische Unter-<br />

nehmen Accantia, das nicht der Auskunftspflicht des § 59 Abs. 2 GWB unterliegt,<br />

hat jedoch nur eine Größenordnung der ausschließlich im Vereinigten Königreich<br />

erzielten Umsätze mit Digitaltampons mitgeteilt. Für den polnischen Tamponher-<br />

steller Torunskie Zaklady Materialow Opatrunkowych Spólka Akcyjna hat dessen<br />

deutsche Tochtergesellschaft TZMO GmbH, Biesdorf, die Umsätze des Unterneh-<br />

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