Ontex /Rostam Ltd. - Bundeskartellamt
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Standard-Digitaltampons werden aus Werken in Österreich, Slowenien, Schweden,<br />
Israel und der Tschechischen Republik nach Deutschland eingeführt. In Deutsch-<br />
land produzierte Standard-Digitaltampons werden in verschiedene europäische<br />
Länder wie Österreich, Frankreich, Skandinavien, Belgien, die Niederlande und das<br />
Vereinigte Königreich exportiert. Keiner der Hersteller beschränkt seinen Absatz auf<br />
den Heimatmarkt. Andererseits haben die Ermittlungen erhebliche Preisunterschie-<br />
de beim Absatz in den einzelnen Ländern ergeben, was für das Bestehen nationa-<br />
ler Märkte spricht. So sind Standard-Digitaltampons in Frankreich durchschnittlich<br />
22% billiger als in Deutschland, in den übrigen Ländern aber teurer:<br />
Unterschied zum Durchschnittspreis für Standard-Digitaltampons in D<br />
Land FR BENELUX A ES UK SKAND CH<br />
Abweichung -22% 12% 17% 34% 41% 54% 124%<br />
(53) Letztlich kann die genaue Abgrenzung des ökonomisch relevanten Marktes dahin-<br />
stehen, weil bei keiner Betrachtungsweise das Entstehen oder die Verstärkung ei-<br />
ner marktbeherrschenden Stellung durch den Zusammenschluss zu erwarten ist.<br />
(54) Abgesehen von den mit dem Zusammenschluss beendeten Lieferungen von<br />
<strong>Rostam</strong> aus Israel konnten bedeutende Einfuhrmengen aus außereuropäischen<br />
Ländern nicht festgestellt werden. Die Ermittlung ergaben, dass keines der befrag-<br />
ten 12 führenden deutschen Handelsunternehmen und keiner der fünf größten Dro-<br />
geriefilialisten Tampons von einem Hersteller außerhalb Europas bezieht. Außereu-<br />
ropäische Hersteller wurden zudem vom Handel nicht als alternative Tamponliefe-<br />
ranten benannt. Da keines dieser Unternehmen, die sehr genau über mögliche Be-<br />
zugsquellen informiert sind, Tampons von Herstellern außerhalb Europas bezieht,<br />
ist davon auszugehen, dass auch die kleineren Handelsunternehmen keine derarti-<br />
gen Importe durchführen, denn sie sind regelmäßig weniger gut informiert und ver-<br />
fügen auch nicht über einen vergleichbar guten Zugang zu den Beschaffungsmärk-<br />
ten wie die Großunternehmen des Handels. Auch die nach ihren Wettbewerbern<br />
befragten Tamponhersteller gaben keine Unternehmen an, die Tampons nach Eu-<br />
ropa importieren.<br />
(55) Normativ ist das <strong>Bundeskartellamt</strong> auf die Prüfung der wettbewerblichen Auswir-<br />
kungen des Zusammenschlusses im Geltungsbereich des GWB beschränkt. 13 Das<br />
über das Inland hinausgehende Wettbewerbsgeschehen ist nicht schon bei der<br />
räumlichen Marktabgrenzung, sondern erst bei der zur Beurteilung der Marktstel-<br />
13 BGH, Beschl. v. 24. 10. 1995 WuW/E BGH 3026/3030 - Backofenmarkt<br />
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