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Ontex /Rostam Ltd. - Bundeskartellamt

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Standard-Digitaltampons werden aus Werken in Österreich, Slowenien, Schweden,<br />

Israel und der Tschechischen Republik nach Deutschland eingeführt. In Deutsch-<br />

land produzierte Standard-Digitaltampons werden in verschiedene europäische<br />

Länder wie Österreich, Frankreich, Skandinavien, Belgien, die Niederlande und das<br />

Vereinigte Königreich exportiert. Keiner der Hersteller beschränkt seinen Absatz auf<br />

den Heimatmarkt. Andererseits haben die Ermittlungen erhebliche Preisunterschie-<br />

de beim Absatz in den einzelnen Ländern ergeben, was für das Bestehen nationa-<br />

ler Märkte spricht. So sind Standard-Digitaltampons in Frankreich durchschnittlich<br />

22% billiger als in Deutschland, in den übrigen Ländern aber teurer:<br />

Unterschied zum Durchschnittspreis für Standard-Digitaltampons in D<br />

Land FR BENELUX A ES UK SKAND CH<br />

Abweichung -22% 12% 17% 34% 41% 54% 124%<br />

(53) Letztlich kann die genaue Abgrenzung des ökonomisch relevanten Marktes dahin-<br />

stehen, weil bei keiner Betrachtungsweise das Entstehen oder die Verstärkung ei-<br />

ner marktbeherrschenden Stellung durch den Zusammenschluss zu erwarten ist.<br />

(54) Abgesehen von den mit dem Zusammenschluss beendeten Lieferungen von<br />

<strong>Rostam</strong> aus Israel konnten bedeutende Einfuhrmengen aus außereuropäischen<br />

Ländern nicht festgestellt werden. Die Ermittlung ergaben, dass keines der befrag-<br />

ten 12 führenden deutschen Handelsunternehmen und keiner der fünf größten Dro-<br />

geriefilialisten Tampons von einem Hersteller außerhalb Europas bezieht. Außereu-<br />

ropäische Hersteller wurden zudem vom Handel nicht als alternative Tamponliefe-<br />

ranten benannt. Da keines dieser Unternehmen, die sehr genau über mögliche Be-<br />

zugsquellen informiert sind, Tampons von Herstellern außerhalb Europas bezieht,<br />

ist davon auszugehen, dass auch die kleineren Handelsunternehmen keine derarti-<br />

gen Importe durchführen, denn sie sind regelmäßig weniger gut informiert und ver-<br />

fügen auch nicht über einen vergleichbar guten Zugang zu den Beschaffungsmärk-<br />

ten wie die Großunternehmen des Handels. Auch die nach ihren Wettbewerbern<br />

befragten Tamponhersteller gaben keine Unternehmen an, die Tampons nach Eu-<br />

ropa importieren.<br />

(55) Normativ ist das <strong>Bundeskartellamt</strong> auf die Prüfung der wettbewerblichen Auswir-<br />

kungen des Zusammenschlusses im Geltungsbereich des GWB beschränkt. 13 Das<br />

über das Inland hinausgehende Wettbewerbsgeschehen ist nicht schon bei der<br />

räumlichen Marktabgrenzung, sondern erst bei der zur Beurteilung der Marktstel-<br />

13 BGH, Beschl. v. 24. 10. 1995 WuW/E BGH 3026/3030 - Backofenmarkt<br />

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