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Apotheke für Moosburg - Marktgemeinde Moosburg

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infrastruktur november 2006<br />

Abwasserbeseitigung: Information<br />

über den Kanalbau und die Gebühren<br />

Der Gemeinderat der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Moosburg</strong><br />

hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2006 die<br />

Finanzierung und Vergabe der Arbeiten für die<br />

Kanalbauabschnitte 10 und 11 beschlossen:<br />

Die gesetzliche Verpflichtung für die<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Moosburg</strong><br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Moosburg</strong> folgt mit diesem Beschluss<br />

ihrer gesetzlichen Aufgabe und Verpflichtung<br />

die Abwässer ordnungsgemäß und umweltgerecht zu entsorgen.<br />

Diese Verpflichtung ergibt sich auf Grund der Gesetze<br />

der Republik Österreich und des Landes Kärnten, die<br />

diese Kanalbauabschnitte auch finanziell fördern.<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Moosburg</strong> hat für sämtliche Kanalbauabschnitte,<br />

die seit 30 Jahren gebaut werden, Bundes- und<br />

Landesförderungen in Anspruch genommen. Diese Förderungen<br />

werden für den gesamten Kanalbau mit komplizierten<br />

Formeln errechnet und es ist die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Moosburg</strong><br />

daher auch auf Grund der Förderrichtlinien verpflichtet,<br />

alle Kanalbauabschnitte zu bauen und allen <strong>Moosburg</strong>erinnen<br />

und <strong>Moosburg</strong>ern, die innerhalb des Entsorgungsbereiches<br />

ihre Wohn- und Geschäftsobjekte haben, einen Kanalanschluss<br />

zu ermöglichen. Mit dem Bau ergibt sich auch<br />

grundsätzlich für alle Objekte innerhalb des Entsorgungsbereiches<br />

eine Anschlussverpflichtung. Genauso hat jeder<br />

Bürger das Recht innerhalb des Entsorgungsbereiches einen<br />

Kanalanschluss zu fordern.<br />

10<br />

zu 1) Die Anschlussbeiträge werden durch die neuen Kanalbenützer<br />

bezahlt. Das sind rund 200 neue Objekte,<br />

die angeschlossen werden.<br />

zu 2) Die Landesförderung wird der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Moosburg</strong><br />

vom Land Kärnten zur Verfügung gestellt, muss<br />

aber nach 25 Jahren zurückbezahlt werden. Diese<br />

Rückzahlung hat nach derzeit geltenden Richtlinien<br />

nach 25 Jahren in 10 Jahresraten zu erfolgen.<br />

zu 3) Die Rückzahlung des Kredites erfolgt wie bei Kanalbauprojekten<br />

üblich über 40 Jahre und muss aus den<br />

Einnahmen des Kanalhaushaltes (neue Anschlussbeiträge,<br />

Bereitstellungs- und -benützungsgebühren) erfolgen.<br />

Der Bund (Republik Österreich) fördert die<br />

Rückzahlung des Darlehens mit ca. 1,8 Millionen Euro<br />

Barwertförderung in den nächsten 25 Jahren.<br />

Auch für bereits bestehende Kanalbauabschnitte wurden<br />

Kredite aufgenommen, die von allen Kanalbenützern<br />

im Gemeindegebiet <strong>Moosburg</strong> zu finanzieren<br />

sind.<br />

Die bisherigen und die zukünftigen Rückzahlungsverpflichtungen<br />

sowie die künftig zu erwartenden Einnahmen und<br />

Ausgaben wurden im Rahmen einer Folgelastenberechnung<br />

von der Fa. Quantum, einem betriebswirtschaftlichen Institut,<br />

berechnet. Das Ergebnis der Berechnung ist, dass die<br />

Investitionskosten nur mit einer entsprechenden Gebührenerhöhung<br />

zu finanzieren sind.<br />

Die Kosten<br />

Die Kosten für die Bauabschnitte 10 und 11 werden ca.<br />

7,8 Mio. Euro (107 Mio. ATS) betragen: Damit werden<br />

ca. 25 Kilometer Kanal gebaut. Das entspricht ca. einer<br />

Strecke von <strong>Moosburg</strong> nach Villach.<br />

Die Finanzierung<br />

Von Ende 2006 bis Ende 2008 sollen 7,8 Mio. Euro verbaut<br />

werden, die finanziert werden müssen. Die Finanzierung<br />

ist wie folgt vorgesehen.<br />

Anschlussbeiträge: 652.000 ( 8,36 %) 1)<br />

Landesförderung: 2.201.000 (28,22 %) 2)<br />

Kreditaufnahme: 4.947.000 (63,42 %) 3)<br />

Aufgrund dieser Berechnungen müssen die Kanalbenützungsgebühren<br />

auf 2,15 Euro je m 3 , und die Bereitstellungsgebühr<br />

auf 183,22 Euro per 1. 7. 2007 erhöht werden.<br />

In den Folgejahren müssen diese Beträge dann jeweils<br />

um 3,5 % erhöht werden.<br />

Der Kanalhaushalt<br />

Der Kanalhaushalt ist ein so genannter Gebührenhaushalt.<br />

Das heißt, die Ausgaben müssen auf Grund der gesetzlichen<br />

Bestimmungen durch Einnahmen aus Anschlussbeiträgen,<br />

Bereitstellungs- und Benützungsgebühren gedeckt<br />

werden.<br />

Der Kanalhaushalt ist für das gesamte Gemeindegebiet zu<br />

betrachten: Alle Investitionen (Neubau, Instandhaltungsmaßnahmen<br />

bestehender Kanalstränge, Betriebskosten)<br />

müssen von allen Benützern getragen werden.

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