Apotheke für Moosburg - Marktgemeinde Moosburg
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infrastruktur november 2006<br />
Abwasserbeseitigung: Information<br />
über den Kanalbau und die Gebühren<br />
Der Gemeinderat der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Moosburg</strong><br />
hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2006 die<br />
Finanzierung und Vergabe der Arbeiten für die<br />
Kanalbauabschnitte 10 und 11 beschlossen:<br />
Die gesetzliche Verpflichtung für die<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Moosburg</strong><br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Moosburg</strong> folgt mit diesem Beschluss<br />
ihrer gesetzlichen Aufgabe und Verpflichtung<br />
die Abwässer ordnungsgemäß und umweltgerecht zu entsorgen.<br />
Diese Verpflichtung ergibt sich auf Grund der Gesetze<br />
der Republik Österreich und des Landes Kärnten, die<br />
diese Kanalbauabschnitte auch finanziell fördern.<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Moosburg</strong> hat für sämtliche Kanalbauabschnitte,<br />
die seit 30 Jahren gebaut werden, Bundes- und<br />
Landesförderungen in Anspruch genommen. Diese Förderungen<br />
werden für den gesamten Kanalbau mit komplizierten<br />
Formeln errechnet und es ist die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Moosburg</strong><br />
daher auch auf Grund der Förderrichtlinien verpflichtet,<br />
alle Kanalbauabschnitte zu bauen und allen <strong>Moosburg</strong>erinnen<br />
und <strong>Moosburg</strong>ern, die innerhalb des Entsorgungsbereiches<br />
ihre Wohn- und Geschäftsobjekte haben, einen Kanalanschluss<br />
zu ermöglichen. Mit dem Bau ergibt sich auch<br />
grundsätzlich für alle Objekte innerhalb des Entsorgungsbereiches<br />
eine Anschlussverpflichtung. Genauso hat jeder<br />
Bürger das Recht innerhalb des Entsorgungsbereiches einen<br />
Kanalanschluss zu fordern.<br />
10<br />
zu 1) Die Anschlussbeiträge werden durch die neuen Kanalbenützer<br />
bezahlt. Das sind rund 200 neue Objekte,<br />
die angeschlossen werden.<br />
zu 2) Die Landesförderung wird der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Moosburg</strong><br />
vom Land Kärnten zur Verfügung gestellt, muss<br />
aber nach 25 Jahren zurückbezahlt werden. Diese<br />
Rückzahlung hat nach derzeit geltenden Richtlinien<br />
nach 25 Jahren in 10 Jahresraten zu erfolgen.<br />
zu 3) Die Rückzahlung des Kredites erfolgt wie bei Kanalbauprojekten<br />
üblich über 40 Jahre und muss aus den<br />
Einnahmen des Kanalhaushaltes (neue Anschlussbeiträge,<br />
Bereitstellungs- und -benützungsgebühren) erfolgen.<br />
Der Bund (Republik Österreich) fördert die<br />
Rückzahlung des Darlehens mit ca. 1,8 Millionen Euro<br />
Barwertförderung in den nächsten 25 Jahren.<br />
Auch für bereits bestehende Kanalbauabschnitte wurden<br />
Kredite aufgenommen, die von allen Kanalbenützern<br />
im Gemeindegebiet <strong>Moosburg</strong> zu finanzieren<br />
sind.<br />
Die bisherigen und die zukünftigen Rückzahlungsverpflichtungen<br />
sowie die künftig zu erwartenden Einnahmen und<br />
Ausgaben wurden im Rahmen einer Folgelastenberechnung<br />
von der Fa. Quantum, einem betriebswirtschaftlichen Institut,<br />
berechnet. Das Ergebnis der Berechnung ist, dass die<br />
Investitionskosten nur mit einer entsprechenden Gebührenerhöhung<br />
zu finanzieren sind.<br />
Die Kosten<br />
Die Kosten für die Bauabschnitte 10 und 11 werden ca.<br />
7,8 Mio. Euro (107 Mio. ATS) betragen: Damit werden<br />
ca. 25 Kilometer Kanal gebaut. Das entspricht ca. einer<br />
Strecke von <strong>Moosburg</strong> nach Villach.<br />
Die Finanzierung<br />
Von Ende 2006 bis Ende 2008 sollen 7,8 Mio. Euro verbaut<br />
werden, die finanziert werden müssen. Die Finanzierung<br />
ist wie folgt vorgesehen.<br />
Anschlussbeiträge: 652.000 ( 8,36 %) 1)<br />
Landesförderung: 2.201.000 (28,22 %) 2)<br />
Kreditaufnahme: 4.947.000 (63,42 %) 3)<br />
Aufgrund dieser Berechnungen müssen die Kanalbenützungsgebühren<br />
auf 2,15 Euro je m 3 , und die Bereitstellungsgebühr<br />
auf 183,22 Euro per 1. 7. 2007 erhöht werden.<br />
In den Folgejahren müssen diese Beträge dann jeweils<br />
um 3,5 % erhöht werden.<br />
Der Kanalhaushalt<br />
Der Kanalhaushalt ist ein so genannter Gebührenhaushalt.<br />
Das heißt, die Ausgaben müssen auf Grund der gesetzlichen<br />
Bestimmungen durch Einnahmen aus Anschlussbeiträgen,<br />
Bereitstellungs- und Benützungsgebühren gedeckt<br />
werden.<br />
Der Kanalhaushalt ist für das gesamte Gemeindegebiet zu<br />
betrachten: Alle Investitionen (Neubau, Instandhaltungsmaßnahmen<br />
bestehender Kanalstränge, Betriebskosten)<br />
müssen von allen Benützern getragen werden.