10 Wirtschaft März 2013 Mariatroster bote
ÖVP mariatrost: Sicherheit 11 März 2013 Sicher ist Sicher Alles was Recht ist Betrügerische Spendensammler unterwegs - Seien Sie wachsam! GrInsp. Manfred Großschädl Immer wieder versuchen betrügerische Spendensammler die Spendenbereitschaft der <strong>Grazer</strong>innen und <strong>Grazer</strong> auszunutzen. Seit Anfang März 2013 sind zwei Jugendliche als illegale Spendensammler unterwegs. Zwei Jugendliche, Mädchen, etwa 15 Jahre alt, kleinere Statur, dunkle Haare, eine hat eine Tätowierung am linken Unterarm, sind im Stadtgebiet von Graz unterwegs. <strong>Die</strong> Mädchen geben vor, für den Umbau des ehemaligen Landesjugendheimes Blümelhof, jetzt „Aufwind“, zu sammeln. Dabei verwenden sie veraltete Sammellisten des SOS Kinderdorfs. Falls Sie bereits Geld an die betrügerischen Spendensammlerinnen übergeben haben oder nur Kontakt hatten, ersuche ich Sie, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Tipps der Polizei: • Übergeben Sie niemals Geld an Personen, die Sie nicht kennen. • Unterschreiben Sie nichts auf offener Straße. Tricktäter sind erfinderisch und schauspielerisch begabt. Sie täuschen oft eine Notlage vor, die scheinbar eine Hilfeleistung oder Unterstützung durch das angebliche Opfer erfordert. Autorisierte Spendensammler weisen sich mit einem Lichtbildausweis und mit einer offiziellen Sammelliste aus, wo auch eine Telefonnummer des Auftraggebers aufscheint. Im Zweifelsfalle rufen Sie sofort die Polizei unter der Notrufnummer 133 an. Ich wünsche Ihnen ein frohes Osterfest. Ihr Bezcop Manfred Großschädl Familienrecht: Änderungen bei der Obsorge und im Namensrecht. Auch im familiären Bereich gibt es unter dem Titel Kindschafts- und Namensrechts- Änderungsgesetz mit Februar einige Neuerungen: <strong>Die</strong> Eltern eines unehelich geborenen Kindes haben nunmehr die Möglichkeit erhalten, die gemeinsame Obsorge – nicht wie bisher nur bei Gericht sondern – bereits beim Standesamt (gleichzeitig mit weiteren notwendigen Beurkundungsakten) zu vereinbaren. Im Falle der Trennung der Eltern, sofern diese dabei keine Einigung über das Sorgerecht erzielen oder auch wenn ein Elternteil die Übertragung der Obsorge beantragt, sollen zukünftig Streitigkeiten über das Sorgerecht dadurch hintangehalten werden, dass das Gericht eine Obsorgeregelung treffen kann, bei der das Kindeswohl im Mittelpunkt steht. <strong>Die</strong>ser Entscheidung geht eine Probephase von rund 6 Monaten voran und fließen die Erfahrungen diese sog „Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung“ in die endgültige Entscheidung des Gerichtes ein. Weitere Änderungen gibt es im Namensrecht. Insbesondere ist die Bildung von Doppel(nach) namen auch bei Kindern zukünftig möglich. Grundbuchsgebührennovelle 2012 Als Grundlage für die Bemessung der gerichtlichen Eintragungsgebühr (1,1%) ist nunmehr wie angekündigt seit 1.1.2013 der Verkehrswert für sämtliche Arten des Liegenschaftserwerbs (Kauf, Tausch, Schenkung, Erbschaft) heranzuziehen. Bisher wurde insbesondere bei unentgeltlichen Liegenschaftsübertragungen (Schenkung, Erbschaft) der in aller Regel wesentlich geringere (in der Regel dreifache) Einheitswert herangezogen. <strong>Die</strong>s ist seit 1.1.2013 nur noch für Übertragungen von Liegenschaftsvermögen innerhalb der Familie der Fall, dafür aber unabhängig von der Gegenleistung, somit auch bei Kauf und Tausch. Immobilienertragsteuer (ImmoESt) Während Verkäufe von Liegenschaften die im Jahr 2012 durchgeführt wurden noch in der Steuererklärung für das Jahr 2012 veranlagt werden müssen, so ist ab 1.1.2013 vorgesehen, dass die ImmoESt direkt vom Notar oder Rechtsanwalt selbstberechnet werden kann. In komplexeren Fällen ist es meist unerlässlich, einen Steuerberater beizuziehen um den für den Verkäufer möglichst günstigen Steuersatz berechnen zu können. Frohe Ostern wünscht VORANMELDUNG ERBETEN!