Eingliederungsbericht Landkreis Schleswig-Flensburg
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Eingliederungsbericht 2011 des Kreises Schleswig-Flensburg Sozialzentren für den Kreis Schleswig-Flensburg
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<strong>Eingliederungsbericht</strong> 2011<br />
des Kreises<br />
<strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
Sozialzentren für den<br />
Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong>
Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
Fachdienst Regionale Integration<br />
Inhalt:<br />
1. Kurzporträt …………………………………………………………….……... 3<br />
1.1. Geographische Lage ........................................................................................... 3<br />
1.2. Infrastruktur, ökonomische Rahmenbedingungen und Tourismus ...................... 3<br />
1.3. Organisation des zugelassenen kommunalen Trägers ....................................... 4<br />
Seite:<br />
2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie ……………...…………….. 7<br />
3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen<br />
und Förderinstrumente …………………………………………………….. 9<br />
3.1. Ausgestaltung ...................................................................................................... 9<br />
3.2. Kommunale Zusatzleistungen (§ 16a Nr. 1 - 4 SGB II) ...................................... 14<br />
4. Bewertung aus Sicht des zugelassenen kommunalen Trägers …….. 16<br />
5. Anlagen ……….………………………………………..……………………… 22<br />
5.1. Bericht zur Schuldnerberatung im Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
23<br />
vom 01. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 .....................................................<br />
5.2. Abbildungsverzeichnis ......................................................................................... 25<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> 2011 - 2 -
Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
Fachdienst Regionale Integration<br />
1. Kurzporträt<br />
1.1. Geographische Lage<br />
Der Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong> befindet sich im Nordosten <strong>Schleswig</strong>-Holsteins und bildet<br />
einen der Grenzkreise der Bundesrepublik Deutschland zum Königreich Dänemark. Umgeben<br />
von <strong>Flensburg</strong>er Förde, Ostsee und Schlei grenzt das Kreisgebiet im Süden an die Kreise<br />
Rendsburg-Eckernförde und Dithmarschen. Im Norden am Ende der <strong>Flensburg</strong>er Förde<br />
umschließt das Kreisgebiet die kreisfreie Stadt <strong>Flensburg</strong>, westlich schließt sich der Kreis<br />
Nordfriesland an.<br />
Die Grenzlage des Kreises <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong> zu Dänemark und die reiche gemeinsame<br />
historische Tradition verpflichten hier nicht erst seit der Mitgliedschaft des Nachbarlandes in der<br />
Europäischen Union zu einer Politik der grenzüberschreitenden Partnerschaft und<br />
Zusammenarbeit. Beiderseits der Grenze sind zwischen Dänen und Deutschen mit ihren<br />
jeweiligen Minderheiten - den dänischen Südschleswigern und den deutschen<br />
Nordschleswigern - gutnachbarschaftliche Verhältnisse gewachsen, die seit der Bonn-<br />
Kopenhagener Erklärung von 1955 als gelungenes Beispiel für eine friedliche Lösung nationaler<br />
Interessenkonflikte gelten.<br />
Seine heutige Gestalt erhielt der Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong> im Jahre 1974, als die ehemaligen<br />
Kreise <strong>Schleswig</strong> und <strong>Flensburg</strong>-Land, die beide auf eine über hundertjährige Geschichte<br />
zurückblicken konnten, vereinigt wurden. Mit seiner Fläche von 2.071 km² - das Bundesland<br />
Saarland ist nur wenig größer - ist der Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong> der zweitgrößte Kreis in<br />
<strong>Schleswig</strong>-Holstein und auch auf Bundesebene einer der größten Kreise. Sein Gebiet umfasst<br />
vier Städte und 130 Gemeinden. Die Zahl der Einwohner hat sich bei etwa 198.000<br />
eingependelt. Der Sitz der Kreisverwaltung befindet sich in der Stadt <strong>Schleswig</strong>.<br />
<br />
1.2. Infrastruktur, ökonomische Rahmenbedingungen und Tourismus<br />
Das Kreisgebiet wird durchzogen von der Autobahn A 7 und der Nord-Süd-Hauptstrecke der<br />
Deutschen Bahn. Diese bilden die zentralen Verkehrsachsen und verbinden die Region mit den<br />
Metropolen in Deutschland und Dänemark sowie dem übrigen Skandinavien.<br />
Gemeinsam mit der kreisfreien Stadt <strong>Flensburg</strong> bietet der Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong> ein<br />
attraktives Angebot für skandinavien-orientierte Unternehmen und Menschen, die auf Arbeiten<br />
und Leben in abwechslungsreichem und natürlichem Umfeld Wert legen.<br />
Ca. 82.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zählt die Region, davon 45.300 im Kreis<br />
<strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong>. Das produzierende Gewerbe ist mit über 17.500 Beschäftigten nach dem<br />
Dienstleistungssektor ein großer Beschäftigungsgeber. In wohl keiner anderen Region hat sich<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> 2011 - 3 -
Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
Fachdienst Regionale Integration<br />
dabei aus der historisch gewachsenen engen Verflechtung mit der Landwirtschaft ein so<br />
leistungsfähiger und dominanter Bereich wie die Ernährungsindustrie herausgebildet. Allein im<br />
Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong> werden in 27 Unternehmen (mit jeweils 20 und mehr Beschäftigten)<br />
über 2.200 Menschen beschäftigt und mit ca. 0,83 Mrd. EUR 74 % des Gesamtumsatzes im<br />
verarbeitenden Gewerbe erzielt. Im weiteren produzierenden Bereich konzentrieren sich die<br />
großen Unternehmen auf das Oberzentrum <strong>Flensburg</strong>.<br />
Abgesehen von vergleichsweise großen Firmen wie der <strong>Flensburg</strong>er Schiffbau-Gesellschaft<br />
(Schiffe und Schiffskonstruktionen) oder der Krones AG (Flaschenreinigungsmaschinen) finden<br />
sich viele mittelständische Unternehmen in besonderen Marktsegmenten in führender Position.<br />
Die Spezialisten liefern weltweit. Der Exportanteil der <strong>Flensburg</strong>er Unternehmen beträgt über<br />
55%. Trotz der konjunkturbedingten Sorgen in der Vergangenheit und damit verbundener<br />
Betriebsschließungen haben neue Unternehmen in zukunftsträchtigen Geschäftsfeldern -<br />
beispielsweise mit Software, Call-Centern, Engineering und Multi-Media-Produkten - den<br />
Standort <strong>Flensburg</strong>/<strong>Schleswig</strong> gewählt.<br />
Gemeinsam mit dem Handwerk und dem Handel prägt der Dienstleistungsbereich die Region.<br />
Er stellt einen großen Teil der Arbeitsplätze und schafft seit Jahren neue<br />
Beschäftigungsmöglichkeiten. Unter dem Aspekt des geringer werdenden Kundenpotentials im<br />
SGB III bei anhaltender Arbeitskräftenachfrage rücken vermehrt die SGB II-Klienten in den<br />
Fokus der Vermittlung. Hier gilt es, alle Potentiale und Netzwerke zu nutzen. Dabei ist trotz<br />
momentaner Schwächephase auch weiterhin der grenzüberschreitende Arbeitsmarkt mit<br />
Dänemark von Bedeutung.<br />
Bemerkungswert ist darüber hinaus das touristische Potential des Kreises.<br />
Die abwechslungsreiche und einzigartige Landschaft, weit über<br />
die Landesgrenzen hinaus bekannte Museen, historische<br />
Funde und Sehenswürdigkeiten bieten nicht nur einen hohen<br />
Erholungswert, sondern kulturhistorisch Interessierten<br />
vielfältige Möglichkeiten. Zudem bilden die Schlei, ein<br />
Ostseefjord, die <strong>Flensburg</strong>er Förde und - als ein Bereich der<br />
Ostsee - die sogenannte dänische Südsee einige der<br />
beliebtesten und reizvollsten Segelreviere Europas.<br />
Diese Attraktivität und die hiermit verbundenen Auswirkungen<br />
auf den Dienstleistungssektor, das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie den Einzelhandel sind<br />
bei der Betrachtung des Arbeitsmarktes nicht außer Acht zu lassen.<br />
1.3. Organisation des zugelassenen kommunalen Trägers<br />
Nach der Entfristung der Option zum 31. Dezember 2010 ist der Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong> nun<br />
dauerhaft zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende.<br />
Gemäß § 6a Abs. 2 SGB II wurde als besondere Einrichtung für diese Aufgabenwahrnehmung<br />
- zu Beginn der Option - der Fachdienst Regionale Integration geschaffen. Dieser wurde seiner<br />
Größe und der Bedeutung der Aufgabe wegen als eigener Fachbereich gebildet.<br />
Um die Leistungen zur Grundsicherung und den gesetzlichen Auftrag „Fördern und Fordern“<br />
der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen flächendeckend umsetzen zu können, sind über das<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> 2011 - 4 -
Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
Fachdienst Regionale Integration<br />
gesamte Kreisgebiet verteilt sieben Sozialzentren eingerichtet. Diese befinden sich in<br />
<strong>Flensburg</strong>, Handewitt, Kappeln, Eggebek, Kropp und zwei Zentren – zuständig für das<br />
Stadtgebiet und das Umland - in <strong>Schleswig</strong>.<br />
Abb. 1: Abb. 2:<br />
Lage des Kreises in der<br />
Lage der Sozialzentren im<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
In einer zentralen Steuerungseinheit in der Kreisverwaltung und den sieben Sozialzentren sind<br />
mittlerweile über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für alle mit der Grundsicherung für<br />
Arbeitsuchende zusammenhängenden Leistungen und Aufgaben befasst. Damit hält der<br />
Fachdienst mehr als 25% der gesamten Belegschaft des Kreises.<br />
In der Zentraleinheit werden die Gesamtsteuerung der zugelassenen kommunalen<br />
Trägerschaft, die Sicherstellung des Gesetzesvollzuges, die Widerspruchssachbearbeitung, die<br />
Klärung von Grundsatzfragen, die zentrale Projektentwicklung, die Statistik und das Controlling<br />
durchgeführt. Dadurch sollen eine einheitliche Rechtsanwendung und zentrale Steuerung im<br />
Kreis sichergestellt sowie eine am Bedarf orientierte Planung der arbeitsmarktpolitischen<br />
Maßnahmen ermöglicht werden.<br />
Mit den sieben eingerichteten Sozialzentren gewährleistet der Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong> allen<br />
Leistungsberechtigten kurze Wege und bietet ihnen die notwendigen und vielfältigen Hilfen und<br />
Leistungen direkt vor Ort. Die Sachbearbeitung im Bereich des SGB II dominiert hier die<br />
gesamte Arbeit. Darüber hinaus werden auch andere soziale Leistungen, wie die Leistungen<br />
nach dem SGB XII, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder die<br />
Berechnung der Kindergartengebührenermäßigung nach der Sozialstaffel, in den einzelnen<br />
Zentren erbracht.<br />
Nachfolgend sind die entsprechenden Organigramme dargestellt, aus denen der Aufbau des<br />
Fachdienstes sowie seine Eingliederung innerhalb der Kreisverwaltung hervorgehen.<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> 2011 - 5 -
Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
Fachdienst Regionale Integration<br />
Abb. 3:<br />
Verwaltungsgliederungsplan des Kreises <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong>, Stand: Dezember 2011<br />
Abb. 4:<br />
Organigramm des Fachdienstes Regionale Integration, Stand: Dezember 2011<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> 2011 - 6 -
Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
Fachdienst Regionale Integration<br />
2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie<br />
Der Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong> als zugelassener kommunaler Träger (zkT) hat sich dem Prinzip<br />
der „Hilfen aus einer Hand“ verschrieben. Nur die Zusammenführung und Verbindung von<br />
arbeitsmarktpolitischen, sozialintegrativen und finanziellen Leistungen sichern den Erfolg bei<br />
der Integration langzeitarbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt und bei der Integration<br />
Jugendlicher in Ausbildung sowie der sozialen Stabilisierung der Betroffenen. Die Integration in<br />
den ersten Arbeitsmarkt stellt dabei für den größten Teil des Klientels den geschäftspolitischen<br />
Schwerpunkt dar. Der Fachdienst Regionale Integration versteht sich dabei als Dienstleister für<br />
Arbeitsvermittlung, Arbeitsförderung und Leistungsgewährung. Der Mensch steht dabei im<br />
Mittelpunkt der gesamten Arbeit. Die grundlegenden Aussagen des SGB II, die sich in den<br />
Begriffen „Fördern und Fordern“ wiederfinden, werden zielgerichtet umgesetzt. Je nach<br />
Eingangsprofiling und der daraus resultierenden Clusterstufe sowie den vermittlungsrelevanten<br />
Kompetenzen und Ressourcen der Klienten werden die passenden Vermittlungs- und<br />
Qualifizierungsstrategien erarbeitet und umgesetzt.<br />
Gleichwohl ist für viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb), die in der Regel schon<br />
deutlich länger als ein Jahr arbeitslos sind, eine individuelle Unterstützung und verstärkte<br />
Motivierung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erforderlich. Diese Menschen haben häufig<br />
Schwierigkeiten bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Daher sind bei vielen Klienten<br />
vorab als Zwischenziele die Gewöhnung an einen regelmäßigen Arbeitsalltag, die Behebung<br />
von Sucht- und/oder Schuldenproblematiken, die Klärung der Kinderbetreuungsfragen oder die<br />
Beseitigung von Qualifizierungsdefiziten zu vereinbaren. In der Erfahrung im Umgang mit<br />
diesen schwierigen Zielgruppen hat der zkT seine besondere Stärke. Die kommunale<br />
Verankerung und Vernetzung ist daher ein wichtiger Erfolgsfaktor zur Beseitigung<br />
vermittlungshemmender Faktoren. Dies führt dazu, dass neben der Ausrichtung auf die<br />
Integrationsarbeit in den ersten Arbeitsmarkt auch dem „sozialen Auftrag“ im Sinne des<br />
Angebots sinnstiftender Tätigkeiten an Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen durch<br />
öffentlich geförderte Beschäftigung Rechnung getragen wird.<br />
Der Eingliederungsprozess aller Neukunden beginnt über die<br />
Meldung am Kundentresen. Von hier erfolgt eine erste<br />
Anliegensklärung und die Vereinbarung zweier zeitnaher Termine. In<br />
der Leistungsgewährung erfolgt die Prüfung des Leistungsantrags<br />
und ggf. die folgende Leistungsgewährung. Der zweite Termin wird<br />
mit der Zugangssteuerung vereinbart. Hier werden die eLb mit Hilfe<br />
des Profilbogens einem Grobprofiling unterzogenen. Nach Vergabe<br />
einer Cluster-/ bzw. Betreuungsstufe wird durch die Weiterleitung des<br />
Profilbogens, des Clusterbogens und den eingereichten Nachweisen der zuständige<br />
persönliche Ansprechpartner (PAP) über den Neuzugang informiert. Die Zuständigkeit für die<br />
Betreuungsstufen A, B und C sowie M und S liegt beim Auswegberater. Für die Stufen D und E<br />
ist der Fallbearbeiter zuständig. Der Leistungsgewährer ist für die Betreuungsstufen I und R<br />
zuständig. Die Zuständigkeit für unter 25-jährige (U25) der Stufen A – E, M und S bleibt beim<br />
Auswegberater. Folgende Übersicht zeigt die Definition der jeweiligen Betreuungsstufen:<br />
A- "ohne Einschränkungen Vermittelbare"<br />
B - "Arbeitslose mit leichten Vermittlungshemmnissen, die durch kurzzeitige<br />
Vorbereitungsmaßnahmen bzw. durch eine betriebliche Einarbeitung ausgeglichen<br />
werden können"<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> 2011 - 7 -
Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
Fachdienst Regionale Integration<br />
C -<br />
D -<br />
E -<br />
I -<br />
M -<br />
S -<br />
R -<br />
"derzeit nicht adäquat vermittelbare Arbeitslose mit Entwicklungspotential; zur<br />
Verbesserung der Beschäftigungschancen müssen die Klienten sich persönlich und<br />
fachlich weiter entwickeln"<br />
"gegenwärtig am allgemeinen Arbeitsmarkt schwer oder nicht vermittelbare Klienten"<br />
"Arbeitslose, die offensichtlich kurzfristig nicht für den allgemeinen, u. U. auch kaum für<br />
den 2. Arbeitsmarkt geeignet sind“<br />
"integriert mit weiterer Hilfebedürftigkeit"<br />
"alleinerziehende Mütter/Väter mit einem oder mehreren Kindern unter drei Jahren"<br />
"Schüler im letzten Jahr vor Schulabschluss sowie erwerbsfähige Leistungsbezieher auf<br />
Ausbildungsplatzsuche im ersten Jahr nach Beendigung der Schule"<br />
"Ratsuchende - alle eLB, die nicht in die anderen Clusterstufen passen"<br />
Im Zentrum der Bemühungen des zuständigen PAP (Auswegberater oder Fallbearbeiter)<br />
stehen die Bedarfe der Arbeitslosen, diese geben den Abläufen Struktur und Inhalt. Die<br />
Ergebnisse des Profilings werden in den Kontext der regionalen Arbeitsmarktanforderungen<br />
gesetzt. Gemeinsam definieren Fallverantwortlicher und Arbeitsloser daraufhin das konkrete<br />
Ziel des Integrationsprozesses sowie die dazu notwendigen Schritte. An diesen Schritten<br />
orientiert sich somit auch der mögliche Maßnahmeeinsatz. Die Ergebnisse dieser Überlegungen<br />
werden in der Eingliederungsvereinbarung schriftlich festgehalten und laufend fortgeschrieben.<br />
Durch dieses System wird in der Folge auch ein Controlling der Integrationsarbeit im Sinne der<br />
Abbildung der Integrationsfortschritte ermöglicht.<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> 2011 - 8 -
Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
Fachdienst Regionale Integration<br />
3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen und Förderinstrumente<br />
3.1. Ausgestaltung<br />
Nach Eingliederungsmittelverordnung wurde dem Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong> für 2011 ein<br />
Eingliederungsbudget in Höhe von 8.328.700 € zugewiesen. Diese wurden unter der<br />
Berücksichtigung bestehender Altverträge und auf der Basis der Erfahrungen aus den<br />
Vorjahren beplant und auf die wesentlichen Förderinstrumentarien verteilt.<br />
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeitsförderung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten<br />
bildete auch im Jahr 2011 das Instrument der öffentlich geförderten Beschäftigung. Aufgrund<br />
einer stark verfestigten Sockelarbeitslosigkeit wurde damit das Ziel der Heranführung an den<br />
allgemeinen Arbeitsmarkt verfolgt. Diese Beschäftigungsgelegenheiten dienten dabei zum<br />
einen der „sozialen“ Integration und dem Erhalt bzw. der Wiederherstellung der<br />
Beschäftigungsfähigkeit. Zum anderen hatten die Maßnahmen nach § 16d SGB II eine<br />
deutliche Akzentuierung im Bereich Kenntnisvermittlung und Qualifizierung, um auf dieser Basis<br />
die Chance zur Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen. Eine unterstützende<br />
sozialpädagogische Begleitung war dabei überwiegend obligatorisch. Somit wurden im Bereich<br />
der Arbeitsgelegenheiten (AGH) mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) nach § 16d SGB<br />
II im Jahr 2011 in 23 Gruppen-AGH und 24 Einzelmaßnahmen insgesamt 1.061<br />
Teilnehmerplätze zur Verfügung gestellt, wobei ca. 20% davon speziell für die Zielgruppe der<br />
Jugendlichen ausgestaltet wurden. Daneben wurden auch die Zielgruppen der Älteren über 50<br />
und der Alleinerziehenden gesondert berücksichtigt. Die Aufwendungen für die öffentlich<br />
geförderte Beschäftigung in Höhe von knapp 4 Mio. Euro entsprechen einem Anteil von 47,7%<br />
am Gesamtbudget. Beispielhaft seien hier die Konzepte der Maßnahmen „Theaterprojekt“ und<br />
„Schiffsrestaurierung“ angeführt:<br />
Theaterprojekt<br />
Im praktischen Teil des Projekts geht es darum, die eigene Kreativität der Teilnehmenden zu<br />
wecken, vorhandene Ressourcen zu ermitteln und daran ausgerichtet Fertigkeiten und<br />
Kenntnisse zu vermitteln, die die persönlichen, sozialen und fachlichen Kompetenzen stärken.<br />
Der Lernanteil des Projektes wird je nach dem individuellen personellen Bedarf angeboten und<br />
gestaltet, nicht als Unterricht im schulischen Sinne sondern als Projektaufgabe,<br />
Kleingruppenarbeit oder in Workshopform mit Moderation durch die arbeitspädagogische<br />
Begleitung. Für diese Aufgabenstellung werden folgende Lerninhalte und Fachkompetenzen<br />
erarbeitet bzw. vermittelt:<br />
1. Bereich Bühnenbau (Handwerk):<br />
• Teilnehmer stellen ihre Ideen und ihre Wünsche vor<br />
• Entwicklung eines Bühnenbildes mit allen Teilnehmern (Aussehen, Ausstattung, usw.)<br />
• Erstellung eines Bauplanes für das Bühnenbild<br />
• Ermittlung der Abmessungen der Bühnenbildwände (Kulissen)<br />
• Materialliste für Bühnenbildwände, vorerst ohne Werkstoffbenennung<br />
• Werkstoffkunde des zu verwendenden Baumaterials unter Beachtung der Vor- und<br />
Nachteile bei der Verwendung im Hinblick auf Materialeigenschaften und<br />
Umweltschutzaspekte<br />
• Festlegung der zur Verwendung ausgewählten Baumaterialien<br />
• Ermittlung des Materialbedarfes für die Bühnenbildwände (Holz, Schrauben, usw.)<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> 2011 - 9 -
Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
Fachdienst Regionale Integration<br />
• Erstellen einer Liste der benötigten Werkzeuge<br />
• Einweisung in die Unfallverhütungsvorschriften vor Beginn der Arbeiten<br />
• Einweisung in die Handhabung der Werkzeuge, praktische Übungen mit<br />
Fehlererkennung, Fehleranalyse und Fehlerbeseitigung<br />
• Erstellen der Bühnenbildwände für das Theaterstück (einfache Kulissen)<br />
• Einweisung in die Herstellung einfacher Fenster und Türen unter Beachtung von<br />
geltenden Normen und Vorschriften<br />
• Erstellung von Fenster und Türen für Bühnenbildwände<br />
• Vorbereitung zur Gestaltung des Bühnenbildes (Auswahl von Tapeten, Farben, usw.)<br />
• Einweisung in die Verarbeitung von Farben und Tapeten, auch unter Beachtung von<br />
Umweltschutzaspekten<br />
• Praktische Übungen an Probewänden mit Fehlererkennung, Fehleranalyse und<br />
Fehlerbeseitigung<br />
• Gestaltung der Bühnenbildwände für das Theaterstück<br />
• Aufbau des Bühnenbildes für Probe und Aufführung<br />
2. Umsetzung des Theaterstückes (Darsteller):<br />
• schauspielerische Darstellung eines Theaterstückes<br />
• Einüben einer Rolle mit einem gewissen Grad an Reflexions- und<br />
Distanzierungsfähigkeit von der eigenen Person<br />
• Hemmschwellen überwinden<br />
• frei vor Zuhörern sprechen<br />
Zusätzlich werden durch die Einarbeitung in einen Text notwendige Kompetenzen vermittelt,<br />
wie<br />
• das Lernen des Lernens<br />
• die Zusammenfassung und Interpretation von thematischen Inhalten<br />
• das Einüben von Transferleistungen indem Erfahrungen und Kenntnisse aus dem<br />
Bereich Bühnenbau auf andere Objekte übertragen werden können<br />
3. Es werden folgende Lerninhalte erarbeitet und vermittelt:<br />
• Besprechen der Theaterstückidee<br />
• Text und Rollengestaltung<br />
• Aufgabenverteilung<br />
• Materialliste für Rollenmaterial (Kostüme, usw.)<br />
• Einweisung in die anderen Aufgaben beim Theater und deren wichtige Funktion:<br />
o Souffleuse/Souffleur<br />
o Technik<br />
o Inspektion<br />
o Regieassistenz<br />
Zielgruppe:<br />
Jugendliche/junge Erwachsene unter 25 Jahren (Clusterstufen B bis E), denen es aufgrund<br />
unterschiedlicher Integrationshemmnisse bisher nicht gelungen ist, sich auf dem Lehrstellenoder<br />
Arbeitsmarkt zu integrieren.<br />
Ziel der Maßnahme:<br />
Jugendliche/junge Erwachsene auf ihre Stellung in unserer Gesellschaft und auf die<br />
Anforderungen der Arbeitswelt vorzubereiten - eine/n jede/n individuell nach ihren/seinen<br />
Neigungen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten.<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> 2011 - 10 -
Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
Fachdienst Regionale Integration<br />
Betreuung:<br />
Arbeitspädagogische Begleitung und Angebote unterstützen die Teilnehmer bei der<br />
Konfliktbewältigung in ihrer Lebens- und Arbeitswelt. Ausgewählte Beispiele<br />
sozialpädagogischer Angebote sind:<br />
• Hilfestellung in persönlichen Problemlagen (Wohnung, Schulden, Gewalt)<br />
• Bewältigung von Erfolg und Misserfolg<br />
• Trainingsangebote zum Verhalten bei Konflikten, vor allem in der Arbeitswelt<br />
• Angebote zur Entwicklung und Stabilisierung des Selbstwertgefühls<br />
• Abbau von primären Vermittlungshemmnissen im Bereich der sozialen Kompetenzen:<br />
o Förderung der Motivation<br />
o Förderung der Teamfähigkeit<br />
o Kommunikationstraining<br />
und im Bereich der persönlichen Kompetenzen:<br />
o Förderung der Selbstlernkompetenz<br />
o Entwicklung der kognitiven Fähigkeiten<br />
o Förderung der Selbstlernkompetenz<br />
____________________________________________________________________________<br />
Schiffsrestaurierung Kappeln/Kropp<br />
Inhalte der Arbeitsgelegenheit<br />
• Ausführungen eines gemeinsamen Arbeitsvorhabens und Erarbeiten von<br />
Grundtechniken in unterschiedlichen Einsatzbereichen (Holz, Farbe, Metall)<br />
• Planung, Vorbereitung und Handhabung von Werkzeugen, Maschinen und Geräten im<br />
jeweiligen Einsatzbereich je nach persönlicher Eignung<br />
• die Teilnehmer befassen sich eingehend mit dem Neubau von Kanus und dem<br />
detaillierten Aufbau eines Holzbootes sowie eines Kunststoffbootes<br />
• über den Rückbau der alten Boote bis zur Restaurierung und fahrtauglichen<br />
Fertigstellung lernen die Teilnehmer die Konstruktion, die unterschiedlichen Werkstoffe<br />
sowie deren technische Bearbeitung kennen<br />
• Unterweisungen in Arbeitssicherheit, im Umgang mit Gefahrstoffen sowie in Erster Hilfe<br />
Zielgruppe:<br />
Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren (Clusterstufen A bis E) im Arbeitslosengeld<br />
II-Bezug, die ihre Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und für die entweder eine spätere<br />
Berufsausbildung oder eine Arbeitnehmertätigkeit in Betracht kommt; dabei liegt der<br />
Schwerpunkt auf Erwachsenen und Jugendlichen, die einer weitergehenden Hilfe bedürfen mit<br />
Hemmnissen wie:<br />
• niedriger/fehlender Schulabschluss<br />
• Analphabetismus<br />
• fehlende bzw. abgebrochene Ausbildung<br />
• mangelnde Motivation<br />
• Suchterkrankung (nicht in der akuten Phase)<br />
• Schuldensituation<br />
• psychische Erkrankung (nicht in der akuten Phase)<br />
• fehlende bzw. unrealistische berufliche Orientierung<br />
• fehlende Arbeitstugenden<br />
• fehlendes stabiles soziales Umfeld<br />
• fehlende Frustrationstoleranz<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> 2011 - 11 -
Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
Fachdienst Regionale Integration<br />
• Konflikte im Umgang mit anderen<br />
Ziel der Maßnahme:<br />
• Erwerb bzw. Reaktivierung von praktischen beruflichen Kenntnissen<br />
• Heranführen an den beruflichen Alltag (aktivieren, mobilisieren) und Ausbildungsmarkt<br />
• Abbau von sozialer Isolation, Aufbau eines Kontaktumfeldes, Förderung des<br />
Selbstwertgefühls<br />
• Schulung und Qualifizierung<br />
• Unterstützung beim Abbau individueller Vermittlungshemmnisse<br />
Betreuung:<br />
Jedem Teilnehmer wird während der Teilnahme ein arbeitsmarktpädagogischer Mitarbeiter als<br />
kontinuierlich zuständiger Ansprechpartner zur Seite gestellt. Die arbeitsmarktpädagogische<br />
Begleitung der Teilnehmer erfolgt günstigstenfalls durch Mitarbeiter, die neben einer<br />
handwerklichen Ausbildung Erfahrungen im Umgang mit der Zielgruppe aufweisen und/oder die<br />
Qualifikationen als Sozialpädagoge bzw. Erzieher mit staatlicher Anerkennung haben. Für jeden<br />
Teilnehmer erfolgt zu Beginn die Kompetenzfeststellung und eine individuelle Zielvereinbarung.<br />
Dabei werden die unterschiedlichen Beschäftigungsangebote unter einem - für alle Teilnehmer<br />
zugänglichen - Rahmenangebot der arbeitsmarktpädagogischen Begleitung durchgeführt:<br />
• Abklärung der Interessen, Einstellungen, Erwartungen und Vorerfahrungen<br />
• Stärkung der Motivation, Mobilität, einer gesunden Ernährung, von<br />
gesundheitsbewusstem Verhalten und der körperlichen Belastbarkeit durch<br />
Bewegungstraining<br />
• Erlangung von vermittlungsfördernden, berufsqualifizierenden Fertigkeiten und<br />
Kenntnissen<br />
• persönliche und soziale Stabilisierung<br />
• Entwicklung von sozialen Netzwerken<br />
• Vermittlung in Praktika, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung<br />
Individuell erfolgen notwendige Unterstützungen/Förderungen durch berufsbezogene<br />
Qualifizierungselemente zur Verbesserung/Erreichung der Ausbildungs- und Betriebsreife. Es<br />
werden Handlungshilfen und Dienstleistungen zur Unterstützung der Vermittlung angeboten,<br />
unter anderem durch eine praktische Berufswegplanung zur Integration in Ausbildung oder<br />
Arbeit. Zusätzlich wird im Bereich der arbeitspädagogischen Betreuung angeboten:<br />
• Sozialkompetenztraining<br />
• Motivationsförderung<br />
• primäre, sekundäre und tertiäre Suchtprävention<br />
• intensive und nachhaltige Elternarbeit<br />
• Krisenintervention<br />
____________________________________________________________________________<br />
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung (§ 16 SGB II i. V. m. § 77 SGB III) gewann im<br />
Jahr 2011 deutlich an geschäftspolitischer Bedeutung und stellte ein wichtiges Instrument der<br />
Arbeitsmarktpolitik dar. Die Orientierung erfolgte an den regionalen Arbeitsmarktbedürfnissen.<br />
Die höhere Wirksamkeit und Effizienz beruflicher Weiterbildung wurde dabei durch eine<br />
zielgerichtete Bewerber- und passgenaue Maßnahmeauswahl erreicht. Das Spektrum reichte<br />
dabei von Kurzqualifizierungen mit nur einer Woche Dauer wie z.B. dem Gabelstaplerschein,<br />
über die mehrwöchige Qualifizierung wie z.B. Schwesternhelferinnenschein bis hin zur<br />
mehrmonatigen speziellen Ausbildung zur Fachkraft Composite. Insgesamt konnten mit Hilfe<br />
dieses Förderinstruments über 200 Klienten ihr Qualifikationsniveau deutlich verbessern und<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> 2011 - 12 -
Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
Fachdienst Regionale Integration<br />
ein Großteil der Absolventen darüber den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt realisieren. Dafür<br />
wurden ca. 6% des Budgets aufgewendet.<br />
Als drittes Instrumentarium zur Qualifizierung wurden die Maßnahmen zur Aktivierung und<br />
Qualifizierung nach § 16 SGB II i. V. m. § 46 SGB III genutzt. Dabei sind zwei wesentliche<br />
Stoßrichtungen zu unterscheiden. Zum einen kam den betrieblichen Trainingsmaßnahmen<br />
(Praktika) neben der Aufgabe der Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von<br />
Vermittlungshemmnissen die besondere Bedeutung zu, durch die sogenannten „Klebeeffekte“<br />
direkte Integrationen in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Insgesamt knapp 300 Klienten nutzten<br />
das Angebot einer Maßnahme beim Arbeitgeber. Zum anderen konnten durch ausgeschriebene<br />
Maßnahmen nach § 46 SGB III oder drittfinanzierte Maßnahmen (ESF- oder<br />
Bundesprogramme) genau auf die Bedürfnisse der Klienten abgestimmte<br />
Qualifizierungsangebote im Gruppenrahmen angeboten werden. Insgesamt konnten auf diese<br />
Weise durch den Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong> etwa 250 Teilnehmerplätze bereitgestellt werden,<br />
die je nach Laufzeit auch mehrfach belegt wurden. In der Summe der beiden Ausrichtungen<br />
konnten mit einem Budgeteinsatz von gut 400.000 €, also 5% des Eingliederungstitels, etwa<br />
600 Menschen qualifiziert werden. Der Kooperation mit Maßnahmeträgern im Zuge der<br />
Teilnahme an Bundesprogrammen oder bei Förderungen kreativer Projektansätze durch ESF-<br />
Mittel kam und kommt eine verstärkte Bedeutung zu. So war und ist der Kreis auch beteiligt am<br />
Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Perspektive 50plus –<br />
Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ zur Verbesserung der Beschäftigungschancen<br />
älterer Langzeitarbeitsloser.<br />
Neben den genannten vermittlungsunterstützenden Leistungen auf der Basis von<br />
qualifizierenden Gruppen- und Einzelmaßnahmen wurde zur Beseitigung von<br />
Integrationshemmnissen intensiv auf die flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische<br />
Förderung durch das Vermittlungsbudget (§ 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III) zurückgegriffen.<br />
Die Fallgestaltungen reichten in der Anwendung von den Standardprodukten wie Bewerbungs-,<br />
Reise- und Umzugskosten über die Kostenübernahme einer Klavierstimmung bis hin zur<br />
Bezuschussung einer PKW-Anschaffung. Weit über 3.000 gewährte Leistungen beanspruchten<br />
dabei etwa 4,5% des Eingliederungsbudgets.<br />
Die Förderinstrumente zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit haben einen hohen Stellenwert im<br />
Maßnahme-Mix des Kreises <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong>. Neben den Vermittlungshemmnissen<br />
(Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu anderen Bewerbern) sind die<br />
bestehenden Minderleistungen des Arbeitnehmers eine Voraussetzung für die Förderung des<br />
Arbeitgebers. Die Beurteilung der Minderleistungen ergibt sich aus der Darstellung einer<br />
Differenz der beruflichen Fähigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen und Stärken des Klienten im<br />
Verhältnis zu den konkreten stellenbezogenen Anforderungen des neuen Arbeitsplatzes. Im<br />
Jahr 2011 konnten über die Gewährung von Eingliederungszuschüssen nach § 16 SGB II i.<br />
V. m. §§ 217 ff. SGB III somit 210 Menschen in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden.<br />
Die folgende Darstellung zeigt die Verteilung des Gesamtbudgets auf die wesentlichen<br />
Förderinstrumentarien. Deutlich ist dabei die Fokussierung auf die öffentlich geförderte<br />
Beschäftigung nach §16d SGB II mit hohem Qualifizierungsanteil zu entnehmen, die nahezu<br />
50% des Eingliederungsbudgets im Jahr 2011 verbrauchte.<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> 2011 - 13 -
Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
Fachdienst Regionale Integration<br />
Ausgaben für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit<br />
1.739.242,22 €<br />
402.367,17 €<br />
359.360,15 €<br />
489.452,29 €<br />
62.546,50 €<br />
139.531,38 €<br />
238.120,87 €<br />
928.695,57 €<br />
3.969.383,85 €<br />
§ 16 (1) SGB II i.V.m. § 46 SGB III § 16 (1) SGB II i.V.m. § 45 SGB III<br />
§ 16 (1) SGB II i.V.m. § 77 ff. SGB III § 16 (1) SGB II i.V.m. §§ 217 ff., 421f, 421o, 421p SGB III<br />
§ 16d Satz 2 SGB II sonstige Leistungen SGB III<br />
sonstige Leistungen SGB II<br />
nicht verausgabte Mittel<br />
Leistungen §§ 16e, 16f SGB II<br />
Abb. 5<br />
3.2. Kommunale Zusatzleistungen (§ 16a Nr. 1 - 4 SGB II)<br />
Die kommunalen Zusatzleistungen bestanden im Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong> auch schon vor<br />
der Einführung des SGB II aus einem tragfähigen, erprobten und mittlerweile bewährten<br />
Netzwerk. Eine der Hauptsäulen bildet die Schuldnerberatung.<br />
Die Schuldnerberatung im Fachbereich Regionale Integration bietet in <strong>Schleswig</strong> und im<br />
Sozialzentrum <strong>Flensburg</strong> jeweils einmal die Woche eine offene Sprechstunde an. Hierdurch ist<br />
für betroffene, eine Beratung Suchende kurzfristige Hilfestellung gewährleistet. Die<br />
Sprechstunde wird intensiv in Anspruch genommen; im Jahr 2011 erfolgten hier 458<br />
Beratungen.<br />
Neben der offenen Sprechstunde im Sozialzentrum <strong>Flensburg</strong> wird nun, nachdem die für fast<br />
ein halbes Jahr vakanten Stellen in der Schuldnerberatung wieder besetzt sind, dieses Angebot<br />
auch auf die übrigen Sozialzentren des Kreises ausgeweitet. Zunächst geplant sind für das<br />
erste Halbjahr 2012 jeweils 3 Sprechstunden pro Zentrum.<br />
Eine wichtige Form der Schuldenregulierung bildet die Insolvenzberatung. Im Berichtsjahr<br />
wurden für 88 Personen Anträge auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens<br />
eingereicht. Die Zahl derer, die auf die Aufnahme des Antragsverfahrens warten, beläuft sich<br />
zum Jahresende 2011 auf rund 170. Weiterhin werden 379 laufende Verfahren betreut.<br />
Für Jugendliche, die an Qualifizierungs- und Orientierungsmaßnahmen teilnehmen, führt die<br />
Schuldnerberatung regelmäßig Präventionsveranstaltungen durch, um Überschuldung zu<br />
vermeiden. Wegen der personellen Situation war dies im Jahr 2011 lediglich im ersten Quartal<br />
möglich; mit Beginn des Jahres 2012 wurden die Veranstaltungen jedoch wieder<br />
aufgenommen. Darüber hinaus können Schulen und andere in der Jugendarbeit Tätige in der<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> 2011 - 14 -
Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
Fachdienst Regionale Integration<br />
hiesigen Schuldnerberatung ein Präventionsspiel ausleihen, welches zum Ziel hat, den<br />
Jugendlichen auf spielerische Weise Haushaltsplanung zu vermitteln.<br />
Neben der eigenen Schuldnerberatung im Hause bestehen drei Schuldnerberatungsstellen in<br />
anderer Trägerschaft (Haus der Familie <strong>Flensburg</strong>, Sozialforum Kappeln und Diakonie<br />
<strong>Schleswig</strong>), die durch den Kreis gefördert werden und eine wohnortnahe Versorgung<br />
gewährleisten.<br />
Im Berichtsjahr nahmen 736 Hilfesuchende erstmals zu einer der Beratungsstellen im Kreis<br />
<strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong> Kontakt auf, wobei darauf hinzuweisen ist, dass es im Kreis keine<br />
Zugangsbeschränkungen für die Beratung gibt; das heißt, dass auch Personen, die keine<br />
Transferleistungen erhalten, die Beratungsleistung in Anspruch nehmen können. Der Anteil der<br />
Hilfesuchenden in laufendem SGB II-Bezug beläuft sich auf 43,6 %.<br />
Durch die gute Vernetzung werden die Klienten von den Mitarbeitern der Sozialzentren direkt<br />
an die Beratungsstellen weitergeleitet.<br />
Aufgrund der personellen Situation konnten in diesem Jahr keine der über diese<br />
Beratungsleistungen hinaus gehenden Fachvorträge zu den Themen Schuldnerberatung,<br />
Pfändungsschutzkonto oder Insolvenzverfahren gehalten werden.<br />
Die psychosoziale Betreuung und die Suchtberatung werden durch den Fachdienst Gesundheit<br />
wahrgenommen. Die Sprechtage, die seit dem Sommer 2007 in den Sozialzentren angeboten<br />
werden, sind auch weiterhin fester Bestandteil der kommunalen Zusatzleistungen und werden<br />
von den Mitarbeitern der Sozialzentren nach wie vor als große Unterstützung empfunden.<br />
Darüber hinaus werden in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Gesundheit Fortbildungen mit<br />
den Themen "Sucht" und "psychische Erkrankungen" für die Mitarbeiter der Sozialzentren<br />
angeboten.<br />
Auf den eigenständigen Bericht zur Schuldnerberatung des Kreises <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong> für<br />
2011 wird an dieser Stelle verwiesen. Er ist als Anlage beigefügt.<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> 2011 - 15 -
Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
Fachdienst Regionale Integration<br />
4. Bewertung aus Sicht des zugelassenen kommunalen<br />
Trägers<br />
Seit Beginn des Jahres 2011 ist der Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong> unbefristet zugelassener Träger<br />
der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Damit kommt ihm nun dauerhaft die Aufgabe zu, die<br />
Integration erwerbsloser Menschen in Erwerbstätigkeit anzustreben und gleichzeitig den<br />
Lebensunterhalt für die im Kreisgebiet lebenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten<br />
sicherzustellen. Mit der Entfristung wurden Anfang des Jahres erste Gedanken zur Optimierung<br />
der Aufbau- und Ablauforganisation angestoßen. Die bisherige Unterteilung des<br />
Fallmanagements in Auswegberatung und Fallbearbeitung sollten aufgehoben, das Sachgebiet<br />
„Aktive Leistungen“ mit dem Schwerpunkt der Maßnahmeplanung, -entwicklung, -begleitung<br />
und -abrechnung gebildet und weitere Ablaufprozesse optimiert werden. Aufgrund<br />
unterschiedlicher widriger Rahmenbedingungen konnte die Fortentwicklung jedoch nicht in<br />
geplantem Reformtempo vollzogen werden. Somit sind die Ergebnisse aus dem Jahr 2011 auch<br />
unter diesen Vorzeichen zu bewerten.<br />
Entwicklung der Leistungen zur Eingliederung<br />
2.500<br />
2.000<br />
1.500<br />
1.000<br />
1.549<br />
1.987<br />
500<br />
826<br />
540<br />
0<br />
Arbeitsgelegenheiten Qualifizierungen Eingliederungszuschüsse<br />
316<br />
210<br />
2010 2011<br />
Abb. 6<br />
In seiner Mittel- und Maßnahmeplanung hat sich der Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong> für den unter 3.<br />
dargestellten Instrumenten-Mix entschieden. Auf dieser Basis konnten unter Berücksichtigung<br />
der grafisch nicht erfassten Maßnahmen beim Arbeitgeber insgesamt etwa 3.000 erwerbsfähige<br />
Leistungsberechtigte gefördert werden.<br />
Wie im Bundesgebiet so gehörten auch im Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong> die Arbeitsgelegenheiten<br />
(AGH) in der Mehraufwandvariante – besser bekannt als „Ein-Euro-Jobs“ – zu den quantitativ<br />
bedeutsamsten Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Sie sollen dabei helfen, die<br />
persönliche Situation der Betroffenen zu stabilisieren, gesellschaftliche Teilhabe zu stärken und<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> 2011 - 16 -
Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
Fachdienst Regionale Integration<br />
die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Unter dem Aspekt eines<br />
„sozialen Auftrags“ für die arbeitsmarktfernen Klienten kann das Instrument „AGH“, auch nach<br />
Rücksprache mit zahlreichen Trägern, Vereinen und sonstigen sozialen Akteuren, als<br />
erfolgreich betrachtet werden. Die Teilnehmer sind größtenteils sehr stark in die jeweilige<br />
Trägerorganisation eingebunden und erfahren Wertschätzung und Anerkennung. Gleichwohl<br />
zeigen die Integrationszahlen während oder nach Maßnahmeteilnahme nur schwache positive<br />
Effekte auf die Beschäftigungschancen der Geförderten. So sind maximal nur 16,6% der<br />
Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt aus einer bzw. in Folge einer geförderten Gruppenoder<br />
Einzelmaßnahme (AGH, FbW und Maßnahme nach § 46 SGB III) heraus erfolgt. Die<br />
Erfolgswahrscheinlichkeit einer Arbeitsaufnahme während oder im Nachgang einer AGH liegt<br />
somit bei deutlich unter 10%, was auch den bundesweiten Tendenzen entspricht.<br />
Diese auch bundesweit zu verzeichnenden Ergebnisse führten im Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong> zu<br />
einem Umsteuerungsprozess im Maßnahme-Mix. Gestützt durch die örtliche Sozialpolitik erfolgt<br />
daher im laufenden Jahr 2012 eine deutliche Fokussierung auf Maßnahmen der Aktivierung und<br />
beruflichen Eingliederung sowie der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW). Wie in<br />
vorstehender Grafik ersichtlich sanken die Teilnehmerzahlen bei diesen Fördermaßnahmen im<br />
Jahresvergleich 2011 zu 2010 um ca. 35%.<br />
Vermittlungen in den 1. Arbeitsmarkt<br />
1.600<br />
1.400<br />
1.200<br />
1.000<br />
800<br />
1.376<br />
1.513<br />
600<br />
400<br />
686<br />
801<br />
200<br />
0<br />
sozialvers.pflichtige<br />
Beschäftigung<br />
218<br />
ant.<br />
sozialvers.pflichtige<br />
Beschäftigung U25<br />
236<br />
geringfügige<br />
Beschäftigung<br />
115 130 99 120<br />
ant. geringfügige<br />
Beschäftigung U25<br />
Ausbildung<br />
2010 2011<br />
Abb. 7:<br />
Die Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt konnten gesteigert werden. Mit einer Zunahme von 16,8 %<br />
fällt der Anteil der in geringfügige Beschäftigung Vermittelten jedoch höher aus als die prozentuale<br />
Steigerung der in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Vermittelten.<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> 2011 - 17 -
Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
Fachdienst Regionale Integration<br />
Zusammensetzung der Qualifizierungen in 2011<br />
29<br />
107<br />
188<br />
216<br />
Qualizierungen<br />
nach § 46 SGB III<br />
Qualifizierungen<br />
nach § 77 SGB III<br />
Einstiegsqualifizierungen<br />
nach § 235 b SGB III<br />
drittfinanzierte<br />
Qualifizierungen<br />
Abb. 8<br />
Das vorrangige Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II besteht darin,<br />
durch Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Bei der Betrachtung<br />
der Integrationszahlen des Kreises <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong> im Jahr 2011 ist festzustellen, dass<br />
diese erneut gesteigert werden konnten. Nachdem im Jahr 2010 die Integrationen bereits um<br />
400 (+23%) gesteigert wurden, stiegen die Integrationszahlen in 2011 nochmals um 273. Dies<br />
entspricht einer Steigerungsquote von 12,6%. Gleichwohl bleibt festzuhalten, dass die Zahl der<br />
Integrationen und somit auch die offizielle Kennzahl der Integrationsquote (K2) noch deutlich<br />
hinter dem überwiegenden Teil der zugelassenen Träger im Vergleichstyp zurücksteht. Diese<br />
noch unterdurchschnittlichen Vermittlungserfolge spiegeln sich auch deutlich in den<br />
statistischen Grunddaten wieder.<br />
Die Entwicklung der Eckwerte zum Arbeitsmarkt vollzog sich im Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
abweichend zu der in <strong>Schleswig</strong>-Holstein insgesamt. Entgegen der Landesentwicklung war bei<br />
den Werten zu den Arbeitslosen im SGB II, den Bedarfsgemeinschaften und den<br />
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten kein Rückgang zu beobachten. Sank im schleswigholsteinischen<br />
Durchschnitt die Zahl der Arbeitslosen um -1,4%, bei Bedarfsgemeinschaften um<br />
-1,7% und der eLb um -2,6%, so stieg im Kreis SL-FL die Zahl der Arbeitslosen um 0,4%, der<br />
Bedarfsgemeinschaften um ca. 1,2% auf 7.034 und der eLb ebenfalls um ca. 1,2%. Der<br />
besonders auf Bundesebene und bedingt auch im Land <strong>Schleswig</strong>-Holstein erkennbare<br />
konjunkturelle und auf den Arbeitsmarkt wirkende Aufschwung ist demnach noch nicht im SGB<br />
II des Kreises <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong> angekommen und bleibt angesichts der nach unten<br />
korrigierten Wachstumsprognosen der Bundesregierung in 2012 auch abzuwarten.<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> 2011 - 18 -
Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
Fachdienst Regionale Integration<br />
Entwicklung der SGB II-Arbeitslosen<br />
6.000<br />
5.000<br />
4.000<br />
3.000<br />
5.402 5.452<br />
2.000<br />
1.000<br />
1.370<br />
1.492<br />
0<br />
613<br />
SGB II-Arbeitslose SGB II-Arbeitslose unter 25 Jahre SGB II-Arbeitslose über 50 Jahre<br />
530<br />
2010 2011<br />
Abb. 9:<br />
Hier zeigt sich der leichte Anstieg der Arbeitslosen im SGB II-Bereich zum Vorjahr 2010.<br />
Entwicklung der Arbeitslosenquote im SGB II<br />
6,50%<br />
6,25%<br />
6,20%<br />
6,00%<br />
5,75%<br />
5,50%<br />
5,90%<br />
5,70% 5,80%<br />
5,90%<br />
5,70%<br />
5,90%<br />
5,70%<br />
5,80%<br />
5,70%<br />
5,80%<br />
5,60%<br />
5,90%<br />
5,80%<br />
5,80%<br />
5,80%<br />
6,00%<br />
5,70%<br />
5,90%<br />
5,50%<br />
5,80%<br />
5,50%<br />
5,70%<br />
5,50%<br />
5,25%<br />
5,00%<br />
Januar<br />
Februar<br />
März<br />
April<br />
Mai<br />
Juni<br />
Juli<br />
Jahr 2010 Jahr 2011<br />
August<br />
September<br />
Oktober<br />
November<br />
Dezember<br />
Abb. 10:<br />
Die Arbeitslosenquote konnte jedoch von anfänglich 6,2% im Januar 2011 auf 5,5% im Dezember 2011 und<br />
damit unter den Vorjahresstand gesenkt werden.<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> 2011 - 19 -
Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
Fachdienst Regionale Integration<br />
Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften<br />
7.300<br />
7.200<br />
7.100<br />
7.000<br />
6.900<br />
7.038<br />
6.965<br />
7.154<br />
7.062<br />
7.202<br />
7.131<br />
7.197<br />
7.109<br />
7.144<br />
7.032<br />
7.050<br />
6.993<br />
7.117<br />
7.021<br />
7.093<br />
6.980<br />
7.056<br />
6.946<br />
7.039<br />
6.920<br />
6.991<br />
6.916<br />
7.034<br />
6.974<br />
6.800<br />
6.700<br />
6.600<br />
6.500<br />
Januar<br />
Februar<br />
März<br />
April<br />
Mai<br />
Juni<br />
Juli<br />
Jahr 2010 Jahr 2011<br />
August<br />
September<br />
Oktober<br />
November<br />
Dezember<br />
Abb. 11:<br />
Die Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften vollzieht sich zwar parallel zu der im Jahr 2010, jedoch<br />
sind hier deutlich die durchgehend höheren Werte für das Jahr 2011 ablesbar.<br />
12.000<br />
Entwicklung der erwerbsfähigen<br />
Leistungsbezieher<br />
10.000<br />
8.000<br />
6.000<br />
9.684<br />
9.730<br />
4.000<br />
2.000<br />
1.978 2.041 2.105 2.250<br />
0<br />
erwerbsfähige Leistungsbezieher erwerbsfähige Lesitungsbezieher<br />
unter 25 Jahre<br />
erwerbsfähige Leistungsbezieher<br />
über 50 Jahre<br />
2010 2011<br />
Abb. 12:<br />
Ebenso ist die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr 2010<br />
gestiegen. Betroffen sind hier vor allem mit einem Anstieg von 6,8 % die über 50-Jährigen.<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> 2011 - 20 -
Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
Fachdienst Regionale Integration<br />
4.500<br />
Entwicklung der Sozialgeldempfänger<br />
4.000<br />
3.500<br />
3.000<br />
2.500<br />
4.243<br />
4.188<br />
2.000<br />
1.500<br />
1.000<br />
500<br />
0<br />
Sozialgeldempfänger<br />
207 192<br />
Sozialgeldempfänger über 15 Jahren<br />
2010 2011<br />
Abb. 13:<br />
Die Zahl der Sozialgeldempfänger ist im Vergleich zum Vorjahr 2010 gesunken.<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> 2011 - 21 -
Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
Fachdienst Regionale Integration<br />
5. Anlagen<br />
5.1. Bericht zur Schuldnerberatung des Kreises <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong> vom<br />
01. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011<br />
5.2. Abbildungsverzeichnis<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> 2011 - 22 -
Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
Fachdienst Regionale Integration<br />
5.1. Bericht zur Schuldnerberatung des Kreises <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong> vom<br />
01. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011<br />
Die Schuldnerberatung des Kreises <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong> in ihrer heutigen Form besteht seit<br />
November 1991. In der damaligen Zeit war Schuldnerberatung eine sehr junge Form der<br />
sozialen Arbeit und in vielen Bereichen umstritten. Heute ist die Schuldnerberatung allseits<br />
anerkannt. Qualitätsstandarts, Fachliteratur und Fortbildungsveranstaltungen sind wie in<br />
anderen Feldern der sozialen Arbeit zur Normalität geworden.<br />
Anerkennung durch den Gesetzgeber fand die Schuldnerberatung durch die im Januar 1999 in<br />
Kraft getretene Insolvenzordnung. Die Schuldnerberatung des Kreises <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
wird derzeit von zwei BeraternInnen in Vollzeit und zwei Verwaltungskräften mit insgesamt 1,75<br />
Stellen durchgeführt. Ausgerechnet im Jubiläumsjahr der Beratungsstelle waren allerdings eine<br />
Beraterstelle und eine Vollzeit-Verwaltungsstelle für die Dauer von 5 Monaten nicht besetzt. Der<br />
Aufbau einer Warteliste mit ca. 200 ratsuchenden Personen war die direkte Folge.<br />
Laut dem Schuldner-Atlas 2011 der Creditrefom sind im Kreisgebiet 9,75 % aller volljährigen<br />
Einwohner überschuldet und können nach Abzug der Lebenshaltungskosten ihre<br />
Verbindlichkeiten nicht mehr tilgen. Die durchschnittliche Höhe der Schulden liegt bei ca.<br />
38.000,00 €.<br />
Im Berichtsjahr wurden trotz der personell angespannten Lage 265 neue Fälle mit einer<br />
Gesamtverschuldung von 8.213.019,80 € in die Langzeitbetreuung aufgenommen. Dazu kamen<br />
ca. 458 so genannte Kurzberatungen, in denen Personen eine Unterstützung in einer<br />
besonderen Lebenslage suchten, aber keine langfristige Betreuung wünschten. Zusätzlich<br />
wurden 116 Pfändungsschutzbescheinigungen für Girokonten erteilt bzw. entsprechende<br />
Beratungen durchgeführt.<br />
Dem Bundesdurchschnitt folgend, ist auch in der Schuldnerberatung des Kreises <strong>Schleswig</strong>-<br />
<strong>Flensburg</strong> festzustellen, dass die Ratsuchenden immer jünger werden. So sind ca. 25 % der<br />
Überschuldeten unter 30 Jahre alt und davon wiederum ca. 10 % unter 20 Jahre.<br />
Die Ursachen der Überschuldung sind vielfältig; der Eintritt von Arbeitslosigkeit steht mit 22,86<br />
% aber auch weiterhin an erster Stelle, gefolgt von Scheidung/Trennung mit 19,48 %.<br />
An den Verschuldungsarten sind die Forderungen aus Telekommunikation (Handy, Internet,<br />
Festnetz) mit ca. 12 % an der Gesamtsumme weiter deutlich auf dem Vormarsch.<br />
Auch in diesem Berichtsjahr war die Zusammenarbeit mit den Sozialzentren (SZ) sehr gut, im<br />
SZ <strong>Flensburg</strong> wurden regelmäßig offene Sprechstunden abgehalten. Für das Jahr 2012 ist<br />
geplant, Sprechstunden in allen SZ des Kreises abzuhalten.<br />
Neben diesen originären Aufgaben der Schuldnerberatung wurden Präventionsveranstaltungen<br />
in berufsbildenden Einrichtungen durchgeführt. Für die Zukunft ist beabsichtigt und in<br />
Vorbereitung, dass entsprechende Veranstaltungen auch in den Schulen der Sekundarstufe I<br />
und II zum Einsatz kommen.<br />
Die Wohnorte der Ratsuchenden sind über das gesamte Kreisgebiet verteilt. Auf die<br />
Einzugsgebiete der verschiedenen Sozialzentren bezogen, ergibt sich nachstehende Grafik:<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> 2011 - 23 -
Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
Fachdienst Regionale Integration<br />
Verteilung der Wohnorte nach Sozialzentren<br />
Kropp; 12,54%<br />
<strong>Flensburg</strong>; 11,60%<br />
Handew itt; 5,64%<br />
Kappeln; 4,70%<br />
Eggebek; 13,79%<br />
<strong>Flensburg</strong><br />
Kappeln<br />
Schlesw ig<br />
Eggebek<br />
Handew itt<br />
Kropp<br />
Schlesw ig; 50,47%<br />
Abb. 14<br />
Da die Schuldnerberatung des Kreises <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong> eine geeignete Stelle im Sinne des<br />
§ 305 InsO darstellt, wird sie vom Land <strong>Schleswig</strong>-Holstein finanziell gefördert. Die<br />
Fördergelder werden dabei für die Personalstunden bewilligt, welche für die Vorbereitung eines<br />
Verbraucherinsolvenzantrages benötigt werden.<br />
Im Berichtsjahr 2011 konnte ein Betrag in Höhe von 110.000,00 € mit dem Land abgerechnet<br />
werden.<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> 2011 - 24 -
Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
Fachdienst Regionale Integration<br />
5.2. Abbildungsverzeichnis<br />
Abbildung 1: Lage des Kreises in der Bundesrepublik Deutschland ............................ 5<br />
Seite:<br />
Abbildung 2: Lage der Sozialzentren im Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong> ........................... 5<br />
Abbildung 3:<br />
Abbildung 4:<br />
Verwaltungsgliederungsplan des Kreises <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong>,<br />
Stand: Dezember 2011 ............................................................................<br />
Organigramm des Fachdienstes Regionale Integration,<br />
Stand: Dezember 2011 ............................................................................<br />
6<br />
6<br />
Abbildung 5: Ausgaben für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit .............................. 14<br />
Abbildung 6: Entwicklung der Leistungen zur Eingliederung ........................................ 16<br />
Abbildung 7: Vermittlungen in den 1. Arbeitsmarkt ....................................................... 17<br />
Abbildung 8: Zusammensetzung der Qualifizierungen im Jahr 2011 ........................... 18<br />
Abbildung 9: Entwicklung der SGB II-Arbeitslosen ....................................................... 19<br />
Abbildung 10: Entwicklung der Arbeitslosenquote im SGB II ......................................... 19<br />
Abbildung 11: Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften ................................................. 20<br />
Abbildung 12: Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsbezieher ................................ 20<br />
Abbildung 13: Entwicklung der Sozialgeldempfänger ..................................................... 21<br />
Abbildung 14: Schuldnerberatung - Verteilung der Wohnorte nach Sozialzentren ......... 24<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> 2011 - 25 -