allgemeine Broschüre - Volkshilfe Steiermark
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Unsere Häuser sind leistbar<br />
Die Kosten (Tagsätze) für BewohnerInnen in <strong>Volkshilfe</strong><br />
Seniorenzentren sind von der öffentlichen Hand vorgegeben.<br />
Die <strong>Volkshilfe</strong> hat, wie andere Pflegeheimanbieter<br />
auch, Vereinbarungen mit dem Land <strong>Steiermark</strong><br />
in denen<br />
Leistungen der Unterkunft<br />
Leistungen der Verpflegung<br />
Leistungen der Grundbetreuung<br />
und Pflegeleistungen<br />
Rund um die Uhr gut betreut<br />
beschrieben sind. Das Land legt jährlich die dafür an<br />
die BewohnerInnen zu verrechnenden Tagsätze fest.<br />
Die jeweils aktuellen Tarifblätter, in denen alle Kosten<br />
beschrieben sind, können Sie direkt im Seniorenzentrum<br />
Ihrer Wahl anfordern.<br />
Bezuschussung durch den<br />
Sozialhilfeverband<br />
Eine besondere soziale Errungenschaft in unserem<br />
Land ist jener Teil des Sozialhilfegesetzes (SHG),<br />
der freie Heimwahl in der <strong>Steiermark</strong> vorsieht. Das<br />
bedeutet, dass die SteirerInnen grundsätzlich das<br />
Recht haben in ein Seniorenzentrum ihrer Wahl zu<br />
ziehen. Dieses Recht beinhaltet auch Rechtsanspruch<br />
auf Zuzahlung (Bezuschussung) durch den jeweiligen<br />
Sozialhilfeverband, wenn die gesamten Kosten für das<br />
Seniorenzentrum nicht aus der eigenen Pension und<br />
dem Pflegegeld getragen werden können.<br />
Wenn also feststeht, dass die monatlichen Kosten<br />
für das Seniorenzentrum das monatliche Einkommen<br />
übersteigen und auch sonst keine Vermögenswerte<br />
vorhanden sind, können BewohnerInnen bei der<br />
zuständigen Bezirkshauptmannschaft einen Antrag<br />
auf Bezuschussung stellen. Es muss dort ein Pensionsnachweis<br />
und ein Nachweis der sonstigen Vermögenswerte<br />
erbracht werden. Zur Kostendeckung<br />
wird auch das Eigenvermögen herangezogen. Unsere<br />
HausleiterInnen informieren Sie gerne und sind Ihnen<br />
auch bei der Herstellung eines Kontaktes zu Ihrem<br />
Sozialhilfeverband behilflich.<br />
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