Rechtliche Instrumente Führung - Sozialpsychologie
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<strong>Rechtliche</strong> <strong>Instrumente</strong> Führung<br />
Direktions- und Weisungsrecht<br />
des Arbeitgebers (AG)<br />
Leitung: RA Matthias Rohrmann<br />
Referat 6: Lenka Ďuranová & Frank Seibert-Alves<br />
SS 2011<br />
Seminar „Personalrecht für Psychologen“
Gliederung<br />
§ 106 GewO Weisungsrecht des Arbeitgebers<br />
Fallbeispiel 1 Gewissensentscheidung<br />
Fallbeispiel 2 Unwirksamkeit einer Versetzung<br />
Take Home Message<br />
Literatur<br />
SS 2011 Personalrecht für Psychologen 2
§ 106 GewO<br />
Weisungsrecht des Arbeitgebers<br />
• Der AG kann Inhalt, Ort und Zeit der<br />
Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher<br />
bestimmen […]<br />
– […] soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch<br />
den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer<br />
Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren<br />
Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften<br />
festgelegt sind.<br />
• Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und<br />
des Verhaltens der AN im Betrieb.<br />
• Bei der Ausübung des Ermessens hat der AG<br />
auch auf Behinderungen des ANs Rücksicht zu<br />
nehmen.<br />
SS 2011 Personalrecht für Psychologen 3
§ 106 GewO<br />
Weisungsrecht des Arbeitgebers<br />
• Der AG kann Inhalt, Ort und Zeit der<br />
Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher<br />
bestimmen […]<br />
– […] soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch<br />
den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer<br />
Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren<br />
Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften<br />
festgelegt sind.<br />
• Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung<br />
Note:<br />
und<br />
des Verhaltens der AN im Betrieb. Änderungskündigung<br />
• Bei der Ausübung des Ermessens hat der AG<br />
auch auf Behinderungen des ANs Rücksicht zu<br />
nehmen.<br />
SS 2011 Personalrecht für Psychologen 4
§ 106 GewO<br />
Weisungsrecht des Arbeitgebers<br />
• Der AG kann Inhalt, Ort und Zeit der<br />
Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher<br />
bestimmen […]<br />
– […] soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch<br />
den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer<br />
Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren<br />
Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften<br />
festgelegt sind.<br />
• Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und<br />
des Verhaltens der AN im Betrieb.<br />
• Note: Bei der Ausübung des Ermessens hat der AG<br />
Gleichbehandlungsgrundsatz<br />
auch auf Behinderungen des ANs Rücksicht zu<br />
nehmen.<br />
SS 2011 Personalrecht für Psychologen 5
§ 106 GewO<br />
Weisungsrecht des Arbeitgebers<br />
• Der AG kann Inhalt, Ort und Zeit der<br />
Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher<br />
bestimmen […]<br />
– […] soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch<br />
den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer<br />
Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren<br />
Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften<br />
festgelegt sind.<br />
• Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und<br />
des Verhaltens der AN im Betrieb.<br />
• Bei der Ausübung des Ermessens hat der AG<br />
auch auf Behinderungen des ANs Rücksicht zu<br />
nehmen.<br />
SS 2011 Personalrecht für Psychologen 6
Fallbeispiel 1 - Überblick<br />
Grenzen des Direktionsrechts:<br />
Gewissensentscheidung<br />
• BAG, 2. Senat, 24.05.1989<br />
• Aktenzeichen: 2 AZR 285/88<br />
• Streitpunkt: Wirksamkeit einer<br />
ordentlichen Kündigung<br />
SS 2011 Personalrecht für Psychologen 7
Fallbeispiel 1 - Tatbestand<br />
• Beklagte: deutsche Tochter eines englischen<br />
Pharmakonzerns<br />
• Kläger: 34jähriger Arzt, Leiter der Unterabteilung<br />
„Phase 1“ der Forschungsabteilung<br />
• in „Phase 1“ werden neue Medikamente erstmals<br />
an Menschen (nur gesunde Probanden) erprobt<br />
• Projektgruppe der engl. Muttergesellschaft<br />
entdeckte Substanz „BRL 43694“, die Erbrechen<br />
unterdrücken kann<br />
• erste Forschungsergebnisse wurden wie folgt<br />
zusammengefasst:<br />
SS 2011 Personalrecht für Psychologen 8
Fallbeispiel 1 - Tatbestand<br />
• „Falls sich die Strahlenkrankheit, hervorgerufen<br />
entweder bei der Behandlung des Krebses oder als<br />
mögliche Folge eines Nuklearkrieges, durch einen 5-<br />
HT-Rezeptor-Antagonisten als behandelbar oder<br />
verhütbar erweisen sollte, würde das Marktpotential<br />
für solch eine Substanz signifikant erhöht werden.“<br />
• Äußerung von dem Projektbearbeiter in England:<br />
der militärische Bereich stelle einen „huge market“<br />
dar (laut schriftlichem Protokoll)<br />
• eine Ärztin in seiner Abteilung soll unter Supervision<br />
des Klägers die Forschung an „BRL 43694“ fortführen<br />
SS 2011 Personalrecht für Psychologen 9
Fallbeispiel 1 - Tatbestand<br />
• 22.4.87: Beide Ärzte erklären gegenüber der Beklagten, sie<br />
könnten aus medizinisch-ethischen Gründen diese Substanz<br />
nicht betreuen. Sie diene in erster Linie militärischen Zwecken<br />
und sei geeignet, Symptome atomarer Verstrahlung kurzfristig<br />
zu unterdrücken und so den weiteren Einsatz von Soldaten zu<br />
gewährleisten.<br />
• 19.5.87: ordentliche Kündigung zum 30.9.87 und Beurlaubung<br />
unter Fortzahlung der Bezüge<br />
• 12.8.87: Kündigungsschutzklage – abgewiesen vom ArbG<br />
Mönchengladbach (Az: 5 Ca 606/87)<br />
• 22.4.88 Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az: 11 Sa 1349/87)<br />
Berufung des Klägers wird zurückgewiesen, jedoch die<br />
Revision beim BAG zugelassen<br />
SS 2011 Personalrecht für Psychologen 10
Fallbeispiel 1 – BAG Leitsätze<br />
1. Der Senat hält an seiner Auffassung fest, im Rahmen des<br />
billigen Ermessens nach § 315 Abs 1 BGB, der voraussetzt, daß der<br />
Inhalt der geschuldeten Leistung noch zu konkretisieren ist, habe<br />
der Arbeitgeber einen ihm offenbarten Gewissenskonflikt des<br />
Arbeitnehmers zu berücksichtigen<br />
2. Maßgebend ist der sogenannte subjektive Gewissensbegriff.<br />
Dieser setzt voraus, daß der Arbeitnehmer darlegt, ihm sei wegen<br />
einer aus einer spezifischen Sachlage folgenden Gewissensnot<br />
heraus nicht zuzumuten, die an sich vertraglich geschuldete<br />
Leistung zu erbringen. Läßt sich aus den festgestellten Tatsachen<br />
im konkreten Fall ein Gewissenskonflikt ableiten, so unterliegt die<br />
Relevanz und Gewichtigkeit der Gewissensbildung keiner<br />
gerichtlichen Kontrolle.<br />
SS 2011 Personalrecht für Psychologen 11
Fallbeispiel 1 – BAG Leitsätze<br />
3. Verbietet eine nach § 315 Abs 1 BGB im Rahmen des billigen<br />
Ermessens erhebliche Gewissensentscheidung dem Arbeitgeber,<br />
dem Arbeitnehmer eine an sich geschuldete Arbeit zuzuweisen,<br />
so kann ein in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund<br />
gegeben sein, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, wenn eine<br />
andere Beschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer nicht<br />
besteht.<br />
4. Die Gewissensentscheidung des Arbeitnehmers schränkt die<br />
unternehmerische Freiheit, den Inhalt der Produktion zu<br />
bestimmen, nicht ein. Der Arbeitnehmer ist vielmehr nach § 297<br />
BGB außerstande, die geschuldete Leistung zu erbringen.<br />
-> Die Revision ist begründet. Das angefochtene Urteil war<br />
aufzuheben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und<br />
Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückzuverweisen.<br />
SS 2011 Personalrecht für Psychologen 12
Fallbeispiel 2 - Überblick<br />
Grenzen des Direktionsrechts:<br />
Unwirksamkeit einer Versetzung<br />
• BAG, 9. Senat, 23.2.2010<br />
• Aktenzeichen: 9 AZR 3/09<br />
• Streitpunkt: Wirksamkeit einer<br />
Versetzung sowie die Verpflichtung der<br />
Beklagten, die Klägerin am bisherigen<br />
Arbeitsplatz zu beschäftigen<br />
SS 2011 Personalrecht für Psychologen 13
Fallbeispiel 2 - Tatbestand<br />
• Beklagte: gibt ua. die Tageszeitung „DIE WELT“ heraus<br />
• Klägerin: dort als Redakteurin beschäftigt; ab 1999 im<br />
Ressort Reise der Redaktion „DIE WELT“ und ab 1.2.2006<br />
im Ressort Stil der „WELT am SONNTAG“<br />
• 19. April 2007: Klägerin teilte mit, dass sie ab dem 1. Juli<br />
2007 für zwei Jahre Elternzeit in Anspruch nehme und<br />
während dieser Zeit eine Teilzeitbeschäftigung mit 30<br />
Stunden wöchentlich ausüben wolle<br />
• 26. April 2007: Beklagte schrieb der Klägerin, dass<br />
beabsichtigt sei, sie in die neue Service- und<br />
Entwicklungsredaktion (einer 100%igen<br />
Tochtergesellschaft der Beklagten) zu versetzen<br />
SS 2011 Personalrecht für Psychologen 14
Fallbeispiel 2 - Tatbestand<br />
• die Klägerin wendete sich gegen diese Versetzung<br />
in die Service- und Entwicklungsredaktion, da diese<br />
nicht vom Direktionsrecht der Beklagten umfasst sei<br />
• seit dem 25. Februar 2007 sei kein von der Klägerin<br />
verfasster Text mehr veröffentlicht worden - die<br />
Weisung, „Dummies“ herzustellen, sei unbillig<br />
• die Beklagte vertrat die Auffassung, bei der Tätigkeit<br />
der Klägerin in der Service- und<br />
Entwicklungsredaktion handele es sich auch um<br />
eine Redakteurstätigkeit im Sinne des<br />
Arbeitsvertrags<br />
SS 2011 Personalrecht für Psychologen 15
Fallbeispiel 2 – BAG Leitsätze<br />
Die Klausel im Arbeitsvertrag einer Redakteurin, ihr andere<br />
redaktionelle oder journalistische Aufgaben zuweisen zu dürfen,<br />
berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Versetzung in eine Serviceund<br />
Entwicklungsredaktion, sofern sie dort für neue<br />
Verlagsprodukte ausschließlich Testbeiträge erarbeiten muss.<br />
Entwicklungstätigkeit ist nach allgemeinem Verständnis keine<br />
redaktionelle oder journalistische Aufgabe.<br />
-> Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des<br />
Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Juli 2008 - 22 Sa<br />
2174/07 - wird zurückgewiesen. Da die Versetzung unwirksam ist,<br />
muss die Beklagte die Klägerin wieder auf ihrem bisherigen<br />
Arbeitsplatz vorbehaltlich einer wirksamen Versetzung auf einen<br />
anderen Arbeitsplatz beschäftigen.<br />
SS 2011 Personalrecht für Psychologen 16
Take Home Message<br />
• der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit<br />
der Arbeitsleistung näher bestimmen<br />
• diesem Direktions-/Weisungsrecht sind<br />
jedoch durch den Arbeitsvertrag,<br />
Bestimmungen einer<br />
Betriebsvereinbarung, eines<br />
anwendbaren Tarifvertrages oder<br />
gesetzliche Vorschriften Grenzen gesetzt<br />
• problematisch ist die Ineffizienz des<br />
Rechtsschutzes<br />
SS 2011 Personalrecht für Psychologen 17
Literatur<br />
• Arbeitsgesetze (78. Aufl.). (2011). München: dtv.<br />
• Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. (2010).<br />
Arbeitsrecht. Bonn: Referat Information, Publikation,<br />
Redaktion.<br />
• Däubler, W. (2010). Arbeitsrecht. (8., überarbeitete Aufl.).<br />
Frankfurt am Main: Bund-Verlag.<br />
• Urteil des BAG 2. Senat, Aktenzeichen: 2 AZR 285/88,<br />
Quelle: juris<br />
• Urteil des BAG 9. Senat, Aktenzeichen: 9 AZR 3/09,<br />
Quelle: http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgibin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en<br />
&sid=1f04cf63e7299f4938cf7f48f7fd3f5d&Seite=1&nr=145<br />
69&pos=47&anz=178<br />
SS 2011 Personalrecht für Psychologen 18
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!!!<br />
SS 2011 Personalrecht für Psychologen 19