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April - Stadt Altentreptow

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Nr. 04/2013 – 13 – Treptower Tollensewinkel<br />

Amt Treptower Tollensewinkel<br />

der Saldo der außerordentlichen<br />

- Wahlleiter -<br />

Ein- und Auszahlungen auf<br />

0 EUR<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

auf<br />

6.300 EUR<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

auf<br />

Listennachfolger der CDU<br />

für die Gemeindevertretung Siedenbollentin<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

52.700 EUR<br />

aus Investitionstätigkeit auf<br />

-46.400 EUR<br />

Gemäß § 65 Absatz 1 des Gesetzes über die Wahlen im Land<br />

d) die Einzahlungen aus<br />

Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz -<br />

Finanzierungstätigkeit auf<br />

77.300 EUR<br />

LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010, das als Artikel I des Gesetzes<br />

die Auszahlungen aus<br />

vom 16. Dezember 2010 im GVOBl. M-V 2010, S. 690 veröffentlicht<br />

Finanzierungstätigkeit auf<br />

34.460 EUR<br />

wurde, hat Herr Thorsten Haker das Gemeindevertretermandat in<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

der Gemeindevertretung Siedenbollentin durch die Annahme der<br />

aus Finanzierungstätigkeit auf<br />

42.840 EUR<br />

Ernennung zum ehrenamtlichen Bürgermeister in der Gemeinde<br />

festgesetzt.<br />

Siedenbollentin verloren. Der Sitz geht gemäß § 46 Absatz 2 LKWG<br />

M-V auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der CDU<br />

über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist.<br />

Gemäß § 46 Absatz 1 und 2 LKWG M-V stelle ich fest, dass der<br />

Sitz auf<br />

§ 2<br />

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen<br />

Herrn Edmund Mumm<br />

übergeht.<br />

Ich stelle fest, dass Herr Mumm, Edmund gemäß § 46 Absatz 5<br />

LKWG M-V die Mitgliedschaft in der Gemeindevertretung Siedenbollentin<br />

mit Wirkung des 10.04.2013 erworben hat.<br />

Gegen diese Feststellung können alle Wahlberechtigen des Wahlgebietes<br />

der Gemeinde Siedenbollentin innerhalb von 2 Wochen<br />

nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist<br />

schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der<br />

Wahlleitung zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende<br />

Wirkung.<br />

gez. Bartl<br />

Bekanntmachung<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde Werder<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />

wird nach Beschluss der Gemeindevertretung<br />

vom 21.03.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

a) der Gesamtbetrag der<br />

ordentlichen Erträge auf<br />

498.530 EUR<br />

der Gesamtbetrag der<br />

ordentlichen Aufwendungen auf<br />

498.530 EUR<br />

der Saldo der ordentlichen<br />

Erträge und Aufwendungen auf<br />

0 EUR<br />

b) der Gesamtbetrag der<br />

außerordentlichen Erträge auf<br />

0 EUR<br />

der Gesamtbetrag der<br />

außerordentlichen Aufwendungen auf<br />

0 EUR<br />

der Saldo der außerordentlichen<br />

Erträge und Aufwendungen auf<br />

0 EUR<br />

c) das Jahresergebnis vor<br />

Veränderung der Rücklagen auf<br />

0 EUR<br />

die Einstellung in Rücklagen auf<br />

0 EUR<br />

die Entnahmen aus Rücklagen auf<br />

0 EUR<br />

das Jahresergebnis nach<br />

Veränderung der Rücklagen auf<br />

0 EUR<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

a) die ordentlichen Einzahlungen auf 517.020 EUR<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 513.460 EUR<br />

der Saldo der ordentlichen<br />

Ein- und Auszahlungen auf<br />

3.560 EUR<br />

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR<br />

ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung)<br />

wird festgesetzt auf<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />

wird festgesetzt auf<br />

§ 4<br />

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung<br />

der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf<br />

0 EUR.<br />

0 EUR.<br />

51.100 EUR.<br />

§ 5<br />

Hebesätze<br />

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen<br />

(Grundsteuer A) auf 250 v. H.<br />

b) für die Grundstücke<br />

(Grundsteuer B) auf 330 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer auf 350 v. H.<br />

§ 6<br />

Eigenkapital<br />

Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12.<br />

des Haushaltsvorvorjahres betrug<br />

EUR.<br />

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum<br />

31.12, des Haushaltsvorjahres beträgt EUR.<br />

und zum 31.12. des Haushaltsjahres<br />

EUR.<br />

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am mit Anordnungen<br />

erteilt.<br />

Hinweis:<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013<br />

wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Haushaltssatzung wird gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde<br />

angezeigt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen<br />

Teile.<br />

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme<br />

von Dienstag, dem 23.04.13 bis Dienstag, dem 07.05.13 von 9:00 Uhr<br />

bis 16:00 Uhr (dienstags von 9:00 - 18:00 Uhr), in Tützpatz, Verwaltungsgebäude<br />

II, Zimmer 6 öffentlich aus.

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