Mimic®
Mimic®
Mimic®
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Mimic®</strong><br />
Insektizid<br />
Wirkstoff:<br />
Gefahrensymbol:<br />
Bienen:<br />
Packungsgröße:<br />
240 g Tebufenozid /l (22,5 Gew.-%)<br />
Suspensionskonzentrat (SC)<br />
entfällt<br />
nicht bienengefährlich (B4)<br />
1 l Flasche<br />
024270 -00<br />
Mimic ist ein flüssiges Spritzmittel zur Bekämpfung von Apfel- und<br />
Frucht schalenwickler an Kernobst, Traubenwickler (Heuwurm und<br />
Sauer wurm) an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben), Springwurm<br />
und Rhombenspanner an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben) sowie<br />
frei fressende Schmetterlingsraupen an Pflaumen, Süß- und Sauerkirschen<br />
und Erdbeerpflanzgut.<br />
Anwendung<br />
Wirkungsweise<br />
Mimic wirkt bevorzugt als Fraßmittel. Es ist ein Insektizid aus der Gruppe der In sektenwachstumsregulatoren<br />
(IWR) mit einem gegenüber herkömmlichen IWR’s anderen Wirkungs<br />
mechanismus.<br />
Mimic wirkt als Häutungsbeschleuniger. Nach unmittelbarem Fraßstopp wird der Häutungsprozess<br />
eingeleitet und die Larven verenden. Dieser Effekt wird in jedem Larvenstadium<br />
be ob achtet, wobei naturgemäß die beste Wirkung gegen frühe Larvenstadien erzielt wird.<br />
Auf grund dieser spezifischen Wirkungsweise ist der bevorzugte Anwendungszeitpunkt kurz<br />
vor dem Schlupf der Larven bzw. bei überwinternden Larvengenerationen möglichst früh<br />
ge gen junge Larvenstadien.<br />
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:<br />
• Apfelwickler an Kernobst,<br />
• Fruchtschalenwickler an Kernobst,<br />
• Bekreuzter- und Einbindiger Traubenwickler (Heuwurm) an Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben),<br />
• Bekreuzter- und Einbindiger Traubenwickler (Sauerwurm) an Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben).“<br />
„Von der Zulassungsbehörde zusätzlich genehmigte Anwendungs gebiete:<br />
• Rhombenspanner an Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben)<br />
• Springwurm an Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben)<br />
• Freifressende Schmetterlingsraupen an Süßkirsche<br />
• Freifressende Schmetterlingsraupen an Sauerkirsche<br />
• Freifressende Schmetterlingsraupen an Pflaume<br />
• Freifressende Schmetterlingsraupen an Erdbeere (Pflanzguterzeugung).“<br />
276
<strong>Mimic®</strong><br />
Für alle genehmigten Anwendungsgebiete gilt folgender Hinweis:<br />
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen<br />
kön nen Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzen<br />
verträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.<br />
Anwendungsempfehlungen<br />
Gegen Apfelwickler an Kernobst<br />
0,25 l/ha und je 1 m Kronenhöhe (entspricht 0,5 - 0,75 l/ha in praxis üblichen Be stän den) bei<br />
Be fall unter Beachtung der Schadensschwelle, ab Schlüpfen der ersten Lar ven in bis zu 500<br />
l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe spritzen oder sprühen.<br />
Maxi mal 3 Be handlungen in dieser Anwendung und je Kultur und Jahr im Abstand von 14<br />
Ta gen.<br />
Gegen Fruchtschalenwickler an Kernobst<br />
0,25 l/ha und je 1 m Kronenhöhe (entspricht 0,5 - 0,75 l/ha in praxisüblichen Beständen) bei<br />
Befall unter Beachtung der Schadensschwelle, ab Schlüpfen der ersten Larven in bis zu 500<br />
l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe spritzen oder sprühen.<br />
Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 14 Tagen in dieser Anwendung, maximal 3<br />
Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr.<br />
Gegen Traubenwickler (Heu- und Sauerwurm) an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben)<br />
Ab Schlüpfen der ersten Larven mit den üblichen stadienbedingten Wasseraufwandmengen<br />
und der Basisaufwandmenge von 0,2 l/ha spritzen oder sprühen.<br />
Anwendung gegen Heuwurm<br />
ES 61<br />
0,4 l/ha<br />
ES 71<br />
0,6 l/ha.<br />
Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und je Kultur und Jahr im Abstand von 14<br />
Tagen.<br />
Anwendung gegen Sauerwurm<br />
ES 71<br />
0,6 l/ha<br />
ES 75<br />
0,8 l/ha.<br />
Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und je Kultur und Jahr im Abstand von 14<br />
Tagen.<br />
Für Indikationen Kernobst und Weinrebe (Traubenwickler) gilt folgende Kenn zeich nungsauflage:<br />
WW709-1 - Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoff<br />
grup pe oder solcher mit Kreuzresistenzen können Wirkungsminderungen eintreten<br />
oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel<br />
mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenzen verwenden. Im Zweifel<br />
einen Beratungsdienst hinzuziehen.<br />
Gegen Rhombenspanner an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben)<br />
0,2 l/ha zu Beginn des Knospenschwellens (ES 01) - Augen beginnen sich innerhalb der<br />
Knospenschuppen zu vergrößern - bis fünf entfaltete Laubblätter (ES 15) bei Befallsbeginn<br />
(Larvenstadium) bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen mit den<br />
üblichen stadienbedingten Wasseraufwandmengen (maximal 400 l/ha) spritzen.<br />
Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung, maximal 3 Behandlungen für die Kultur bzw.<br />
je Jahr.<br />
277
<strong>Mimic®</strong><br />
Gegen Springwurm an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben)<br />
Von Wolle-Stadium - wolleartiger brauner Haarbesatz deutlich sichtbar - bis „Gescheine“ (Inflo<br />
reszenzen) vergrößern sich - Einzelblüten sind dicht gedrängt - bei Befallsbeginn (Lar venstadium)<br />
bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen mit den üblichen<br />
stadien bedingten Wasseraufwandmengen (maximal 800 l/ha) spritzen oder sprühen.<br />
Basis aufwand:<br />
0,2 l/ha;<br />
ES 61:<br />
0,4 l/ha<br />
Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 10 bis 14 Tagen in dieser Anwendung, maximal 3<br />
Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr.<br />
Gegen freifressende Schmetterlingsraupen an Süßkirsche, Sauerkirsche und Pflaume<br />
im Freiland<br />
0,25 l/ha und je 1 m Kronenhöhe ab Schlüpfen der ersten Larven bei Befall, unter Beachtung<br />
der Schadensschwelle in bis zu 500 l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe spritzen oder<br />
sprühen.<br />
Süßkirsche und Pflaume: maximal 2 Behandlungen je Kultur und Jahr im Abstand von 12<br />
bis 14 Tagen.<br />
Sta di um der Kultur: Ballonstadium (BBCH 59) - Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium - bis<br />
Ende der Blüte - alle Blütenblätter abgefallen.<br />
Sauerkirsche: maximal 1 Behandlung je Kultur und Jahr.<br />
Stadium der Kultur: Ballonstadium (BBCH 59) - Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium - bis<br />
ab gehen de Blüte - Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen.<br />
Gegen freifressende Schmetterlingsraupen an Erdbeeren in Beständen zur Pflanz guterzeugung<br />
0,8 l/ha in 1.000 bis 2.000 l Wasser/ha ab Schlüpfen der ersten Larven, bei Befallsbeginn bzw.<br />
bei Sichtbarwerden der ersten Junglarven spritzen.<br />
Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und je Kultur und Jahr im Abstand von 10<br />
bis 14 Tagen.<br />
VV600 - Erntegut nicht verzehren.<br />
Kulturverträglichkeit<br />
Die Kulturverträglichkeit von Mimic ist sehr gut.<br />
Anwendungstechnik<br />
Beim Ausbringen von Mimic ist auf eine gute, gleichmäßige sichtbare Benetzung zu achten.<br />
Die Wassermenge richtet sich nach eigenen Erfahrungen und ist der jeweiligen Pflanzdichte<br />
sowie der Entwicklung des Laubes anzupassen. Überdosierungen und Abdrift sind zu<br />
vermeiden.<br />
Ansetzen der Spritzbrühe<br />
Spritztank zur Hälfte mit Wasser füllen; Rührwerk einschalten; Mimic zugeben und unter<br />
Umrühren Tank mit Wasser auffüllen. Spritzbrühereste vermeiden; nur so viel Spritzbrühe<br />
ansetzen wie tatsächlich benötigt wird.<br />
Mischbarkeit<br />
Mimic zeigt nach den bisherigen Prüfungen und Praxiserfahrungen in Zweiermischungen<br />
keine spezifischen Unverträglichkeiten.<br />
278
<strong>Mimic®</strong><br />
Gerätereinigung<br />
Nach der Anwendung von Mimic alle Teile der Spritz- und Sprühgeräte gut mit Wasser durchspülen.<br />
Die Reinigung mit Agroclean hat sich bewährt. Anfallende Spülflüssigkeit nach der<br />
Gerätereinigung auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.<br />
Wartezeiten<br />
Kernobst:<br />
14 Tage<br />
Weinreben (Heuwurm, Sauerwurm): 21 Tage<br />
Süßkirsche, Sauerkirsche, Pflaume, Erdbeere, Weinrebe (Rhombenspanner, Springwurm):<br />
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder Vegetationszeit abgedeckt,<br />
die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festlegung einer<br />
Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).<br />
Hinweise für den sicheren Umgang<br />
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:<br />
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte<br />
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer<br />
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und<br />
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.<br />
NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober flächenge<br />
wäs sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich peri<br />
o disch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das<br />
in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger<br />
Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängig<br />
keit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten<br />
Ge räte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern ein zuhal<br />
ten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, ne ben dem<br />
ge mäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Ober flächenge<br />
wäs sern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können<br />
mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden.<br />
Kernobst, Süßkirsche, Pflaume - reduzierter Abstand: 90% 20 m<br />
Sauerkirsche - reduzierter Abstand: 75% 20 m, 90% 15 m.<br />
NW701 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächen<br />
gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich<br />
peri o disch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be wachsen<br />
er Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von<br />
Ar beitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben.<br />
Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abge<br />
schwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein<br />
Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die An wendung<br />
im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />
Für die festgesetzten Anwendungsgebiete Bekreuzter- und Einbindiger Traubenwickler<br />
in Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben) sowie für die genehmigten Anwendungsgebiete<br />
Rhombenspanner und Springwurm in Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben) gilt:<br />
NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern<br />
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was ser-<br />
279
<strong>Mimic®</strong><br />
führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis<br />
“Verlust mindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der<br />
jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten<br />
aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden<br />
genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten<br />
Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene<br />
Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.<br />
ES61 bis ES 71 - reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 10 m, 90% *<br />
ES71 bis ES 75 - reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 10 m, 90% 5 m<br />
Rhombenspanner - reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% *<br />
Springwurm - Abstände: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% *.<br />
NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der<br />
Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern<br />
- aus genom men nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was serführender<br />
Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem<br />
Buß geld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden.<br />
Weinrebe - 15 m.<br />
Für die Anwendung in Erdbeeren gilt:<br />
NW608 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern<br />
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was serführender<br />
Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand er folgen.<br />
Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand<br />
zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zu widerhandlungen<br />
können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden - 5m.”<br />
Hinweise zum Schutz des Anwenders<br />
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheits<br />
schäden führen.<br />
SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren.<br />
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflan zenschutz<br />
„Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundes<br />
amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.<br />
SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages<br />
wieder betreten.<br />
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.<br />
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.<br />
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.<br />
Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung<br />
wechseln<br />
Nach Einatmen<br />
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.<br />
Nach Hautkontakt<br />
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.<br />
280
<strong>Mimic®</strong><br />
Nach Augenkontakt<br />
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).<br />
Nach Verschlucken<br />
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen<br />
darf nichts eingeflößt werden.<br />
Gewässerorganismen<br />
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.<br />
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.<br />
Bienen und andere Nützlinge<br />
NB664-1 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf wandmen<br />
ge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als<br />
nicht bienengefährlich eingestuft. (B4)<br />
NN134 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri<br />
(Raubmilbe) eingestuft.<br />
NN161 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Coccinella<br />
septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.<br />
NN165 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus<br />
(Laufkäfer) eingestuft.<br />
NN170 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea<br />
(Florfliege) eingestuft.<br />
NN184 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aphidius matricariae<br />
und rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.<br />
NN251-2 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Art Orius<br />
majusculus (räuberische Blumenwanze) eingestuft.<br />
Lagerung<br />
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.<br />
Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern.<br />
Entsorgung<br />
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten<br />
Sam mel stellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. In formationen<br />
zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der re gionalen<br />
Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben,<br />
son dern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.<br />
Wei tere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.<br />
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV:<br />
Kennzeichnungssymbol: entfällt<br />
R52/53 - Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern<br />
längerfristig schädliche Wirkungen haben.<br />
Sicherheits datenblatt<br />
S61 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen<br />
einholen / Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.<br />
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt<br />
ist die Gebrauchsanleitung ein zuhalten.<br />
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.<br />
281